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Autor Thema: WG - Rückwirkend anerkennen lassen?  (Gelesen 2414 mal)

C
  • Beiträge: 1
WG - Rückwirkend anerkennen lassen?
Autor: 06. Dezember 2014, 18:19
Hallo Gleichgesinnte,

zu einem Fall:

Person A Zahlt nicht
Person B Zahlt

Person A wohnt bei Person B seit einem Jahr in der WG.
Person A ist Zahlungsverweigerer und hat einen Brief der Stadt C bekommen, indem er 178,42€ zahlen  MUSS, sonst droht ihm die Zwangsvollstreckung.

Frage:

Kann Person A mit Mietvertrag rückwirkend der Stadt und der GEZ erklären, dass Person B schon zahlt und so die Zahlung verhindern? Welche anderen Möglichkeiten gibt es, (Verbraucherzentrale, Anwalt)?

viele Grüße



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2014, 18:25 von Uwe«

P
  • Beiträge: 4.012
Re: WG - Rückwirkend anerkennen lassen?
#1: 06. Dezember 2014, 21:20
ja bis 31.12.2014 sollte die Beitragsnummer von B, das B bereits zahlt übermittelt werden,
PersonX vermutet mal fiktiv, das die Anmeldung nicht freiwillig durchgeführt wurde.
Insofern besteht der Kontakt zum BS wahrscheinlich erst ab dem Bescheid, das Schreiben aktuell ist wahrscheinlich ein Bescheid, gegen diesen ist Widerspruch möglich, falls Frist noch nicht rum. Falls bereits Mahnung, weil kein Widerspruch, dann ist
der Bescheid möglicherweise rechtkräftig geworden, die Summe möglicherweise verloren, auch wenn jetzt erklärt wird das Person B zahlt. Jedoch kann das nicht beurteilt werden, es fehlen fiktive Angaben, zu allen Schreiben und die möglichen Reaktionen, welche Person A getätigt haben könnte, oder ob Person A z.B. von der Kopf in den Sand Truppe sei? Und noch nie reagiert hat, dann wäre es wahrscheinlich ganz einfach -> das schreibt der BS ja auch auch der Webseite, (sinngemäß wie folgt) bis Ende als 31.12.2014 können alle Daten entsprechend korrigiert werden, wenn Sie zum Beispiel feststellen, dass für die Wohnung bereits bezahlt wird, dann melden Sie das uns entsprechend umgehend.


 


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Re: WG - Rückwirkend anerkennen lassen?
#2: 06. Dezember 2014, 21:24
Sollte der GV kommen und die Situation erkennen, dass für diese Wohnung schon gezahlt wird...
wird er auch erkennen, dass er sich umsonst die Mühe machte Euch zu besuchen!  ;D
Tja, da sach ich mal "dumm gelaufen"!

Würde er sich die Mühe machen und die Vollstreckung auf Rechtmäßigkeit zu prüfen,
(was die ja nicht für nötig erachten, da der Rundfunk ja angeblich keine Fehler macht!),
würdet Ihr keinen Besuch bekommen!  Aber aus Spass würde ich die kommen lassen...

Wenn Ihr aber auf Grund dessen nicht gut schlafen könnt, könntet Ihr mit einem Aufklärungs-Schreiben
diese Angelegenheit beenden...

Wohlgemerkt: Ihr könntet.....  >:D

Falls sich diese Forderung aber für Beitragszahlungen VOR dem Einzug in die nun gemeinsame Wohnung beläuft...
PS3 verkaufen und gut ist..

EDIT> oh, falsch verstanden: die Forderungen sind vom 01.01.2013 bis jetzt!
Rückwirkend ist wohl nicht möglich, da amtlich gemeldet in anderer Wohnung!?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2014, 21:38 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

 
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