Lass dich nicht unterkriegen, El. Wenn dich jemand anschreit, muss das Motto heißen: Jetzt erst recht!
Anstatt sich mit dem Beitragservice oder der Rundfunkanstalt weiter auseinanderzusetzen, wäre es mMn ratsamer der Vollstreckungsbehörde/dem Vollstreckungsbeamten/dem GV klarzumachen, dass du sie persönlich haftbar machen kannst und wirst. -->
http://dejure.org/gesetze/StGB/345.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html
Es ist anzunehmen, dass diese den ganzen Kram dann an den BS zurückweisen (ist bei einigen schon der Fall gewesen). Wenn nicht, und Person A lässt eine unrechtsmäßige Pfändung bzw. Vollstreckung zu, sollte er eben Strafanzeige erstatten.
DANKE. Aber die Deppen bei der Vollstreckungsbehörde interessiert das nicht. Die interessiert auch keine Strafanzeige, weil die immer Recht haben. Person A kennt leider persönlich auch eine Vollstreckerin, deren Bruder eine Anwaltskanzlei hat und die jetzt leider in ihre Familie eingeheiratet hat. Mit dem Anwaltsbruder kommt diese Vollstreckerin sich immens wichtig vor. Dabei hat sie selbst kein Abitur und kein Studium, nur eine normale Ausbildung bei ihrem Anwaltsbruder. Person A konnte diese Vollstreckerin noch nie leiden, weil sie genauso ist. Person A hat ihr schon sehr oft Kontra gegeben auf massivste Art und Weise, ohne Erfolg. Jetzt allmählich nach 6jährigem Krieg hat diese verstanden, dass Person A sich nichts gefallen lässt. Solche Leute sind so, viele von denen kann man nicht ändern. Sonst würde unser System in seiner jetzigen Form ja zusammenbrechen, wenn die ganzen Jasager es nicht am laufen halten würden.
Diese Vollstreckerin ist bei einer öffentlich-rechtlichen Bank Vollstreckerin und hat glatt mal zu Person A gesagt, dass sie doch den Menschen hilft, die kein Geld haben, wenn sie gegen sie vollstreckt, d.h. ihnen ihre Häuser abnimmt im Auftrag ihres Arbeitgebers. Weil die Menschen ja sowieso kein Geld mehr haben, hilft man ihnen, wenn man ihnen alles wegnimmt. Die Menschen sind aber meistens unverschuldet in Not geraten durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit oder beides. Das hat diese Vollstreckerin überhaupt nicht kapiert. Person A hasst solche Menschen!
Aber Person A wird sich weiter wehren die die Links in Ruhe durchlesen am Wochenende. Zur Zeit sieht es so aus, dass die VG den Brief von Person A von letzter Woche an den BS weitergeleitet hat mit dem Hinweis, wenn der BS die Vollstreckung nicht aussetzt, diese dann weiterbetrieben wird. Und zwar ohne jede weitere Vorankündigung. Person A ist jetzt noch in rechtlicher Beratung und hat jemanden gefunden, der ihr ein wenig hilft beim netten Briefe-Schreiben. Näheres nur per PN.
Außerdem hat Person A sofort am gleichen Tag die Heinis von der VG bei einem mit ihr seit langem bekannten Landespolitiker angeschwärzt, was so etwas ähnliches wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist, nur halt auf dem "kleinen Dienstweg". Person A hofft, dass das was gebracht hat, weiß es aber auch nicht. Person A verlässt sich dann schon lieber auf sich selbst und die netten Menschen hier im Forum und sonstwo, die wirklich konkret helfen.
Person A hat aber im Abgeordnetenbüro erfahren, dass sie nicht die erste ist, die dort sitzt mit einem solchen Anliegen. Die anderen vor ihr waren aus ähnlichem Grund da, allerdings wegen anderer Zwangsabgaben, wie IHK etc. Person A war die erste mit dem Rundfunkbeitrag. Kein Wunder, deshalb wird ja auch erst seit ein paar Wochen vollstreckt. Person A hofft, dass sich noch mehr Leute wegen dem Rundfunkbeitrag in dem Abgeordnetenbüro einfinden.