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Autor Thema: Was tun wenn nach dem Widerruf bei der Rundfunkanstalt einfach gar nichts kommt  (Gelesen 1586 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo,

Person A hat sein Widerrufschreiben am 31.07. per Einwurf-Einschreiben an den Saarländischen Rundfunk verschickt.
Es ging um eine Forderung der Beitrage vom 01.01.2013 bis einschließlich 2.Quartal 2014.

Person A hatte seinen Widerspruch kurz gehalten und 1. auf seine Privatinsolvenz (mit Kopie der Insolvenz-Bescheinigung vom Amtsgericht) und 2. auf den Unterhalt für 3 Kinder (mit Kopie der Unterhaltsfestlegung von seinem Anwalt) hingewiesen. Ausserdem noch erwähnt das irgendein Schnösel von dem Beitragservice in einem Interview erzählte das sie überlegen die Beitragsbefreiung auf andere Gruppen zu erweitern und geschrieben das mit Person A ja schon mal anfangen können, weil A sogar in 2 solcher Gruppen ist.

Es kam zwar 1-2 Woche später noch mal ein Schreiben vom letztes Quartal sogar mit Rechtsbelehrung (was A leider viel später gesehen habe), aber seit dieser Zeit kam rein gar nichts weder vom SR Fernsehen noch vom Beitragsservice.

Person A weiss nicht wie er sich verhalten soll. Nach dem Motto schlafende Hunde soll man nicht wecken. Hat aber Angst das irgendwann unverhofft der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

Sollte A da anrufen und fragen ob 1. sein Widerspruchschreiben einging und 2. wie es nun weiter geht?

Eine Freundin von A meinte, das wenn A unter dem Existenzminimum ist (wenn man von seinen Nettoverdienst noch Miete und Unterhalt abzieht wäre Person A auf jeden Fall unter dem Existenzminimum ) das man eine sogenannte Härtefallregelung machen könnte. Die Sozialverbände/Verbraucherzentrale/ARGE hätte solche Anträge.

Ist das richtig? Lieber diesen Wisch ausfüllen oder doch mit dem SR Fernsehen wegen seinen Widerspruch telefonieren? Oder wie jetzt einfach gar nichts machen?

Vielen Dank für Eure Antwort

VG

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2014, 18:45 von Uwe«

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  • Beiträge: 334
Von einer telefonischen Kontaktaufnahme mit diesem "Service" wäre generell eher abzuraten. Wichtig ist, dass Person A einen Nachweis über das abgesandte Widerspruchsschreiben besitzt (Zustellbestätigung bei Einschreiben?). Wurde dann auch eine Befreiung in dem Widerspruchsschreiben erwähnt? Eine Möglichkeit wäre generell bei Widersprüchen, die Zahlungsforderung als unrechtmäßig zurückzuweisen und hilfsweise ein Antrag auf Befreiung zu stellen.

Die Korrespondenz mit diesem Zwangsbeglückungsverein kurz und bündig zu halten, ist sicherlich eine angemessene Art und Weise. Wichtig ist, immer auf der prinzipiellen Unrechtmäßigkeit dieses Rundfunkbeitrag zu bestehen.

Außerdem wäre zu überlegen, ob ein Widerspruch zur Niederschrift vor Ort bei der jeweiligen Rundfunkanstalt nicht ohnehin die sicherere Methode ist. Siehe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7349.msg74160.html#msg74160


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