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Autor Thema: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte  (Gelesen 34068 mal)

  • Beiträge: 374
Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#30: 17. Juli 2009, 13:37
was mich an der Reife meiner Gesprächspartner zweifeln lässt.

Dieses infantile Niveau wurde von mir und P. von Anfang an bemängelt.

Die Kompetenz welche man hinter dem Nickname "SWR, Abt.Rundfunkgebühren" erwartet ist nirgends zu erkennen. Wer sich so wie ich schon direkt mit dem SWR auseinandergesetzt hat weiss, dass es auch Mitarbeiter gibt, die ein wesentlich höheres und gehaltvolleres Niveau anbieten können. ;)

Ich bin persönlich der Meinung, dass die Beiträge des SWR in der bisherigen Form das Image des ÖR im Allgemeinen und des SWR im Speziellen nur verschlechtert.

Meine Vermutung geht daher auch in Richtung unautorisierter Volontärs-, Praktikanten- oder Azubiaktivität. Ich schliesse mich der Meinung von RKK an, dass es sehr sinnvoll wäre, wenn sich ein leitender Mitarbeiter des SWR dazu äussern würde.


Viele Grüsse
Spock


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2009, 13:39 von Spock«
"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

D
  • Beiträge: 382
Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#31: 17. Juli 2009, 20:18
Nochmals, zum Verstehen,

Die Programmangebote der ÖRR im Internet gehören nicht zur Grundversorgung! Und deshalb sind dafür keine Gebühren fällig!
Und was die angebliche staatsferne der ÖRR bedeutet das kann man an den perversen Machenschaften von Koch, Beck und Co. sehen. Vielleicht werden wir ja bald die SPD in der Wählergunst hinter den Gelben und Grünen sehen, aber das ändert die Sichtweise der Politik auf die ÖRR ganz und gar nicht!
Deshalb bleibt einem als wichtiger erster Schritt nur die Verweigerung der Zahlung. Und weil es leider zu viele gibt die sich das nicht trauen sollen die Anderen alles abmelden!
Jeder Euro der nicht von den ÖRR verjubelt oder verzockt werden kann ist ein guter Euro  ;D

Deali


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mein Nick ist Deali - und ich zahl eh nie

h
  • Beiträge: 566
Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#32: 18. Juli 2009, 02:56
Zitat
viiiiiieeeel einfacher, immer hübsch die eigenen Vorurteile zu pflegen
verstehe ich nicht ... ist doch die allgemeine Lebenserfahrung ... auf dieser Basis meldet doch der SWR allerlei Gerätschaften "pflichtweise" an. Mir ist nicht verständlich, warum sich genau solche Leute hier über die allgemeine Lebenserfahrung eschoffieren. Ach ja, ist ja ne super Möglichkeit, als "beleidigte Leberwurst" konkrete Fragen nicht zu beantworten.

Edit:
@Spock
Rundfunkgebühren und insbesondere deren Abwicklung ist meiner Meinung nach infantil! Ich nehme an, dass das infantile Gehabe nach einigen Berufsjahren irgendwie abfärbt. Kann das Niveau da überhaupt noch steigen???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2009, 20:28 von helm«

a
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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#33: 10. Juli 2011, 04:06
Man braucht ja "immer" ein neuartiges Rundfunkgerät auch Anteilig für Dinge des täglichen Lebens, wie Steuern etc.

Zur "Erlangung der Kommunikationsfähigkeit" kann man steuerlich Pauschalen für Internet, Telephon, Handy absetzen. Man muß ja mit FInanzamt, Banken (zur Erlangung von Zinseinkünften) etc. sprechen, oder auch sich bewerben.

Man müßte doch dann auch eine steuerliche Argumentationskette aufbauen können, die GEZ-Gebühren für neuartige Rundfunkgeräte anteilig oder voll (falls man PC nur für Bankgeschäfte zur Erlangung von inseinkünften, der Steuererklärung und Bewerbungen nutzt!) absetzen zu können???
Hat jemand damit Erfahrung?
Ggfs. könnten sich hier mal einige Forenmitglieder zusammenschließen um eine Musterklage zu starten???


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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#34: 10. Juli 2011, 04:32
Hallo SWR,
ich habe eine Frage:

Sind Ämter, Behörden, öffentlich-rechtliche TV Sendeanstalten und deren Verwaltung auch GEZ-Pflichtig oder sind diese von der GEZ befreit?

Wenn befreit ist dies m.E. eine drastische Wettbewerbsverzerrung zu Lasten aller privaten Sendeanstalten in Deutschland, da diese als Unternehmen GEZ zahlen müssen.
Wenn nicht befreit, unterstelle ich daß diese Gebühren aus unseren Steuern gezahlt werden. Was wiederum ein Unding ist aus unseren Steuern nochmal Gebühren zu zahlen.

Bitte geben Sie uns mal Information wie dies geregelt ist.
Vielen Dank!


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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#35: 10. Juli 2011, 09:32
Hallo SWR,

SWR postet hier nicht mehr. Seit Jahren ...


Zitat
ich habe eine Frage:

Sind Ämter, Behörden, öffentlich-rechtliche TV Sendeanstalten und deren Verwaltung auch GEZ-Pflichtig oder sind diese von der GEZ befreit?

Das heißt nicht GEZ-Pflichtig sondern es handelt sich um Rundfunkgebühren. Keine GEZ-Gebühren.

Es gibt auch bei Ämtern und Behörden keine Ausnahme von der Rundfunkgebührenpflicht.

Hättest man mit ein wenig googeln auch selbst herausfinden können, sogar auf der Webseite der GEZ:

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/index_ger.html

Zitat
6. Behörden
Jedes von einer Behörde bereitgehaltene Rundfunkgerät ist anmelde- und gebührenpflichtig.

Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme (Radio- oder Fernsehprogramme) unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können.

Dazu gehören neben herkömmlichen Radios und Fernsehgeräten (z. B. Radiowecker, Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone mit Rundfunkempfangsteil, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil) auch neuartige Rundfunkgeräte (zum Beispiel Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).

Ebenso gebührenpflichtig sind an Radios und Fernsehgeräte angeschlossene Lautsprecher oder Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben werden.

Radios und Navigationsgeräte mit Empfangsteil in Behördenfahrzeugen sind ebenfalls einzeln anmelde- und gebührenpflichtig.

Werden an einem Standort (Grundstück) ausschließlich neuartige Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte nur eine Gebühr zu entrichten.

Behörden mit neuartigen Rundfunkgeräten an mehreren Standorten (Grundstücken) zahlen eine Rundfunkgebühr für jeden Standort. Dies aber nur, wenn an dem Standort bisher keine herkömmlichen Rundfunkgeräte angemeldet sind.


Zitat
Wenn befreit ist dies m.E. eine drastische Wettbewerbsverzerrung zu Lasten aller privaten Sendeanstalten in Deutschland, da diese als Unternehmen GEZ zahlen müssen.
Wenn nicht befreit, unterstelle ich daß diese Gebühren aus unseren Steuern gezahlt werden. Was wiederum ein Unding ist aus unseren Steuern nochmal Gebühren zu zahlen.

Bitte geben Sie uns mal Information wie dies geregelt ist.
Vielen Dank!

Stammtischparolen .........

--Thomas


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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#36: 10. Juli 2011, 09:38
Man braucht ja "immer" ein neuartiges Rundfunkgerät auch Anteilig für Dinge des täglichen Lebens, wie Steuern etc.

Zur "Erlangung der Kommunikationsfähigkeit" kann man steuerlich Pauschalen für Internet, Telephon, Handy absetzen. Man muß ja mit FInanzamt, Banken (zur Erlangung von Zinseinkünften) etc. sprechen, oder auch sich bewerben.

Man müßte doch dann auch eine steuerliche Argumentationskette aufbauen können, die GEZ-Gebühren für neuartige Rundfunkgeräte anteilig oder voll (falls man PC nur für Bankgeschäfte zur Erlangung von inseinkünften, der Steuererklärung und Bewerbungen nutzt!) absetzen zu können???
Hat jemand damit Erfahrung?
Ggfs. könnten sich hier mal einige Forenmitglieder zusammenschließen um eine Musterklage zu starten???

Man kann die Rundfunkgebühren bei den Kosten für die Steuererklärung anteilig bis voll ansetzen.

Fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater (hier im Forum darf keine Rechtsberatung gegeben werden)

Oder den freundlichen Herrn Google, der verweist im ersten Treffer auf ein passendes Urteil des Finanzgericht Düsseldorf 2000.

--Thomas


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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#37: 14. November 2012, 20:09
Die mit der Begründung "Neuartiges Rundfunkgerät" erzwungene Abgabe auf Internet-PC müsste mal ein fachkundiger Anwalt durchleuchten. Fakt ist, das Internet war vor der Übertragung von Rundfunkk- u. TV-Streams schon vorhanden. Dann wurde "neuartige Sendetechnik" von den Sendeanstalten eingesetzt und alle vorhandenen Computer als Empfangsgeräte erklärt. Dabei gibt es im Internet, anders als beim analogen Rundfunk, einfache Möglichkeiten, nur bezahlende, interessierte Kunden zu bedienen. Was tausende XXX-Seiten mit Erfolg praktizieren, soll den Öffentlich-Rechtlichen nicht möglich sein?
Hier wird betrogen, und das mit Unterstützung des Staates, weil der lustig mitverdient.

Gleichzeitig wäre mit Umstellung auf komplett digitale TV-Ausstrahlung ebenso eine einfache Verschlüsselungsmöglichkeit gegeben, wo jeder Bürger selbst wählen könnte, welche Sender er bezahlen will. Länder wie Österreich und die Schweiz machen es uns ja vor.
Wenn man sich die Begründung zur generellen, pauschalen GEZ-Abgabe anschaut, merkt man den Schwindel. Angeblich ist es den Sendern nicht zuzumuten, bei der Vielzahl der Empfangsmöglichkeiten die Nutzer mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln.
Da hat irgendwer keine Ahnung (die Abgeordneten, die die Hand dabei gehoben haben) oder will uns für dumm verkaufen (Sendeanstalten und Staat). Alle Verbreitungsmöglichkeiten des Fernsehens sind mit geringem Aufwand so zu kontrollieren, dass nur der interessierte und zahlende Nutzer das Programm nutzen kann. Einzige Ausnahme ist zur Zeit noch der analoge Rundfunk, dafür wäre eine kleine Gebühr rechtens, der soll  aber auch bald auf digital umgestellt werden.

Also, wenn ein interessierter Anwalt hier mitliest, vielleicht kann der diesen Klageweg aufgreifen.
Ich bin leider gesundheitlich und finanziell nicht so gut aufgestellt, dass ich einen Rechtsstreit dieser Größenordnung durchstehen würde.

Gruß  digi1


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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#38: 19. Januar 2013, 12:15
@digi1

Danke, ganz mein Reden! Dass die Ö.-R. sich zu diesem Thema bewusst dumm stellen, ist erwartbar (und anhand des plumpen Ersatzfachbegriffes *Neuartige Rundfunkgeräte* auch beweisbar). Dass überalterte Richter diese einfachen technischen Möglichkeiten nicht auf dem Radar haben, ist ein Unding.

@all

Der Knackpunkt ist ja, dass die Ö.-R. niemanden gefragt haben, ob sie ihre Inhalte ins www stellen sollen. Das heißt, sie haben niemals den tatsächliichen Bedarf geprüft und halten jetzt für den unterstellten Bedarf de Hand auf.

Zweiter Knackpunkt ist, dass ich nicht erwarte, dass die *Web-Technologien* von 2013 jenen von 2018 entsprechen werden. Will sagen: Mit dem Kauf eines Fernsehers (samt Kabel/Satellitenanschluss) kann ich mir sicher sein, eine gute Investition für die nächsten 15 Jahre getätigt zu haben. Bewegtbild-Plugins ändern sich aber ständig, fordern ständig aktualierte Browser und letztendlich auch kontinuierlich aktualisierte Rechner-Architekturen ein. Setzen die Ö.-R. voraus, dass man bereitwillig ständig neue Hardware kauft, um ihre Inhalte abzurufen?



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