Zum Fall von rkk: (...)
Danke für die Antwort.
Ich kenne in meinem Umfeld mehrere freischaffende Ingenieure, die zuhause arbeiten und ein Gewerbe angemeldet haben. In diesem Fall handelt es sich um Softwareentwickler. Wie Sie sicherlich wissen, ist Softwareentwicklung eine Tätigkeit, welche diametral zum Radio hören oder Fernsehen steht. Daher hat keiner dieser Softwareentwickler einen Fernseher oder ein Radio in seinem Büro. Den Rechner brauchen sie aber zum Programmieren, denn Lochkarten gibt es seit 35 Jahren keine mehr...
Will einer dieser Leute doch mal fern sehen oder Radio hören, dann stehen sie einfach auf und gehen ins Wohnzimmer.
Nun aber werden diese Leute alle zu Rundfunkteilnehmern gemacht, weil sie als Arbeitswerkzeug für ihre Programmiertätigkeiten einen PC besitzen.
Noch ein Fall:
Handwerker hat keine Autoradios in seinen Fahrzeugen. So sparte er bisher die Rundfunkgebühren. Nun musste er sich einen netzwerkfähigen PC anschaffen, um seine Umsatzsteuererklärung abgeben zu dürfen. Per Post auf Papier ist per Gesetz nicht mehr erlaubt, so dass der PC-Kauf vom Gesetzgeber erzwungen wurde.
Und jetzt werden gerade solche PC gebührenpflichtig, obwohl nur für die Steuererklärung genutzt werden. Sie wissen auch, dass Handwerker draußen beim Kunden arbeiten und nicht den ganzen Tag am PC SWR3 Elchstunde hören.
Jetzt meine Frage: Ist es korrekt, dass diese Gruppen, welche bisher keine Rundfunkgebühren bezahlen mussten, jetzt per Dekret zu Fernsehern und Radiohörern gemacht und zur Kasse gebeten werden?
Ich hoffe sehr, auf eine ehrliche Antwort.