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Autor Thema: Drei Monate sind rum: § 75 VwGO [Untätigkeitsklage] erheben?  (Gelesen 27267 mal)

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Person K hatte vor drei Monaten einen Widerspruch auf einen Bescheid mit Rechtsbelehrung form- und fristgemäß eingelegt..
Nun sind die drei Monate rum und K hatte lediglich einen nichtssagenden Textbaustein (in bekannter Form!) erhalten.
Ohne Belehrung und in der üblich, bekannten Form. Also nichts Neues..

Keinen negativen Widerspruchbescheid in weiter Ferne! Man weiss ja warum!
So.. wat nu? Sollte K jetzt Untätigkeitsklage einreichen oder auf die Urteile abwarten?
Oder sollte K  später erst auf eine (ggf.) folgende Ankündigung einer Zwangsvollstreckung den Eilrechtsschutz beantragen und dann erst das ganze Programm?

Letzteres scheint einen Vorteil erkennen zu lassen: "schlafende Hunde soll man nicht wecken" und eine Kostenersparnis wenn man nicht selber klagen muss?!
K gibt zu, er ist etwas konfuss..


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2014, 21:06 von Uwe«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

G

Gast

Person Sigma ist in der gleichen Lage und fragt sich, ob es nicht sinniger wäre
bereits jetzt die Klage zu forcieren wenn sie eh der Meinung ist früher oder
später sich auf Rechtswege wehren zu müssen. Grund für die Frage ist die
Überlegung, dass weitere Bescheide die in's Haus flattern nur unnötig den
Streitwert einer Klage erhöhen würden.  ???


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Zitat
Person Sigma ist in der gleichen Lage und fragt sich, ob es nicht sinniger wäre
bereits jetzt die Klage zu forcieren wenn sie eh der Meinung ist früher oder
später sich auf Rechtswege wehren zu müssen.
...sieht K genauso!

Zudem hat K gerade eben (05.12.2014) eine Mahnung vom 01.12.2014 (K`s Geburtstag!  :) ) bekommen für
 "die errechneten, festgesetzten Beiträgen der aufgeführten Gebühren-/Beitragsbescheiden". Auszugleichen bis 15.12.2014...!!

K hat sich nun entschieden die Untätigkeitsklage zu erheben.
Gleichzeitug stellt sich die Frage ob ein Eilantrag auf Aussetzung der Vollstreckung ebenfalls sinnvoll, bzw. nun von Nöten ist!? Höchste Notwendigkeit?
Eure Meinung ist nun gefragt! Was meint Ihr..?


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Nachtrag: ..hab mich ein wenig durchgelesen: K wird wohl direkt den Eilantrag stellen!
Eine Untätigkeitsklage wäre in dem Fall sinnlos, da auf K`s Widerspruch mit eingefügtem Passus
 "Aussetzung der Vollstreckung" vom BS erst einmal reagiert werden muss!

Kommt vom BS, bzw. WDR Köln ein negativer Bescheid, kann geklagt werden..
Kommt nichts - außer weitere Mahnungen, sind diese unbeeindruckend - da bereits Eilrechtschutz beantragt wurde...

Korrigiert mich bitte falls ich daneben liege..

Hat jemand zufällig eine Vorlage für so einen Antrag
oder eine Seite...?
Danke im Vorraus


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v
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Wieso EILrechtschutz, wenn kein Grund zur EILE besteht?

Also ich kenne jemanden, der jemanden kennt, der das ganz locker auf sich zurollen lässt. Solange kein Widerspruchsbescheid eintrifft läuft ja das Widerspruchsverfahren. Darauf könnte man einen evtl. aufkreuzenden Vollstrecker (...) dezent hinweisen. Ob der dann trotzdem tätig wird, oder das Verfahren an den Gläubiger zur Klärung zurück gibt bleibt abzuwarten. Nach Meinung vom Bekannten des Bekannten wäre die Tätigkeit des Vollstreckers nicht rechtens, da ja dadurch der Rechtsweg (Klage gegen Widerspruchsbescheid) abgeschnitten wäre. Ob sich DAS ein persönlich verantwortlicher Vollstrecker traut? Müsste man vielleicht mal einen rechtskundigen Juristen zu befragen...


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
..jaaa die Frage ist ja, wann ist Eile geboten?
Wenn man in Betracht zieht, dass man es mit einem "unberechenbaren" Gegner zu tun hat!
Was kommt als Nächstes..?

Um nicht vor vollendeten Tatsachen zu stehen und den Vollstrecker oder sogar einen Vollstrecker vor der Tür stehen zu haben,
welchem die Argumente egal sind ob man noch keinen gültigen Widerspruchsbescheid hat, sollte K doch der Meinung sein,
dass er auf der sicheren Seite ist, wenn er den genuss eines amtlichen Rechtschutzes genießt..
K denkt dass es auch in jedem Bundesland anders gehandhabt wird!

Zudem kostet es ja nichts... zumindest nicht K ! Und diese ewigen Androhungen von Vollstreckungen,
 Kontopfändungen, Verögensauskünften, etc.  hängen K zum Halse raus..!
K und viele As und Bs können mit "lockeren Rollen" auch nicht umgehen. Das zermürbt irgendwie..

Eilrechtschutz beantragen und ggf. auf einen Wiederspruchsbescheid warten
(falls er denn dann überhaupt noch kommt - denn dann würde ja die nächste Klage eintrudeln)..



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C
  • Beiträge: 15
Nachtrag: ..hab mich ein wenig durchgelesen: K wird wohl direkt den Eilantrag stellen!
Eine Untätigkeitsklage wäre in dem Fall sinnlos, da auf K`s Widerspruch mit eingefügtem Passus
 "Aussetzung der Vollstreckung" vom BS erst einmal reagiert werden muss!

Kommt vom BS, bzw. WDR Köln ein negativer Bescheid, kann geklagt werden..
Kommt nichts - außer weitere Mahnungen, sind diese unbeeindruckend - da bereits Eilrechtschutz beantragt wurde...

Korrigiert mich bitte falls ich daneben liege..

Person C befindet sich in einer fast identischen Situation. Ihre Mahnung vom 1. Dezember kam heute an.

Der passende Diskussionsfaden hierzu scheint der hier zu sein:
Mahnung aber bisher kein Widerspruchsbescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.0.html

Auf Fallstricke achten:
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Hat jemand zufällig eine Vorlage für so einen Antrag
oder eine Seite...?
Danke im Voraus

Findet man unter demselben Link:
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Person C ist sich noch unschlüssig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2014, 07:05 von Bürger«

H
  • Beiträge: 17
Hans Wurst hat einen Nachbar, dem auch nun die Mahnung erreicht hat.

Der Nachbar erwägt nun dem BS zu faxen, dass gg. den Beitrags- und Festsetzungsbescheid Widerspruch mit Aussetzung der Vollstreckung eingereicht wurde. Im Schreiben würde er noch mit einer Untätigkeitsklage drohen.

Was haltet ihr von dem Vorgehen?



Des Weiteren fragt sich der Nachbar, was genau passiert wenn das Konto gepfändet wird oder der Vollzieher klingelt. Beschlagnahmt der dann die Playstation und gut ist? Wird vom Konto der Streitbetrag eingezogen und gut ist? Was passiert danach? Gibt es einen Schufa-Eintrag? Wenn ja, was ist daran so schlimm? Geht das Spiel mit den Beitragsbescheiden dann wieder von vorne los oder wird gleich wieder gepfändet?

Beste Grüße aus der Stadt ohne Großflughafen,
Hans Wurst.


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f

faust

einspruch!!!  das ist kein alleinstellungsmerkmal !

es gibt mehr als eine stadt ohne großflughafen   :police: !


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G

Gast

Hans Wurst hat einen Nachbar, dem auch nun die Mahnung erreicht hat.

Der Nachbar erwägt nun dem BS zu faxen, dass gg. den Beitrags- und Festsetzungsbescheid Widerspruch mit Aussetzung der Vollstreckung eingereicht wurde. Im Schreiben würde er noch mit einer Untätigkeitsklage drohen.

Was haltet ihr von dem Vorgehen?
Eine imaginäre Person denkt, dass - außer Widersprüche gg. Bescheide zu
übermitteln - jedwede Kommunikation mit dem sog. 'Beitragsservice' in der
Sache des Totalboykotts weder zielführend, geschweige denn nötig ist !!!

Das Konstrukt 'Beitragsservice' kommt ihr wie ein kleines Kind vor, das
herumplärrt um auf sich aufmerksam zu machen, Reaktionen provozieren
will um schlussendlich den eigenen Willen zu erreichen.


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
@ curiossity: im Beitrag deines Links hatte mickschecker selbiges mal im Februar2014 erfahren..
Die Traead geht 9 Seiten und ich habe Nachtschicht und erst 23:00 daheim!
Werde mir das dann zu Gemüte führen..
Mustervorlage hatte ich gefunden (K war erfreut)
 
@HansWurst:
Email und sonstige Dinge kann man sich beim BS sparen!
Vergebene Liebesmüh! Die haben ihr Programm und ziehen das durch!
meine meinung!

Zitat
Des Weiteren fragt sich der Nachbar, was genau passiert wenn das Konto gepfändet wird oder der Vollzieher klingelt. Beschlagnahmt der dann die Playstation und gut ist? Wird vom Konto der Streitbetrag eingezogen und gut ist? Was passiert danach? Gibt es einen Schufa-Eintrag? Wenn ja, was ist daran so schlimm? Geht das Spiel mit den Beitragsbescheiden dann wieder von vorne los oder wird gleich wieder gepfändet?

.. bis zur Kontopfändung ist ein langer Weg! Und mit Eilrechtschutz schon mal gar nicht!

Wenn einer klingelt, darauf hinweisen dass er für eine ungerechtfertigte Vollstreckung haftet! Fragen ob er diese Angelegenheit geprüft hat... meistens haben sie es nicht! Widerspruch vorlegen; Eilrechtsschutz vorlegen ..dann gehen die auch wieder! Grüßen sogar noch..
EDIT> dennoch sind manche unberechenbar und nur mit EilRechtschutz zu erledigen?!

Schufaeintrag NEIN du wehrst dich ja erst noch! Erst wenn das oberste Gericht den BS Recht gibt (was nicht sein kann!) und Dein Nachbar dennoch nicht zahlt, könnte es unangenehm werden..

Das Spiel geht erst wieder los, wenn sie sich neue Gemeinheiten in Form der Rechtsbeugung ausdenken um die Bevölkerung zu betrügen!

...aber dann: sind wir geübt und wissen wie es läuft!

Also nach dem was ich so gelesen habe (und ich bin noch nicht durch..), hat man wenigstens schon mal 2 Optionen:
1. Eilrechtschutz sofort beantragen -also vor Ankündigung der ZV (allerdings bei einer lapidaren Mahnung fraglich?)
2. Abwarten was noch kommt und Eilrechtschutz erst nach Ankündigung der ZV (UNBEDINGT auf jeden Fall!)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2014, 07:07 von Bürger«
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C
  • Beiträge: 173
....
Zudem kostet es ja nichts... zumindest nicht K ! ....

Eilrechtschutz beantragen und ggf. auf einen Wiederspruchsbescheid warten
....
Wenn Herr K. sich da mal nicht vertut: Bekannte vorgehensweise aus dem Forum hier:
Eilrechtschutz beantragen ->Vorkasse seitens des Antragstellers. BS gewährt _dann_ (auf Nachfrage vom Gericht) die Aussetzung und schickt unverzüglich den Widerspruchsbescheid. Kostenrechnung beibt beim Antragsteller.
Möglicherweise übernimmt das eine Rechtschutz-VS, ansonsten hat der Antragsteller die Kosten selber zu tragen.


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

e
  • Beiträge: 52
Gleiches Thema bei Person Y. Heute am 05.12.14 die Mahnung vom 01.12.14 zur Zahlung am 15.01.14 erhalten.

Siehe hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12197.0.html

Scheint automatisch bei denen im System durchzurattern.

Person Y hat entschieden, dass kommende Woche per Einschreiben mit Rückscheinauf der Beitragsservice erst zum Entscheid zur Aussetzung auf Vollziehung und um einen Widerrufbescheid "gebeten" wird mit der Androhung auf Antrag auf Eilrechtsschutz und Untätigkeitsklage. Sollte trotzdem eine Vollziehung bei bei der Stadt beantragt werden, wird Person Y sofort Antrag auf Eilrechtsschutz stellen, sobald der gelbe Brief der Stadt eintrudelt. Dann wird sicher ganz fix der Widerspruchsbescheid kommen.

Alles letztendlich Spielerei, denn um eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag kommt man eh nicht herum.

Da Person Y beruflich und privat aktuell praktisch gar keine Zeit habe für eine ordentliche Klagebegründung hat und das dann Richtung Januar und Februar dann eigentlich gegen NULL tendiert. Für Person Y ist die Frage, wie lange man dadurch bis zur notwendigen Einreichung einer Klagebegründung an Zeit gewinnt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2014, 21:52 von exodus666«

P
  • Beiträge: 4.011
Nach der letzten Mahnung irgendwas um den xx.09.2014 ist bei PersonX bisher nichts passiert. Da ja aktuell scheinbar Mahnungen im Umlauf sind, bleibt die Frage ob PersonX vielleicht morgen auch eine weitere im Kasten hat, oder doch ein Brief von einem GV ... die Frage ist ja, wie schnell nach 2 oder 3 Mahnungen das dann tatsächlich an den GV übertragen wird, PersonX wird erst reagieren, wenn ein Widerspruchsbescheid kommt, oder falls Post von einem GV kommt, je nach dem welcher Fall zuerst zutreffend sein wird.


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Zitat
Wenn Herr K. sich da mal nicht vertut: Bekannte vorgehensweise aus dem Forum hier:
Eilrechtschutz beantragen ->Vorkasse seitens des Antragstellers. BS gewährt _dann_ (auf Nachfrage vom Gericht) die Aussetzung und schickt unverzüglich den Widerspruchsbescheid. Kostenrechnung beibt beim Antragsteller.
..natürlich kann K da falschliegen! Wenn er aber auf das Urteil aus Darmstadt (4 L 843/14.DA)  zurückblickt, sollte das aber doch ebenso gehandelt werden?!

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Darmstadt_4-L-84314DA_Rundfunkanstalt-muss-wegen-provozierter-Erhebung-eines-Eilantrags-Verfahrenskosten-tragen.news18527.htm?sk=7ac965b1beeec740363eee800f2d3eb9

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10348.0

Zitat
Nach der letzten Mahnung irgendwas um den xx.09.2014 ist bei PersonX bisher nichts passiert.
... sollte das ein automatisches Prozedere seitens des BS sein? Zuzutrauen ist es denen schon - wenn man auf die Klagewellen äugelt..?!
Interesse an erneute Klagen wird BS bestimmt nicht mehr haben!

Vielleicht wurde daher das Versenden negativen Bescheide an den "Mob" intern gestoppt! (Anfangs kamen die ja automatisch!)

Vielleicht daher jetzt eine neue Strategie:

Nichts tun und den "Mob" langsam mit neuen Mahnbescheiden, Vollstreckung-Drohungen und existensschädigenden Rechtsfolgen zermürben..
egal ob es rechtswidrig ist!

Das Volk muss aufgrund des ausübenen Druckes nachgeben - nicht mehr standhalten können
oder gemäß der Ungewissheit des unumgänglichen Ausganges letztendlich doch noch umkippen und zahlen!

Kurz: Psychoterror! 

Zitat
PersonX wird erst reagieren, wenn ein Widerspruchsbescheid kommt, oder falls Post von einem GV kommt, je nach dem welcher Fall zuerst zutreffend sein wird.
... vielleicht ist diese Vorgehensweise die weiseste.
K wird wohl darüber nachdenken, sofern ein Eilantrag auf Grund des Fehlverhaltens seitens BS,  schnell beantragt ist und demnach Verfügbar sein wird..


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