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Autor Thema: Der Stand meines Streits gegen die Zwangsabgabe  (Gelesen 35053 mal)

k
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Zitat
alle Gegenargumente bleiben vor Gericht unbeachtet, da festgestellt wurde, dass die Zahlpflicht der Rundfunkbeiträge schon per Gesetz entsteht.

Denkt hier eigentlich noch jemand ernsthaft, dass Klagen innerhalb des BRD-"Rechts"-Systems auf breiter Ebene Erfolg haben könnten ? Die Gerichte werden doch einen
8 Milliardenmarkt nicht zerschießen!!! Dafür werden die Lobbygruppen und ihre Profiteure selbst schon sorgen. Versprochen !

Hi,

wir wurden von oben herab diktatorisch verpflichtet diese Zwangsbeiträge zu zahlen.
Es dürfte ziemlich schwer sein gegen etwas vorzugehen, was von oben bestimmt wurde.

Wenn ich das recht verstehe, da kommt irgendeine öffentliche oder staatliche Einrichtung oder was auch immer, erhebt plötzlich eine Yoghurtgebühr auf jeden Löffel und jeder muß diese Gebühr zahlen, egal ob und wieviele Löffel er hat.
Die Leute ziehen von Gericht zu Gericht, werden regelrecht hingehalten.

Wenn Fräulein M. & Co ein Gesetz erlässt, daß eine Yoghurtsteuer fällig wird, dann ist das schlicht und einfach "rechtens" und es gibt "rechtlich" nichts daran zu rütteln.

Man könnte im Prinzip genauso gut ins Gesetzbuch schreiben:
§ 1 : ich habe immer  Recht
§ 2 : Wenn ich doch mal unrecht habe, dann tritt § 1 in Kraft!

so ungefähr sieht es doch aus.

Und die Leute in Berlin sind es gewohnt, daß wir alles stillschweigend hinnehmen.
Diese Leute haben doch nicht die geringste Skrupel und machen mit uns was sie wollen und wir stehen da und nicken schweigend oder laufen von Gericht zu Gericht und die Kosten tragen wir auch noch selbst.
Papi beschließt Söhnchen hat um 10 Uhr Zuhause zu sein und um 11 im Bett zu liegen.
Söhnchen legt Klage bei Papi ein?
Wie hoch sind die Erfolgschancen?

Schaut euch um in anderen Staaten oder im letzten Jahrhundert, da wurden Gesetze geschaffen und auch als "rechtskräftig" anerkannt, später dann als "menschenunwürdig" verurteilt!

Ich denke jeder einzelne sollte der Regierung & Co einmal mitteilen, daß das nicht mehr so weitergeht, ein klares und deutliches "NEIN" vermitteln, daß wir das nicht mehr mitmachen.
Diese neue Fernsehregelung ist aus irgendeinem Hirn entsprungen, kein Beitragszahler hat dafür unterschrieben. Er wurde schlicht und einfach diktiert und fertig.

Demnächst wird wohl noch eine Pizzaria oder ein Puff eröffnet und will von uns Gebühren, egal ob wir den "Service" nutzen oder nicht.

Und wer nicht zahlt, dem wird GEWALT angedroht! Nämlich daß die Staatsgewalt ihm sein Hab und Gut wegnimmt für etwas was er weder bestellt noch erhalten hat.

Ich sehe in anderen Ländern, wenn die Regierung da macht was sie will, dann sind die Leute alle auf der Straße, kein Auto kommt mehr durch, und um Anmeldungen oder Arbeit scheren die sich nicht.

Ich frage mich warum wir überhaupt nachweisen müssen, daß diese Regelung "unrechtmäßig" ist, denn diese Regelung war früher nicht "rechtens" und wo wurde die "Rechtmäßigkeit" nachgewiesen?
Die Rechtmäßigkeit wurde einfach aus dem Ärmel geschüttelt und wir sollen nun erklären, warum sie unrechtmäßig ist?

Sollte man nicht einfach mal hinterfragen warum alles, was Papa Staat sagt, "richtig" ist?
Solange wir Papa Staat nicht klarmachen, daß dieses Land nicht ihm alleine gehört, werden wir wie unmündige Bürger behandelt, die nichts zu sagen haben.

Gründet doch einfach einen Autowaschservice für Staatsfahrzeuge und sendet dem Staat für alle Fahrzeuge einen Gebührenbescheid, egal ob sie den Service nutzen oder nicht.
Wenn sie euch nicht ernst nehmen, dann habt ihr zumindest den Beweis für die Unernsthaftigkeit der Fernsehgebühr.

Ich hoffe wirklich, daß irgendjemand es auf den "rechtlichen" Wege schafft etwas gegen diese Fernsehdiktatgebühr zu unternehmen, mache mir allerdings nicht viel Hoffnung,

wünsche Euch und jedem einzelnen viel Erfolg,


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Zwangsabgaben abschalten!
Persönliche Freiheit und Wahlfreiheit wiedereinführen!

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könnte es doch sein, dass die LRA wie hier z.b. Saarländischer Rundfunk, eine Behörde im Sinne der Verwaltung ist?
-> staatsnah, -> staatsfern, -> eine Behörde muß staatsnah sein, -> der Rundfunk muß staatsfern sein, -> entsprechend sind Behörde und Rundfunk nicht vereinbar.


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Liebe Mitstreiter. Am Samstag habe ich das Urteil zu meiner Klage am VG Berlin erhalten:

Die Klage sei unbegründet, und die Zulassung zur Berufung wurde abgelehnt.

Interessant war schon das Verfahren. Hier die wesentlichen Infos:

Ein Ruhen des Verfahrens käme nur in Frage, wenn beide Parteien das beantragten. Was der ÖRR sicherlich nie tun wird und bei mir nicht tat.

Eine Aussetzung des Verfahrens käme in Betracht, wenn ein höherinstanzliches Urteil zu erwarten ist. Dies wurde in meinem Falle abgelehnt, weil erstens das Urteil des BVerfG (im anhängigen Verfahren zu dem möglichen Verstoß gegen Art. 3 GG) wahrscheinlich in ferner Zukunft liegt, da es noch keinen Verhandlungstermin gibt. Zweitens gäbe es am VG Berlin ca. 500 Klagen zu dem Thema, sodass sich das Gericht nicht in der Lage sähe, diese so lange auf Eis zu legen und dann alle nochmal zu verhandeln. Das finde ich schon skurril, denn es bedeutet, dass das Gericht keine Kapazitäten hat, ein besseres Urteil zu fällen. Da das Gericht sich den Aufwand nicht leisten kann, muss ich mit etwas weniger Recht vorlieb nehmen.

Die Richterin sagte, alle Eingangsgerichte hielten den RBStV für verfassungsgemäß. Weiterhin hätten sich die Richter am VG Berlin zu diesem Thema beraten und seien zu der Ansicht gelangt, Klagen wegen Verstoß gegen Art. 3 GG seien abzulehnen. Damit war vorab schon alles klar.

Für viele hier im Forum dürfte das Folgende interessant sein: Ich fragte die Richterin nach der Korrektheit der Form der Bescheide und sonstigen Schreiben des Beitragsservice und der Rundfunkanstalten. Sie sagte inhaltlich, diese seien ausgiebig geprüft und sozusagen wasserdicht.

In meiner Klagebegründung habe ich mich im Verfahren nur auf den möglichen Verstoß gegen Art. 3 GG bezogen, da die Richterin in einem Beschluss vor dem Verfahren bereits meine anderen Argumente (für mich glaubhaft) widerlegt hat, siehe meine vorigen Einträge in diesem Thread.

Meine Begründung war, mit Bezug auf das Urteil des VG Berlin (VG 27 K 310.14): Der Staat muss zur Erhebung des Rundfunkbeitrages typisieren. Grundsätzlich ist es das richtige Verfahren, den Nutzer als Typisierungsmerkmal zu verwenden, denn nicht die Wohnung konsumiert oder das Gerät, sondern die Person. Die mögliche Gegenleistung für den Beitrag wird am ehesten durch die Anzahl der konsumierenden Personen repräsentiert. Egal, ob ich vier Wohnungen haben oder siebzehn Geräte, die gleichzeitig laufen, ich kann nur einmal zusehen. Und egal, ob vier Personen vor einer Glotze oder vor vier Glotzen sitzen, es kucken vier!
Aktuell typisiert der Staat anhand der Wohnung - je Wohnung ist der Beitrag zu zahlen. Es bestünde auch die Möglichkeit, nach Geräten (altes Verfahren vor 2014) oder nach Nutzern zu typisieren. Das VG Berlin hat mit Bezug auf das BVerfG festgestellt, dass die Typisierung zulässig ist: "Weiter setzt eine zulässige Typisierung voraus, dass damit verbundene Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist." Meiner Ansicht nach ist alles drei nicht gegeben, denn der Betragsservice hat die Meldedaten aller Deutschen bekommen, damit liegen Daten über Wohnung UND deren Bewohner vor. Wieso also die Wohnung als Typisierungsmerkmal verwenden? Es ist nicht eine kleine Zahl von Personen betroffen, da 41 % aller Haushalte Singlehaushalte sind, bewohnt von ca. 20 % der Bevölkerung und Verstoß ist m. E. "sehr intensiv" (offenbar ein exakter Rechtsbegriff), da Mehrpersonenhaushalte nur die Hälfte, ein Drittel, ein Viertel je Person zahlen und der Betrag sich in der Größenordnung eines Handyvertrages oder Netflix-Abos bewegt.

Diese Argumentation wurde vom Gericht mit folgenden Begründungen abgelehnt:

"Mit der Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an das innehaben einer Wohnung hat der Gesetzgeber von dem ihm zustehenden Gestaltungsspielraum in zulässiger Weise Gebrauch gemacht und eine verständliche und einfache Typisierung geschaffen, die einen verlässlichen, leicht feststellbaren und die Privatspähre möglichst wenig beeinträchtigenden Anknüfpungsgegenstand bietet." Aha, die Daten aller in der Wohnung lebenden Personen zu verwenden, die ja ohnehin schon vorliegen und die vom Beitragsservice auch sicherlich angeschrieben wurden, ist unzumutbar. Deshalb muss eine erhebliche Ungerechtigkeit bei der Bezahlung hingenommen werden. Das finde ich einfach nur absurd. Erst beschaffen sie sich die Daten aller Bürger und dann sollen diese geschont werden, indem man sie nicht anschreibe? Das Wesentliche war ja wohl die Beschaffung der Daten, nicht diese nachher nicht zu nutzen!

Dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt sei, wurde aus dem Urteil des VG Berlin vom Vorjahr als Textbaustein zitiert. Begründungen mit Bezug auf das BayVerfGH (Vf.   8-VII-12):
-   Es sei einfacher die Wohnungen als die Nutzer als Typisierungsmerkmal heranzuziehen.
-   Die Privatspäre sei weniger verletzt.
-   Die Ungleichbehandlung sei keine Härte, die ohne Schwierigkeiten vermeidbar wäre, weil fast in jeder Wohnung Empfangsgeräte bereitgehalten würden. Aha, jetzt sind wieder die Geräte im Spiel, die ja vorher als Merkmal ausgeschlossen wurden.
-   Es geht weiter: Allenfalls könne die Nutzungsintensität je Wohnung unterschiedlich sein. Da sie das aber auch bei Einzelpersonen im Vergleich sei, sei es egal. Fazit: Ist eh schon ungerecht – obs ein bisschen mehr oder weniger ist, ist dann auch egal. Wozu sollten wir uns da noch um weniger Ungerechtigkeit bemühen.
Auf meinen Vorschlag der Erhebung der Gebühren je Person wurde dann gar nicht mehr eingegangen, nach dem Prinzip: Erst bringe ich einen Gegenvorschlag, sage warum der ausweglos ist und dann muss es auch gut sein.

Das Urteil hat meinen Glauben an den Rechtsstaat echt erschüttert, weil es JEDER Logik entbehrt.

Fazit: Es war vorher klar, was hinten herauskommen muss, am VG Berlin wie am BayVerfGH. Keine Ahnung, wie die Richter diesen geistigen Spagat im Kopf schaffen, ohne dass sich ihre Fußnägel einrollen.

Lest die beiden erwähnten Urteile des VG Berlin und des BayVerfGH – diese Textbausteine bekommt Ihr am Ende Eures Prozesses auch per Post nach Hause!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2016, 19:40 von nauth68«

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Das ist ja schon dummdreist von der Richterin zu sagen, ein höchstinstanzliches Urteil über Art. 3 GG liege in weiter Ferne. Übermorgen wird darüber beim BVerwG verhandelt. Es kann doch sein, dass dieses Zweifel äußert. Dann wäre es mehr als opportun, eine nachfolgende BVerfG-Entscheidung abzuwarten. Hier wird sehenden Auges der Rechtsschutz aktiv verweigert.

Interessant ist die Aussage, es gäbe ca. 500 Klagen alleine am VG Berlin. Gibt es das schriftlich?
Wenn man das auf die Gesamtbevölkerung hochrechnet (80/3,5 * 500) käme man auf über 11.000 anhängige Klagen gg den Rundfunkbeitrag. Kein Wunder, dass die Richter alle stinkig sind.





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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Interessant ist die Aussage, es gäbe ca. 500 Klagen alleine am VG Berlin. Gibt es das schriftlich?
Wenn man das auf die Gesamtbevölkerung hochrechnet (80/3,5 * 500) käme man auf über 11.000 anhängige Klagen gg den Rundfunkbeitrag. Kein Wunder, dass die Richter alle stinkig sind.

Interessant! Die Zahl der Klagen gegen den Rundfunkbeitrag könnte sich wirklich in diesem Bereich bewegen.
Wenn man die lt. Presseberichten anhängenden (mehr als) 650 Klagen in Sachsen (4055270 Einwohner) auf die Gesamtbevölkerung hochrechnet kommt man sogar auf 13000 Klagen. Berlin (3469850 Einwohner) wäre bei diesem Koeffizienten mit 556 Klagen dabei.
Es könnten also wirklich weit mehr als 10.000 Klagen im Bundesgebiet vorliegen.
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2016, 20:48 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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@cook: Das hast Du wahrscheinlich falsch verstanden. Sie wusste, dass übermorgen in Leipzig verhandelt wird. Die Richterin sagte, für das Verfahren am Bundesverfassungsericht gebe es noch keinen Termin...


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Mit der Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an das innehaben einer Wohnung hat der Gesetzgeber von dem ihm zustehenden Gestaltungsspielraum in zulässiger Weise Gebrauch gemacht und eine verständliche und einfache Typisierung geschaffen, die einen verlässlichen, leicht feststellbaren und die Privatspähre möglichst wenig beeinträchtigenden Anknüfpungsgegenstand bietet.

Interessant, das kann man gebrauchen.
Also, dass Innehaben der Wohnung ist leicht feststellbar. Aus welchem Grund stellt dann die LRA nichts fest, sondern alles basiert auf Vermutungen?


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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Liebe Mitstreiter. Am Samstag habe ich das Urteil zu meiner Klage am VG Berlin erhalten:
.....
Dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt sei, wurde aus dem Urteil des VG Berlin vom Vorjahr als Textbaustein zitiert. Begründungen mit Bezug auf das BayVerfGH (Vf.   8-VII-12):
-   Es sei einfacher die Wohnungen als die Nutzer als Typisierungsmerkmal heranzuziehen.
-   Die Privatspäre sei weniger verletzt.
-   Die Ungleichbehandlung sei keine Härte, die ohne Schwierigkeiten vermeidbar wäre, weil fast in jeder Wohnung Empfangsgeräte bereitgehalten würden. Aha, jetzt sind wieder die Geräte im Spiel, die ja vorher als Merkmal ausgeschlossen wurden.
-   Es geht weiter: Allenfalls könne die Nutzungsintensität je Wohnung unterschiedlich sein. Da sie das aber auch bei Einzelpersonen im Vergleich sei, sei es egal. Fazit: Ist eh schon ungerecht – obs ein bisschen mehr oder weniger ist, ist dann auch egal. Wozu sollten wir uns da noch um weniger Ungerechtigkeit bemühen.
Auf meinen Vorschlag der Erhebung der Gebühren je Person wurde dann gar nicht mehr eingegangen, nach dem Prinzip: Erst bringe ich einen Gegenvorschlag, sage warum der ausweglos ist und dann muss es auch gut sein.

Das Urteil hat meinen Glauben an den Rechtsstaat echt erschüttert, weil es JEDER Logik entbehrt.


Nach obiger Pseudologik hätte der Gesetzgeber auch gut das Wohnhaus als Anknüpfungspunkt wählen können.
Denn in jedem Wohnhaus, ob Einfamilienhaus oder Hochhaus in Zentralberlin, gibt es Rundfunkgeräte und wird Rundfunk konsumiert. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist sogar noch höher als in der einzelnen Wohnung.

Natürlich kann die Nutzungsintensität von Wohnhaus zu Wohnhaus variieren. Aber das kann sie von Einzelperson zu Einzelperson ja auch, also gleicht sich das aus und der Gesetzgeber hat das Recht zu typisieren, und die Privatsphäre ist auf wundersame Weise vorgeblich weniger verletzt, als wenn man pro Nutzer typisieren und erheben würde.

Ja, es entbehrt jeder Logik, und ja, es ist gegen das Grundgesetz und den Artikel 3, aber wenn man als Richter den Status quo unabhängig von Recht und Gesetz zementieren will, dann fällt man solche Urteile und fährt damit persönlich finanziell und intellektuell genauso gut, als ob man gleich beim Rundfunk arbeiten würde...

Ja, und abends dann als Richter mit Chips und Cola in den Sessel vor die Glotze!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2016, 22:38 von beat«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

c
  • Beiträge: 873
@cook: Das hast Du wahrscheinlich falsch verstanden. Sie wusste, dass übermorgen in Leipzig verhandelt wird. Die Richterin sagte, für das Verfahren am Bundesverfassungsericht gebe es noch keinen Termin...

@nauth68: Ich habe die Richterin schon verstanden. Der Punkt ist, dass das Bundesverwaltungsgericht sich mit der Frage des Art. 3 GG auseinandersetzen wird (lt. Pressemitteilung) und damit zumindest eine Indikation geben wird, wie das Gesetz auf Bundesebene eingeordnet wird. Es kann sein, dass es Zweifel an der Vereinbarkeit mit den Grundrechten hat und dann entweder die Frage dem BVerfG vorlegt, oder selbst irgendwie eine geltungserhaltende Reduktion der Rechtsanwendung vornimmt (z.B. Wohnung = Rundfunkwohnung).

Jedenfalls ist die Rechtsfrage alles andere als geklärt, wenn genau darüber das BVerwG erst entscheiden will. Soviel Geduld kann man auch von einer VG-Richerin erwarten, falls sie sich nicht dem Vorwurf der Rechtsbeugung aussetzen will. Es ist mehr als erstaunlich, dass sie das Verfahren nicht ein paar Wochen länger liegen lassen will. Was soll das? Dadurch werden die 500 Akten nicht magisch über Nacht verschwinden. Wenigstens hätte sie die Revision zulassen müssen, im Hinblick auf die offensichtlich vom BVerwG und BVerfG noch zu verhandelnden Themen. Ich begreife es einfach nicht. 


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Danke für Eure Tipps. Ich werde die Urteile in Leipzig abwarten und dann ggf. einen Anwalt kontaktieren. Es ist noch nicht vorbei!


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