Wenn jemand wirklich einen fundierten Rat hat, freue ich mich über jede Hilfe. Mittels der Suchfunktion bin ich bei diesem Thema bisher nicht weitergekommen.
Ich kenne den Fall der virtuellen Person nicht und ich kann nur meine Meinung sagen.
Wenn Bescheide kamen, wenn bei beiden Widerspruch eingelegt wurde, und sie kein Geld verlangen, dann kann man grundsätzlich auf einen Widerspruchsbescheid einfach abwarten.
Wenn sie Geld verlangen, kann man vielleicht zuerst anrufen und bitten, die Vollziehung auszusetzen. Aber Vorsicht: die können immer vollstrecken. Wenn sie darauf bestehen, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei ihnen schriftlich und, wenn das nicht hilft, Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung: aber das muss begründet werden, und man hat nicht das Recht einfach so darauf.
Wenn man ungeduldig ist, wenn man nicht wie die Gegenseite auf Zeit spielen will, gute Argumente hat und gerne vor Gericht will, kann er den Antrag auf Aufhebung des Bescheides oder der Bescheide bei Gericht stellen und sich auf §75 für das Nicht-Abwarten beziehen. Wenn die Vollziehung ausgesetzt wurde, könnte man es nur mit einem Bescheid tun.