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Autor Thema: Presse zum gestrigen Prozess - 10.12.2014 VG Gießen  (Gelesen 10138 mal)

T
  • Beiträge: 6
Hallo,
zu meiner (natürlich verlorenen) Klage ein schöner Pressebericht in der Gießener Allgemeinen:

http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Rundfunkbeitrag-verweigert-Giessener-scheitert-vor-Gericht-_arid,539847_regid,1_puid,1_pageid,113.html

Schön, dass so ausführlich berichtet wird!
Es gab daraufhin auch schon ein paar zustimmende Mails an mich.
Besten Gruß,
Th.K.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2014, 15:58 von Bürger«

Hallo @ToKir, lass Dich nicht entmutigen ;)

Jedes dieser Urteile zeigt nur die hässliche Fratze dieses Systems, und es werden immer mehr !

Irgendwann wird auch das Dümmste Schaf aufwachen... >:D

LG.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2014, 15:58 von Bürger«

T
  • Beiträge: 6
Aber nein kein bißchen - dass so viele Zuschauer da waren und zwei Zeitungen Reporter geschickt haben war schon mehr als erwartet. Und dass dieser Bericht dann so schön die Klagegründe nennt ist doch wunderbar.
Wenn die Urteilsbegründung irgend eine Lücke bietet, werde ich nach Kassel ziehen.
Kostet alles inklusive dann rund einen Tausender - dass ist es mir wert (und kann ich mir erlauben)!
Nur wenn die Urteilsbegründung wasserdicht ist, dann hat es keinen Sinn... mal schauen, was kommt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2014, 15:59 von Bürger«

  • Beiträge: 3.235
Soso, nun ist der RBStV also plötzlich mit der Verfassung der Bundesrepublik (welche eigentlich???) vereinbar. Woher wissen die das, es ist ja noch gar nicht vor dem Bundesverfassungsgericht abgeurteilt worden :o


Zitat der giessener-allgemeine.de:
Zitat
Die 5. Kammer unter Vorsitz von Richterin Lu Henkel wies die Klage zurück, weil der Rundfunkbeitrag im Einklang mit der Verfassung der Bundesrepublik stehe und mithin keine Grundrechtsverletzung vorliege.


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g
  • Beiträge: 104
servus tokir
schön dich doch hier anzutreffen.
Von den besuchern waren ja schon allein vier hier aus dem forum.
Werde mich wieder melden, wenn meine verhandlung ansteht.
Vielleicht schaffen wir es ja, einen runden tisch aufzurufen, oder zu besetzen oder so.
grassschaf.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2014, 15:59 von Bürger«
grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Soso, nun ist der RBStV also plötzlich mit der Verfassung der Bundesrepublik (welche eigentlich???) vereinbar. Woher wissen die das, es ist ja noch gar nicht vor dem Bundesverfassungsgericht abgeurteilt worden :o


Zitat der giessener-allgemeine.de:
Zitat
Die 5. Kammer unter Vorsitz von Richterin Lu Henkel wies die Klage zurück, weil der Rundfunkbeitrag im Einklang mit der Verfassung der Bundesrepublik stehe und mithin keine Grundrechtsverletzung vorliege.

Was für ein Witz!
Weiß die 5. Kammer nicht, dass sie keine Verfassungswidrigkeit feststellen darf?
In Deutschland stellt grundsätzlich das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen fest.


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U
  • Beiträge: 147
Weiß die 5. Kammer nicht, dass sie keine Verfassungswidrigkeit feststellen darf?
In Deutschland stellt grundsätzlich das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen fest.

Damit ist der Weg in die nächste Instanz bzw. die Berufung doch wunderbar klar. Eigentlich müsste man schon fast Danke sagen.


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P
  • Beiträge: 3.998
Wenn PersonX im Gericht sitzen wird, dann wird im Protokoll hoffentlich mindestens nicht nur als Randnotiz stehen, Grundgesetz statt Verfassung, weil es ist doch noch keine Verfassung sondern aus Sicht von PersonX maximal eine vorläufige.


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s
  • Beiträge: 141
Hallo,
zu meiner (natürlich verlorenen) Klage ein schöner Presseericht in der Gießener Allgemeinen:

http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Rundfunkbeitrag-verweigert-Giessener-scheitert-vor-Gericht-_arid,539847_regid,1_puid,1_pageid,113.html

Schön, dass so ausführlich berichtet wird!
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Besten Gruß,
Th.K.

Zitat
Im Fall Kirchhof ging es insgesamt um 25 Euro, da der HR dem Gießener noch acht Euro Säumniszuschlag in Rechnung stellte.

Der letzte Satz irritiert ungemein, wird geradezu ins lächerliche gezogen da es sich nur um 25 Euro handeln soll. Dem Schreiber hätte auffallen sollen, dass die Beitragserhebungen mindestens für 3 Monate zusammengefasst werden.


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w
  • Beiträge: 177
  • Status: Antrag auf Zulassung der Berufung
Zitat
Im Fall Kirchhof ging es insgesamt um 25 Euro, da der HR dem Gießener noch acht Euro Säumniszuschlag in Rechnung stellte.

Der letzte Satz irritiert ungemein, wird geradezu ins lächerliche gezogen da es sich nur um 25 Euro handeln soll. Dem Schreiber hätte auffallen sollen, dass die Beitragserhebungen mindestens für 3 Monate zusammengefasst werden.

Hm, wahrscheinlich zahlt der Verfasser des Artikels keinen Rundfunkbeitrag und weiß das daher selbst nicht so genau... oder geht von dem Betrag aus, welcher bis 2012 Rundfunkgebühr hieß und für ein Rundfunkgerät zu zahlen war.

Scherz beiseite, Danke fuer den Bericht!


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E

Eddie

Ungereimtheiten könnte man über die Kommentarfunktion unterhalb des Berichts der Gießener Zeitung richtigstellen. ;)

Grüße
Eddie


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T
  • Beiträge: 6
Nein, nein - die Zeitung war da korrekt. Es ging wirklich nur um EINEN Monatsbeitrag, nämlich den für Januar 2013!
Nur der war beschieden, und auch nur der war dann Streitwert.
Überhaupt ist das von Hessischen Rundfunk eher fair gewesen, gleich einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu schicken - in anderen Bundesländern versuchen die Sender anscheinend oft, ohne Bescheide zu agieren und damit den Klageweg zu erschweren.


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  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Überhaupt ist das von Hessischen Rundfunk eher fair gewesen, gleich einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu schicken - in anderen Bundesländern versuchen die Sender anscheinend oft, ohne Bescheide zu agieren und damit den Klageweg zu erschweren.

..auch erst einmal Danke für den Bericht!
Fair..?  :o
Wohl kaum, denn zu  der "damaligen" Zeit hatte der HR auch noch nicht im Entferntesten daran gedacht, dass sich bis JETZT (und auch noch in Zukunft!) so ein Wiederstand entwickeln wird!  ;D
Daher auch nun das Ausbleiben der "Fairness" ... HAHAHA
(oder wurde das sarkastisch gemeint?)


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

g
  • Beiträge: 104
betr. fairness HR:
trotz aller gegnerschaft muss dieses thema verdeutlicht und verinnerlicht werden: hier in hessen scheint es wohl so zu sein (zumindest betrifft es mich und Tokir), dass den jeweiligen VG´s und somit den Klägern seitens des HR zugesichert wurde, dass bis zur endgültigen Entscheidung keine weiteren Beitreibungsmaßnahmen, keine erneuten Zahlungsaufforderungen etc. pp. verfolgt werden , d.h. es herrscht Ruhe.

Danke für die anderen Schreibern für die Hinweise. Auf das Thema "Verfassung" (siehe auch GG § 146) sind die anderen und ich bei der Verhandlung gar nicht gekommen. Hoffentlich denke ich dran, wenn es drauf ankommt.
Bedingt durch hier nicht näher zu erläuternde Umstände sind der Schreiber des Artikels (Chef der Stadtredaktion) und der Kläger untereinander nicht gänzlich unbekannt und es kann somit ein guter Informationsaustausch unterstellt werden.
grasschaf


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grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

P

P

  • Beiträge: 141
Soso, nun ist der RBStV also plötzlich mit der Verfassung der Bundesrepublik (welche eigentlich???) vereinbar. Woher wissen die das, es ist ja noch gar nicht vor dem Bundesverfassungsgericht abgeurteilt worden :o


Zitat der giessener-allgemeine.de:
Zitat
Die 5. Kammer unter Vorsitz von Richterin Lu Henkel wies die Klage zurück, weil der Rundfunkbeitrag im Einklang mit der Verfassung der Bundesrepublik stehe und mithin keine Grundrechtsverletzung vorliege.

Was für ein Witz!
Weiß die 5. Kammer nicht, dass sie keine Verfassungswidrigkeit feststellen darf?
In Deutschland stellt grundsätzlich das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen fest.
Auch ein Verwaltungsgericht muss die Verfassungswidrigkeit formeller Gesetze prüfen, wenn diese Frage sich stellt. Es hat nur keine diesbezügliche Verwerfungskompetenz. Hält es ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist der Weg der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG zu beschreiten, wobei dann das Bundesverfassungsgericht bzw. das jeweilige Landesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit entscheiden. Das hat das VG hier nicht getan, da es die dem Rundfunkbeitrag zugrunde liegenden Normen für verfassungsgemäß hält.

Leider ist bislang kein Verwaltungsgericht zur Überzeugung gelangt, diese Normen seien verfassungswidrig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, 14:35 von P«

 
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