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Autor Thema: Was für die Maut gilt, sollte auch für den Rundfunk"beitrag" gelten...  (Gelesen 1605 mal)

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http://www.spiegel.de/auto/aktuell/alexander-dobrindt-pkw-maut-koennte-deutsche-kfz-besitzer-entlasten-a-1008290.html

Zitat
Berlin - Der Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Pkw-Maut eröffnet deutschen Autofahrern die Möglichkeit, die Maut vom Staat zurückzufordern. Angesichts der parallel zur Mauteinführung geplanten Senkung der Kfz-Steuer würden sie gegenüber heute sogar Geld sparen, berichtet der SPIEGEL in seiner neuen Ausgabe....

...Weil die bei der Kontrolle erfassten Daten "unverzüglich" gelöscht werden müssen, "sobald feststeht, dass die Infrastrukturabgabe entrichtet worden ist", kann der Staat einem Bürger, der behauptet, keine Bundesfernstraßen benutzt zu haben, nur schwer das Gegenteil beweisen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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