Hallo,
fiktiver Fall:
Person A hat heute (12.11.2014) eine Mahnung erhalten, mit Androhung Vollstreckungsmaßnahmen, datiert vom 1.11.2014, Frist bis 15.11.2014. Gaunermethoden! Ein gleichartiges Schreiben findet sich unter
"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendethttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.msg72594.html#msg72594bisher ohne Antwort),
Direktlink aufs Bild.
Auf den
Widerspruch von Person A gegen den
Gebührenbescheid von Mitte Juni 2014 kamen nur zwei lapidare Schreiben, die A nicht als Bearbeitung dieses Widerspruchs angesehen hat.
Inhaltlich nur Wischiwaschi, keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Hmm, was macht man nun mit der Mahnung?Ich wäre erstmal noch für ignorieren.
Aber wie kommt man an die Ablehnung (oder Annahme) des Widerspruchs, um danach Klage einreichen zu können? Falls von Bedeutung: Bundesland Sachsen, MDR.Oder man schreibt wieder mal einen netten Brief an den MDR?
Für Politikerbriefe wird es auch mal wieder Zeit.
VG
Ein zorniger Bürger