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Autor Thema: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...  (Gelesen 25991 mal)

K
  • Beiträge: 76
  • "Geist ist geil"
Hallo Tommy,

dem Telefonat beim VG nach reicht die eine Seite mit der Klage und den Hinweisen = Absender, Adressat, Kläger, Beklagte, Beitragsnummer, Streitwert,
Bezug (Bescheide), Antrag (Aufhebung der Bescheide), Begründung (z.B. Grundrechte etc.) und Bitte um Fristverlängerung, Datum, Unterschrift - fertich !

Alle anderen Unterlagen fordern die dann (mehrfacher Ausfertigung) an, mit dem Hinweis auf die Frist.

Streitwert ab Anfang 2014 mit 1. FB = 107 EUR und 2. FB 62 EUR - warum nicht für 2013 - keine Ahnung ? (Person Y hatte sich 2009 beim Rundfunk abgemeldet  ;))

Gebühren für die Klage soweit ich das hier gelesen habe = 105 EUR.

Die Begründung (rechtswidrig, Verstoß gegen Grundrechte usw.) ist ja nur angedeutet und wird dann später ausführlich gefertigt.
(angelegt an den WS und ausgeschmückt mit den vielen Argumenten hier aus dem Forum  ;))

flapsig ? nö, eher formell ausreichend  ;D

 8)

Klage ist also nun per Fax übermittelt !

warten wir nun ... und bereiten uns auf die Schlacht vor, die Person Y sicher verlieren wird, aber, den Krieg werden WIR gewinnen !!!  >:D

Grüße

KokoloresMaker


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2015, 21:10 von seppl«
der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

H
  • Beiträge: 6
Hallo Kokoloriker,

kannst Du evtl. das Fax hier im Forum posten oder genau posten wie das Fax geschrieben wurde?

Eine Person A muss sich dieses Jahr noch entscheiden ob sie erstmal die angehäuften Beiträge zahlen will und danach das Spiel dann wieder von vorne beginnen will (Zahlung aussetzen, Widersprüche wieder hinschicken -> Zeit schinden) oder ob die Person A eine erste Klage einreicht (ein Schrieb zum Verwaltungsgericht mit Bitte um Fristverlängerung käme da ja grade richtig und würde noch mehr Zeit schinden)

Grüße

Hossi


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K
  • Beiträge: 76
  • "Geist ist geil"
Hallo Hossi,

auf der 1 Seite habe ich das Fax von Person Y(so ähnlich) ja schon eingesellt, Person A braucht es nur für ihre Zwecke und mit ihren Daten abändern.

Es gibt hier im Forum aber auch viele andere Klageschreiben mit Fristverlängerung usw., die es vielleicht besser / professioneller ausgedrückt haben.

Person Y ging es in erster Linie erstmal um die Frisverlängerung - und dafür reichte das Fax aus.

Alles Gute


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2015, 21:13 von seppl«
der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

K
  • Beiträge: 76
  • "Geist ist geil"
... Person Y hat dann heute mal beim VG Köln angerufen, da sie bisher keine Eingangsbestätigung etc. zu ihrer Klage / Fax erhalten hatte:

Freundliches Telefonat  :) undeine  ungewöhnlich einfache und schnelle Auskunft für ein Amt.

Eingangsdatum, Aktenzeichen und Antragsnummer bekommen, Frage nach Weiterverbindung zur zuständigen Abteilung abgelehnt, hat ja noch keine Eile  8)

Jetzt heißt es weiterhin lesen, überlegen, formulieren, fragen ... lesen, überlegen, formulieren ...

Ich denke, Y wird dann irgendwann ein Schreiben vom VG bekommen, mit dem Hinweis zur Frist etc.

To be continued  >:D


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K
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  • "Geist ist geil"
... Person Y bekam dann heute Schreiben v. VG Köln, vom (!) 19.12., u.a. das sie 10 Tage Zeit hätte zu antworten / Unterlagen einzureichen ...

 ... sowie den Hinweis, das man den Vorgang der Zuständigkeit halber  ??? zum VG Arnsberg weiterleiten wird (obwohl Köln als die
zuständige Stelle im WS-Bescheid drinstand), weil das ja wohl für ihren Wohnort zuständig sei ...

Ein Witz, oder ?

Werde Anfang der Woche mal versuchen, die 2 Schreiben hier einzustellen.

Achso, das Datum auf den Schreiben war der 19.12. ... 2015  :o

 ::) Kann das sein, das die selbst zum mogeln zu blöd sind ?

to be continued ... >:(


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der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

T
  • Beiträge: 268
Interessant, was bei Person Y von "Kokoloriker" drin steht.

Sowas ähnliches hatte eine anonyme Person auch. Dort wurde Vollzug bzw. 1000€ Strafe angedroht, obwohl die zum Zahlen gesetzte Frist von 5 Tagen mit dem Eintreffen des Schreibens schon seit X Tagen verstrichen war...
Das begründet doch eine Nötigung nach § 240 Abs. 4 Nr. 3 StGB oder nicht?
Was denkt das Volk?

d. Mod. seppl: "Kokoloriker" spricht von Schreiben des VG. Die Vollzugsandrohung und 1000 € Strafe klingen nach Beitragsservice. Kannst Du bitte noch verdeutlichen, von wem die anonyme Person das Schreiben erhielt? Danke!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2015, 21:16 von seppl«

T
  • Beiträge: 268
Oh, das war richtig angemerkt vom Admin! VG und BS verwechselt...  ::)


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T
  • Beiträge: 37
Da scheint beim VG Köln jemand nicht gewissenhaft zu arbeiten.
Person A hat auch am 12.01. einen auf 30.12.2015 datierten Brief vom VG Köln.
A wird da morgen mal anrufen. So ist es ziemlich witzlos, wenn dort von zwei Wochen Fristen die Rede ist.
Innerhalb von zwei Wochen sollen
-die angefochtenen Verfügungen
sowie der Widerspruchsbescheid zugesandt werden.

Was ist genau mit den angefochtenen Verfügungen gemeint? Der Bescheid? Und wollen die Person A's Widerspruch gar nicht haben?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2015, 21:17 von seppl«

  • Moderator++
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Da scheint beim VG Köln jemand nicht gewissenhaft zu arbeiten.
Person A hat auch am 12.01. einen auf 30.12.2015datierten Brief vom VG Köln.
A wird da morgen mal anrufen. So ist es ziemlich witzlos, wenn dort von zwei Wochen Fristen die Rede ist.
Innerhalb von zwei Wochen sollen
-die angefochtenen Verfügungen
sowie der Widerspruchsbescheid zugesandt werden.

Was ist genau mit den angefochtenen Verfügungen gemeint? Der Bescheid? Und wollen die Person A's Widerspruch gar nicht haben?

Da liegt ja fast ein ganzes Jahr dazwischen!?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2015, 21:19 von seppl«
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

s
  • Beiträge: 141
Da scheint beim VG Köln jemand nicht gewissenhaft zu arbeiten.
Person A hat auch am 12.01. einen auf 30.12.2015 datierten Brief vom VG Köln.
A wird da morgen mal anrufen. So ist es ziemlich witzlos, wenn dort von zwei Wochen Fristen die Rede ist.
Innerhalb von zwei Wochen sollen
-die angefochtenen Verfügungen
sowie der Widerspruchsbescheid zugesandt werden.

Was ist genau mit den angefochtenen Verfügungen gemeint? Der Bescheid? Und wollen die Person A's Widerspruch gar nicht haben?

Damit sind die Bescheide gemeint, gegen die erhebt A ja Klage und hast gegebenenfalls Antrag auf Aufhebung gestellt.
Ihre Widersprüche interessieren sie nicht.

Und die zwei Wochenfrist fängt an ab bekannt werden des Schreibens, sprich ab dem Zeitpunkt wann es im Briefkasten bei Person A gelegen ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2015, 21:21 von seppl«

T
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@Hailender: Ja, es steht tatsächlich 2015 da. Dann hat Person A eigentlich ja über ein Jahr Zeit, aber so kann man das vermutlich nicht aussitzen, oder?
Was A auch wundert ist, dass Klagebestätigung als schnöder Brief kam ohne jegliche besondere Zustellung.

Ferner hat Person A zeitgleich eine Mahnung datiert auf den 02.01.2015 bekommen. Soweit ich das sehe, kann diese vollkommen ignoriert werden?


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  • Moderator++
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Ferner hat Person A zeitgleich eine Mahnung datiert auf den 02.01.2015 bekommen. Soweit ich das sehe, kann diese vollkommen ignoriert werden?

Ein bisschen verwirrend die Infos. Vom wem kam denn die Mahnung und für was?


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T
  • Beiträge: 37
@Hailender:
Die Mahnung kam natürlich vom Beitragsservice für die offenen Beiträge.

Was Person A sich noch gefragt hat, nachdem die Rechnung vom VG direkt dabei war:
Sind die 105€ die einzigen Kosten, die in der ersten Instanz anfallen? Was ist mit Rechtsanwälten vom Beitragsservice? Wird das nachher nicht dem "Verlierer" in Rechnung gestellt?
Wie wird die Klage ablaufen? A wird eine Klage hinschicken, darauf folgt eine Klageerwiderung und so weiter. Wie lange wird das gehen?


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K
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  • "Geist ist geil"
 :o
"... im übrigen werden sie darauf hingewiesen, das ihr Widerspruch ( ;) der 2.) vom xx.yy.2014 gegen den ( ;) 2.) Bescheid vom xx.yy.2014 noch gar nicht beschieden ist,
so daß die Klage insoweit unzulässig sein dürfte."

so einen möglichen Satz bekommt die Person K vom VG und überlegt nun (da er sein "ZwangsJuraStudium" gerade erst angefangen hat) wie er diesen
Satz deuten soll.

kurz zum möglichen Vorlauf:

Festsetzungsbescheid (FB) Nr. 1 vom BS xx.10.14 (für 02-08/2014)

Widerspruch 1 (WS) mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung xx.11.14 per Fax an LRA

FB Nr. 2 vom xx.11.2014 (für Folgezeitraum / nächstes Quartal)

WS 2 mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung xx.11.14 per Fax an LRA

WS-Bescheid v. xx.11.2014 zu WS1

xx.12.2014   
Klage an VG zur Aufhebung der FB 1. und 2  in Form des WS-Bescheids v. 25.11.14
und der Festsetzung von Säumniszuschlägen, und Antrag auf Anordnung der Aussetzung
der Vollziehung der angebl. rückständigen Rundfunkbeiträge bis Verfahrensabschluß.
- kurze Begündung "rechtswidrig" u. Bitte um Fristverläng. zur Ausarbeitung Sachvortrag.

 ???



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  • Beiträge: 141
Ist der 2te Bescheid im Widerspruchsbescheid miterwähnt?


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