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Autor Thema: Gefängnis bei Verstoß gegen Schulpflicht  (Gelesen 3247 mal)

  • Beiträge: 86
Gefängnis bei Verstoß gegen Schulpflicht
Autor: 10. November 2014, 22:56
 7. November 2014 15:31
Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Haftstrafen für Schulverweigerer-Eltern sind rechtens

    Wenn Eltern ihre Kinder nicht zu Schule schicken, sondern zuhause unterrichten, können sie dafür ins Gefängnis kommen.
    Das Bundesverfassungsgericht erklärt eine entsprechende Landesregelung aus Hessen für rechtens.
    In vielen Bundesländern gilt das sogenannte "Homeschooling" allerdings nur als Ordnungswidrigkeit.

Höchstes deutsches Gericht billigt Gefängnis für Schulverweigerer-Eltern


http://www.sueddeutsche.de/bildung/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-haftstrafen-fuer-schulverweigerer-eltern-sind-rechtens-1.2210364


Zitat
Wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken, sondern dauerhaft zu Hause unterrichten, können sie zu Haftstrafen verurteilt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht In Karlsruhe entschieden und eine entsprechende Landesregel aus Hessen gebilligt. Danach können hartnäckige Schulverweigerer-Eltern mit Gefängnis oder hohen Geldstrafen belegt werden.

Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegen zu wirken, argumentierte das Bundesverfassungsgericht.

Bin sprachlos..


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Re: Gefängnis bei Verstoß gegen Schulpflicht
#1: 10. November 2014, 23:00
Da zeigt das System seine hässliche Fratze. Von klein auf indoktrinieren und wehe jemand wendet sich dagegen. Schöne neue Welt.


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Re: Gefängnis bei Verstoß gegen Schulpflicht
#2: 11. November 2014, 11:13
Erwähnen möchte ich noch, dass die Familien, die mir bekannt sind (nur zwei), ihre Kinder jeweils zu einer Fremdschülerprüfung angemeldet haben, damit diese einen offiziellen Schulabschluß erwerben können. Haben wie erwartet jeweils als Jahrgangsbeste die Prüfungen abgeschlossen. Trotzdem will man die Eltern wegsperren. Ich würde mir wünschen, dass dieses Thema auch außerhalb christlicher Kreise mehr Beachtung fände, denn es ist ein Offenbarungseid der deutschen Justiz! Und diese Justiz wollen viele hier anrufen, um Gerechtigkeit zu erlangen - das wird nicht funktionieren.

Im übrigen: Schule dient nicht zur Wissensvermittlung, sondern ideologischen Zwecken. Man schafft sich Zombies die nur noch nachplappern ohne jemals selbst etwas reflektiert oder selbständig durchdacht zu haben. Leider war ich auch 13 Jahre in so einem System, daher weiß ich wovon ich rede.


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Re: Gefängnis bei Verstoß gegen Schulpflicht
#3: 11. November 2014, 11:46
Jeder von uns war in der Schule. Für das Zusammenleben in einer Gesellschaft sind nicht nur Wissens-, sondern auch Wertevermittlung wichtig. Daher hat die Schule ihre Daseinsberechtigung, denn ansonsten würde früher oder später Chaos und Anarchie herrschen. Wollen wir wirklich eine Gesellschaft bestehend aus nur Individualisten haben? Kein Gemeinschaftsgefühl? Kein Zusammengehörigkeitsgefühl? Keine Freundschaften fürs Leben? Nicht von anderen lernen? – Was wäre das für eine Gesellschaft? Ich will sie nicht haben.

Von Einzelfällen sollte man nicht auf eine Verallgemeinerung schließen. Einzelfälle haben auch ihre Berechtigung und bestätigen bekanntlich die Regeln. Letztere sollte man aber deswegen nicht außer Kraft setzen wollen,


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Re: Gefängnis bei Verstoß gegen Schulpflicht
#4: 11. November 2014, 12:57
Zitat von: René
Wollen wir wirklich eine Gesellschaft bestehend aus nur Individualisten haben? Kein Gemeinschaftsgefühl? Kein Zusammengehörigkeitsgefühl? Keine Freundschaften fürs Leben? Nicht von anderen lernen? – Was wäre das für eine Gesellschaft?

Die Schule hat nunmal primär Wissen zu vermitteln. Dass das nicht geschieht, ist seit PISA kein Geheimnis mehr. Darum schwenkt man in der Argumentation jetzt um und argumentiert, die Schule habe gemeinschaftsbildende Wirkung. Werte werden aber primär über die Familie vermittelt, in der Schule nur die jeweils herrschende Elitenideologie. Ich behaupte, dass Kinder aus Homeschooling-Familien weit mehr gemeinschaftsfähig sind als Kinder an öffentlichen Schulen (im Durchschnitt, es mag da und dort Ausnahmen geben).

Zu diesem Thema sei die Reportage Mit Gottvertrauen Bildung bauen wärmstens empfohlen: http://www.youtube.com/watch?v=xMiH2Mhh8qU


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Re: Gefängnis bei Verstoß gegen Schulpflicht
#5: 11. November 2014, 13:49
Wollen wir wirklich eine Gesellschaft bestehend aus nur Individualisten haben? Kein Gemeinschaftsgefühl? Kein Zusammengehörigkeitsgefühl? Keine Freundschaften fürs Leben? Nicht von anderen lernen? – Was wäre das für eine Gesellschaft? Ich will sie nicht haben.

Freie Menschen, die sich auf der Basis freier Vereinbarungen zusammenfinden, darum geht es.

Das von dir sog. "Gemeinschaftsgefühl" ist genau der Herdentrieb, der eine Masse manipulierbar macht. Wer will sich denn schon kritisch gegen die Masse und den Zeitgeist äußern, wenn er merkt, dass das Resultat Entzug von sozialen Beziehungen ist und man geradezu als Aussätziger gilt? Da halte ich doch lieber still, passe mich an und nicke alles mit ab.

In Orwells 1984 sind die Zerstörung der Familie und die ständige Einbettung in eine Gruppe ein Teil der Methoden, um die Menschen zu kontrollieren, da immer jeder jeden im Blick hat und ggf. denunzieren kann.


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Re: Gefängnis bei Verstoß gegen Schulpflicht
#6: 11. November 2014, 17:24
Im übrigen: Schule dient nicht zur Wissensvermittlung, sondern ideologischen Zwecken. Man schafft sich Zombies die nur noch nachplappern ohne jemals selbst etwas reflektiert oder selbständig durchdacht zu haben. Leider war ich auch 13 Jahre in so einem System, daher weiß ich wovon ich rede.
Dem ist nichts hinzuzufügen.

Wer etwas anderes behauptet, verschließt die Augen vor der Wahrheit oder kann / will sie nicht wahrhaben. Ich hatte schon in der 3. Klasse - sprich als ich 9 Jahre alt war - bereits instinktiv gegen dieses Schulsystem bis zum Schluss rebelliert. Heute weiß ich sehr genau, warum.

Da meine Cousine immer noch in diesem "Schulsystem" drin steckt, weiß ich auch, dass der neue Rundfunkbeitrag als etwas "gutes" vermittelt wird.


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Re: Gefängnis bei Verstoß gegen Schulpflicht
#7: 11. November 2014, 22:29
Bei dem Urteil ging es um Hessen.
Goethe war auch Hesse.
Und ging nicht zur Staatsschule.
Nun warten wir vergeblich auf weitere Genies.


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