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Erste Erfolge gegen den Beitragsservice: Zwangsvollstreckung abgewehrt!

Begonnen von Propaganda³, 12. Dezember 2014, 19:12

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El

Danke.

Der Inhalt der Seite hat sich geändert.

Jetzt steht als Überschrift: Beitreibung.

Vorher stand da: Beitreibungsverfahren.

Der Text ist auch anders, muss das genau prüfen.

Das hier ist interessant auf der neuen Seite: Dass kein Titel erforderlich ist, sondern ein Bescheid:

"Die Vollstreckung wird durch eine Vollstreckungsanordnung eingeleitet; eines Vollstreckungstitels bedarf es nicht. Neben den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen ist grundsätzlich erforderlich ein Leistungsbescheid, die Fälligkeit der Leistung, der Ablauf einer gewissen Frist nach Bekanntgabe des Bescheids oder nach Fälligkeit oder nach Fristsetzung durch Mahnung (vgl. für das Bundesrecht §§ 1 bis 5 des Verwaltungs-VollstreckungsG v. 27. 4. 1953, BGBl. I 157 m. spät. Änd.; das Landesrecht enthält entspr. Regelungen)."


Und eben diese Bescheide fehlen Person A ja. Und darum geht es ja auch jetzt, ob dann trotzdem vollstreckt werden darf ohne Bescheide.

Kurt

"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

El

Diese Seite ist die auf meinem Ausdruck:

http://www.rechtslexikon.net/d/beitreibungsverfahren/beitreibungsverfahren.htm

Habe sie heute mittag nicht gefunden. Das was hier steht, sieht meiner ausgedruckten Seite sehr ähnlich und scheint die gleiche zu sein.

Person A hat noch den Brief an den BS, auf den sie immer noch keine Antwort erhalten hat, für Euch parat:


Vollstreckungsaufforderung vom XXX Verbandsgemeinde XXX
Beitragsnummer XXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie hiermit auf, die Vollstreckungsaufforderung  durch die Verbandsgemeinde XXX vom XXX über XXX Euro zurückzunehmen und beantrage den Verwaltungsakt aufzuheben.

Zur Begründung trage ich vor:
Mir ist volllkommen unverständlich, wie es zu dieser Vollstreckungsaufforderung kommt.  Mir liegt kein vollstreckbarer Titel über diesen Betrag vor, auch keine Vollstreckungsankündigung wurde mir zugestellt.

Lediglich ein Brief von der Verbandsgemeinde XXX mit der Aufforderung, den  Betrag von
XXX Euro plus 25 Euro Vollstreckungskosten zu zahlen. Als ersuchende Stelle wurde ARD ZDF Deutschlandradio angegeben. Ich frage mich ernsthaft, wie diese Vollstreckungsaufforderung und der darin genannte Betrag zustande kommt. Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag muss ein Titel Voraussetzung für die Vollstreckung sein. Dieser muss auch zugestellt worden sein.

Ich habe von Ihnen nur den Festsetzungsbescheid vom XXX erhalten, gegen den ich Widerspruch eingelegt habe. Sonst liegt mir kein Titel vor, auch kein Vollstreckungsersuchen. Somit ist auch keine irgendwie geartete Vollstreckungsmaßnahme gegen mich begründet.

Mit freundlichen Grüßen
Person A


Auf diesen Brief, der vor 4 Wochen normal und letzte Woche nochmals mit Einschreiben gegen Rückschein an den BS gesandt wurde, hat Person A keine Antwort erhalten. Und obwohl das Einschreiben schon vor einigen Tagen beim BS zugestellt worden ist laut Sendungsverfolgung, ist auch noch kein Rückschein da. Person A hat heute von der pampigen Mitarbeiterin der Verwaltung erfahren, dass der BS wohl diesen Brief erhalten hat. Die Verwaltung macht ja lieber gemeinsame Sache mit dem BS und glaubt dem und telefoniert mit dem, statt sich die Einwände der Bürger anzuhören, von denen sie bezahlt wird. Und der BS macht natürlich auch lieber gemeinsame Sache mit der Verwaltung, statt auf einen Brief zu antworten.

Die Antwort auf den Widerspruch an den SWR vor ein paar Monaten per Einschreiben von Person A kam binnen weniger Tage mit normaler Post.

Hätte Person A denn an den SWR schreiben sollen? Aber der SWR steht ja gar nicht auf der Vollstreckungsaufforderung drauf, sondern nur ARD ZDF Deutschlandradio.

Totalverweigerer

Zitat von: El am 12. Januar 2015, 21:05
Hätte Person A denn an den SWR schreiben sollen? Aber der SWR steht ja gar nicht auf der Vollstreckungsaufforderung drauf, sondern nur ARD ZDF Deutschlandradio.

Mit dem BS, der nicht rechtsfähigen Inkassoabt. des Staatsfunk, kommuniziere ich nicht mehr. Ich schicke alle Schreiben an die LRA (MDR).
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

El

DANKE Totalverweigerer. Meinst Du denn, Person A sollte diesen Brief nochmals an den SWR schicken, obwohl von dem ja gar nichts in der Vollstreckungsaufforderung steht?

Und was hältst Du und was haltet Ihr anderen von diesem Brief, den ich vor Wochen an den BS gesandt hatte? War der so ok?

Totalverweigerer

Zitat von: El am 12. Januar 2015, 23:34
DANKE T. Meint T denn, Person A sollte diesen Brief nochmals an den SWR schicken, obwohl von dem ja gar nichts in der Vollstreckungsaufforderung steht?

A schickt den Brief per Einschreiben mit Rückschein an den SWR.

Wenn in dem Vollstreckungsersuchen nix vom SWR (Gläubiger) steht dann dürfte das im Hinblick auf das Tübinger Urteil ein formaler Fehler sein und das Vollstreckungsersuchen ist somit obsolet. 
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

El

DANKE Person T. Person A hat das Vollstreckungsersuchen nur kurz sehen dürfen, aber nicht bekommen. Deshalb konnte sie auch nicht dagegen angehen wegen Formfehlern. Aber da stand was vom SWR, also auf der einen SWR und auf der anderen Seite BS. Wie genau, konnte Person A in der kurzen Zeit nicht sehen. Person A konnte in den wenigen Sekunden das Vollstreckungsersuchen nicht komplett prüfen.

In der Vollstreckungsaufforderung von der Gemeindeverwaltung stand nur ARD ZDF Deutschlandradio. Aber ist das auch ein formloser Brief ohne beigefügtes Vollstreckungsersuchen, das Person A ja nicht ausgehändigt wurde.

Findet R den Brief so wie er ist ok, um ihn an den SWR zu schicken?

Gast

Zitat von: El am 12. Januar 2015, 23:34
... Brief, den ich vor Wochen an den BS gesandt hatte? War der so ok?
Zitat von: El am 13. Januar 2015, 00:36
Findest Du den Brief so wie er ist ok, um ihn an den SWR zu schicken?

Person R denkt, dass im Rahmen eines Boykotts - außer auf jeden Festsetzungsbescheid hin ein nachweislich fristgerecht zugestellter und begründeter Widerspruch inkl. 'Antrag auf Aussetzung der Vollziehung' an die entsprechende LRA - jedwede andere Kommunikation mit BS und LRA vergebens, daher überflüssig und daher nicht zielführend ist!   :)

Porto könnte sich A nach R's Meinung sparen und sich dafür lieber eine Kugel Eis kaufen. Oder für eine neue Axt sparen.  >:D

El

DANKE. Widerspruch mit Aussetzung der Vollziehung hat Person A auf den einzigen erhaltenen Festsetzungsbescheid eingelegt und mit Einschreiben an den SWR geschickt. Dieser Betrag ist auch nicht in der Vollstreckungsaufforderung enthalten.

Nur: Mit einer Kugel Eis bekommt Person A ihre Probleme jetzt nicht gelöst.

El

Person A fragt sich in letzter Zeit immer öfter, in welcher Deutschen Demokratischen Republik sie denn jetzt lebt mit diesen ganzen STASI-Methoden?!?

Vorher in der Bundesrepublik Deutschland hat Person A sich recht wohl gefühlt und hatte auch nie Stress mit der GEZ. Briefe von der GEZ hat sie einfach entsorgt und Berieselnlassen von Massenmedien sind eh nicht ihr Hobby. Und niemand hat sie gezwungen, für Leistungen zu zahlen, die sie gar nicht konsumiert oder konsumieren möchte.

Sollen denn die ganzen STASI-Leute jetzt beim BS arbeiten? Und die restlichen, die dort nicht untergekommen sind, arbeiten dann bei den Vollstreckungskassen und anderen Institutionen, die Menschen auf bösartigste und hinterhältigste Art erpressen und ihnen Sachen aufzwingen wollen, die sie nicht möchten.

UND: Wirklich keiner kann dazu gezwungen werden, Medien zu konsumieren oder sonst irgend etwas.

Buddhabrot

Person A hat gestern eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung erhalten.

Sollte Person A jetzt schriftlich auch das Vollstreckungsersuchen anfordern? Bisher folgte von A keinerlei Reaktion auf eventuell eingegangene Bescheide und Mahnungen.

20MillionenEuroTäglich

#86
Zitat von: Buddhabrot am 15. Januar 2015, 11:22
Person A hat gestern eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung erhalten.

Sollte Person A jetzt schriftlich auch das Vollstreckungsersuchen anfordern? Bisher folgte von A keinerlei Reaktion auf eventuell eingegangene Bescheide und Mahnungen.

Kam die Ankündigung von BS/LRA oder vom GV?
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

Buddhabrot

Person A erhielt das schreiben vom "Magistrat als Vollstreckungsbehörde" also quasi direkt aus dem lokalen Rathaus.
Es war lediglich eine Seite im Umschlag enthalten, nämlich die angesprochene Ankündigung".

Person A hat das schreiben mal fiktiv nachgeschrieben und angehängt

Unterschrieben wurde von einer fiktiven Sachbearbeiterin des Magistrats +  Stempel

20MillionenEuroTäglich

Kann Person A den für eine Zwangsvollstreckung notwendigen "Festsetzungsbescheid" mit Rechtsbehelfsbelehrung bei den evtl. eingangenen BS/LRA Schreiben möglicherweise nicht finden?
Person A sollte dies der Vollstreckungsbehörde dann umgehend mitteilen.

(Möglicherweise hat BS/LRA dieses wichtige Dokument dann fahrlässig ungesichert ohne Einlieferungsnachweis per normaler Infopost an Person A geschickt. Dann ist dieser wahrscheinlich auf dem Postweg verloren gegangen.)

Unter Umständen fordert die Vollstreckungsbehörde auf, dies mit dem BS/LRA zu klären. In diesem Fall sollte Person A BS/LRA auffordern, diesen umgehend auf gesichertem Postweg (mit Einlieferungsbeleg) nachzuliefern um dann in Ruhe über die weitere Vorgehensweise entscheiden zu können (Widerspruch oder Klage oder Zahlschaf).
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

Buddhabrot

Person A könnte bestätigen dass der Festsetzungsbescheid mit der Belehrung unauffindbar ist.

Sollte Person A diesen Bescheid + Vollstreckungsersuchen anfordern? Oder erstmal nur ersteres?