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Allgemeines => Archiv => Diskussion mit dem SWR => Thema gestartet von: Daniel am 01. Juli 2009, 20:53

Titel: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Daniel am 01. Juli 2009, 20:53
Die hier angelegten Threads sind bitte nur für die Diskussion mit dem SWR zu verwenden!

Das Thema hier:

Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: helm am 04. Juli 2009, 10:18
Hier wäre aus meiner Sicht im ersten Schritt eine genaue technische Spezifikation vom ÖRR abzuliefern:

Was ist ein sog. "neuartiges Rundfunkempfangsgerät"? Was macht ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät aus? Welche Induktivitäten, welche Kapazitäten, welche Widerstände und welche ICs lösen bei Bereithaltung eine Anzeige- bzw. eine Anmelde- oder eine Gebührenpflicht aus.

@SWR
Leider ist mir so eine technische Spezifikation nicht bekannt. Vielleicht gibt's ja mal eine genaue Stückliste elektronischer Bauteile und einen Stromlaufplan, der das genau technisch spezifiziert. Dazu auch einige Details, was es braucht, um aus einem DVBT-Signal oder Übertragungen nach bestimmten Protokollen einen "Rundfunkempfang" zu machen.

Gruß Helm
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: robrobsen am 04. Juli 2009, 17:44
Wie ist eigentlich der Standpunkt der SWR-Mitarbeiter zu einem Rechner der Pivat angemeldet ist und in naher Zukunft aus dem Selben Raum auch Geschäftlich genutzt werden soll. Muß er dann Geschäftlich angemeldet werden ja oder nein.
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: René am 04. Juli 2009, 17:54
Noch ein Fall:


Muss der Familienüberhaupt zusätzlich für den PC GEZ-Gebühren bezahlen?
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: SWR, Abt.Rundfunkgebühren am 06. Juli 2009, 18:30
Zum Fall von rkk:

Falls das beschriebene Familienoberhaupt z.B. ein Auto hat, das ebenfalls (auch) für den gewerblichen Zweck genutzt wird und das ein angemeldetes Autoradio enthält, ist der (auch) gewerblich genutzte PC damit abgedeckt, muss also nicht extra gezahlt werden. Sollte dies nicht der Fall sein und gibt es auch sonst keine herkömmlichen Geräte, die schon im Zusammenhang mit der gewerblichen Betätigung angemeldet sind (in der Wohnung, nicht zwingend im selben Zimmer), ist der Rechner gesondert anmelde- und gebührenpflichtig. Auf den Umfang der gewerblichen Nutzung kommt es nicht an. Vielmehr reicht es für die Gebührenpflicht aus, wenn keine ausschließlich private Nutzung der Geräte gegeben ist (egal, ob es sich um ein herkömmliches oder neuartiges Empfangsgerät handelt). Die Gebührenpflicht besteht auch dann, wenn der internetfähige Rechner überwiegend privat genutzt wird, denn der Gesetzgeber wollte gerade keine Erheblichkeitsschwelle einführen, sondern hat sich für eine entweder-oder-Sicht entschieden (entweder ausschließlich private Nutzung oder eben nicht). Alles andere wäre in der Praxis mangels Kontrollierbarkeit auch nur schwer durchführbar.

Für einen Kurzüberblick zu diesem ganzen Thema hier nochmal ein hoffentlich hilfreicher Link: http://www.swr.de/unternehmen/rundfunkgebuehren/-/id=2035224/property=download/nid=3546/14xqm5e/index.pdf
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Predator am 06. Juli 2009, 19:36
Im Grunde genau die Antwort, welche zu erwarten war (im positiven Sinne!), nämlich aus dem eigenen Merkblatt klinisch sauber abgeschrieben.

Aber das ist Bullshit:

eine entweder-oder-Sicht entschieden (entweder ausschließlich private Nutzung oder eben nicht). Alles andere wäre in der Praxis mangels Kontrollierbarkeit auch nur schwer durchführbar.

Nur wenn der Betroffe die auschließliche private Nutzung verargumentiert wird trotzdem fleißig (gerade beim SWR) gewerblich zwangsangemeldet.

Beispiel: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1200.0

Es wäre schön, wenn der SWR zu diesem Fall Stellung beziehen könnte. Besonders die lückenlose Argumentation, aus der zweiflesfrei für den Laien hervorgeht worin denn die gewerbliche Nutzung des Autos vom Ehemann begründet ist ,wäre sehr interessant.

Vor dem Hintergrund, dass bis 2015 dem SWR ca. 300 Millionen an Gebühren wegbrechen muss eben abGEZockt werden was geht!

Gruss
Predator
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: robrobsen am 07. Juli 2009, 08:08
Und was macht dann einen Internetfähigen Rechner Internetfähig? Dann sollte es doch eigentlich reichen wenn ich die Netzwerkkarte enferne. Oder?
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: maxbaumann am 07. Juli 2009, 11:47
Zitat von: robrobsen
Und was macht dann einen Internetfähigen Rechner Internetfähig?

Die Möglichkeit, Webradio abzuspielen. Ohne Netzwerkkarte gibt es keine Möglichkeit mehr, eine Internetverbindung herzustellen, das ist richtig. Eine Netzwerkkarte, die zum Vernetzen mit anderen PCs verwendet wird, macht aber genausowenig einen internetfähigen PC aus.

Der PC ist dann ein neuartiges Rundfunkgerät, wenn man mit einem Mausklick den Browser öffen und eine Webradio-Seite aufrufen kann. Alle sonstigen technissen Finessen (WLAN, Verkabelung...) sind nicht weiter relevant.
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Predator am 07. Juli 2009, 12:31
Und was macht dann einen Internetfähigen Rechner Internetfähig? Dann sollte es doch eigentlich reichen wenn ich die Netzwerkkarte enferne. Oder?

Nein das reicht nicht! Es ist nicht nämlich nicht entscheident, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist. Es besteht nämlich der Generalverdacht, dass man jeden Computer ohne technischen Aufwand an das Internet anschliessen kann.

maxbaumann hat es schon richtig beschrieben mit dem Browser und dem Anklicken einer Webradio-Seite. Aus diesem Grund ist grundsätzlich auch ein alter Amiga 500 oder C64 ein neuartiges Rundfunkgerät. Wie der dann letztendlich an das Interent angeschlossen wird ist egal!

In der Praxis kann das bedeuten, dass wenn man keine klassischen Rundfunkempfänger bereithält, aber auf dem Speicher ein Amiga 500 rumliegt, man dafür die Rundfunkgebühren für ein neuartiges Rundfunkgerät abdrücken muss.

Wenn schon abgezockt wird, dann auch gründlich!


Gruss
Predator

PS: Vor 30 Jahren war es immerhin möglich mit der geballten Power von drei C64 zum Mond und zurück zu fliegen. Da dürfte ein 32k-Audiostream ein Klacks sein :D
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Seid-Nett am 07. Juli 2009, 13:59
@SWR

Warum soll die "Sekundärfunktion" eines PC`s (Internetfähigkeit)  gebührenpflichtig sein, wenn ich diese aber nicht will, aber den Internetzugang beruflich brauche. Anders als bei einem Radio/Fernseher, bei dem die Empfangstauglichkeit die Primärfunktion ist.

Die Gebühr für sog. neuartige Empfangsgeräte verkommt zu einer "Besitzabgabe" bzw. einer "Internetgebühr".

Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: helm am 07. Juli 2009, 19:24
@Predator
den Vergleich
Zitat
Vor 30 Jahren war es immerhin möglich mit der geballten Power von drei C64 zum Mond und zurück zu fliegen.
kenn ich mit der Golf-III-Motor-Elektrik ...

Zitat
Wenn schon abgezockt wird, dann auch gründlich!

Wahrscheinlich sind in einigen Jahren nicht mehr die Radios im Auto gebührenpflichtig, sondern die Motorsteuergeräte  :D ... und zwar mit der vollen Gebühr ...   :D

ich seh's schon kommen ... "die breiten Schultern müssen tragen ...  :P "
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: maxbaumann am 07. Juli 2009, 19:45
Zitat von: helm
Wahrscheinlich sind in einigen Jahren nicht mehr die Radios im Auto gebührenpflichtig, sondern die Motorsteuergeräte   ... und zwar mit der vollen Gebühr ...   

Na, erst einmal kommt der Herbst und mit ihm Bundestagswahlen sowie unabhängig davon eine Konferenz der Ministerpräsidenten zum Gebührenmodell.

Ich bitte sehr darum, nicht alles so schwarz zu sehen!
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: René am 07. Juli 2009, 22:14
Zum Fall von rkk: (...)

Danke für die Antwort.

Ich kenne in meinem Umfeld mehrere freischaffende Ingenieure, die zuhause arbeiten und ein Gewerbe angemeldet haben. In diesem Fall handelt es sich um Softwareentwickler. Wie Sie sicherlich wissen, ist Softwareentwicklung eine Tätigkeit, welche diametral zum Radio hören oder Fernsehen steht. Daher hat keiner dieser Softwareentwickler einen Fernseher oder ein Radio in seinem Büro. Den Rechner brauchen sie aber zum Programmieren, denn Lochkarten gibt es seit 35 Jahren keine mehr...

Will einer dieser Leute doch mal fern sehen oder Radio hören, dann stehen sie einfach auf und gehen ins Wohnzimmer.

Nun aber werden diese Leute alle zu Rundfunkteilnehmern gemacht, weil sie als Arbeitswerkzeug für ihre Programmiertätigkeiten einen PC besitzen.

Noch ein Fall:

Handwerker hat keine Autoradios in seinen Fahrzeugen. So sparte er bisher die Rundfunkgebühren. Nun musste er sich einen netzwerkfähigen PC anschaffen, um seine Umsatzsteuererklärung abgeben zu dürfen. Per Post auf Papier ist per Gesetz nicht mehr erlaubt, so dass der PC-Kauf vom Gesetzgeber erzwungen wurde.

Und jetzt werden gerade solche PC gebührenpflichtig, obwohl nur für die Steuererklärung genutzt werden. Sie wissen auch, dass Handwerker draußen beim Kunden arbeiten und nicht den ganzen Tag am PC SWR3 Elchstunde hören.

Jetzt meine Frage: Ist es korrekt, dass diese Gruppen, welche bisher keine Rundfunkgebühren bezahlen mussten, jetzt per Dekret zu Fernsehern und Radiohörern gemacht und zur Kasse gebeten werden?

Ich hoffe sehr, auf eine ehrliche Antwort.
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: SWR, Abt.Rundfunkgebühren am 08. Juli 2009, 17:33
Zitat
Handwerker hat keine Autoradios in seinen Fahrzeugen. So sparte er bisher die Rundfunkgebühren. Nun musste er sich einen netzwerkfähigen PC anschaffen, um seine Umsatzsteuererklärung abgeben zu dürfen. Per Post auf Papier ist per Gesetz nicht mehr erlaubt, so dass der PC-Kauf vom Gesetzgeber erzwungen wurde.

Und jetzt werden gerade solche PC gebührenpflichtig, obwohl nur für die Steuererklärung genutzt werden. Sie wissen auch, dass Handwerker draußen beim Kunden arbeiten und nicht den ganzen Tag am PC SWR3 Elchstunde hören.

Uns fällt bei dieser Argumentation Folgendes auf: Zwei unterschiedliche Reglungen führen in ihrem Zusammenspiel dazu, dass eine Gruppe von Personen – eine kleine Gruppe, da bei den allermeisten der PC ohnehin unter die Zweitgerätefreiheit fällt – mit Gebühren belastet wird.
Der Gesetzgeber verlangt, dass die Umsatzsteuer elektronisch erklärt wird. Deshalb muss sich der Gewerbetreibende einen PC anschaffen. Da jeder handelsübliche PC mittlerweile die Voraussetzungen besitzt, Rundfunk aus dem Internet zu empfangen, ist der Betreffende gebührenpflichtig.

Ihr kritisiert allerdings nie die gesetzliche Regelung, die den Selbständigen zur Anschaffung des PCs zwingt, sondern allein den Zwang, Rundfunkgebühren zu entrichten.
Die eine Pflicht betrachtet ihr als legitim, obwohl sie mit keinerlei Gegenleistung verbunden ist. Die andere kritisiert ihr massiv, obwohl sie euch einen Nutzen bringen kann.

Haltet ihr das nicht für eine etwas sehr einseitige Betrachtung?

Übrigens möchten wir schon mal ankündigen, dass Antworten auf eure Anmerkungen zu diesem oder einem anderen Thema in nächster Zeit leider etwas länger dauern können als bisher. Wir müssen das Bloggen in eurem Forum in den kommenden Wochen leider etwas einschränken, da wir personell dünner besetzt sind. Wir sind aber trotzdem weiterhin an einem konstruktivem Meinungsaustauch mit euch sehr interessiert und hoffen auf euer Verständnis für ggf. etwas längere Reaktionszeiten von unserer Seite!


Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: KanarZkun am 08. Juli 2009, 22:47
@SWR
Ich finde es nicht eine Einseitige Betrachtung.
Natürlich gibt es bei beiden gesetzliche Zwänge. Aber bei der PC Gebühr muss ich MONATLICH Gebühren zahlen obwohl ich das Angebot nicht nutzte. Natürlich muss man sich auch einen PC kaufen um die Umsatzsteuer elektronisch durchzuführen aber dort habe ich einen realen Vorteil. Ich kann in der Regel den PC dann produktiv im Unternehmen nutzen und dies geschieht dann auch. Die Umsatzstuer elektronisch zu machen hat ja auch Vorteile und für viele Sachen kann man den PC dann auch im Betrieb nutzen. Bei der PC Gebühr habe ich keinen realen Nutzen... ich muss dafür zahlen obwohl ich den Dienst nicht nutze und habe auch keinerlei Vorteile davon. Wenn ich im Betrieb Radio hören will dann kaufe ich mir für 5 Euro ein Radio und lasse nicht den PC laufen. Man hat halt mir der PC Gebühr keinerlei Möglichkeiten mehr der GEZ mehr zu entsagen und muss dann teilweise auch zweifach (privat und geschäftlich) zahlen. Diese Merfachzahlungen sind für einen Selbständigen auch nicht nachvollziehbar.

Generell ist natürlich das Konstrukt der PC Gebühr auch für mich nicht nachvollziehbar. Internet ist kein Rundfunk!, und warum soll man dafür dann zahlen. Die ÖFR könnten ohne große Probleme per Passwort ihre Dienste im Internet nur für die GEZ Empfänger nutzbar machen... dafür braucht man keine PC Gebühr. PCs werden auch nicht zum Rundfunkempfang gekauft wie TVs und Radios... und dafür dann eine Geräteabgabe zu verlangen ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Umsatzsteuer elektronisch zu machen ist für mich dagegen nachvollziehbar.
Es gibt auch generell einen Unterschied zu was der Staat einen Bürger "zwingen" kann / soll und zu was ein Rundfunk einen Bürger "zwingen" kann. Der ÖFR Rundfunk ist nich der Staat!  
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Andreas am 09. Juli 2009, 14:32
Ihr kritisiert allerdings nie die gesetzliche Regelung, die den Selbständigen zur Anschaffung des PCs zwingt, ...

Erstens: ...weil diese Aussage falsch ist. Grundsätzlich zwingt einen niemand  zur Anschaffung eines PC's. Man kann ja einen Steuerberater mit der elektronischen USt-Anmeldung beauftragen.

Zweitens: ...ist diese Regelung unter Berücksichtigung der heutigen Verhältnisse in Bezug auf Vorhandensein von internetfähigen PC's sinnvoll und trägt zur effizienteren Verwaltung sowohl auf Seiten des Finanzamts als auch beim Unternehmer bei (Über Einzelfälle kann man immer streiten).

Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber auf Veränderungen im modernen Zeitalter des Internets reagiert. Anders ist es bei den Rundfunkgebühren. Hier werden neue Erscheinungsformen ("neuartige Rundfunkgeräte") dazu benutzt, sie im Kontext von wirklich veralteten Gesetzen zu zusätzlichen Einnahmequellen zu machen. Wenn man hier dem Zeitgeist vernünftig entgegen getreten wäre, würden die internetfähigen Geräte nicht mit den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere mit dem sogenannten "Bereithalten") wie bei Fernseher und Radio zur Gebührenpflicht führen, sondern man hätte die Gebührenpflicht z.B. an die tatsächliche Nutzung geknüpft. Dass man wegen der Sekundärfunktion des Rundfunks bei internetfähigen Geräten eine differenzierte Betrachtung anstellen muss, wurde bereits durch mehrere Urteile festgestellt. Und ehrlich gesagt, das war allen Beteiligten auch vorher klar.

Lieber SWR, es ist völlig klar, dass Sie diese Regelung einerseits mit geltenden Recht unter einen Hut bringen können und dass Sie argumentieren, dass durch die Zweitgerätebefreiung noch nicht soviele betroffen sind. Aber fänden Sie es nicht auch gerechter, wenn die gesetzliche Regelung bei diesen "neuartigen Rundfunkgeräten" an die tatsächliche Nutzung knüpft? Das ist 'ne konkrete Frage!!!
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: René am 09. Juli 2009, 14:42
Uns fällt bei dieser Argumentation Folgendes auf: Zwei unterschiedliche Reglungen führen in ihrem Zusammenspiel dazu, dass eine Gruppe von Personen – eine kleine Gruppe, da bei den allermeisten der PC ohnehin unter die Zweitgerätefreiheit fällt – mit Gebühren belastet wird.

Wo kann ich nachlesen oder überprüfen, dass es sich nur um kleine Gruppen handelt? Aber auch dann: Beim Recht haben kommt es nicht auf die Gruppengröße an. Das kann nicht die Argumentationsgrundlage des SWR sein.
 
Der Gesetzgeber verlangt, dass die Umsatzsteuer elektronisch erklärt wird. Deshalb muss sich der Gewerbetreibende einen PC anschaffen. Da jeder handelsübliche PC mittlerweile die Voraussetzungen besitzt, Rundfunk aus dem Internet zu empfangen, ist der Betreffende gebührenpflichtig.

Es handelt es sich an dieser Stelle um eine nicht (oder vielleicht doch?) zu Ende gedachte Regelung. Ich möchte im Glauben bleiben, dass der Gesetzgeber nicht an die Rundfunkgebühren dachte, als er die Änderungen im Umsatzsteuergesetzt beschloss.

Und genau an dieser Stelle wird ein wichtiger Punkt klar: Das primäre Ziel der internetfähigen PCs in den von mir beispielhaft aufgeführten Bereichen ist ein anderes als fernzusehen oder Radio zu hören. Letzteres bleibt lediglich eine rein theoretische Möglichkeit, auf welcher die Gebührenpflicht festgemacht wird.

Mein Fazit: Die Internetgebühr ist ein Eigentor, denn die zielt gerade auf die jüngere Generation, welche zum größten Teil nicht bereit ist, für das Medium Internet, mit dem diese Generation aufwächst, zu bezahlen. Gerade die Internetgebühr stößt auf breiter Ablehnung und somit stellt sie das Vehikel dar, sich gegen das System mit Wehemenz zu wehren.

Betrachten Sie bitte einmal diese Internetgebühr aus einer neutralen Perspektive und versuchen Sie bitte, die gewonnenen Erkenntnisse mit dem Begriff der Grundversorgung in Einklang zu bringen. Ich gehe davon aus, dass, wenn man ganz ehrlich zu sich selbst ist, es nicht gelingen wird.

Ihr kritisiert allerdings nie die gesetzliche Regelung, die den Selbständigen zur Anschaffung des PCs zwingt, sondern allein den Zwang, Rundfunkgebühren zu entrichten.

Die gesetzliche Regelung ist nicht zu kritisieren. Sie war zwar für viele ärgerlich, aber es überwiegt der Nutzen. Es war doch ein logischer Schritt, das Medium Internet für eine effektive Kommunikation mit dem Finanzamt zu ermöglichen. Das gleiche gilt auch für andere Ämter wie z. B. KFZ-Stelle oder Bürgerbüro. Die Nutzung dieser Einrichtungen und generell des Internet rechtfertigt jedoch nicht eine Rundfunkgebühr.
 
Die eine Pflicht betrachtet ihr als legitim, obwohl sie mit keinerlei Gegenleistung verbunden ist. Die andere kritisiert ihr massiv, obwohl sie euch einen Nutzen bringen kann.

Ich muss hier entschieden widersprechen: Steueranmeldungen über das Internet entlasten mich massiv, denn ich muss nicht Papierformulare ausfüllen und diese zur Post bringen. Ich bin davon befreit und kann meine Steuererklärung kostenfrei um 3 Uhr morgens einreichen.

Bei allen anderen Dienstleistungen bin ich frei in der Entscheidung, diese (auch gegen Gebühr) zu nutzen: Ich kann rund um die Uhr einkaufen, mit Ämtern kommunizieren, recherchieren usw. Wenn man bei Amazon etwas kauft, dann zahlt man auch dafür. Wenn man kostenpflichtige Dienste in Anspruch nehmen möchte, dann ist man auch in seiner Entscheidung frei, nur beim Rundfunk nicht: Hier soll man sein Leben lang bezahlen, auch dann, wenn man die nicht bestellten Dienste nicht nutzt.

Wie erklärt man das mit der Grundversorgung?

Haltet ihr das nicht für eine etwas sehr einseitige Betrachtung?

Auf gar keinen Fall. Rundfunk über das Internet gehört nicht zum Auftrag zur Grundversorgung. Das Internet ist frei!

Übrigens möchten wir schon mal ankündigen, dass Antworten auf eure Anmerkungen zu diesem oder einem anderen Thema in nächster Zeit leider etwas länger dauern können als bisher. Wir müssen das Bloggen in eurem Forum in den kommenden Wochen leider etwas einschränken, da wir personell dünner besetzt sind. Wir sind aber trotzdem weiterhin an einem konstruktivem Meinungsaustauch mit euch sehr interessiert und hoffen auf euer Verständnis für ggf. etwas längere Reaktionszeiten von unserer Seite!

Schade, denn Öffentlichkeitsarbeit ist gerade in Ihrer Branche ein Muss, insbesondere wenn Sie sehen, wie es hier unten kocht.

Ich hoffe sehr, dass es sich nicht um einen Abschied auf raten handelt und Sie beteiligen sich wieder an dieser Diskussion.
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Predator am 09. Juli 2009, 18:39
Übrigens möchten wir schon mal ankündigen, dass Antworten auf eure Anmerkungen zu diesem oder einem anderen Thema in nächster Zeit leider etwas länger dauern können als bisher. Wir müssen das Bloggen in eurem Forum in den kommenden Wochen leider etwas einschränken, da wir personell dünner besetzt sind. Wir sind aber trotzdem weiterhin an einem konstruktivem Meinungsaustauch mit euch sehr interessiert und hoffen auf euer Verständnis für ggf. etwas längere Reaktionszeiten von unserer Seite!

Eine erstaunliche Aussage, da die bisherigen Antworten weder neue Infos noch erhöhte Denkarbeit erforderten.

Abgesehen davon sind wir auch keine hauptamtlichen Parkbankbesetzer oder Sonnenbeobachter, finden aber trotzdem die Zeit hier zu bloggen. Entweder man hat Interesse oder nicht, basta!

Es wird wohl beim SWR die Erkenntnis eingetreten sein, dass die gesetzten Ziele nicht erreicht werden können. Entweder überdenkt man jetzt die Strategie oder es wird tatsächlich ein Rückzug.


Schade, denn Öffentlichkeitsarbeit ist gerade in Ihrer Branche ein Muss,

Denke ich nicht, denn der ÖR handelt ja nur nach dem Gesetz und bei 7 Milliarden abkassierten Zwangsgebühren kann das Image doch egal sein.


Gruss
Predator
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: helm am 09. Juli 2009, 23:04
das bisherige Resümee wäre aus meiner persönlichen Sicht, dass bisher weder geklärt werden konnte, was

Und da ist die Frage von 'Andreas' doch mehr als berechtigt (Stichwort Gebühr):
Zitat
Aber fänden Sie es nicht auch gerechter, wenn die gesetzliche Regelung bei diesen "neuartigen Rundfunkgeräten" an die tatsächliche Nutzung knüpft?

'maxbaumann' hat hier mit zwei Sätzen versucht, es grob zu umreißen. Auch für mich ist selbstverständlich der Empfang der "Sendung mit der Maus" unter bestimmten Voraussetzungen ein zahlungsauslösendes Ereignis. Ganz im Gegensatz dazu ist ein Mausklick oder die generelle Möglichkeit Webradio zu empfangen aus meiner Sicht ganz sicher nicht gebührenpflichtig, wenn der ÖRR damit nicht "bemüht" wird.

Sorry: Mir fehlt hier ganz einfach die technische Spezifikation von "Rundfunkempfangsgerät", "Empfang" und "Bereithalten". Wo ist die? Nirgens! Das löst natürlich eine Grundsatzdebatte aus.
zum klicken: IBM-PC (http://de.wikipedia.org/wiki/IBM-PC)
Also wenn ein PC mit Coax-Anschluss ohne jede Möglichkeit einen öffentlich-rechtlichen Piep von sich geben zu können, gebührenpflichtig ist, kann ich irgendwie nicht ganz folgen.
Deshalb kann ich mich den Ausführungen von rkk nur anschließen.

Zitat
Ihr kritisiert allerdings nie die gesetzliche Regelung, die den Selbständigen zur Anschaffung des PCs zwingt, sondern allein den Zwang, Rundfunkgebühren zu entrichten.
Ja, machen wir! Die "Ja, aber ..."-Argumentation mit Verweis auf Anderes, ist für mich persönlich nicht besonders überzeugend, denn es geht an dieser Stelle ausschließlich um Rundfunkgebühren. Da der ÖRR mit Gebühren unterhalten werden will, wäre es wünschenswert, wenn hier etwas mehr käme, als der "Ja, aber ..."-Verweis und der Hinweis:
Zitat
Haltet ihr das nicht für eine etwas sehr einseitige Betrachtung?
Noch wünschenswerter wäre es, wenn die (nicht spezifizierten) "neuartigen Geräte" überhaupt nicht mit Gebühren bedacht werden würden. Is ja nur ne "kleine Gruppe"; also Peanuts ... macht der ÖRR aber nicht, da es aus meiner Sicht möglicherweise der Anfang vom Ende wär ...

Gruß Helm
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Deali am 10. Juli 2009, 00:05

Noch wünschenswerter wäre es, wenn die "neuartigen Geräte" überhaupt nicht mit Gebühren bedacht werden würden. Is ja nur ne "kleine Gruppe"; also Peanuts ... macht der ÖRR aber nicht, da es aus meiner Sicht möglicherweise der Anfang vom Ende wär ...

Gruß Helm

Peanuts??? Von 5,9 Mio auf 11 Mio gestiegen, in einem Jahr!

Meine Frage: Was soll Grundversorgung über das Internet???
Wer hat danach gefragt? Ich bekomme für meine Internetseite auch kein Geld obwohl ich Infos für alle bereitstelle.

Auf allen Notfallplänen der Bundesrepublik steht: Im Notfall gehen Sie nach Hause und schalten Ihr Rundfunkgerät ein. Aber dafür muß ich ja zahlen?!? Oder ist ein Transistorradio im Notfall-Pack gebührenfrei? Glaub ich nicht, Aldi muß sogar für eingeschweißte Geräte zahlen...

Hier kann man den Schwachsinn erkennen! Und unsere Gerichte müssen sich mit dem Mist den die Politiker verzapfen auseinandersetzten.

Deali
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Seid-Nett am 15. Juli 2009, 13:48
@SWR

Warum soll die "Sekundärfunktion" eines PC`s (Internetfähigkeit)  gebührenpflichtig sein, wenn ich diese aber nicht will, aber den Internetzugang beruflich brauche. Anders als bei einem Radio/Fernseher, bei dem die Empfangstauglichkeit die Primärfunktion ist.

Die Gebühr für sog. neuartige Empfangsgeräte verkommt zu einer "Besitzabgabe" bzw. einer "Internetgebühr".




@SWR

Wie seht Ihr die von mir oben beschriebene Problematik?

Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: SWR, Abt.Rundfunkgebühren am 16. Juli 2009, 17:02
Hallo zusammen,

von seid-nett (und anderen) kam folgende Frage:

Zitat
Warum soll die "Sekundärfunktion" eines PC`s (Internetfähigkeit)  gebührenpflichtig sein, wenn ich diese aber nicht will, aber den Internetzugang beruflich brauche. Anders als bei einem Radio/Fernseher, bei dem die Empfangstauglichkeit die Primärfunktion ist.

Internetfähige Geräte lösen nach dem Willen des Gesetzgebers die Gebührenpflicht aus (sofern nicht schon andere Geräte vorhanden sind), weil ansonsten die Gefahr besteht, dass eine gezielte"Flucht" aus der Rundfunkgebühr stattfinden würde.  Es kann zwar niemand genau vorhersagen, wie sich das allgemeine Medienverhalten in der Zukunft entwickeln wird. Aber genauso wie sich technische Neuerungen z.B. beim Auto durchsetzen, also im Laufe der Zeit selbstverständlicher Standard werden, so steigen bereits jetzt die Zahlen derjenigen, die über das Internet auch Rundfunk empfangen. Es kommen immer mehr Programme in immer besserer Qualität hinzu und es gibt z.B. Internet-Radios, die weit über 1.000 Programme in bester Qualität empfangen können und in Discountern angeboten werden, also als Massenprodukt verkauft werden sollen und nicht nur Spielereien für Technik-Liebhaber sind. Richtig ist natürlich, dass es sich beim Internet-PC um ein multifunktionales Gerät handelt und es je nach persönlichem Geschmack und Bedarf für ganz unterschiedliche Anwendungen genutzt werden kann. Aber für einen herkömmlichen Fernseher richtet sich die Gebührenpflicht auch nicht danach, ob man ihn tatsächlich einschaltet oder als Abstellplatz für Blumenvasen benutzt, sondern nur nach der Möglichkeit, Rundfunk empfangen zu können. Und genau diese Möglichkeit bietet auch der internetfähige Rechner, so dass der Gesetzgeber hier nichts wirklich Neues erfunden hat.

In diesem Forum wird - bei aller Kritik -  relativ häufig gesagt, dass Ihr es grundsätzlich gut findet, dass es in Deutschland große Medienvielfalt gibt, zu der auch der öffentlich-rechtlichen Rundfunk zählt und dass es Euch nicht um die generelle Abschaffung des Ö-R geht. Wenn wir technische Neuerungen, die sich immer mehr durchsetzen, aber nicht von Anfang an berücksichtigen dürften, würde irgendwann niemand mehr zahlen. Und dann? Keine Ahnung, ob Euch ein Mediensystem wie in Italien oder Frankreich zusagen würde, wir halten es jedenfalls nicht für erstrebenswert.

@Predator:

Zitat
Abgesehen davon sind wir auch keine hauptamtlichen Parkbankbesetzer oder Sonnenbeobachter, finden aber trotzdem die Zeit hier zu bloggen. Entweder man hat Interesse oder nicht, basta!

Es wird wohl beim SWR die Erkenntnis eingetreten sein, dass die gesetzten Ziele nicht erreicht werden können. Entweder überdenkt man jetzt die Strategie oder es wird tatsächlich ein Rückzug.

Abgesehen davon, dass wir noch nie behauptet haben, dass jemand von Euch ausser Bloggen nichts zu tun hat, werden die Tatsachen hier ziemlich verdreht. Wir haben uns gerade nicht klammheimlich vom Acker gemacht, sondern ganz offen um Verständnis dafür gebeten, dass wir es in nächster Zeit nicht schaffen werden, uns täglich zu melden. Quasi aus Höflichkeit und im Sinne der Transparenz. Die Gründe dafür sind übrigens ziemlich gewöhnlich und nennen sich "Schulferien" und "Kindergartenstreik", nicht "mangelndes Interesse". Aber es ist natürlich viiiiiieeeel einfacher, immer hübsch die eigenen Vorurteile zu pflegen und über die ach-so- teuflischen Kommunikationsstrategien der Ö-R zu spekulieren.... In diesem Sinne: Selber basta!
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Spock am 16. Juli 2009, 17:50
Internetfähige Geräte lösen nach dem Willen des Gesetzgebers die Gebührenpflicht aus (sofern nicht schon andere Geräte vorhanden sind), weil ansonsten die Gefahr besteht, dass eine gezielte"Flucht" aus der Rundfunkgebühr stattfinden würde.

Dann muss man aber konsequenter Weise auch einen Todesstreifen um die BRD ziehen, um die gezielte Republikflucht und den damit verbunden Steuerausfall zu verhindern. Beispiel: Frankreich-Pendler

Lieber SWR ein sehr schwaches Argument. Vielmehr sollte man sich die Frage stellen, ob der ÖR sich im Rahmen einer Grundversorgung überhaupt ins Internet begeben muss. Radio und Fernsehen reichen vollkommen aus, damit sich auch noch der letzte Analphabet informieren kann.

Per Gesetz ist der ÖR nicht verpflichtet Internetangebote zu unterhalten. Der ÖR macht es freiwillig und dafür werden Bürger, für die der PC ein Arbeitsgerät ist, auch noch abgezockt. Das ist eine freche Selbstbedienungsmentalität, sonst nichts!

Richtig ist natürlich, dass es sich beim Internet-PC um ein multifunktionales Gerät handelt und es je nach persönlichem Geschmack und Bedarf für ganz unterschiedliche Anwendungen genutzt werden kann. Aber für einen herkömmlichen Fernseher richtet sich die Gebührenpflicht auch nicht danach, ob man ihn tatsächlich einschaltet oder als Abstellplatz für Blumenvasen benutzt, sondern nur nach der Möglichkeit, Rundfunk empfangen zu können. Und genau diese Möglichkeit bietet auch der internetfähige Rechner, so dass der Gesetzgeber hier nichts wirklich Neues erfunden hat.

Das ist ja ein ganz lustiges Argument. Das ist wie die unselige Diskussion vor ca. 8 Jahren um die Aussage "Soldaten sind potentielle Mörder". Bei euch heißt es eben "Rundfunkgerätebesitzer sind potentielle Schwarzseher/hörer"

Der kleine aber feine Unterschied ist, dass ersteres vom Bundesverfassungsgericht für nicht strafbar erklärt wurde, wenn keine konkrete Gruppe, sondern das Soldatentum allgemein angesprochen wird.

Im zweiten Fall werden Rundfunkgerätebesitzer aber als Einzelpersonen generell unter einen kriminellen Verdacht gestellt und entsprechend durch die "GEZ-Schergen-Polizei" verfolgt und drangsaliert. Da schreckt man notfalls auch nicht vor Zwangsanmdeldungen per Standgericht zurück.


Wenn wir technische Neuerungen, die sich immer mehr durchsetzen, aber nicht von Anfang an berücksichtigen dürften, würde irgendwann niemand mehr zahlen.

Wie gesagt, eure Internetauftritte sind freiwillig.



Gruss
Spock
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: KanarZkun am 16. Juli 2009, 18:21
@SWR

Ihre Argumentation finde ich wirklich nicht sehr überzeugend.
Seit Jahren wächst die Internetnutzung und der Breitbandzugang. Die Mehrheit der Bürger hat schon einen Breitbandzugang und damit die Möglichkeit im Internet TV zu sehen und Radio zu hören. Aber deshalb gab es keine Rundfunkflucht! Die Teilnehmerzahl der GEZ für TV Geräte ist nicht gesunken. Es gibt also jetzt keine Rundfunkflucht.
Sie haben auch selber gesagt das keiner wissen kann wie sich der Medienmarkt bzw. die Mediennutzung entwickelt.

Also verlangen sie JETZT Rundfunkgebühren für PCs mit der Argumentation das damit die Rundfunkflucht bekämpft werden soll die nachweislich JETZT nicht stattfindet und bei der niemand weis wann sie evtl. stattfindet und ob sie überhaubt jemals stattfindet. Ich finde diese Argumenation wirklich schwach.

Man könnte ja die Rundfunkgebühr für PCs erst dann einführen wenn eine wirklich Rundfunkfucht anfängt stattzufinden.
Ebenso könnte man ja die Internetangebote per Passwort für GEZ Teilnehmer einschränken. Also für diejenigen die Gebühren für TV oder Radio zahlen.
Andere Länder haben auch keine PC Gebühren und dort findet auch keine Rundfunkflucht statt. Bei der BBc gibt es nichteinmal Radiogebühren und das System funktioniert.

Grundätzlich haben sie auch nicht den Unterschied zwischen TV Geräten bei denen die Primärfunktion der Rundfunkempfang ist und deshalb dort das System "Bereithalten" akzeptabel ist und von PCs bei dem die Primärfunktion nicht der Rundfunkempfang ist und deshalb das System "Bereithalten" nicht akzeptabel ist... verstanden. Das  ist ein großer Unterschied!!

Edit:
Hier die GEZ zahlen der Teilnehmer:
Radio  2004: ca 38 Millionen
          2008: ca 39 Millionen
TV      2004: ca 33 Millionen
          2008: ca 33 Millionen
PC Gebühr 2008 ca 180 000
In der Zeit ist die Breitbandnutzung enorm gestiegen und trotzdem hat es keine Rundfunkflucht gegeben!
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Deali am 16. Juli 2009, 21:33
Internetfähige Geräte lösen nach dem Willen des Gesetzgebers die Gebührenpflicht aus (sofern nicht schon andere Geräte vorhanden sind), weil ansonsten die Gefahr besteht, dass eine gezielte"Flucht" aus der Rundfunkgebühr stattfinden würde.
Die Intendanten haben das Internet als eine neue Quelle entdeckt um noch mehr Bürger abzuzocken. Und die Politik hat es dann gestattet das Ihre Wünsche in den Rundfunkstaatsvertrag übernommen wurden. Gerade im Internet könnten die ÖRR ihr bescheidenes Angebot an Interessenten verkaufen! Das tun bereits schon einige Zeitungen, Magazine. Keiner, absolut niemand hat verlangt das sich die ÖRR im Internet zeigen!
Deshalb mein Vorschlag: abmelden und nichts mehr zahlen! Und keine Partei mehr wählen die an den Internetgebühren festhält.

Deali 8)
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Predator am 17. Juli 2009, 09:38
dass wir es in nächster Zeit nicht schaffen werden, uns täglich zu melden. Quasi aus Höflichkeit und im Sinne der Transparenz. Die Gründe dafür sind übrigens ziemlich gewöhnlich und nennen sich "Schulferien" und "Kindergartenstreik", nicht "mangelndes Interesse". Aber es ist natürlich viiiiiieeeel einfacher, immer hübsch die eigenen Vorurteile zu pflegen und über die ach-so- teuflischen Kommunikationsstrategien der Ö-R zu spekulieren.... In diesem Sinne: Selber basta!

Das Sendegebiet des SWR umfasst BW und RP. Bekanntlich beginnen in BW die Sommerferien erst am 30.07.  In  RP dagegen schon am 13.07.
Das lässt den Schluss zu dass ihr nicht in Baden-Baden sitzt, sondern in Mainz.

Abgesehen davon bleibe ich bei meiner Meinung, dass ihr hier irgendein Praktikanten- oder Azubiprojekt durchzieht:

über die ach-so- teuflischen Kommunikationsstrategien der Ö-R zu spekulieren.... In diesem Sinne: Selber basta!

So schreibt nicht der Souverän aus der Abteilung für Rundfunkgebühren. :D
Auf jeden Fall werden die bisherigen Beiträge das Image des SWR nicht aufpolieren.

Anstatt mir einen unbedeutenden Absatz zu widmen, welcher immerhin 734 Anschläge beanspruchte, wäre es doch besser gewesen als Kompetenzteam, welcher der Nickname ja suggerieren soll, mal auf diesen Fall einzugehen (wie auch schon mehrfach gefordert):

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1200.0

Gerade der SWR hat sich das Image aufgebaut mit seiner gnadenlosen Rundfunkgebühren-SA unbescholtene Bürger mit Zwangsanmeldungen niederzuknüppeln. Es wäre doch mal ein guter Anfang, wenn ihr euch dafür verwenden könntet, für Flower einer verbraucherfreundliche Lösung zu finden.


Gruss
Predator


PS: Wer hindert euch daran morgens früher ins Büro zu gehen und ein wenig zu bloggen?  Natürlich der Kindergartenstreik ich Dummerle! Hoffentlich ist der Sendebetrieb nicht gefährdet ;D
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: René am 17. Juli 2009, 12:35
Internetfähige Geräte lösen nach dem Willen des Gesetzgebers die Gebührenpflicht aus (sofern nicht schon andere Geräte vorhanden sind), weil ansonsten die Gefahr besteht, dass eine gezielte"Flucht" aus der Rundfunkgebühr stattfinden würde.

Das Internet gehört nicht zum Auftrag der Grundversorgung. Demnach ist es falsch, Rundfunkgebühren zu erheben, nur weil man ein internetfähiges Gerät besitzt. Da hat der Gesetzgeber wieder mal nicht zu Ende gedacht und einen dicken Fehler gemacht.

Ich sehe nicht ein, nur weil ich in Deutschland meinen ersten Wohnsitz habe, Internetgebühren zu bezahlen. Der Mönch auf dem Himalaja kann dagegen kostenfrei über das Internet Ihre Angebote nutzen. Das ist nicht gerecht. Wenn die ÖRR Geld für ihren Internetauftritt wollen, dann können sie ihre Internetinhalte nur gegen Gebühr anbieten; dann möge auch der Mönch dafür bezahlen...
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: René am 17. Juli 2009, 12:48
Es kann zwar niemand genau vorhersagen, wie sich das allgemeine Medienverhalten in der Zukunft entwickeln wird. Aber genauso wie sich technische Neuerungen z.B. beim Auto durchsetzen, also im Laufe der Zeit selbstverständlicher Standard werden, so steigen bereits jetzt die Zahlen derjenigen, die über das Internet auch Rundfunk empfangen.

Halt! Bitte nicht zu schnell und die Luft etwas anhalten!

Gehört die weltweite Verbreitung der ÖR-Programme über das Medium Internet zur Grundversorgung?

Wenn wir uns weiter unterhalten wollen, dann erwarten wir alle, dass man endlich zu den gestellten Grundfragen Stellung nimmt. Das ist bisher unterblieben und die Erklärungsversuche Ihrerseits blieben bisher mangels Substanz nicht nur erfolglos, sondern ich vermisse das notwendige Niveau: Sie ziehen oft Vergleiche zwischen vollkommen unterschiedlichen Sachverhalten, was mich an der Reife meiner Gesprächspartner zweifeln lässt. Wie wäre es mit einer Stellungnahme einer Ihrer leitenden Mitarbeiter?
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: René am 17. Juli 2009, 12:59
Es kommen immer mehr Programme in immer besserer Qualität hinzu und es gibt z.B. Internet-Radios, die weit über 1.000 Programme in bester Qualität empfangen können und in Discountern angeboten werden, also als Massenprodukt verkauft werden sollen und nicht nur Spielereien für Technik-Liebhaber sind. Richtig ist natürlich, dass es sich beim Internet-PC um ein multifunktionales Gerät handelt und es je nach persönlichem Geschmack und Bedarf für ganz unterschiedliche Anwendungen genutzt werden kann.

Sicher eine richtige Antwort, aber für eine hier nie gestellte Frage. Also nochmals:

Gehört die weltweite Verbreitung der ÖR-Programme über das Medium Internet zum Auftrag der Grundversorgung?

Aber für einen herkömmlichen Fernseher richtet sich die Gebührenpflicht auch nicht danach, ob man ihn tatsächlich einschaltet oder als Abstellplatz für Blumenvasen benutzt, sondern nur nach der Möglichkeit, Rundfunk empfangen zu können. Und genau diese Möglichkeit bietet auch der internetfähige Rechner, so dass der Gesetzgeber hier nichts wirklich Neues erfunden hat.


Wieder ein sinnloser und falscher Vergleich.

Gegenfragen:


Die Liste ließe sich endlos fortsetzen, nicht jedoch anders herum.

Diese Vergleiche sind sehr niveaulos. Beachten Sie bitte, dass Ihre Gesprächspartner intelligente Leute aus einem breiten Spektrum der Gesellschaft sind. Dementsprechend sollte das Gesprächsniveau sein.

Ich bin sicher, der SWR hat mehr zu bieten.
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: René am 17. Juli 2009, 13:11
In diesem Forum wird - bei aller Kritik -  relativ häufig gesagt, dass Ihr es grundsätzlich gut findet, dass es in Deutschland große Medienvielfalt gibt, zu der auch der öffentlich-rechtlichen Rundfunk zählt und dass es Euch nicht um die generelle Abschaffung des Ö-R geht. Wenn wir technische Neuerungen, die sich immer mehr durchsetzen, aber nicht von Anfang an berücksichtigen dürften, würde irgendwann niemand mehr zahlen. Und dann? Keine Ahnung, ob Euch ein Mediensystem wie in Italien oder Frankreich zusagen würde, wir halten es jedenfalls nicht für erstrebenswert.

Und nochmals eine polemische Aussage, geeignet sicher für einen Stammtisch: Entweder alles oder nicht! Nein, dazwischen gibt es auch noch Raum für vernünftige Lösungen und über diese würden wir uns mit Ihnen gerne unterhalten.

@Predator:

Zitat
Abgesehen davon sind wir auch keine hauptamtlichen Parkbankbesetzer oder Sonnenbeobachter, finden aber trotzdem die Zeit hier zu bloggen. Entweder man hat Interesse oder nicht, basta!

Es wird wohl beim SWR die Erkenntnis eingetreten sein, dass die gesetzten Ziele nicht erreicht werden können. Entweder überdenkt man jetzt die Strategie oder es wird tatsächlich ein Rückzug.

Abgesehen davon, dass wir noch nie behauptet haben, dass jemand von Euch ausser Bloggen nichts zu tun hat, werden die Tatsachen hier ziemlich verdreht. Wir haben uns gerade nicht klammheimlich vom Acker gemacht, sondern ganz offen um Verständnis dafür gebeten, dass wir es in nächster Zeit nicht schaffen werden, uns täglich zu melden. Quasi aus Höflichkeit und im Sinne der Transparenz. Die Gründe dafür sind übrigens ziemlich gewöhnlich und nennen sich "Schulferien" und "Kindergartenstreik", nicht "mangelndes Interesse". Aber es ist natürlich viiiiiieeeel einfacher, immer hübsch die eigenen Vorurteile zu pflegen und über die ach-so- teuflischen Kommunikationsstrategien der Ö-R zu spekulieren.... In diesem Sinne: Selber basta!

Dass ein Auftritt in diesem Forum kein Kinderspaziergang werden sollte, wussten Sie schon vom Anfang an. Daher wird auch von Ihnen eine gewisse "Dickhäutigkeit" erwartet. Diese schwindet aber oder sie ist gar nicht vorhanden, wenn man solche Äußerungen liest.

Die Leute hier, und ich schließe mich ein, haben viel Respekt und Geduld Ihnen, dem "Gegner", gegenüber gezeigt. Allerdings ist eine gewisse Portion Ärger mehr als verständlich, wenn die Antworten auf die meisten und gleichzeitig wichtigsten Fragen fern bleiben und Ihren wenigen Beiträgen eine gewisse Niveauarmut haftet.
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Spock am 17. Juli 2009, 13:37
was mich an der Reife meiner Gesprächspartner zweifeln lässt.

Dieses infantile Niveau wurde von mir und P. von Anfang an bemängelt.

Die Kompetenz welche man hinter dem Nickname "SWR, Abt.Rundfunkgebühren" erwartet ist nirgends zu erkennen. Wer sich so wie ich schon direkt mit dem SWR auseinandergesetzt hat weiss, dass es auch Mitarbeiter gibt, die ein wesentlich höheres und gehaltvolleres Niveau anbieten können. ;)

Ich bin persönlich der Meinung, dass die Beiträge des SWR in der bisherigen Form das Image des ÖR im Allgemeinen und des SWR im Speziellen nur verschlechtert.

Meine Vermutung geht daher auch in Richtung unautorisierter Volontärs-, Praktikanten- oder Azubiaktivität. Ich schliesse mich der Meinung von RKK an, dass es sehr sinnvoll wäre, wenn sich ein leitender Mitarbeiter des SWR dazu äussern würde.


Viele Grüsse
Spock
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Deali am 17. Juli 2009, 20:18
Nochmals, zum Verstehen,

Die Programmangebote der ÖRR im Internet gehören nicht zur Grundversorgung! Und deshalb sind dafür keine Gebühren fällig!
Und was die angebliche staatsferne der ÖRR bedeutet das kann man an den perversen Machenschaften von Koch, Beck und Co. sehen. Vielleicht werden wir ja bald die SPD in der Wählergunst hinter den Gelben und Grünen sehen, aber das ändert die Sichtweise der Politik auf die ÖRR ganz und gar nicht!
Deshalb bleibt einem als wichtiger erster Schritt nur die Verweigerung der Zahlung. Und weil es leider zu viele gibt die sich das nicht trauen sollen die Anderen alles abmelden!
Jeder Euro der nicht von den ÖRR verjubelt oder verzockt werden kann ist ein guter Euro  ;D

Deali
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: helm am 18. Juli 2009, 02:56
Zitat
viiiiiieeeel einfacher, immer hübsch die eigenen Vorurteile zu pflegen
verstehe ich nicht ... ist doch die allgemeine Lebenserfahrung ... auf dieser Basis meldet doch der SWR allerlei Gerätschaften "pflichtweise" an. Mir ist nicht verständlich, warum sich genau solche Leute hier über die allgemeine Lebenserfahrung eschoffieren. Ach ja, ist ja ne super Möglichkeit, als "beleidigte Leberwurst" konkrete Fragen nicht zu beantworten.

Edit:
@Spock
Rundfunkgebühren und insbesondere deren Abwicklung ist meiner Meinung nach infantil! Ich nehme an, dass das infantile Gehabe nach einigen Berufsjahren irgendwie abfärbt. Kann das Niveau da überhaupt noch steigen???
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: abgezockter Bürger am 10. Juli 2011, 04:06
Man braucht ja "immer" ein neuartiges Rundfunkgerät auch Anteilig für Dinge des täglichen Lebens, wie Steuern etc.

Zur "Erlangung der Kommunikationsfähigkeit" kann man steuerlich Pauschalen für Internet, Telephon, Handy absetzen. Man muß ja mit FInanzamt, Banken (zur Erlangung von Zinseinkünften) etc. sprechen, oder auch sich bewerben.

Man müßte doch dann auch eine steuerliche Argumentationskette aufbauen können, die GEZ-Gebühren für neuartige Rundfunkgeräte anteilig oder voll (falls man PC nur für Bankgeschäfte zur Erlangung von inseinkünften, der Steuererklärung und Bewerbungen nutzt!) absetzen zu können???
Hat jemand damit Erfahrung?
Ggfs. könnten sich hier mal einige Forenmitglieder zusammenschließen um eine Musterklage zu starten???
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: abgezockter Bürger am 10. Juli 2011, 04:32
Hallo SWR,
ich habe eine Frage:

Sind Ämter, Behörden, öffentlich-rechtliche TV Sendeanstalten und deren Verwaltung auch GEZ-Pflichtig oder sind diese von der GEZ befreit?

Wenn befreit ist dies m.E. eine drastische Wettbewerbsverzerrung zu Lasten aller privaten Sendeanstalten in Deutschland, da diese als Unternehmen GEZ zahlen müssen.
Wenn nicht befreit, unterstelle ich daß diese Gebühren aus unseren Steuern gezahlt werden. Was wiederum ein Unding ist aus unseren Steuern nochmal Gebühren zu zahlen.

Bitte geben Sie uns mal Information wie dies geregelt ist.
Vielen Dank!
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Speedy am 10. Juli 2011, 09:32
Hallo SWR,

SWR postet hier nicht mehr. Seit Jahren ...


Zitat
ich habe eine Frage:

Sind Ämter, Behörden, öffentlich-rechtliche TV Sendeanstalten und deren Verwaltung auch GEZ-Pflichtig oder sind diese von der GEZ befreit?

Das heißt nicht GEZ-Pflichtig sondern es handelt sich um Rundfunkgebühren. Keine GEZ-Gebühren.

Es gibt auch bei Ämtern und Behörden keine Ausnahme von der Rundfunkgebührenpflicht.

Hättest man mit ein wenig googeln auch selbst herausfinden können, sogar auf der Webseite der GEZ:

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/index_ger.html

Zitat
6. Behörden
Jedes von einer Behörde bereitgehaltene Rundfunkgerät ist anmelde- und gebührenpflichtig.

Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme (Radio- oder Fernsehprogramme) unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können.

Dazu gehören neben herkömmlichen Radios und Fernsehgeräten (z. B. Radiowecker, Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone mit Rundfunkempfangsteil, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil) auch neuartige Rundfunkgeräte (zum Beispiel Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).

Ebenso gebührenpflichtig sind an Radios und Fernsehgeräte angeschlossene Lautsprecher oder Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben werden.

Radios und Navigationsgeräte mit Empfangsteil in Behördenfahrzeugen sind ebenfalls einzeln anmelde- und gebührenpflichtig.

Werden an einem Standort (Grundstück) ausschließlich neuartige Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte nur eine Gebühr zu entrichten.

Behörden mit neuartigen Rundfunkgeräten an mehreren Standorten (Grundstücken) zahlen eine Rundfunkgebühr für jeden Standort. Dies aber nur, wenn an dem Standort bisher keine herkömmlichen Rundfunkgeräte angemeldet sind.


Zitat
Wenn befreit ist dies m.E. eine drastische Wettbewerbsverzerrung zu Lasten aller privaten Sendeanstalten in Deutschland, da diese als Unternehmen GEZ zahlen müssen.
Wenn nicht befreit, unterstelle ich daß diese Gebühren aus unseren Steuern gezahlt werden. Was wiederum ein Unding ist aus unseren Steuern nochmal Gebühren zu zahlen.

Bitte geben Sie uns mal Information wie dies geregelt ist.
Vielen Dank!

Stammtischparolen .........

--Thomas
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Speedy am 10. Juli 2011, 09:38
Man braucht ja "immer" ein neuartiges Rundfunkgerät auch Anteilig für Dinge des täglichen Lebens, wie Steuern etc.

Zur "Erlangung der Kommunikationsfähigkeit" kann man steuerlich Pauschalen für Internet, Telephon, Handy absetzen. Man muß ja mit FInanzamt, Banken (zur Erlangung von Zinseinkünften) etc. sprechen, oder auch sich bewerben.

Man müßte doch dann auch eine steuerliche Argumentationskette aufbauen können, die GEZ-Gebühren für neuartige Rundfunkgeräte anteilig oder voll (falls man PC nur für Bankgeschäfte zur Erlangung von inseinkünften, der Steuererklärung und Bewerbungen nutzt!) absetzen zu können???
Hat jemand damit Erfahrung?
Ggfs. könnten sich hier mal einige Forenmitglieder zusammenschließen um eine Musterklage zu starten???

Man kann die Rundfunkgebühren bei den Kosten für die Steuererklärung anteilig bis voll ansetzen.

Fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater (hier im Forum darf keine Rechtsberatung gegeben werden)

Oder den freundlichen Herrn Google, der verweist im ersten Treffer auf ein passendes Urteil des Finanzgericht Düsseldorf 2000.

--Thomas
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: digi1 am 14. November 2012, 20:09
Die mit der Begründung "Neuartiges Rundfunkgerät" erzwungene Abgabe auf Internet-PC müsste mal ein fachkundiger Anwalt durchleuchten. Fakt ist, das Internet war vor der Übertragung von Rundfunkk- u. TV-Streams schon vorhanden. Dann wurde "neuartige Sendetechnik" von den Sendeanstalten eingesetzt und alle vorhandenen Computer als Empfangsgeräte erklärt. Dabei gibt es im Internet, anders als beim analogen Rundfunk, einfache Möglichkeiten, nur bezahlende, interessierte Kunden zu bedienen. Was tausende XXX-Seiten mit Erfolg praktizieren, soll den Öffentlich-Rechtlichen nicht möglich sein?
Hier wird betrogen, und das mit Unterstützung des Staates, weil der lustig mitverdient.

Gleichzeitig wäre mit Umstellung auf komplett digitale TV-Ausstrahlung ebenso eine einfache Verschlüsselungsmöglichkeit gegeben, wo jeder Bürger selbst wählen könnte, welche Sender er bezahlen will. Länder wie Österreich und die Schweiz machen es uns ja vor.
Wenn man sich die Begründung zur generellen, pauschalen GEZ-Abgabe anschaut, merkt man den Schwindel. Angeblich ist es den Sendern nicht zuzumuten, bei der Vielzahl der Empfangsmöglichkeiten die Nutzer mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln.
Da hat irgendwer keine Ahnung (die Abgeordneten, die die Hand dabei gehoben haben) oder will uns für dumm verkaufen (Sendeanstalten und Staat). Alle Verbreitungsmöglichkeiten des Fernsehens sind mit geringem Aufwand so zu kontrollieren, dass nur der interessierte und zahlende Nutzer das Programm nutzen kann. Einzige Ausnahme ist zur Zeit noch der analoge Rundfunk, dafür wäre eine kleine Gebühr rechtens, der soll  aber auch bald auf digital umgestellt werden.

Also, wenn ein interessierter Anwalt hier mitliest, vielleicht kann der diesen Klageweg aufgreifen.
Ich bin leider gesundheitlich und finanziell nicht so gut aufgestellt, dass ich einen Rechtsstreit dieser Größenordnung durchstehen würde.

Gruß  digi1
Titel: Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Beitrag von: Libertus am 19. Januar 2013, 12:15
@digi1

Danke, ganz mein Reden! Dass die Ö.-R. sich zu diesem Thema bewusst dumm stellen, ist erwartbar (und anhand des plumpen Ersatzfachbegriffes *Neuartige Rundfunkgeräte* auch beweisbar). Dass überalterte Richter diese einfachen technischen Möglichkeiten nicht auf dem Radar haben, ist ein Unding.

@all

Der Knackpunkt ist ja, dass die Ö.-R. niemanden gefragt haben, ob sie ihre Inhalte ins www stellen sollen. Das heißt, sie haben niemals den tatsächliichen Bedarf geprüft und halten jetzt für den unterstellten Bedarf de Hand auf.

Zweiter Knackpunkt ist, dass ich nicht erwarte, dass die *Web-Technologien* von 2013 jenen von 2018 entsprechen werden. Will sagen: Mit dem Kauf eines Fernsehers (samt Kabel/Satellitenanschluss) kann ich mir sicher sein, eine gute Investition für die nächsten 15 Jahre getätigt zu haben. Bewegtbild-Plugins ändern sich aber ständig, fordern ständig aktualierte Browser und letztendlich auch kontinuierlich aktualisierte Rechner-Architekturen ein. Setzen die Ö.-R. voraus, dass man bereitwillig ständig neue Hardware kauft, um ihre Inhalte abzurufen?