Die mit der Begründung "Neuartiges Rundfunkgerät" erzwungene Abgabe auf Internet-PC müsste mal ein fachkundiger Anwalt durchleuchten. Fakt ist, das Internet war vor der Übertragung von Rundfunkk- u. TV-Streams schon vorhanden. Dann wurde "neuartige Sendetechnik" von den Sendeanstalten eingesetzt und alle vorhandenen Computer als Empfangsgeräte erklärt. Dabei gibt es im Internet, anders als beim analogen Rundfunk, einfache Möglichkeiten, nur bezahlende, interessierte Kunden zu bedienen. Was tausende XXX-Seiten mit Erfolg praktizieren, soll den Öffentlich-Rechtlichen nicht möglich sein?
Hier wird betrogen, und das mit Unterstützung des Staates, weil der lustig mitverdient.
Gleichzeitig wäre mit Umstellung auf komplett digitale TV-Ausstrahlung ebenso eine einfache Verschlüsselungsmöglichkeit gegeben, wo jeder Bürger selbst wählen könnte, welche Sender er bezahlen will. Länder wie Österreich und die Schweiz machen es uns ja vor.
Wenn man sich die Begründung zur generellen, pauschalen GEZ-Abgabe anschaut, merkt man den Schwindel. Angeblich ist es den Sendern nicht zuzumuten, bei der Vielzahl der Empfangsmöglichkeiten die Nutzer mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln.
Da hat irgendwer keine Ahnung (die Abgeordneten, die die Hand dabei gehoben haben) oder will uns für dumm verkaufen (Sendeanstalten und Staat). Alle Verbreitungsmöglichkeiten des Fernsehens sind mit geringem Aufwand so zu kontrollieren, dass nur der interessierte und zahlende Nutzer das Programm nutzen kann. Einzige Ausnahme ist zur Zeit noch der analoge Rundfunk, dafür wäre eine kleine Gebühr rechtens, der soll aber auch bald auf digital umgestellt werden.
Also, wenn ein interessierter Anwalt hier mitliest, vielleicht kann der diesen Klageweg aufgreifen.
Ich bin leider gesundheitlich und finanziell nicht so gut aufgestellt, dass ich einen Rechtsstreit dieser Größenordnung durchstehen würde.
Gruß digi1