ja bis 31.12.2014 sollte die Beitragsnummer von B, das B bereits zahlt übermittelt werden,
PersonX vermutet mal fiktiv, das die Anmeldung nicht freiwillig durchgeführt wurde.
Insofern besteht der Kontakt zum BS wahrscheinlich erst ab dem Bescheid, das Schreiben aktuell ist wahrscheinlich ein Bescheid, gegen diesen ist Widerspruch möglich, falls Frist noch nicht rum. Falls bereits Mahnung, weil kein Widerspruch, dann ist
der Bescheid möglicherweise rechtkräftig geworden, die Summe möglicherweise verloren, auch wenn jetzt erklärt wird das Person B zahlt. Jedoch kann das nicht beurteilt werden, es fehlen fiktive Angaben, zu allen Schreiben und die möglichen Reaktionen, welche Person A getätigt haben könnte, oder ob Person A z.B. von der Kopf in den Sand Truppe sei? Und noch nie reagiert hat, dann wäre es wahrscheinlich ganz einfach -> das schreibt der BS ja auch auch der Webseite, (sinngemäß wie folgt) bis Ende als 31.12.2014 können alle Daten entsprechend korrigiert werden, wenn Sie zum Beispiel feststellen, dass für die Wohnung bereits bezahlt wird, dann melden Sie das uns entsprechend umgehend.