Zur Belebung dieser Rubrik werde ich mal meine Version der Definition von Grundversorgung niederschreiben. Vielleicht tiggert das ja Gedanken - auch die des SWR - an?
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Was ist also die Grundversorgung?
Allgemein gesprochen: Die Versorgung des Staatsbürgers mit
solchen Information, die ihm eine bewusste Einordnung und
Bewertung politischen Geschehens im demokratischen und
freiheitlichen Sinne des Grundgesetzes ermöglichen.
Konkret gesagt sind dies:
1. Ausführliche politische Nachrichtensendungen
(Tagesschau, Tagesthemen, Heute-Journal)
2. Politisch investigative Sendeformate
(Panorama, Monitor, Frontal-21, Extra-3, Zapp, ...)
3. Informations-Formate
(Wiso, 3-Sat-Börse, Nano, Visite, ...)
4. Politische Talk-Formate
(Plasberg, Anne-Will, .... )
5. Politische Dokumentationen
6. Wissenschaftliche oder Geografische Dokumentationen
(Schulfunk, Kolleg-Sendungen, ...)
7. Kulturelle Nischenprogramme
(Kunst, Ethnische Reportagen, Nischen-Musik, Lokale
Musik, Lokales Theater)
8. Stadtteilkultur
(Also Infos und Reportagen zu lokalen Themen der Region,
Veranstaltungstipps usw.)
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Was gehört nicht zur Grundversorgung?
Nun - auch das ist ganz einfach: Alle Formate und Sendungen,
die primär der Entspannung, Unterhaltung dienen - und/oder die
auf große Einschaltquoten zielen.
Das sind also alle
1. Spielfilme, Fernsehfilme, Kinofilme, Krimis
2. Unterhaltungs-Shows (Großer Preis usw.)
3. Alltags- und Beziehungstalkshows
4. Gerichtsshows
5. Kochsendungen
6. Major-Musiksendungen (Musikantenstadl, Major-Konzerte usw.)
7. Major-Kultursendungen/-Übertragungen
8. Alle Sportformate
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Mit dieser Unterteilung sind große Vorteile verbunden: Da Filme und
große Unterhaltungsshows mit großen Stars und Fußball-Übertragnungslizenden
sehr sehr teuer sind, würden die ÖRR sehr sehr viel Geld einsparen können.
Und die Privaten Anbieter hätten keinen unfairen Konkurrenten - wir hätten eine
ziemlich klare Arbeitsteilung.
Die ÖRR müssten - ja dürften noch nicht einmal - auf die Einschalt-
quote achten. Sicher eine Qualitätsverbesserung.
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