Wenn A und B unterschiedliche (Nach-)Namen haben, ist das nicht verwunderlich, sondern faktisch "normal".
Selbst bei gleichen Namen wurden schon Haushalte mehrfach angeschrieben, da die Meldedaten abgeglichen wurden und dadurch bisher noch "unbekannte" Personen "aufgedeckt" wurden.
Dazu dient ja der Meldedatenabgleich.
Wenn für A ja augenscheinlich schon ein Beitragskonto bestand und also auch noch bestehen dürfte, müsste Person B sich "abmelden" können unter Verweis auf das bereits existierende "Beitragskonto"...
...und wohl auch ungeachtet dessen, ob dieses bereits existierende Konto ausgeglichen ist oder nicht.
Ein "typischer" Fall von "Mehrfachzahlern"...
...im Forum schon ausgiebig behandelt, daher bitte mal die
Suchfunktion bemühen.
Ich erkenne hier jedenfalls nichts untypisch "merkwürdiges".
"Merkwürdigkeiten" gehören ja praktisch zum Geschäftsprofil von ARD-ZDF-GEZ
Möglicherweise haben die das fiktive Abmelde-Schreiben einfach ignoriert?
War es denn in diesem fiktiven Fall *nachweislich* versendet?
Letztenendes ist es aber weitestgehend schnuppe, wer bei denen gemeldet ist oder nicht.
Allerdings sollte wohl darauf geachtet werden, dass offiziell eine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass für diese Wohnung/ Wohn"gemeinschaft" nur *ein* Beitragskonto mit *einer* Person geführt und das andere gefälligst nachweislich gelöscht wird.
Es gilt die gesamtschuldnerische Haftung - einer von beiden muss sowieso den Kampf aufnehmen.