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Autor Thema: Erste Erfolge gegen den Beitragsservice: Zwangsvollstreckung abgewehrt!  (Gelesen 96507 mal)

E

El

  • Beiträge: 132
Die Bearbeiterin will den Vorgang gerne an den BS zurücksenden, aber ist das doch klasse.

Vielleicht mit dem Brief von Propaganda versuchen weiterzukommen, ansonsten gerichtliche Schritte, das heßt Antrag auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht stellen.


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d
  • Beiträge: 10
Danke für die schnelle Antwort!

Was meinst Du denn zu meinen folgenden Fragen:

a) Ist die Vollziehrungsbeamtin verpflichtet den Vollstreckungsauftrag an Person a auszuhändigen?

b) Falls ja, nach welcher Bestimmung richtet sich dies?



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E

El

  • Beiträge: 132
Das weiß ich nicht, ob es da eine Verpflichtung gibt. Person A bekam dieses Ersuchen nicht ausgehändigt.


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K
  • Beiträge: 2.246
hier versuche ich fiktive Antwort(en) auf fiktive Frage(n) zu erhalten:

Vollstreckungsersuchen: Herausgabe ja oder nein
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13281.msg89328.html

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2015, 18:18 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

T
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen!
Mein erster Beitrag hier ..

Person A ist  gerade leicht panisch .. der Kopf qualmt .. hat einfach große Sorge, dass man mir ihr das Konto pfändet .. da das gerade alles ein wenig schnell / unerwartet kommt.

Alsooooo....

Person A war so dreist und hat bisher auch nix an diese Beitragsservice bezahlt.

Nun war Person A IhreFamilie im Osten besuchen .. kommt gestern nach Hause und hat eine Vollstreckungsankündigung im Briefkasten, mit Frist von einer Woche .. sprich .. die Woche ist nun schon um .. versucht hier gerade in den verschienden Beiträgen sich durchzulesen .. jedoch .. bedingt dadurch, dass sie nu in ein wenig Panik verfallen ist, dass sie womöglich bald nicht mehr an ihr Konto ran kann .. ist sie einfach nicht in der Lage in der Kürze der Zeit sich einen richtigen Überblick zu verschaffen.

Wie soll sie nun am besten reagieren .. vor allem quält sie die frage: Wird das Konto nun dicht gemacht??????

Anbei das Schreiben der Stadt X/Amt für Finanzen.. kein gelber Brief .. keine Unterschrift.. kein Siegel .. nur ein Ansprechpartner..

Wie gesagt .. Person A hat einfach nur Sorge, dass sie mit ihrem Kind bald ohne Geld da steht :(  Person A wird sich zukünftig diesbezülich besser einlesen!!

Wie geht Person A nun am besten vor?

Tausend Dank + liebe Grüße



Edit "Bürger":
Dokument kann nicht freigegeben werden. Bitte noch vollständig anonymisieren einschl. 9stelliger Beitragsnummern, etc.
Zur Beruhigung: Von der Vollstreckungsankündigung bis zur eigentlichen Pfändung vergehen üblicherweise mehrere Tage bis Wochen. Auch geht dem i.d.R. noch eine Einladung zur Vermögensauskunft voraus.
Insofern: Erst mal Luft holen und einlesen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2016, 09:07 von seppl«

s
  • Beiträge: 87
Hallo zusammen!
Mein erster Beitrag hier ..

Person A ist  gerade leicht panisch .. der Kopf qualmt .. hat einfach große Sorge, dass man mir ihr das Konto pfändet .. da das gerade alles ein wenig schnell / unerwartet kommt.

Alsooooo....

Person A war so dreist und hat bisher auch nix an diese Beitragsservice bezahlt.

Nun war Person A IhreFamilie im Osten besuchen .. kommt gestern nach Hause und hat eine Vollstreckungsankündigung im Briefkasten, mit Frist von einer Woche .. sprich .. die Woche ist nun schon um .. versucht hier gerade in den verschienden Beiträgen sich durchzulesen .. jedoch .. bedingt dadurch, dass sie nu in ein wenig Panik verfallen ist, dass sie womöglich bald nicht mehr an ihr Konto ran kann .. ist sie einfach nicht in der Lage in der Kürze der Zeit sich einen richtigen Überblick zu verschaffen.

Wie soll sie nun am besten reagieren .. vor allem quält sie die frage: Wird das Konto nun dicht gemacht??????

Anbei das Schreiben der Stadt X/Amt für Finanzen.. kein gelber Brief .. keine Unterschrift.. kein Siegel .. nur ein Ansprechpartner..

Wie gesagt .. Person A hat einfach nur Sorge, dass sie mit ihrem Kind bald ohne Geld da steht :(  Person A wird sich zukünftig diesbezülich besser einlesen!!

Wie geht Person A nun am besten vor?

Tausend Dank + liebe Grüße



Edit "Bürger":
Dokument kann nicht freigegeben werden. Bitte noch vollständig anonymisieren einschl. 9stelliger Beitragsnummern, etc.
Zur Beruhigung: Von der Vollstreckungsankündigung bis zur eigentlichen Pfändung vergehen üblicherweise mehrere Tage bis Wochen. Auch geht dem i.d.R. noch eine Einladung zur Vermögensauskunft voraus.
Insofern: Erst mal Luft holen und einlesen.


Hallo,
nur mal so zur Beruhigung, es wird - zumindest so ist meine Kenntnis - doch nie das ganz Konto gesperrt oder gepfändet!
Es wird "nur" der Betrag "geblockt" den der Beitragsservice haben möchte.

Sollte es also dazu kommen, wird man wohl seine "Rechtsstreitrücklage" bezgl. Beitragsservice vom Sparbuch auf das Girokonto umbuchen müssen und man kann weiterhin Rechnungen begleichen.

VG


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s
  • Beiträge: 87
Hi Leute,

erst einmal herzlichen Glückwunsch nachträglich an Propaganda!

Bei Person a ist es jetzt auch so weit.

- Diese Woche ist vom Finanzamt ein Schreiben mit dem Betreff "Zahlungsaufforderung" eingetroffen - ohne Rechtsbehelfsbelehrung oder Verweis auf LvwVG o.ä.:
Zitat
"Sehr geehrter Herr a,
Sie haben leider die Mahnung(en) der ersuchenden Stelle nicht beachtet.
Sie schulden noch folgende öffentlich-rechtliche Abgaben:
...
Das Finanzamt hat mich deshalb beauftragt, die Rückstände einzuziehen.
Wenn Sie die Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen vermeiden wollen, ist es
erforderlich, dass der Gesamtbetrag sofort an das Finanzamt entrichtet wird.
Sie können die Zahlung durch Verwendung des beigefügten Einzahlungsscheins,
durch Scheck oder Überweisung leisten."

- Die Bearbeiterin zeigt sich genervt als Person a dort anrief und deutete an, dass sie den Vorgang gerne an den BS zurückschicken würde.
Auf die Frage von Person a nach einem Vollstreckungstitel antwortete sie, dass ihr ein solcher nicht vorläge, sondern lediglich ein Vollstreckungsauftrag, den sie Person a aber nicht aushändigen müsse und wolle.

- Vermutlich wurde die nachfolgenden Fragen schon in dem langen Thread behandelt.

Es wäre jedoch nett, wenn jemand hierzu kurz Stellung nehmen könnte:

a) Ist die Vollziehrungsbeamtin verpflichtet den Vollstreckungsauftrag an Person a auszuhändigen?

b) Falls ja, nach welcher Bestimmung richtet sich dies?

c) Sollte Person a diesen nicht ausgehändigt bekommen bzw. auch keine persönliche Einsicht mit Kopiermöglichkeit erhalten, wäre dann folgende Vorgehensweise die Richtige?

1. Aufforderung, den Vollstreckungsauftrag auszuhändigen.
2. Hinweis, dass Person a kein vollstreckbarer Titel bekannt ist, sondern dass ein Widerspruch gegen den Festellungsbescheid anhängig ist.
3. Vorsorgliche Androhung einer Strafanzeige
4. Hilfsweise Antrag auf Zurückstellung der Vollstreckung.

Gruß Degard

ZPO
§ 760 Akteneinsicht; Aktenabschrift
Jeder Person, die bei dem Vollstreckungsverfahren beteiligt ist, muss auf Begehren Einsicht der Akten des Gerichtsvollziehers gestattet und Abschrift einzelner Aktenstücke erteilt werden. Werden die Akten des Gerichtsvollziehers elektronisch geführt, erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht durch Erteilung von Ausdrucken, durch Übermittlung von elektronischen Dokumenten oder durch Wiedergabe auf einem Bildschirm; dies gilt auch für die nach § 885a Absatz 2 Satz 2 elektronisch gespeicherten Dateien.


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  • Beiträge: 10
Hallo Leute,

nur zur Info:

Person a hat sch heute telefonisch bei Gerichtsvollzieher über Verfahrensstand informiert, nachdem Person a vor einigen Wochen per Einschreiben Widerspruch gegen Zahlungsaufforderung / Vollstreckungsankündigung eingelegt hat.

Der Gerichtsvollzieher erklärte, er habe den Vorgang unbearbeitet wieder an den BS zurückgeschickt.
Eine Information darüber gegenüber Person a erfolgte nicht, da er keine Zeit habe weil es "tausende von Vorgängen gebe".(!)
(Person a lebt in einer Stadt, in der die Techno-Bewegung entstanden ist.)
Auf Nachfrage wollte der Gerichtsvollzieher nicht bestätigen, dass sich die Angabe auf BS-Vorgänge beziehe.
Er verwies hierzu auf die Presse.(!) Ausgeschlossen hat er es nicht ...

Leute, es scheint, als seien wir schon viele und dass die Geldkrake BS viel, viel Sand im Getriebe hat!

Weitermachen.

Gruß Degard


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p
  • Beiträge: 647
Hallo,

es hat auch etwas damit zutun.

Kennt Ihr das schon?:

Die 2 Jungs waren vor dem Gericht, der Richter sagte selber: kein Vertrag, kein Geld.
Da es nur Unternehmen sind und man den Vertrag zustimmen muss.

https://www.youtube.com/watch?v=zrKvHPOipjA

Ach ja und deren Argumente:

https://www.youtube.com/watch?v=C8uRYtVE6SM

Was sagt Ihr dazu?


Edit "Bürger":
Diese Beiträge sind *NICHT* hilfreich, sondern berufen sich auf unrelevante, irrige oder
falsche Grundlagen
, würfeln diese noch bunt durcheinander und sind insofern kontraproduktiv! Siehe u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


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A
  • Beiträge: 13
Hi,
was haltet Ihr von diesem Schreiben in einer fiktiven Situation?

Abmeldung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
 
(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
 
Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer
 
Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.
 
Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wider erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie.
 
(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
 
(c) gemeinsamer TeilGleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.
 
(hier Unterschrift)
 
Max Mustermann
 
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.


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Nos

  • Beiträge: 62
Das Thema "Vertrag zu Lasten Dritter" wurde hier im Forum schon mehrfach behandelt, bitte die Suchfunktion nutzen!

Kurz gesagt: Dieses Schreiben enthält eine Menge gefährliches Halbwissen und zeigt ein völlig falsches Verständnis der Rechtslage.
Ich kann nur abraten, auf dieser Basis argumentieren zu wollen.


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"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

A
  • Beiträge: 13
Danke für die Rückmeldung.


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  • Beiträge: 1
Hallo zusammen

Vielleicht kann ja jemand Person a weiterhelfen? Und zwar hat Person a ein vollstreckungshilfeersuchen von der Gemeinde bekommen! Jetzt möchte Person a gerne ein wiederspruch machen! Nur was Person a nicht weiß wie sie das Schreiben formulieren soll.
Person a hat sich schon hier überall durchgelesen und weiß immer noch nicht richtig weiter.

Zum schreiben der Gemeinde ist ein Ansprechpartner genannt worden und es steht beschrieben das es auch ohne Unterschrift gültig ist.
Vielleicht kann ja jemand Person a ein beispiel schreiben wie sie den wiederspruch schreiben soll!

Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.


Edit "Bürger":
Da dieser Thread nur noch abdriftet und zudem mehrere nicht hilfreiche/ irrige/ irreführende Beiträge gepostet wurden und also moderiert werden muss, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Bitte eindeutig mehr DISZIPLIN - insbesondere auch von allen Neulingen (aber nicht nur von diesen)!

Vor dem Erstellen neuer Beiträge *immer* erst ausgiebig die Suchfunktion nutzen - diese liefert zu allgemeinen Inhalten ausreichend Ergebnisse und offenbart nicht selten, dass vermeintlich neue "Musterschreiben" bereits im Forum abgehandelt wurden.

Zu allgemeinen Anliegen bzgl. Vollstreckung siehe bitte u.a. die
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Außerdem generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Hier bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2015, 23:51 von Bürger«

 
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