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Autor Thema: mein Weg: Widerspruch, 2. Widerspruch, Klage vorbereiten ...  (Gelesen 25945 mal)

K
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ein fast üblicher Vorgang:

... nach mehreren Bittbriefen bekam Person Y Anfang Oktober 2014 den 1. Festsetzungsbescheid > 15 Tage nach Erstellungdsdatum ! :o
(für Zeitraum Feb-Juli 2014 ? nicht für vorher = 2013 ??? -  war bei der GEZ seit 2009  8) abgemeldet !)

o.k., mach' ich doch genauso - sagte sich Person Y - und hat ihren Widerspruch (mit Vorlagen / Details z.B. aus Roggis Thread - in ausführlicher Version) 14 Tage danach erstellt und 14 Tage danach an den WDR geschickt.
Darin auch der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung.

Zwischenzeitlich kam Anfang Nov. ein erneuter FB für den Folgezeitraum (Aug.-Okt.2014), diesmal 17 Tage nach Erstellungsdatum !
Person Y hat mit Hinweis auf ihren 1. Widerspruch auch wiedersprochen, auch wieder mit Antrag auf Aussetzung der V. und 10 Tage später an den WDR.

Ende November kam dann (plötzlich nur 3 Tage nach Erstellungsdatum!) per förmlicher Zustellung (warum ? ::)) der Widerspruchsbescheid zum 1. Widerspruch.
Hier dann die üblichen Textbausteine, die tlw. überhaupt nicht auf die von Person Y vorgebrachten Argumente und die Widerspruchsbegründungen eingehen,
nicht auf den Säumniszuschlag und erst recht nicht auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung !
 
Besonders lustig folgende Formulierung: "Bzgl. ihrer Anmerkung, das der FB erst 15 Tage später bei ihnen eingegangen ist, ist es nicht nachvollziehbar, warum der Postweg so lange gedauert hat".
DAS ist doch wohl ein Frechheit, zumal ja mittlerweile bekannt ist, wenn man diesen QR-Code ausliest, warum das so ist und der BS da so, mit Absicht, verursacht !!! dachte sich Person Y.

Zum Schluß 2 krickelige Unterschriften, ohne einen Hinweis auf Namen, wer das nun unterschrieben hat. Ist allein das nicht anfechtbar?
Danach die Rechtsbehelfsbelehrungen, wann und wo Y Klage erheben kann.

Frage zur Vollstreckungsaussetzung: Muß Y das wiederholen ? Mußten die Y darauf antworten ? - oder steht das jetzt so im Raum ?

Person Ys generelle Frage:
es wurde ja hier mehrfach geschrieben, das ein ausführlicher Widerspruch eh nichts bringt, da ALLE Widersprüche vom BS sowieso abgelehnt werden
und ALLE Klagen vor den VG auch abgeschmettert werden, egal ob die Klage 100 Seiten hat oder nur die Hauptpunkte (z.B. Grundrechte) vorgebracht werden, z.B. lediglich mit Quellenangaben und Links.
Hat eine ausführliche, bis ins Detail beschriebene Klage, für diese 1. Instanz überhaupt eine Zielführung ?

Person Y will nun die Klagebegründung auf ihren Widerspruch aufbauen und will weitere Details und Argumente hier aus den Themen mit einbauen.
Dann erst einmal, jetzt vor Weihnachten, das VG anschreiben und wegen der aufwändigen Klagebegründung um Fristverlängerung bitten.

Hat Person Y bisher alles richtig gemacht, oder was Entscheidendes vergessen ?

Was wäre jetzt auch noch zu beachten bzgl. dem 2. Widerspruch, falls da Antwort kommt oder eben in der Zwischenzeit bis zur Klage eine Mahnung / Vollstreckungsandrohung etc. ... ?

Sorry Leute, ich "kämpfe" mich mit Euch hier echt durch und sicherlich ist die Eine oder Andere Information hier im Forum zu finden, aber es ist echt schwer den Zusammenhang nicht aus den Augen zu verlieren, die Informationen einzuordnen und dann auch noch auf einen fiktiven Fall zu beziehen.

Danke für Infos, Antworten und Hinweise zu weiterführenden Inform. hier aus dem Forum ...

Glück auf 

P.S.
Ypsilons Schreiben könnte ich bei Bedarf hier einstellen, zusenden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2015, 21:00 von seppl«
der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

P
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Ys generelle Frage:
es wurde ja hier mehrfach geschrieben, das ein ausführlicher Widerspruch eh nichts bringt, da ALLE Widersprüche vom BS sowieso abgelehnt werden
und ALLE Klagen vor den VG auch abgeschmettert werden, egal ob die Klage 100 Seiten hat oder nur die Hauptpunkte (z.B. Grundrechte) vorgebracht werden, z.B. lediglich mit Quellenangaben und Links.
Hat eine ausführliche, bis ins Detail beschriebene Klage, für diese 1. Instanz überhaupt eine Zielführung ?

Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html

bisher keine weiteren Rückmeldungen vom BS/Rundfunkanstalt, mit Ausnahme 1 Brief, 2 Mahnungen
->Übersetzt aus dem Deutsch des BS  "Zur Ihrer Information wir haben die Zurückweisung erhalten."
-> letzte Mahnung ca. Anfang 09/2014
-> letzter Bescheid am 04.07.2014
-> noch kein GV

Zitat
Hat eine ausführliche, bis ins Detail beschriebene Klage, für diese 1. Instanz überhaupt eine Zielführung ?

Das weiß PersonX nicht, vielleicht sollte die Klage deshalb weniger Text sondern mehr sprechende Grafiken mit Zielführungspfeilen, welche das Missverhältnis auf einen Blick verdeutlichen enthalten. Halt so eine Art Leitweg in Bild Form mit -> Fragen und ja/nein  Pfeilen können in der Form eines Flussdiagramms/ähnlich (Beispiel http://www.elearning-psychologie.de/cl_clt_i.html) mögen den Klageinhalt für einen Richter etwas auflockern. Viel Text will doch eh keiner gerne. Bunt und ansprechend und jede Menge Text in die Anlagen zur weiterführenden Vertiefung der Grafiken.
Auch wenn eine Klage "schriftlich" erfolgen muss, zur Deutschen Schrift zählen aus Sicht von PersonX auch Zeichnungen und Symbole.

Zitat
Person Y will nun die Klagebegründung auf ihren Widerspruch aufbauen und will weitere Details und Argumente hier aus den Themen mit einbauen.

Dazu muss die Klage nur innerhalb der Frist eingereicht werden, und als Inhalt nur kurze Angaben enthalten mit dem Verweis dass die Klagebegründung folgen wird. Ein Muster dafür gibt es denke mal hier bereits. Das VG sollte das erkennen und eine Frist setzen, explizit nachfragen geht aber auch.

Zitat
Frage zur Vollstreckungsaussetzung: Muß Y das wiederholen ? Mußten die Y darauf antworten ? - oder steht das jetzt so im Raum ?
in jedem neuen Widerspruchs neu rein schreiben

Rückfrage -> im Widerspruchsbescheid gab es dazu keine Aussage, ist klar, weil diese ja ablehnend ist, somit wird mit Sicherheit durch diesen keine Aussetzung positiv beschieden. -> Aber aktuell war es bei vielen Personen A bis Z wohl so, dass die Aussetzung durch die jeweilige LRA eingesetzt wurde, wenn Person A bis Z Anfechtungsklage eingereicht hat. Sollte das mit Klageeinreichung nicht passieren, könnte aller wahrscheinlich sollte trotz Klagestart ein GV kommen dieses immer nochmal nachgefordert werden, notfalls würde in so einem Fall dann auch Eilrechtsschutz erforderlich sein.


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s
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Ende November schon ein Widerspruchsbescheid auf den Widerspruch vom Oktober/November?
Und das dann auch noch per förmlicher Zustellung, sehr ungewöhnlich.

Kann es sein, dass der Widerspruch einfach wegen Fristversäumnis zurückgewiesen wurde? Ansonsten wäre eine so schnelle Bearbeitung unverständlich.


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Ende November schon ein Widerspruchsbescheid auf den Widerspruch vom Oktober/November?
Und das dann auch noch per förmlicher Zustellung, sehr ungewöhnlich.

Kann es sein, dass der Widerspruch einfach wegen Fristversäumnis zurückgewiesen wurde? Ansonsten wäre eine so schnelle Bearbeitung unverständlich.

Nein, kein Fristversäumnis.
den ersten 1. FB (Feb.-Juli 2014) am 15.10 erhalten, Widerspruch am 06.11. per Fax an Rundfunkanstalt,
den 2. FB (Folgezeitraum 08-10/2014) erhalten am 18.11, neuer Widerspruch (mit Hinweis auf Begründung aus dem 1. WS) per Fax an Rundfunkanstalt  am 28.11.
WS-Bescheid v. 26.11 erhalten per Postzustellungsurkunde am 29.11.

Wollen die evtl. alles schnell abarbeiten ... oder Vollstreckung beschleunigen ???

Grüße - Hardy


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K
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So, Y hat heute beim Verwaltungsgericht angerufen:

Soll Klageschreiben (1 Seite, s.u.) mit der Bitte um Fristverlängerung per Fax einreichen, Antwort bekommt Y dann umgehend mit der Information,
was und wann die alles Weitere von ihr haben wollen.

Die Mitarbeiterin schien Person Y ziemlich entspannt und gab freundlichst Auskunft. Person Y vermutete schon so ein: "Oh man, wieder so eine Anti-GEZ-Fuzzi" ...  :)

Y trägt im Moment Argumente und Begründungen zusammen, ob's hilft oder nicht ... sagt uns dann das Licht ...  :angel:


Fax an Verw.Gericht unseres Bundeslandes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Klage gegen den

x-deutschen-Rundfunk, Beitrugstr.  in 666 GEZeteringen

Beitragsnummer: 666 ...
vorläufiger Streitwert: 169 EUR

und beantrage hiermit

die Beklagte zur Aufhebung der Festsetzungsbescheide v. xx.10.2014 und xx.11.2014, des Widerspruchsbescheids vom xx.11.2014,
am 2x.11.2014 hier eingegangen und der Festsetzung von Säumniszuschlägen zu verurteilen, sowie die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.

Desweiteren stelle ich den Antrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung der rückständigen Beiträge bis Verfahrensabschluß.


Begründung:
Die Bescheide sind rechtswidrig, da deren Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, gegen das Grundgesetz verstößt und die hier genannten
Bescheide außerdem erhebliche rechtliche Formfehler aufweisen und dies alles meine Grundrechte verletzt.


Aufgrund der komplexen Rechtslage bitte ich um eine ausreichend lange Frist für eine Ausarbeitung eines Sachvortrags und der rechtlichen Begründung meiner Klage.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung und weitere Informationen.


Unterschrift



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Desweiteren stelle ich den Antrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung der rückständigen Beiträge bis Verfahrensabschluß.

Ich würde es etwas anders schreiben: wie üblich. Der Richter wird aber höchstwahrscheinlich verstehen, was Du meinst. Musterklagen sind überall.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellt man übrigens bei der Rundfunkanstalt, nicht beim Gericht.


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Ich würde es etwas anders schreiben: wie üblich. Der Richter wird aber höchstwahrscheinlich verstehen, was Du meinst. Musterklagen sind überall.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellt man übrigens bei der Rundfunkanstalt, nicht beim Gericht.

Satz 1, beziehst du das auf Satz 2 ?

Den Antrag hatte Person Y ja an die Rundfunkanstalt mit ihrem Widerspruch gestellt, nur sind die in dem WS-Bescheid darauf überhaupt nicht eingegangen, wie auf den Großteil ihres Widerspruchs ja auch nicht !  ;)

Darum der Satz an das VG:  Desweiteren stelle ich den Antrag auf Anordnung ...

Falls das überhaupt was nutzt / hilft.

Ist aber auch so gut, wenn der hochgebildete Richter Yplilons einfachen Sätze in seine Denkweise / Sprache transformieren kann ...

 ::)


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Falls das überhaupt was nutzt / hilft.

Unnötige Anträge helfen, die Kostenrechnung des Gerichtes eventuell teurer zu machen.

Ein Antrag auf Aufhebung der Bescheide in der Fassung der Widerspruchsbescheide soll genügen.



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...
Darum der Satz an das VG:  Desweiteren stelle ich den Antrag auf Anordnung ...
....
Is schon alles richtig so. ;)


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mal so schnell zwischendurch:

Sollte man die Klage auch an die Rundfunkanstalt per Fax senden ?

Spricht was dagegen ?


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Gegenfrage: Warum sollte man?
Die bekommen die Klageschrift eh vom Gericht.


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Gegenfrage: Warum sollte man?
Die bekommen die Klageschrift eh vom Gericht.

Naja, ich denke mir, das die aufgrund des WS-Bescheids (Eingang hier Ende Nov.) sich einen Termin gesetzt haben für Mahnungen, zur Vollstreckung etc. ...

Das würde Person Y damit umgehen wollen, das die, bis sie eine Info vom VG bekommen, ihr zwischenzeitlich eine Vollstreckung an den Hals hetzen  >:(
sondern direkt -nachweislich per Fax- erfahren, das sie dagegen Klage erhoben hat und weitere Zwangsmaßnahmen ausgesetzt werden (müssen?) ....

 ;)


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Sie setzen in der Regel von alleine die Vollstreckung aus, ohne Antrag. Spätestens bei ihrer Klageerwiderung erfährt man es.

So lange keine Vollstreckungsankündigung kam, sehe ich keinen Grund für Aktionismus, die Sache komplizierter und teurer zu machen, dabei Anträge in der falschen, nicht zuständigen Stelle zu stellen.

Aber das ist meine Meinung.

Calimero kann auch seine Meinung erzählen.


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Vielen Dank für die kurzen Rückmeldungen und Infos.

Und:

habt euch lieb; wir kämpfen hier GEMEINSAM - nichts anderes ergäbe einen Sinn ...  8)

 ;)



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Hallo Kokoloriker,

auch Person A befindet sich gerade in der Zeit nach dem Widerspruch und möchte sich zuerst Zeit beim Gericht verschaffen und trotzdem die Frist einreichen.
Zu Person Ys Schreiben hat A folgende Fragen:
-Wurde noch irgendetwas dem Fax hinzugefügt (Widerspruch, Widerspruchsbescheid etc.)?
-Wie kommt der Streitwert zusammen? Ist das die Wert aus dem "Beitragskonto"? Dieser müsste doch seit Beginn 2013 höher sein?
-Hast du eine Info welche "Gebühren" die Klage kosten wird?
-Die Begründung liest sich sehr "flapsig". Ist dies so ausreichend oder schon vorentscheidend für die spätere Klagebegründung?


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