Damit gibt man zu, ÖRR zu konsumieren. Wäre also nach alter (für grundgesetzkonform erachteter) Regelung gebührenpflichtig. Warum sollte man dann nach dem neuen System nicht mehr zahlen müssen?
@ss32
Es geht doch weniger darum ob man ÖRR konsumiert oder nicht , letztendlich kann da jeder alles und nichts von sich behaupten.
Man gibt gar nichts zu , wenn man ÖRR konsumiert. Dies ist ganz allein das Problem des ÖRR.
Man muss da auch kein schlechtes Gewissen haben und dem leider immer noch verbreiteten Märchen vom Schwarzsehen(-hören) auf dem Leim gehen.
Es wurde nichts bestellt , kein Vertrag geschlossen oder sonstiges auf freiwilliger Basis mit dem ÖRR vereinbart . Rein gar nichts . Wenn für lau konsumiert wird , geht das zu Lasten und auf Risiko des ÖRR.
Der ÖRR sendet unverschlüsselt und will daraus eine Zahlungsverpflichtung ableiten , also Zwang .
Damit müssen sich leider auch die Nichtkonsumenten abfinden , denn sie können den Zahlenden gegenüber nicht das Gegenteil beweisen.
Das alte Gebührensystem war wegen seiner noch vorhandenen Ausstiegsmöglichkeit noch lange nicht gerechter wie das jetzige Beitragssystem , wenn die damaligen Gebührenzahler die Dummen waren.
Es geht also weniger um den tatsächlichen Konsum , sondern vielmehr um die nicht erwünschte Aufdrängung einer in den Raum gestellten Leistung . Allein darauf sollte man sich vermehrt versteifen.
Zum besseren Verständnis meiner Meinung für die "eingeschworenen" Nichtkonsumenten :
Ich ärgere mich noch immer , jahrelang gezahlt zu haben obwohl die andere Option gar nicht so schwierig gewesen wäre. Dieses Manko der alten Regelung ist für viele jahrelang "brav" Zahlenden erst so richtig mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung ins Bewusstsein getreten und zudem welches Spiel da jahrelang auf gut Glück getrieben wurde.
Sorry , das ist halt das Resultat eines perversen Regelwerkes , welches leider auch Zwietracht sät...