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Autor Thema: Propaganda verstößt gegen §11 des Rundfunkstaatsvertrages  (Gelesen 8798 mal)

s
  • Beiträge: 5
Person A regt sich ständig über die Propaganda im öffentlich-rechtlichen Fernsehen auf. Zuletzt wieder diese hetzerische Talkrunde mit Ursula von der Leyen* bei Günter Jauch.

Wegen solcher Propaganda hat Person A bereits seit knapp einem halben Jahr die Zahlungen an die GEZ eingestellt. Den Beitragsbescheid will Person A nun u.a. auch mit dem Argument der Propaganda widersprechen. Person A hat sich folgenden Punkt überlegt:

Zitat
Nach §11 des Rundfunkstaatsvertrages haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Auftrag durch ihre Angebote „internationale Verständigung“ und „die europäische Integration“ zu fördern. Im Falle der Ukraine-Krise erfüllt Ihre Berichterstattung genau das Gegenteil dieses Auftrages. Durch eine voreingenommene, fragmentarische, tendenziöse und gegen Russland gerichtete Position werden Feinbilder geschürt und die russischen Interessen kaum oder nicht ausreichend berücksichtigt. Belegt wird diese Feststellung vor allem durch das Protokoll der Sitzung des ARD-Programmbeirats im Juni 2014. Die Analyse des Programmbeirats lässt sich ohne weiteres auf die anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten übertragen. So eine Berichterstattung unterstützt keine diplomatische Beilegung des Konflikts, sondern nur eine weitere militärische Konfrontation! Sollten Sie hier anderer Ansicht sein, weisen Sie mir bitte nach, wo folgende Punkte bei der Ukraine-Krise thematisiert worden sind: Einflussnahme der US-Regierung, der NATO, der EU, des IWF und westlichen Think-Tanks bei der Krisenentwickelung sowie die Rolle radikal nationalistischer Kräfte in der Regierung und regierungsnahen Organisation.
Durch diesen eklatanten Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag sehe ich keine Grundlage zur Beitragszahlung.

Was haltet ihr von diesem Punkt. Person A findet, dass dies bislang viel zu wenig hier im Forum thematisiert wurde.


*Edit "Bürger": Geändert.
Bitte auf seriöse Wortwahl achten. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2014, 13:43 von Bürger«

n
  • Beiträge: 22
Kompliment sholor!
Nur tote fische schwimmen mit dem Strom. Deren gibt es leider viel zu viele, die das manipulative Agieren im gesamten ÖRR Program einfach hinnehmen. Als ich auf der Suche nach Widerstand gegen diese GEZ Mafia auf dieses Forum hier gestossen bin und den Satz gelesen habe " wir werden Geschichte schreiben " war klar, dass Berthold Brecht recht hatte.

Die Schwachen kämpfen nicht. Die Starken kämpfen vielleicht eine Stunde lang. Die noch stärker sind, kämpfen viele Jahre. Aber die Stärksten kämpfen ihr Leben lang. Sie sind unentbehrlich.«



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L
  • Beiträge: 118
Dieser Punkt ist auch Teil meines Widerspruchs, und einer der Gründe weshalb ich aus Gewissensgründen dieses System nicht finanziert sehen will.
Uns (all diejenigen nach '45 geborenen) wird immer wieder gepredigt, man solle aus der unsäglichen Vergangenheit lernen.
Ich habe daraus gelernt und unterstütze kein Propaganda TV, so etwas muss schon im Keim erstickt werden.

Aufgeführte Punkte bisher
Berichte über Homs, Syrien, Ukraine, Russland (spez. gegen Putin), Verfälschung der Rede von Gregor Gysi.
Auch Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (StGB § 189) wie von Bernd Höcker angeführt.

All das verstößt nicht nur gegen den Rundfunkstaatsvertrages (§10 & 11), sondern aus gegen den Pressekodex in fast allen Punkten.


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

s
  • Beiträge: 516
Eine Argumentation mit der Programmqualität halte ich für kontraproduktiv.

Damit gibt man zu, ÖRR zu konsumieren. Wäre also nach alter (für grundgesetzkonform erachteter) Regelung gebührenpflichtig. Warum sollte man dann nach dem neuen System nicht mehr zahlen müssen?


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Warum zugeben? Man kann doch das Konsumieren aus den genannten Punkten eingestellt haben. Und unterstellen die nicht eh jeden, dass man deren Programm konsumieren kann, sogar übers Internet?


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A
  • Beiträge: 3
Die Argumentation "Propaganda" ist auch ganz wesentlicher Bestandteil der Klagebegründung von Person ZZZ.

Hierbei hilft beispielsweise die Webseite http://propagandaschau.wordpress.com/ , wo sehr genau die Unmenge an Manipulationen dokumentiert wird - ein eigener Konsum ist somit auch nicht notwendig.

Da die Ausflucht der Richter immer darin besteht, es als "Einzelfälle" oder "Meinung" abzutun, empfielt es sich, die Systematik und Objektivierbarkeit herauszuarbeiten.

Das kann man gut, das sich die Psychologische Kriegsführung der Öffentlich-Rechtlichen NATO-Pressestelle seit Jahrzehnten anhand von Vietnam, Kosovo, Somalia, Gaza, Irak, Iran, Libyen, Syrien, Ukraine, etc. darstellen lässt. Da es hier um die Ermordung von Millionen von Menschen geht ist das Argument eigentlich unwiderlegbar. >:(  >:(  >:( 


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Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

K
  • Beiträge: 810
Die Argumentation "Propaganda" ist auch ganz wesentlicher Bestandteil der Klagebegründung von Person ZZZ.

Hierbei hilft beispielsweise die Webseite http://propagandaschau.wordpress.com/ , wo sehr genau die Unmenge an Manipulationen dokumentiert wird - ein eigener Konsum ist somit auch nicht notwendig.

Eine -meiner Ansicht nach- ebenfalls sehr gute Quelle, um sich über die Propaganda des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu informieren, ist die Internetseite "Hinter der Fichte".

Einer allein kann die vielfältigen Erscheinungsformen von Propaganda des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht herausarbeiten, insbesondere um sie dann substantiiert in einer Klageschrift hervorzubringen. Meiner Ansicht nach ist der Propaganda-Aspekt ein wichtiger Aspekt innerhalb einer Klageschrift, aber für einen allein ist dies praktisch nicht zu bewältigen. Daher an dieser Stelle ein Zitat von Xavier Naidoo: "Was wir alleine nicht schaffe, das schaffen wir dann zusammen."

Es wäre doch ein tolles Gemeinschaftsprojekt, den Propaganda-Aspekt für Zwecke einer Klage gemeinsam herauszuarbeiten. Und ich denke, dass dieses Forum hier sich sehr gut genau dafür eignet. Idealziel sollte meiner Ansicht nach sein, den Propaganda-Aspekt derart substantiiert für eine Klage aufzubereiten, dass eine Befreiung aus Gewissensgründen ernsthaft vor Gericht diskutiert werden muss. Eventuell wäre es sinnvoll, für diesen Aspekt eine neue Diskussion zu starten, die dann "sticky" gesetzt wird, so dass man immer wieder leicht darauf zugreifen kann.

Über Reaktionen würde ich mich sehr freuen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2014, 10:06 von Knax«

n
  • Beiträge: 390
Man sollte noch gefälschte Statistiken (wie Arbeitslose, Inflation etc.) hinzunehmen, außerdem das eher Regierungstreue berichten. Normalerweise soll Presse (gehört ÖR zur Presse, was mir nicht klar ist?) besonders eigene Regierung kritisch beleuchten.


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  • Beiträge: 390
Eine Argumentation mit der Programmqualität halte ich für kontraproduktiv.

Damit gibt man zu, ÖRR zu konsumieren. Wäre also nach alter (für grundgesetzkonform erachteter) Regelung gebührenpflichtig. Warum sollte man dann nach dem neuen System nicht mehr zahlen müssen?

Nein, es gibt im Internet genug Quellen, dafür muss man das nicht konsumieren. Außerdem kann man das Bekannten sehen, die das konsumieren und zahlen.


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L
  • Beiträge: 118
Genau deshalb habe ich bei meinem Widerspruch auch bei jedem Punkt eine I-Net Quelle mit angegeben.
Ich bin gegen die Unterdrückung/Diskriminierung der Frau, bin aber ein Mann. Darf ich deshalb nicht dagegen sein?


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v
  • Beiträge: 1.199
Auch X denkt gerade über widerspruchs- und klagetaugliche Formulierungen der Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen nach. Eine wichtige Quelle für den Nachweis von einseitiger Berichterstattung, Propaganda und Kriegshetze, die hier noch nicht genannt wurde, ist die "Ständige Publikumskonferenz der öffenlich rechtlichen Medien e.V." (http://forum.publikumskonferenz.de/viewforum.php?f=30), bei der sauber ausformulierte, "offizielle" Programmbeschwerden eingelegt werden. Die Reaktionen einiger Ignoranten Intendanten lässt dabei tief blicken...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2015, 02:03 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Damit gibt man zu, ÖRR zu konsumieren. Wäre also nach alter (für grundgesetzkonform erachteter) Regelung gebührenpflichtig. Warum sollte man dann nach dem neuen System nicht mehr zahlen müssen?
@ss32
Es geht doch weniger darum ob man ÖRR konsumiert oder nicht , letztendlich kann da jeder alles und nichts von sich behaupten.
Man gibt gar nichts zu , wenn man ÖRR konsumiert. Dies ist ganz allein das Problem des ÖRR.
Man muss da auch kein schlechtes Gewissen haben und dem leider immer noch verbreiteten Märchen vom Schwarzsehen(-hören) auf dem Leim gehen.
Es wurde nichts bestellt , kein Vertrag geschlossen oder sonstiges auf freiwilliger Basis mit dem ÖRR vereinbart . Rein gar nichts . Wenn für lau konsumiert wird , geht das zu Lasten und auf Risiko des ÖRR.
Der ÖRR sendet unverschlüsselt und will daraus eine Zahlungsverpflichtung ableiten , also Zwang .
Damit müssen sich leider auch die Nichtkonsumenten abfinden , denn sie können den Zahlenden gegenüber nicht das Gegenteil beweisen.
Das alte Gebührensystem war wegen seiner noch vorhandenen Ausstiegsmöglichkeit noch lange nicht gerechter wie das jetzige Beitragssystem , wenn die damaligen Gebührenzahler die Dummen waren.
Es geht also weniger um den tatsächlichen Konsum , sondern vielmehr um die nicht erwünschte Aufdrängung einer in den Raum gestellten Leistung . Allein darauf sollte man sich vermehrt versteifen.
Zum besseren Verständnis meiner Meinung für die "eingeschworenen" Nichtkonsumenten :
Ich ärgere mich noch immer , jahrelang gezahlt zu haben  obwohl die andere Option gar nicht so schwierig gewesen wäre. Dieses Manko der alten Regelung ist für viele jahrelang "brav" Zahlenden erst so richtig mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung ins Bewusstsein getreten und zudem welches Spiel da jahrelang auf gut Glück getrieben wurde.
Sorry , das ist halt das Resultat eines perversen Regelwerkes , welches leider auch Zwietracht sät...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2015, 02:03 von Bürger«
You can win if you want

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Richtig gescheckt Mick!Kein Vertrag,keine Zahlung,wer sehen will soll zahlen.Was ist mit den Deutsch sprachigen Nachbarn,die kostenlos über SAT sehen?Das System muss weg.Verschlüsseln und dem Spuk ist ein Ende gesetzt,mal sehen wer freiwillig für diesen Mist zahlt.Wer Fußball sehen will,hat SKY und braucht kein ARD+ZDF und den restlichen zensierten Mist schon gar nicht.
örR ist tot,es lebe die Demokratie,denn "Wir sind das Volk"


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  • IP logged
koppi1947

s
  • Beiträge: 5
Person A hat nun einen aus Textbausteinen zusammengebastelten Brief vom BS erhalten. Dort wurde zu dem Thema Propaganda nur oberflächlich wie folgt geantwortet:

Zitat
Abschließend möchten wir noch auf Ihre Kritik zum Programm eingehen. Es tut uns leid, dass Ihnen das Programm nicht zusagt. Jedoch müssen die Landesrundfunkanstalten einen gesetzlichen Programmauftrag erfüllen, nach dem sie eine Vielzahl von Informations- und Bildungssendungen, aber auch Programme mit unterhaltendem Character anbieten. Mit Kritik und Verbesserungsvorschlägen können Sie sich direkt an Ihre zuständige Landesrundfunkanstalt wenden. In Ihrem Fall ist dies der NDR.

Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an. Weiter Informationen finden Sie auch im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de.

Fragen:
Ist es sinnvoll für Person A auf diesen Punkt noch weiter einzugehen?
Wenn das Schreiben nicht deutlich als negativer Widerspruchsbescheid gekennzeichnet ist, sondern nur im Betreff "Ihr Rundfunkbeitrag" trägt, ist dies dann ein ausreichendes Schriftstück des BS?

Dann hat Person A wenige Tage nach dem o.g. Schreiben auch einen Festsetzungbescheid für den Zeitraum vom 01.09. bis 30.11.2014 erhalten. Bei dem Bescheid handelt es sich um einen "vollstreckbaren Titel" bei dem die "Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben" ist. Als Hinweis sind im nächsten Absatz die offenen Forderungen des Beitragskontos aufgeführt. Unten ist der Kontoauszug mit dem Betrag vom 01.09. bis 30.11.2014 zzgl. Säumniszuschlag aufgeführt.
Merkwürdig ist, dass Person aber ab dem 01.06.2014 die Zahlung eingestellt hat.

Frage: Wie kann Person A nun weiter vorgehen? Nicht reagieren, dem BS antworten oder direkt vorm VG klagen?


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.601
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
[...] Wir sehen mit diesen Erläuterungen Ihr Anliegen als geklärt an. Weiter Informationen finden Sie auch im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de.
Ist es sinnvoll für Person A auf diesen Punkt noch weiter einzugehen?
Wenn das Schreiben nicht deutlich als negativer Widerspruchsbescheid gekennzeichnet ist, sondern nur im Betreff "Ihr Rundfunkbeitrag" trägt, ist dies dann ein ausreichendes Schriftstück des BS?

...darauf zum jetzigen Zeitpunkt weiter einzugehen, schiene müßig.

Bitte vor dem Stellen allgemeiner Fragen immer erst ausgiebig die Suchfunktion nutzen, welche mit Begriffen/ Kombinationen wie "Ihr Rundfunkbeitrag", "Anliegen als geklärt" usw. bereits ausreichend Ergebnisse liefert - so u.a. auch

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

Antwort "Rundfunkbeitrag" > "...damit sehen wir Ihr Anliegen als geklärt an"?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11599.msg98646.html#msg98646

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Allenfalls sofern Person A bei ihrem damaligen Widerspruch gegen den Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID ihren gleichzeitigen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" versäumt haben sollte, könnte A dieses Schreiben zum Anlass nehmen, diesen jetzt nachzureichen - einschl. des Hinweises, dass diese "Antwort" von denen keine Abhilfe bzgl. des Widerspruchs darstellt. Dazu mehr in vorgenannten und anderen diesbezüglichen Threads.


[...] Festsetzungbescheid [...] "vollstreckbaren Titel" [...] "Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben" ist. [...]
Frage:
Wie kann Person A nun weiter vorgehen?
Nicht reagieren, dem BS antworten oder direkt vorm VG klagen?

...nach "Schema F"? ;)
d.h. gem. der Rechtsbehelfsbelehrung die dort angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) in der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat) einlegen usw.

Dazu bitte notfalls noch mal generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Allgemeine Fragen bzgl. der allgemeinen Vorgehensweise sind im Forum schon ausgiebigst behandelt...
...eine Mehrfachdiskussion solch grundlegender allgemeiner Fragen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen.
In diesem Thread bitte beim Kern des Hauptthemas bleiben, welches da lautet
Propaganda verstößt gegen §11 des Rundfunkstaatsvertrages
Danke für das Verständnis und mit der Bitte um Berücksichtigung.


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