Die Antwort ist ganz simpel:
Gesamtschuldnerschaft
Ganz so simpel mache ich denen allerdings nicht, denn:
§2, Abs. 3, Satz 1 RBStV bezieht sich auf " als Gesamtschuldner
entsprechend § 44 der Abgabenordnung"
dort steht:
Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.
Diese
AO hat einen Geltungsbereich und der betrifft
ausschließlich Steuern https://de.wikipedia.org/wiki/Abgabenordnung#AnwendungsbereichAllerdings wird auch im BGB die gesamtschuldnerische Haftung geregelt, aber auf die beziehen die sich (analog) nicht.
Korrekte Formulierung wäre (m.E.) wie im Kommunalabgabengesetz:
Auf die Kommunalabgaben sind die folgenden Bestimmungen der Abgabenordnung sinngemäß anzuwenden, soweit sie sich nicht auf bestimmte Steuern beziehen und soweit nicht dieses Gesetz besondere Vorschriften enthält:
Diesen Text "...Abgabenordnung sinngemäß anzuwenden." findet man an verschiedenen Stellen im o.g. Gesetz.
Kleiner, aber feiner, Unterschied!
Allerdings in dem Fall getreu dem Motto: "Auch Osterhasen sind Weihnachtsmänner im Sinne dieses Gesetzes"
(Urteilsspruch" aus der Nachkriegszeit vom obersten Gerichtshof der Britischen Zone)
Es wäre einfach unsinnig, für Schokoladenosterhasen ein neues Gesetz zu verabschieden, wenn doch einfach bereits bestehende Vorschriften entsprechend angewendet werden können.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fiktion_(Recht)#KritikOb es allerdings ein Schwarzkittel ebenfalls so sieht, wird sich zeigen müssen, ich gehe aber davon aus, dass die mal wieder denkfaul sind und sich den LRA unterwerfen.
Allerdings gibt es in der AO noch die Möglichkeit einer Aufteilung einer Gesamtschuld (§ 268 ff)
Sind Personen Gesamtschuldner, weil sie zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind, so kann jeder von ihnen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269 bis 278 bei einer Aufteilung der Steuern ergibt.
Da bin ich dann gespannt, was die dann machen. Zwei Gebührenbescheide, je hälftig?
Das wird noch spaßig mit dem Verein.
PS:
http://de.wikipedia.org/wiki/Paschastellung Kommt nicht von ungefähr
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia
99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.
Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!