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Autor Thema: Rossmann, wie geht es denen  (Gelesen 8703 mal)

Z
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Rossmann, wie geht es denen
Autor: 11. Dezember 2014, 13:40
Für die Recherche bezüglich einer Klage stieß F auf Pressemitteilungen der Firma Rossmann, in der Zeitung wurden diese Mitteilungen leider nicht gedruckt, die Behandlung in privatem oder öffentlichem Rundfunk wurden nicht beobachtet/gehört.

Laut Mitteilung vom 24.10.2014 hat die Firma leider eine Abfuhr vom Verwaltungsgericht Hannover bekommen.
Sprungrevision wurde vom Gericht nicht erwogen.

Lest selbst, leider ist die Mitteilung nicht mit einem Index versehen, so daß man in Zukunft wohl ein wenig weiterscrollen muß:

http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen.html


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Re: Rossmann, wie geht es denen
#1: 12. Dezember 2014, 10:23
Zitat
Der Norddeutsche Rundfunk hat in der mündlichen Verhandlung verdeutlicht, dass er eine solche verfassungsrechtliche Klärung nach Kräften verzögern wird.

Hoppla, hat da wohl jemand Angst, das die Wahrheit endlich ans Licht kommt??  >:D


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...und wenn alle Stricke reißen, sind noch genug da um sich aufzuhängen....

G
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Re: Rossmann, wie geht es denen
#2: 12. Dezember 2014, 11:39
Zitat
Der Norddeutsche Rundfunk hat in der mündlichen Verhandlung verdeutlicht, dass er eine solche verfassungsrechtliche Klärung nach Kräften verzögern wird. Er hat sich im Verfahren vor dem VG Hannover einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht verweigert, obwohl offenkundig ist, dass eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen am Ende des Instanzenzuges unvermeidlich ist.

Müssen da die Verwaltungsrichter nicht aus ihrem Schlaf erwachen und tätig werden?

Dass der Teufel das Weihwasser scheut ist legitim. Dass aber eine angeblich öffentlich rechtliche Institution eine verfassungsgerichtliche Klärung scheut kann nicht sein.


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f
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Re: Rossmann, wie geht es denen
#3: 12. Dezember 2014, 14:53
Abwarten was passiert!


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C
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Re: Rossmann, wie geht es denen
#4: 12. Dezember 2014, 16:57
Zitat
Der Norddeutsche Rundfunk hat in der mündlichen Verhandlung verdeutlicht, dass er eine solche verfassungsrechtliche Klärung nach Kräften verzögern wird.
Grotesk! Eine öffentlich rechtliche Anstalt will keine rechtliche Klärung ....?
Das sagt schon viel über die Ergebung der Beiträge für diese Sender aus.


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R
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Re: Rossmann, wie geht es denen
#5: 15. Dezember 2014, 15:42
Da ich davon ausgehen darf, dass sich die Sendeanstalten untereinander austauschen, ist auch davon auszugehen, dass die das überall so treiben. Da muss man sich nicht wundern, dass die ihren @rsch beim Abfassen von Bescheiden nicht hochbekommen. Die wollen das ganz klar aussitzen und, wie oben schon beschrieben, Kohle scheffeln. UNSERE Kohle!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Rossmann, wie geht es denen
#6: 21. Januar 2015, 22:49
rossmann.de, Pressemitteilung 24.10.2014
NDR versucht, das Verfahren maximal in die Länge zu ziehen
Urteil in erster Instanz keine Überraschung
http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen.html

Zitat
"[...] Eine endgültige Klärung der Rechtslage wird erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringen. Der Norddeutsche Rundfunk hat in der mündlichen Verhandlung verdeutlicht, dass er eine solche verfassungsrechtliche Klärung nach Kräften verzögern wird. Er hat sich im Verfahren vor dem VG Hannover einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht verweigert, obwohl offenkundig ist, dass eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen am Ende des Instanzenzuges unvermeidlich ist. Das legt den Schluss nahe, dass es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor allem darum geht, möglichst noch über Jahre hinweg viele hundert Millionen Euro zusätzlich einzunehmen – und auszugeben. [...]"

> Wie steht es also um "Glaubwürdigkeit" und "Rechtschaffenheit" des "öffentlich-rechtlichen Rundfunks", wenn sich dieser hier als mutwilliger (vorsätzlicher?) *Verhinderer* einer möglichst zügigen Grundsatzentscheidung erweist...?!?

> Und welches Omen ergibt sich daraus tendenziell für die Rechtmäßigkeit der Gesetztesgrundlage des sog. "Rundfunkbeitrags"/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrags"/ "RBStV"...?!?


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Re: Rossmann, wie geht es denen
#7: 28. Januar 2015, 23:30
Aufmerksam gemacht durch einen Mitstreiter der runden Tische, das Urteil aus Hannover:
VG Hannover 7. Kammer, Urteil vom 24.10.2014, 7 A 6516/13
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE150000257&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint


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Re: Rossmann, wie geht es denen
#8: 28. Januar 2015, 23:53
Boah, der folgende Abschnitt aus dem Urteil (VG Hannover 7. Kammer, Urteil vom 24.10.2014, 7 A 6516/13)  ist heftig:

Zitat
Auch die Erhöhung des festgesetzten Rundfunkbeitrages im Widerspruchsbescheid gegenüber dem Ausgangsbescheid verstößt nicht gegen geltendes Recht, weil das Verbot der „reformatio in peius“ in Widerspruchsverfahren nach dem Rundfunkbeitragsrecht nicht gilt. Dies folgt bereits aus einer Anwendung des in § 367 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung - AO - enthaltenen Rechtsgedankens, der eine Änderung des Verwaltungsaktes in Abgabensachen zum Nachteil des (dort:) Einspruchsführers zulässt, wenn dieser auf die Möglichkeit einer verbösernden Entscheidung unter Angaben von Gründen hingewiesen und ihm Gelegenheit gegeben worden ist, sich hierzu zu äußern. Hiervon konnte aus den Gründen des Widerspruchsbescheides (Bescheidabdruck S. 13) gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG abgesehen werden, weil die Klägerin nach Ergehen des Ausgangsbescheides die zutreffende Anzahl ihrer Betriebsstätten selbst mitgeteilt hatte. Zudem setzen die §§ 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 71 und 79 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 VwGO die Möglichkeit der „Verböserung“ des Ausgangsbescheides voraus. Wer einen belastenden Verwaltungsakt anficht, muss grundsätzlich mit der Verschlechterung seiner Position rechnen, weil der Verwaltungsakt mit dessen Anfechtung nicht mehr Grundlage eines Vertrauensschutzes sein kann (BVerwG, Urteil vom 15.4.1983 - 8 C 170/81 - BVerwGE 67, S. 139, 137 = NVwZ 1983, S. 612), jedenfalls solange die „Verböserung“ nicht zu untragbaren Zuständen führt (BVerwG, Beschluss vom 17.6.1996 - 1 B 100/96 - NVwZ-RR 1997, S. 26). Dies ist bei einer Erhöhung der Beitragshöhe im Widerspruchsbescheid um 0,5% im Verhältnis zum ursprünglich festgesetzten Beitrag nicht der Fall.


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Re: Rossmann, wie geht es denen
#9: 29. Januar 2015, 03:08
Zitat
Auch die Erhöhung des festgesetzten Rundfunkbeitrages im Widerspruchsbescheid gegenüber dem Ausgangsbescheid verstößt nicht gegen geltendes Recht, weil das Verbot der „reformatio in peius“ in Widerspruchsverfahren nach dem Rundfunkbeitragsrecht nicht gilt. Dies folgt bereits aus einer Anwendung des in § 367 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung - AO - enthaltenen Rechtsgedankens, der eine Änderung des Verwaltungsaktes in Abgabensachen zum Nachteil des (dort:) Einspruchsführers zulässt, wenn dieser auf die Möglichkeit einer verbösernden Entscheidung unter Angaben von Gründen hingewiesen und ihm Gelegenheit gegeben worden ist, sich hierzu zu äußern.

Hierzu lese man über den Anwendungsbereich der Abgabenordnung in deren § 1 Absatz 1 Satz 1 AO folgendes:
"Dieses Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden."

Die Rechtsprechung wendet hier also einerseits Bestimmungen an, die ausdrücklich für Steuern gelten, andererseits will man dem deutschen Michel weiß machen, es handele sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer. Wieso kommen mir nun ganz unweigerlich die Sätze "Krieg ist Frieden." und "Freiheit ist Sklaverei." in den Sinn? Wo hatte ich das bloß gelesen?


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Re: Rossmann, wie geht es denen
#10: 28. März 2015, 10:24
Ist mir auch erst vorhin eingefallen wo ich §2 Abs. 2 15.RBStV näher erkundet habe. Das ist doch nun ganz offensichtlich...Unsinn.


Edit "Bürger":
Es ist im Rechtswesen nicht selten, sich auf bereits anderweitig festgelegte Einzelregelungen zu beziehen, damit aber nicht das komlette Regelwerk in der Anwendung zu übertragen.
Bitte an alle, hier nicht weiter abzudriften, sondern eng am Kernthema bleiben, welches da lautet
Rossmann, wie geht es denen


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

Z
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Re: Rossmann, wie geht es denen
#11: 17. August 2015, 09:16
Im Zuge einer Klage von Gewerbebetrieb G mal ein Telefonat mit der Presseabteilung von RM geführt, die Sache geht durch die Instanzen, weiteres weiß die Presseabteilung nicht, das bearbeitet die Rechtsabteilung, nicht jeder Schriftverkehr mit dem Gericht sei mitteilenswert. Wenn es etwas Wichtiges gäbe, dann würde die Presseabteilung in der Angelegenheit wieder tätig werden.
Es gibt einen gewissen Austausch unter den Großbetrieben, war der Dame noch zu entlocken.

Das macht einem insgesamt Hoffnung, daß jemand mit langem Atem und genügend Kapital in der Hinterhand am System rüttelt.


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Re: Rossmann, wie geht es denen
#12: 17. August 2015, 12:52
..., daß jemand mit langem Atem und genügend Kapital in der Hinterhand am System rüttelt.
... und hier vermutlich fleißig mitliest?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

D
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Re: Rossmann, wie geht es denen
#13: 17. August 2015, 14:24
..., daß jemand mit langem Atem und genügend Kapital in der Hinterhand am System rüttelt.
... und hier vermutlich fleißig mitliest?

Ich hoffe es, denn zu viel Kapital gehört auch die Motivation zu wissen, dass es noch einen starken (mentalen) Rückhalt gibt.


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