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Autor Thema: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte  (Gelesen 34091 mal)

D
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Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Autor: 01. Juli 2009, 20:53
Die hier angelegten Threads sind bitte nur für die Diskussion mit dem SWR zu verwenden!

Das Thema hier:

Neuartige Rundfunkempfangsgeräte


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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#1: 04. Juli 2009, 10:18
Hier wäre aus meiner Sicht im ersten Schritt eine genaue technische Spezifikation vom ÖRR abzuliefern:

Was ist ein sog. "neuartiges Rundfunkempfangsgerät"? Was macht ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät aus? Welche Induktivitäten, welche Kapazitäten, welche Widerstände und welche ICs lösen bei Bereithaltung eine Anzeige- bzw. eine Anmelde- oder eine Gebührenpflicht aus.

@SWR
Leider ist mir so eine technische Spezifikation nicht bekannt. Vielleicht gibt's ja mal eine genaue Stückliste elektronischer Bauteile und einen Stromlaufplan, der das genau technisch spezifiziert. Dazu auch einige Details, was es braucht, um aus einem DVBT-Signal oder Übertragungen nach bestimmten Protokollen einen "Rundfunkempfang" zu machen.

Gruß Helm


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Juli 2009, 10:28 von helm«

r
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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#2: 04. Juli 2009, 17:44
Wie ist eigentlich der Standpunkt der SWR-Mitarbeiter zu einem Rechner der Pivat angemeldet ist und in naher Zukunft aus dem Selben Raum auch Geschäftlich genutzt werden soll. Muß er dann Geschäftlich angemeldet werden ja oder nein.


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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#3: 04. Juli 2009, 17:54
Noch ein Fall:

  • In einer Wohnung wird bereits privat die volle Gebühr bezahlt.
  • Ein Raum in der Wohnung wird vom Familienüberhaupt (dem privaten Gebührenzahler) zum Teil gewerblich genutzt.
  • In dem Raum stehen weder Fernseher noch Radio.
  • In dem Raum steht ein Computer.

Muss der Familienüberhaupt zusätzlich für den PC GEZ-Gebühren bezahlen?


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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#4: 06. Juli 2009, 18:30
Zum Fall von rkk:

Falls das beschriebene Familienoberhaupt z.B. ein Auto hat, das ebenfalls (auch) für den gewerblichen Zweck genutzt wird und das ein angemeldetes Autoradio enthält, ist der (auch) gewerblich genutzte PC damit abgedeckt, muss also nicht extra gezahlt werden. Sollte dies nicht der Fall sein und gibt es auch sonst keine herkömmlichen Geräte, die schon im Zusammenhang mit der gewerblichen Betätigung angemeldet sind (in der Wohnung, nicht zwingend im selben Zimmer), ist der Rechner gesondert anmelde- und gebührenpflichtig. Auf den Umfang der gewerblichen Nutzung kommt es nicht an. Vielmehr reicht es für die Gebührenpflicht aus, wenn keine ausschließlich private Nutzung der Geräte gegeben ist (egal, ob es sich um ein herkömmliches oder neuartiges Empfangsgerät handelt). Die Gebührenpflicht besteht auch dann, wenn der internetfähige Rechner überwiegend privat genutzt wird, denn der Gesetzgeber wollte gerade keine Erheblichkeitsschwelle einführen, sondern hat sich für eine entweder-oder-Sicht entschieden (entweder ausschließlich private Nutzung oder eben nicht). Alles andere wäre in der Praxis mangels Kontrollierbarkeit auch nur schwer durchführbar.

Für einen Kurzüberblick zu diesem ganzen Thema hier nochmal ein hoffentlich hilfreicher Link: http://www.swr.de/unternehmen/rundfunkgebuehren/-/id=2035224/property=download/nid=3546/14xqm5e/index.pdf


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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#5: 06. Juli 2009, 19:36
Im Grunde genau die Antwort, welche zu erwarten war (im positiven Sinne!), nämlich aus dem eigenen Merkblatt klinisch sauber abgeschrieben.

Aber das ist Bullshit:

eine entweder-oder-Sicht entschieden (entweder ausschließlich private Nutzung oder eben nicht). Alles andere wäre in der Praxis mangels Kontrollierbarkeit auch nur schwer durchführbar.

Nur wenn der Betroffe die auschließliche private Nutzung verargumentiert wird trotzdem fleißig (gerade beim SWR) gewerblich zwangsangemeldet.

Beispiel: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1200.0

Es wäre schön, wenn der SWR zu diesem Fall Stellung beziehen könnte. Besonders die lückenlose Argumentation, aus der zweiflesfrei für den Laien hervorgeht worin denn die gewerbliche Nutzung des Autos vom Ehemann begründet ist ,wäre sehr interessant.

Vor dem Hintergrund, dass bis 2015 dem SWR ca. 300 Millionen an Gebühren wegbrechen muss eben abGEZockt werden was geht!

Gruss
Predator


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2009, 12:46 von Predator«
Wenn jemand erklärt nicht mehr kämpfen zu wollen, dann beseitigt er nicht den Kampf, sondern nur sich selbst.

"Fechten will ich,bis mir das Fleisch gehackt ist von den Knochen!"
-Macbeth-

r
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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#6: 07. Juli 2009, 08:08
Und was macht dann einen Internetfähigen Rechner Internetfähig? Dann sollte es doch eigentlich reichen wenn ich die Netzwerkkarte enferne. Oder?


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maxbaumann

Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#7: 07. Juli 2009, 11:47
Zitat von: robrobsen
Und was macht dann einen Internetfähigen Rechner Internetfähig?

Die Möglichkeit, Webradio abzuspielen. Ohne Netzwerkkarte gibt es keine Möglichkeit mehr, eine Internetverbindung herzustellen, das ist richtig. Eine Netzwerkkarte, die zum Vernetzen mit anderen PCs verwendet wird, macht aber genausowenig einen internetfähigen PC aus.

Der PC ist dann ein neuartiges Rundfunkgerät, wenn man mit einem Mausklick den Browser öffen und eine Webradio-Seite aufrufen kann. Alle sonstigen technissen Finessen (WLAN, Verkabelung...) sind nicht weiter relevant.


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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#8: 07. Juli 2009, 12:31
Und was macht dann einen Internetfähigen Rechner Internetfähig? Dann sollte es doch eigentlich reichen wenn ich die Netzwerkkarte enferne. Oder?

Nein das reicht nicht! Es ist nicht nämlich nicht entscheident, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist. Es besteht nämlich der Generalverdacht, dass man jeden Computer ohne technischen Aufwand an das Internet anschliessen kann.

maxbaumann hat es schon richtig beschrieben mit dem Browser und dem Anklicken einer Webradio-Seite. Aus diesem Grund ist grundsätzlich auch ein alter Amiga 500 oder C64 ein neuartiges Rundfunkgerät. Wie der dann letztendlich an das Interent angeschlossen wird ist egal!

In der Praxis kann das bedeuten, dass wenn man keine klassischen Rundfunkempfänger bereithält, aber auf dem Speicher ein Amiga 500 rumliegt, man dafür die Rundfunkgebühren für ein neuartiges Rundfunkgerät abdrücken muss.

Wenn schon abgezockt wird, dann auch gründlich!


Gruss
Predator

PS: Vor 30 Jahren war es immerhin möglich mit der geballten Power von drei C64 zum Mond und zurück zu fliegen. Da dürfte ein 32k-Audiostream ein Klacks sein :D


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Wenn jemand erklärt nicht mehr kämpfen zu wollen, dann beseitigt er nicht den Kampf, sondern nur sich selbst.

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-Macbeth-

S
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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#9: 07. Juli 2009, 13:59
@SWR

Warum soll die "Sekundärfunktion" eines PC`s (Internetfähigkeit)  gebührenpflichtig sein, wenn ich diese aber nicht will, aber den Internetzugang beruflich brauche. Anders als bei einem Radio/Fernseher, bei dem die Empfangstauglichkeit die Primärfunktion ist.

Die Gebühr für sog. neuartige Empfangsgeräte verkommt zu einer "Besitzabgabe" bzw. einer "Internetgebühr".



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Wer nichts macht, der kann auch nichts falsch machen!

h
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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#10: 07. Juli 2009, 19:24
@Predator
den Vergleich
Zitat
Vor 30 Jahren war es immerhin möglich mit der geballten Power von drei C64 zum Mond und zurück zu fliegen.
kenn ich mit der Golf-III-Motor-Elektrik ...

Zitat
Wenn schon abgezockt wird, dann auch gründlich!

Wahrscheinlich sind in einigen Jahren nicht mehr die Radios im Auto gebührenpflichtig, sondern die Motorsteuergeräte  :D ... und zwar mit der vollen Gebühr ...   :D

ich seh's schon kommen ... "die breiten Schultern müssen tragen ...  :P "


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maxbaumann

Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#11: 07. Juli 2009, 19:45
Zitat von: helm
Wahrscheinlich sind in einigen Jahren nicht mehr die Radios im Auto gebührenpflichtig, sondern die Motorsteuergeräte   ... und zwar mit der vollen Gebühr ...   

Na, erst einmal kommt der Herbst und mit ihm Bundestagswahlen sowie unabhängig davon eine Konferenz der Ministerpräsidenten zum Gebührenmodell.

Ich bitte sehr darum, nicht alles so schwarz zu sehen!


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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#12: 07. Juli 2009, 22:14
Zum Fall von rkk: (...)

Danke für die Antwort.

Ich kenne in meinem Umfeld mehrere freischaffende Ingenieure, die zuhause arbeiten und ein Gewerbe angemeldet haben. In diesem Fall handelt es sich um Softwareentwickler. Wie Sie sicherlich wissen, ist Softwareentwicklung eine Tätigkeit, welche diametral zum Radio hören oder Fernsehen steht. Daher hat keiner dieser Softwareentwickler einen Fernseher oder ein Radio in seinem Büro. Den Rechner brauchen sie aber zum Programmieren, denn Lochkarten gibt es seit 35 Jahren keine mehr...

Will einer dieser Leute doch mal fern sehen oder Radio hören, dann stehen sie einfach auf und gehen ins Wohnzimmer.

Nun aber werden diese Leute alle zu Rundfunkteilnehmern gemacht, weil sie als Arbeitswerkzeug für ihre Programmiertätigkeiten einen PC besitzen.

Noch ein Fall:

Handwerker hat keine Autoradios in seinen Fahrzeugen. So sparte er bisher die Rundfunkgebühren. Nun musste er sich einen netzwerkfähigen PC anschaffen, um seine Umsatzsteuererklärung abgeben zu dürfen. Per Post auf Papier ist per Gesetz nicht mehr erlaubt, so dass der PC-Kauf vom Gesetzgeber erzwungen wurde.

Und jetzt werden gerade solche PC gebührenpflichtig, obwohl nur für die Steuererklärung genutzt werden. Sie wissen auch, dass Handwerker draußen beim Kunden arbeiten und nicht den ganzen Tag am PC SWR3 Elchstunde hören.

Jetzt meine Frage: Ist es korrekt, dass diese Gruppen, welche bisher keine Rundfunkgebühren bezahlen mussten, jetzt per Dekret zu Fernsehern und Radiohörern gemacht und zur Kasse gebeten werden?

Ich hoffe sehr, auf eine ehrliche Antwort.


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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#13: 08. Juli 2009, 17:33
Zitat
Handwerker hat keine Autoradios in seinen Fahrzeugen. So sparte er bisher die Rundfunkgebühren. Nun musste er sich einen netzwerkfähigen PC anschaffen, um seine Umsatzsteuererklärung abgeben zu dürfen. Per Post auf Papier ist per Gesetz nicht mehr erlaubt, so dass der PC-Kauf vom Gesetzgeber erzwungen wurde.

Und jetzt werden gerade solche PC gebührenpflichtig, obwohl nur für die Steuererklärung genutzt werden. Sie wissen auch, dass Handwerker draußen beim Kunden arbeiten und nicht den ganzen Tag am PC SWR3 Elchstunde hören.

Uns fällt bei dieser Argumentation Folgendes auf: Zwei unterschiedliche Reglungen führen in ihrem Zusammenspiel dazu, dass eine Gruppe von Personen – eine kleine Gruppe, da bei den allermeisten der PC ohnehin unter die Zweitgerätefreiheit fällt – mit Gebühren belastet wird.
Der Gesetzgeber verlangt, dass die Umsatzsteuer elektronisch erklärt wird. Deshalb muss sich der Gewerbetreibende einen PC anschaffen. Da jeder handelsübliche PC mittlerweile die Voraussetzungen besitzt, Rundfunk aus dem Internet zu empfangen, ist der Betreffende gebührenpflichtig.

Ihr kritisiert allerdings nie die gesetzliche Regelung, die den Selbständigen zur Anschaffung des PCs zwingt, sondern allein den Zwang, Rundfunkgebühren zu entrichten.
Die eine Pflicht betrachtet ihr als legitim, obwohl sie mit keinerlei Gegenleistung verbunden ist. Die andere kritisiert ihr massiv, obwohl sie euch einen Nutzen bringen kann.

Haltet ihr das nicht für eine etwas sehr einseitige Betrachtung?

Übrigens möchten wir schon mal ankündigen, dass Antworten auf eure Anmerkungen zu diesem oder einem anderen Thema in nächster Zeit leider etwas länger dauern können als bisher. Wir müssen das Bloggen in eurem Forum in den kommenden Wochen leider etwas einschränken, da wir personell dünner besetzt sind. Wir sind aber trotzdem weiterhin an einem konstruktivem Meinungsaustauch mit euch sehr interessiert und hoffen auf euer Verständnis für ggf. etwas längere Reaktionszeiten von unserer Seite!




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Re: Neuartige Rundfunkempfangsgeräte
#14: 08. Juli 2009, 22:47
@SWR
Ich finde es nicht eine Einseitige Betrachtung.
Natürlich gibt es bei beiden gesetzliche Zwänge. Aber bei der PC Gebühr muss ich MONATLICH Gebühren zahlen obwohl ich das Angebot nicht nutzte. Natürlich muss man sich auch einen PC kaufen um die Umsatzsteuer elektronisch durchzuführen aber dort habe ich einen realen Vorteil. Ich kann in der Regel den PC dann produktiv im Unternehmen nutzen und dies geschieht dann auch. Die Umsatzstuer elektronisch zu machen hat ja auch Vorteile und für viele Sachen kann man den PC dann auch im Betrieb nutzen. Bei der PC Gebühr habe ich keinen realen Nutzen... ich muss dafür zahlen obwohl ich den Dienst nicht nutze und habe auch keinerlei Vorteile davon. Wenn ich im Betrieb Radio hören will dann kaufe ich mir für 5 Euro ein Radio und lasse nicht den PC laufen. Man hat halt mir der PC Gebühr keinerlei Möglichkeiten mehr der GEZ mehr zu entsagen und muss dann teilweise auch zweifach (privat und geschäftlich) zahlen. Diese Merfachzahlungen sind für einen Selbständigen auch nicht nachvollziehbar.

Generell ist natürlich das Konstrukt der PC Gebühr auch für mich nicht nachvollziehbar. Internet ist kein Rundfunk!, und warum soll man dafür dann zahlen. Die ÖFR könnten ohne große Probleme per Passwort ihre Dienste im Internet nur für die GEZ Empfänger nutzbar machen... dafür braucht man keine PC Gebühr. PCs werden auch nicht zum Rundfunkempfang gekauft wie TVs und Radios... und dafür dann eine Geräteabgabe zu verlangen ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Umsatzsteuer elektronisch zu machen ist für mich dagegen nachvollziehbar.
Es gibt auch generell einen Unterschied zu was der Staat einen Bürger "zwingen" kann / soll und zu was ein Rundfunk einen Bürger "zwingen" kann. Der ÖFR Rundfunk ist nich der Staat!  


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2009, 23:09 von KanarZkun«

 
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