Das Vöglein hatte mal wieder etwas im Schnabel mitgebracht...
Verhandlung 1
Richter eröffnete wieder mit den Worten "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", der lange Name machts nicht besser!
Der Kläger1 hat bis Ende 2012 nur für Radio bezahlt und habe zum Anfang 2013 seine Ablehnung an BS mitgeteilt, da die Regelung verfassungswidrig und unsozial ist.
Der Kläger1 hat die Zusendung eines Bescheides angefordert.
Der BS hat Zahlung unter Vorbehalt vorgeschlagen, was durch den Kläger1 abgelehnt wurde.
Im dritten Quartal 2013 wurde ein Bescheid erlassen, worauf der Kläger1 widersprach (formell und materiell) und beantragte Aussetzung der Vollziehung.
Der BS hat den Antrag wg. Vollziehung abgelehnt und hat etwas später noch einen Bescheid an den Kläger1 gesendet.
Der Kläger1 widersprach auf den Bescheid und der BS hat irgendwann einen Widerspruchsbescheid erlassen.
Der Kläger1 hat eine Klage mit mehreren Quellen und Gutachten eingereicht.
Der Richter erzählte, dass es bundesweit viele Urteile zu dem Thema gibt und alle Klagen abgelehnt wurden. Die 3. Stuttgarter Kammer habe nur ein Verfahren wo es um Betriebsstätte geht,
bei welchem noch nicht entschieden wurde. Ansonsten haben sich die Richter (VG Stuttgart) bereits ihre Entscheidung getroffen...
Der Kläger1 machte nochmal deutlich, dass er aus religiösen und Gewissensgründen das ganze ablehnt.
Daraufhin meinte der Richter, dass die Zahlung für die Beiträge das Gewissen nicht belegt. Er habe bereits eine Verhandlung geführt und den damaligen Kläger (es ging um Zoro Astra??) doch zur Zahlung verpflichtet...
Richter sagte auch, dass hier zwei Grundrechte sich gegenüber stehen, weil das Bundesverfassungsgericht bereits sich für die Finanzierung des Rundfunks geäußert hat und diese zu gewährleisten ist.
Der Kläger1 hat das Gutachten vom Hr. Bölck als Gegenargument genannt und nochmal erwähnt, dass er eine Befreiung aus religiösen und Gewissensgründen.
Darauf sagte Richter, dass die Definition vom Gewissen nicht durch den Kläger bestimmt wird und auf die richterlichen Entscheidungen in Sachen Verweigerung des Bundeswehrdienstes verwiesen.
Nun ist die SWR-Vertreterin aufgewacht und wollte gleich die Säumniszuschläge in beiden Bescheiden streichen lassen.
Der Kläger1 hat berechtigterweise erwähnt, dass es bereits Urteile gab, wo die Sprungrevision erwirkt wurde, diese aber durch die Anstalten abgelehnt. Das zeugt von der absichtlichen Verschleppung seitens Anstalten
zur höchstrichterlichen Klärung der ganzen Sache. Das ist doch politisch schädlich. Es wurde auch das Rossmann-Zitat genannt, dass die Richter eine Verzögerung der endgültigen Entscheidung provozieren...
Der Kläger1 hat auch die Klage von Herman Enz genannt und dass es dort Verfahrensruhe angeordnet wurde, ohne dass Zahlung unter Vorbehalt aufgedrückt wurde.
Richter sagte, dass er diese Klage von Hr. Enz nicht kennt... Die volle Kammer hat einmal komplett über den Rundfunk entschieden (es ging um eine pens.Ärztin aus Stuttgart und Behinderten aus Schwäbisch Gmünd), ab jetzt wollen sie nur Einzelrichter auf dieses Thema loslassen. Die Kammer wird nur zusammengetrommelt, wenn die Argumente sowas von überzeugend wären...
Die Ruhe des Verfahrens wurde vom Kläger1 abgelehnt... In wenigen Wochen soll schriftlich das Urteil kommen.
Also allgemein ist es echt schade, dass die Klagetexte den Zuschauern nicht bekannt sind. Der Kläger hat nur sehr wenig Zeit seine Argumente zu ergänzen. Es ist z.B. nicht bekannt, ob und wie das letzte Gutachten des Beirats (Finanzministerium) ausgearbeitet wurde... Alles machte den Eindruck, dass die Gerichte eben alles abschmetter, aber dafür eben Revision "anbieten", weil ja an den Argumenten des Klägers was dran sein könnte. Und bis zur höchstrichterlichen Entscheidung werden Jahre ins Land ziehen... Aber man soll bis dahin fleissig finanzieren.
Was besonders interessant ist - in welchem Urteil hat denn das BundVerfGE den Rundfunk auf die Ebene des Grundrechts hervorgehoben so wie der Richter das sagte??? Vor allem ist ja krass, dass dadurch die Finanzierung des Rundfunks eben mit anderen Gesetzen konkurrieren soll... Na wenn es eben andere Grundrechte einschränkt, dann muss doch zumindest das Zitiergebot her oder nicht