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Autor Thema: Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?  (Gelesen 16733 mal)

K
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Wenn Dein Bruder (Person K) für sehr viel Geld aus dem "20 Millionen Euro Täglich Topf" (ich gehe mal davon aus, das er das nicht gratis erledigen würde) ein passendes Gutachten und Gesetze konstruiert hätte, die aus Unrecht Recht machen (sollen) würde das erklären, warum Du als Richter dann Klagen gegen diese Gesetze rigoros und unter Missachtung der heutigen Realität pauschal abschmettern würdest. Würde dann auch die etwas "auffälligen" Begründungen für die beinahe pauschalen Klageabweisungen erklären... (ist natürlich nur Theorie, Ähnlichkeiten mit evtl. real existierenden Brüdern K wären rein zufällig :-)
und wenn dann auch noch die Ehefrau dieses besagten Bruders die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ist...
http://vghmannheim.de/pb/,Lde/1214536/?LISTPAGE=1214448
bzw.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Kirchhof
 8)

Nachdem ich heute einen Prozess in München besucht hatte, bin ich sehr ernüchtert.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12713.0.html

Der Kläger will noch den Prozess im dem obrigen Beitrag noch kurz zusammenfassen. Eventuell stellt er auch die Urteilsbegründung mit ein.
Ich denke in Bayern wird jeder der was bewegen will durch die Instanzen gehen müssen. Das Gericht hatte sich heute einfach auf das Urteil des "Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014" berufen und an das sie gebunden sind (Rundfunkbeitrag ist mit der Bayrischen Verfassung vereinbar).  Damit war es erledigt. Und so wird es dann bei jedem laufen in der ersten Instanz. Bayern = Abweisung der Klage

Ich hatte mir Hoffnung gemacht, dass die Klage auf Grund der anderen im Forum geschilderten Fälle wenigstens ruhend gestellt wird. Aber das wird im Raum München wohl nicht der Fall werden.
Das Urteil des "Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014" basiert auf besagtem Gutachten (von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Auftrag gegeben!) > von Paul Kirchhof erstellt - Bruder des Richters >:D
Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

I
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Irgendwo müssen doch die (Spenden)Gelder von den Rundfunkanstalten hin. Niemand prüft wirklich genau die Ausgaben nach. Vielleicht musste das System ja nicht nur aufgrund der immer geringeren Anmeldungen umgestellt werden, sondern weil die Schmiergelder immer mehr wurden.  ::)

Dieser Gedankengang existiert natürlich nur in meiner Phantasie und kann bestimmt nicht in die Realität übertragen werden.  ;D


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Zitat
Das Urteil des "Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014" basiert auf besagtem Gutachten (von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Auftrag gegeben!) > von Paul Kirchhof erstellt - Bruder des Richters >:D
Gruß

Interessant. Das Bayern bei der Spetzlwirtschaft natürlich wieder mal ganz vorne dabei ist, war ja wieder mal klar. Alles das reinste Verbrechen am Bürger.

Da das Urteil allerdings rechtsgültig ist,  wird sich wie gesagt wahrscheinlich in Bayern einfach jedes VG Gericht darauf berufen und alles in der ersten Instanz mit dieser Begründung abbügeln. Ist eine bequeme Variante für das Gericht. Die Richterin sagte heute noch zum Kläger, dass er dies auch beim OVG erwarten könnte. Also wenn man nicht bis zum Bundesverfassungsgericht klagt - mit den entsprechenden Anwaltskosten von x-tausend € - alles verschwendete Zeit.

Einzige Möglichkeit ist zu versuchen die Klage in der ersten Instanz als ruhend gestellt zu bekommen. Da kann man in einer Klage nur auf die Möglichkeit dieser Option hinweisen, da dies organisatorisch ja eigentlich einfacher wäre. Viele Klagen immer wieder mit voller Richterbesetzung ist ja vom Verwaltungsaufwand Blödsinn insofern keine höchstrichterliche Entscheidung da ist. Ruhend stellen ist doch auch aus Sicht der VGs viel weniger aufwendig. Aber wenn die angewiesen sind alles abzubügeln, bringt das auch nichts.


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K
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OT (offtopic)
Sorry!
Habe da etwas durcheinandergewirbelt - Ferdinand Kirchhof war da nicht beteiligt:
...
die Richterinnen und Richter
Dr. Huber,
Ruderisch,
Dr. Heßler,
Dr. Allesch,
Dr. Münzenberg,
Lorbacher,
Schmitz,
Dr. Wagner,
Dr. Muthig
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. März 2014
in der öffentlichen Sitzung vom 15. Mai 2014
...

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Ich denke in Bayern wird jeder der was bewegen will durch die Instanzen gehen müssen. Das Gericht hatte sich heute einfach auf das Urteil des "Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014" berufen und an das sie gebunden sind (Rundfunkbeitrag ist mit der Bayrischen Verfassung vereinbar).  Damit war es erledigt. Und so wird es dann bei jedem laufen in der ersten Instanz. Bayern = Abweisung der Klage

...betrifft zwar vorrangig nur Bayern (und evtl. auch Rh.-Pf. wegen des Urteils des dortigen VerfGH), aber:

Wenn alle Verwaltungsgerichtsebenen in Bayern an die Entscheidung des BayVerfGH "gebunden" sind,
so führt das doch den Instanzenweg ad absurdum...

Diese Frage hatte ich mir schon mal bei einem vorhergehenden Urteil des VG Augsburg gestellt:

Jetzt kommt das Urteil (VG Augsburg)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11824.msg79644.html#msg79644
Zitat
32 Das Gericht schließt sich den in den oben genannten Entscheidungen dargelegten Rechtsauffassungen auch insoweit an.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach Art. 29 Abs. 1 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGHG) Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs für alle anderen Verfassungsorgane sowie für Gerichte und Behörden bindend sind.
Das entsprechende Vorbringen des Klägers verhilft daher der Klage nicht zum Erfolg.
Wenn das von vornherein klar ist, müsste es da nicht eine "Abkürzung" des Verfahrens geben?
Zumindest in Bayern (und Rheinland-Pfalz) wo es diese Urteile der Landes-Verfassungsgerichtshöfe gibt.
Was soll dann die "Ausschöpfung" des Rechtswegs?!?

Verkommt hier der Instanzenweg zu einem noch kafkaeskeren Alibiverfahren als es schon das Widerspruchsverfahren ist?!?

Begreife ich nicht.
Hier wäre eine verlässliche juristische Auskunft interessant...


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Das sind äußerst interessante Hinweise.
Im Grunde genommen ist dies ja dann so. Wozu dann noch Instanzen.

Würde dies dann Sprungrevision an das Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht bedeuten?

Ich zitiere hier aber mal aus Wikipedia

Zitat
Eine Sprungrevision ist nach § 566 Abs. 1 ZPO konkret möglich („statthaft“), wenn
 1.   die Berufung statthaft wäre
 2.   der Gegner einwilligt und
 3.   das Revisionsgericht die Sprungrevision zulässt.

1. und 3. wären ggf. möglich, 2. wird der Gegner (also Rundfunk) sicher nicht zulassen


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1. und 3. wären ggf. möglich, 2. wird der Gegner (also Rundfunk) sicher nicht zulassen

...auch wenn die "Sprungrevision" vielleicht nur eine Option in diesem Zusammenhang wäre:
Dass der "Gegner" regelmäßig nicht zustimmt, ist schon allseits bekannt und u.a. auch schon von Rossmann so eingeschätzt:

Rossmann, wie geht es denen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12297.msg86004.html#msg86004

rossmann.de, Pressemitteilung 24.10.2014
NDR versucht, das Verfahren maximal in die Länge zu ziehen
Urteil in erster Instanz keine Überraschung
http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen.html

Zitat
"[...] Eine endgültige Klärung der Rechtslage wird erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringen. Der Norddeutsche Rundfunk hat in der mündlichen Verhandlung verdeutlicht, dass er eine solche verfassungsrechtliche Klärung nach Kräften verzögern wird. Er hat sich im Verfahren vor dem VG Hannover einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht verweigert, obwohl offenkundig ist, dass eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen am Ende des Instanzenzuges unvermeidlich ist. Das legt den Schluss nahe, dass es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor allem darum geht, möglichst noch über Jahre hinweg viele hundert Millionen Euro zusätzlich einzunehmen – und auszugeben. [...]"


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Zitat
Da das Urteil allerdings rechtsgültig ist,  wird sich wie gesagt wahrscheinlich in Bayern einfach jedes VG Gericht darauf berufen und alles in der ersten Instanz mit dieser Begründung abbügeln. Ist eine bequeme Variante für das Gericht.

Aber doch nur, wenn die gleichen oder ähnliche Begründungen kommen. Sollte Person X Begründungen nennen, die nicht in diesen Verfahren abgeurteilt wurden, könnten sich die Richter auch nicht darauf berufen, oder?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 22:59 von seppl«

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Zitat
Aber doch nur, wenn die gleichen oder ähnliche Begründungen kommen. Sollte ich Begründungen nennen, die nicht in diesen Verfahren abgeurteilt wurden, könnten sich die Richter auch nicht darauf berufen, oder?

Die Richterin hatte auch kurz noch die Gründe des Klägers zusammengefasst wo der Grund "die Gebühr sei eine Steuer" neben weiteren Argumenten stand (also Religionsfreiheit, Inforfreiheit usw.). Darauf ist sie in der mündlichen kurzen Urteilsbegründung gar nicht weiter eingegangen. Der Kern der Abweisung war der Verweis auf das BVerfG Urteil. Damit war diese Instanz fein aus dem Schneider. Für die anderen Gründe wird es dann sicher in der schriftlichen Urteilsbegründung noch Ausführungen geben. Werden natürlich alle wie auch immer abgelehnt werden.

Man muss sich einfach klar sein, dass die erste Instanz egal welche Gründe man aufführt niemals einer Klage stattgeben werden (wenn man tatsählich von der Einkommenssituation her zahlen müsste). Wird ein kleines Verwaltungsgericht einen Präsenzfall schaffen und z.B. einen Verstoß gegen Grundrechte festellen und die Gebührenbescheid aufheben? Auf gar keinen Fall. Kann man komplett vergessen.

Wenn jemand etwas erreichen will, muss er durch die Instanzen gehen oder auf darauf hoffen bzw. darauf hinarbeiten, dass sein Verfahren ruhend gestellt wird. Ohne die Rechtslage eindeutig zu überblicken, ist nach meiner Meinung eine Klage in Bayern aussichtslos. Kostet 105€. Das Ergebnis steht schon vorher fest = Abweisung und Eröffnung der nächsten Instanz. Sprungrevison o.Ä. wird die Anstalt nicht mitmachen.

Man könnte natürlich interessehalber mal eine Zwangsvollsteckung über sich ergehen lassen und schauen wie weit die gehen. Ich bin mir aber über die Konsequenzen nicht ganz bewusst. Mal für ne Woche in den Knast gehen.  ;D Warmes Essen und ne Weile Ruhe um ein paar gute Bücher zu lesen und auszuschlafen. Aber so weit kommt es nicht. Die Pfänden einfach dein Konto oder der Gerichtsvollzieher kommt nach Hause und das wars. Am Ende stehen für einen Kosten und man hat gar nichts erreicht. Die Anstalt lacht sich ins Fäustchen. Hat ja alles eh nichts gekostet. Zahlt ja der Bürger.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2015, 14:02 von Bürger«

I
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Zitat
Man muss sich einfach klar sein, dass die erste Instanz egal welche Gründe man aufführt niemals einer Klage stattgeben werden

Ich würde das nicht so klar äußern, wenn man einen Grund hat, der noch nicht behandelt wurde und man diesen anhand der eigenen Situation darstellen kann, glaube ich nicht das der Richter dann sagt, es tut mir leid, was der örR aus ihnen gemacht hat, aber dann haben sie halt Pech.

Zitat
Man könnte natürlich interessehalber mal eine Zwangsvollsteckung über sich ergehen lassen und schauen wie weit die gehen.

Hier ergibt sich für mich eine Grundsatzfrage:

Artikel 5 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nun entscheidet der Staat, wir brauchen eine unabhägige Institution, die aufgrund ihrer staatsferne zu uns, nach dem Artikel 5 (1) GG die Meinungs- und Informationsfreiheit schützt und verteidigt. Das alleine ist ja schon ein Widerspruch in sich. Die privaten Rundfunkveranstalter (die hat der Staat nicht ins Leben gerufen) sind unabhängiger vom Staat, wie es die Öffentlichen Rundfunkanstalten je sein werden.

Auf jeden Fall sollen die Rundfunkanstalten UNSER Recht der Meinungs- und Informationsfreiheit, sprich das grundgesetzgebende Recht der Bürger Deutschlands schützen und verteidigen vor dem Staat.

Wie kann es aber im Einklang mit dem Grundgesetz sein, dass die Rundfunkanstalten über den Staat (mit staatlichen Mitteln) uns Bürger in den Knast bringen können, um UNSERE Meinungs- und Informationsfreiheit zu schützen?


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Was versteht Ihr daran nicht? Schon im dritten Reich hat man die Bürger eingesperrt um sie zu schützen, vor was auch immer. In der DDR hat man das auch gemacht. In Russland hat man das schon immer so gemacht. In China wird das jeden Tag so gemacht. In Kolumbien auch. Die Italiener würden das gerne auch so machen. Warum soll Deutschland das ausgerechnet nicht so machen?


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PersonX markiert die Frage mal als OFF, die Antwort könnte entsprechend verlagert werden, und gehört so gesehen nicht zum eigentlichen Thema.

Zitat
Warum soll Deutschland das ausgerechnet nicht so machen?
Wird in Deutschland auch gemacht, die Begündung ist aber dann eine andere, Tenor dabei, die Personen werden zum Schutz der anderen Bürger entsprechend verwahrt (Suchwort Sicherheitsverwahrung). Um einen Bürger vor sich selbst zu schützen, kann dieser auch jetzt relativ gesehen unfreiwillig nur in eine geschlossene eingewiesen werden. Im Normalfall sollte das aber nur mit einem Richter möglich sein, die Vergangeheit zeigt aber, dass es auch dabei Probleme gab, welche es sicherlich aktuell auch noch gibt.

Gibt es eine größere Gruppe von Beteiligten Personen, welche zusammen arbeiten (also alle in dieser Kette (von Angehörigen über Arzt bis zu den Richtern etc. ), dann könnte diese Gruppe auch eine völlig unbescholtene Person entsprechend einweisen lassen. Zumindest kann so ein Fall aktuell nicht ausgeschlossen werden.

Flächendeckend und auf Massen ist diese Art aber nicht anwendbar.

Link wie das allgemein laufen würde/könnte
http://www.allgemeinarzt-online.de/a/1627369


Edit "Bürger":
Ab hier bitte wieder zurück zum eigentlichen Kern des Themas, das da lautet:
"Wie geht es eigentlich nach der 1. Instanz weiter?"
Danke :police: ;)


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Man muss sich einfach klar sein, dass die erste Instanz egal welche Gründe man aufführt niemals einer Klage stattgeben werden

Ich würde das nicht so klar äußern, wenn man einen Grund hat, der noch nicht behandelt wurde und man diesen anhand der eigenen Situation darstellen kann, glaube ich nicht das der Richter dann sagt, es tut mir leid, was der örR aus ihnen gemacht hat, aber dann haben sie halt Pech.

Hatte ich geschrieben: Wenn man tatsächlich nicht zahlen müsste (z.B. H4 o.Ä.), ist eine Klage sinnvoll.

Man muss meiner Meinung klar unterscheiden zwischen 1. dem reinen Verwaltungsprozess und 2. den tatsächlichen stichhaltigen Gründen gegen das System. Und 2. wird nicht in der ersten Instanz entschieden werden, auch wenn die Gründe alle richtig sind.

Der Verwaltungsprozess sieht nun grob so aus und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun, da kann man tausend Argumente finden: Bescheid > Widerspruch > Ablehnung > Klage 1. Instanz > Abweisung > Zahlen oder weitere Verweigerung > Zwangsvollstreckung oder nächste Instanz

Ich frage mich da, was die Klage eines Einzeln bewirken soll, der nicht in die nächsten Instanzen will oder es sich wie meine Person einfach gar nicht leisten kann. Und dann noch die Zeit neben Beruf und Familie. OVG würde ja noch machbar sein, danach warten aber Unsummen an Anwaltskosten.

Der Widerstand kann nur funktionieren, wenn man sich auf ein/zwei Klagen durch die Instanzen pro Bundesland konzentriet, welche sämtliche personenunabhängige Fakten zusammentragen (das muss koordiniert sein). Für den Einzelnen kann nur versucht werden den oben genannten Verwaltungsprozess vor der Zwangsvollstreckung aufzuhalten und die Zwangszahlungen damit erstmal auszusetzen. Und dies wird mit überschaubarem finanziellen Aufwand nur gehen, wenn die erste Instanz das Verfahren für ruhend bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht erklärt.

Die zentrale Frage muss also lauten:

Wie klage ich so, dass das Verfahren für ruhend erklärt wird ?
     
Neben den eigentlichen Gründen für die Ungerichtigkeit des System, müsste man also Gründe vorbringen, welche dafür sprechen, dass das Verfahren erstmal ruhen muss.
Nun ist es leider in Bayern scheinbar so, dass es hierfür seitens der 1. Instanz durch das Urteil des BVerfG viel einfacher ist die Klage abzuweisen. Es gibt ja ein schönes oberinstanzliches Urteil auf das man sich bequem berufen kann. Scheinbar ist der Leidensdruck in den ersten Instanzen durch z.B. eine Schwämme an Klagen nicht so hoch, dass immer noch aufwendige mündliche Verhandlungen mit voller Richterbesetzung (drei + 2 Schöffen!!!!) geführt werden. Für eine schnelle Ruhendstellung und damit Einsparung wertvoller Ressourcen besteht offensichtlich kein Grund bzw. keine Anweisung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 01:36 von Bürger«

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Person B ist in Bayern nun in der 2. Instanz und nach dem ersten Schriftwechsel vom OVG gefragt worden, ob das Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ausgesetzt werden soll, oder ob sie selber weitergehen will. In diesem Fall soll der Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt werden, weil das dann schneller und billiger ist.
D.h. B wird auch die 2. Instanz "verlieren", weil das Gericht an die Rechtsprechung des BayVerfGH gebunden ist und erst danach wird es spannend, da B sich für Variante 2 entschieden hat.


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

P
  • Beiträge: 4.011
Ich frage mich da, was die Klage eines Einzeln bewirken soll [...]
-> Anzeigen das es so nicht geht. Je größer die Klageanzahl desto besser, das es im Fall, wenn es bei nur bei einer VG bleibt für den Einzelnen nichts bringt ist ein Fehler im System, normal müsste ganz viele erste VG sofort gestoppt und dieses Thema direkt nach oben -> weil grundsätzlich -> der Fehler -> genau das passiert nicht. Daraus entsteht sogar ein Volkswirtschaftlicher Schaden, welchen die Politiker zu verantworten haben, weil es wäre möglich gewesen, diesen "Vertrag" zu nächst auf genau diese Punkte gegen über dem Grundgesetz prüfen zu lassen -> in einem einzelnen Verfahren -> das ist aber nicht passiert -> so ist jeder Einzelne gezwungen zu klagen -> weil es keine Möglichkeit besteht solche grundsätzlichen Klagen direkt von Anfang zusammen zu fassen. Das ist ebenso ein Fehler, welcher durch die Politik beseitigt werden könnte, warum das nicht passiert? -> Einzelne Klagen lassen sich leichter zum Ungunsten des Klagenden ändern.


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