Danke an "Querkopf" und alle anderen,
äußerst interessante Darlegung von Vernetzungen.
dazu:
einerseits die Kritiken um die Nebenverdienste von Juristen:
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/justiz-die-fragwuerdigen-nebenverdienste-der-richter/9680610-all.htmlund gesammelter Unmut von Dr. R. Schmidt (2004) zu Fehlurteilen:
http://www.vshw.de/fehlurtl.htmdenn Richter können sich auf ihre "richterliche Unabhängigkeit" berufen, diese scheint rundum schützend in der Vergangenheit gewirkt zu haben.
Dem entgegen steht nur Rechtsbeugung nach StGB §339, die Aussicht, dieser [Rechtsbeugung] mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde nachzugehen, scheint verschwindend klein.
"Da es bisher keine Lobby für Justizgeschädigte durch unfaire Zivilverfahren gibt, dringen diese an sich gravierenden Missstände bisher nur selten an die Öffentlichkeit. Ein Grund dafür kann sein, dass der Betroffene keine Möglichkeit findet, mit anderen über das (wirklich oder vermeintlich) widerfahrene Unrecht zu diskutieren und seinen Fall bei irgendeiner Stelle objektiv dokumentieren zu können. Der Anwalt hat sein Geld nach dem Prozess bekommen und wird dem Betroffenen dabei kaum weiterhelfen (und weiterhelfen können). Die Mitmenschen, die bisher noch keine negative Erfahrungen mit Gerichten gemacht haben, sagen: Da haben Sie Pech gehabt, da hat sich Ihr Anwalt nicht richtig für Sie eingesetzt und ähnliches. Dabei kann es jeden Bürger treffen, z. B. ein schwerer Autounfall, ein Falschgutachten, unredlich arbeitende Richter und schon ist der Betreffende für sein Leben ruiniert. - Außerdem scheint dem Autor in diesem Punkt das Recht auf freie Meinungsäußerung sehr löchrig zu sein, so dass immer das „Damoklesschwert“ irgendwelcher Sanktionen (z. B. Anzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede, Datenschutzverletzung) droht. --- Für die Medien ist fehlerhaftes Verhalten von Richtern oder Staatsanwälten nur noch berichtenswert, wenn der Fall genügend spektakulär und offenkundig ist "
(ein Audioprotokoll ist in Gerichten wohl immer noch nicht gestattet)
1) Ich schlage also vor, dass wir uns alle als Justizgeschädigte [Lobby] betrachten!
2) Der Rundfunkbeitrag wirkt polarisierend auf Wirtschaft (Kommunen, einzelne größere Händler[-Gruppierungen]), dann auch auf die Aussagen von Gutachten (--> in der Justiz)
Man müsste eigentlich den Vorwurf der Rechtsbeugung gleich bei mehreren Gerichten machen,
denn ein Gericht kann doch nicht nur im Sinne einer Partei entscheiden,
wenn doch der Besitz einer anderen Partei so außerordentlich angegriffen wird.
Da kommt hoffentlich mal nach einem Banken-und Börsencrash nun ein Richtercrash^^
im "Richterstaat" (wieder zitiert nach Dr. R. Schmidt 2004)
"Ein von einem falschen Gutachten Betroffener kann versuchen, zivilrechtlich den Sachverständigen auf Schadensersatz wegen des dadurch verlorenen Verfahrens zu verklagen. Der im BGB am 01.08.2002 neu aufgenommene § 839 a zur Haftung des Sachverständigen sollte die Chance dazu verbessern. Nach begründeter Meinung des Autors werden Richter jedoch im Allgemeinen alles tun, um solche Ansprüche abzuwenden. Als bequemsten Weg braucht eine Kammer oder ein Senat nur zu behaupten, das Gutachten sei nicht prozessentscheidend gewesen (auch wenn das nicht stimmt) und dazu eine nicht nachvollziehbare Begründung (z. B. eine nicht schlüssige hypothetische Betrachtung des früheren Urteils) zu liefern. Wenn es die letzte Berufungsinstanz ist, ist das Urteil rechtskräftig, mag es auch mit Wissen und Wollen falsch angefertigt worden sein."