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Autor Thema: Meine Verhandlung am 5.11.2014 in Regensburg  (Gelesen 14057 mal)

s
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Meine Verhandlung am 5.11.2014 in Regensburg
Autor: 07. November 2014, 02:33
Hallo Leute,

ich gebe euch mal einen Zwischenbericht über meine gestrige Verhandlung:

Nach den üblichen Formalitäten hat sich herausgestellt, dass die Vertreterin des BR meine Klagebegründung gar nicht vorliegen hatte. Der Richter hatte einen entsprechenden Vermerk, dass sie an den BR geschickt wurde. Es war in der Verhandlung natürlich nicht zu klären, wo sie geblieben ist.

Es war dann die Frage, ob die Verhandlung solange unterbrochen werden soll, bis die Vertreterin des BR sie gelesen hat. Der Richter meinte dann allerdings, dass das aus seiner Sicht entbehrlich sei, da es nicht zum Aufgabenbereich des VW-Gerichts gehöre, über die Qualität der Sendeinhalte zu befinden bzw. darüber zu befinden, ob der ÖRR seinen Auftrag erfüllt.

Auf meine Nachfrage hin, ob es in diesem Verfahren vollkommen unerheblich sei, ob der ÖRR seinem Auftrag nachkommt, war seine Antwort: ja

Mit anderen Worten: ob die Zahlungsverflichtung rechtmässig ist, hat im verwaltungsrechtlichen Bereich überhaupt nichts damit zu tun, was die ÖRR senden - zumindest solange sie überhaupt irgendwas senden. Erst wenn sie überhaupt nichts senden würden, dann wäre das von Belang. So die Sichtweise des Richters.
Ausserdem habe das Bundesverfassungsgericht das bereits geprüft (Umfang der Grundversorgung) und für in Ordnung befunden und er könne sich nicht über die Entscheidung des BVGs hinwegsetzen.

Da war ich offen gestanden erst mal platt. Daher ist mein Tip an die, die inhaltlich argumentieren: seid darauf vorbereitet - ich wars nicht. Ob das rechtlich gesehen haltbar ist, weiss ich nicht und ich hatte während des Verhandlung natürlich auch keine Möglichkeit, das zu recherchieren. In so einer Situation hätte ein Anwalt schon hilfreich sein können. Möglicherweise ist das eine zivilrechtliche Frage, ob die gelieferte Leistung der (unfreiwillig) bestellten entspricht und keine verwaltungsrechtliche Frage.

Die Vertreterin des BR meinte dazu, dass es dafür ja die Möglichkeit der Programmbeschwerde gebe und dass jede Beschwerde beantwortet werden müsse. Auf meine diesbezügliche Nachfrage sagte sie, sie müsse allerdings nicht zwangsläufig im Rundfunkrat behandelt werden.

Auf meinen Hinweis, dass der BR bzw. die ÖRR bei der Ausführung ihres Auftrag aus meiner Sicht gegen mehrere Artikel der Bayerischen Verfassung verstossen, die bei dem Urteil vom Mai 2014 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof gar nicht geprüft worden seien, entgegnete der Richter, dass dieser nicht nur die Verfassungsbelange geprüft habe, die in der Popularklage angeführt gewesen seien, sondern die Verfassungsmässigkeit insgesamt geprüft hätte. Und daher käme für ihn eine Überweisung an das Verfassungsgericht nicht in Betracht.

Auf meinen Hinweis, dass auch die politische Unabhängikeit der Verfassungsrichter fraglich sei, reagierte er sehr schroff: "Es ist besser, wenn Sie jetzt nicht weiterreden, sonst muss ich das ins Protokoll aufnehmen". Da ich nicht wusste, was das in der Konsequenz bedeuten könnte, hab ich das dann auf sich beruhen lassen (immerhin habe ich es ausgesprochen :-) ). Dass er diese Bedenken im Hinblick auf die politische Unabhängigkeit der Verfassungsrichter bei Wikipedia nachlesen könne und dass es im Jahr 2000 bereits einmal den Versuch eines entsprechenden Volksbegehren gab, hatte ich in dem Moment nicht parat (die Bayer. Verfassungsrichter werden vom Landtag mit einfacher Mehrheit ernannt - und die hatte jahrzehntelang die CSU).

Nach diesem Zwischenbericht werdet Ihr nicht erstaunt sein, dass der Richter meine Klage abweisen wird - das liess er bereits durchblicken.
Wenn ich die Urteilsbegründung vorliegen habe, werde ich sie ins Forum stellen - wenn das mit meinen technischen Möglichkeiten funktioniert. Ich kann sie nämlich nur abfotografieren, da ich keinen Scanner habe und hoffe, dass ich die Bilder dann einstellen kann.

Zwischenfazit:

Einerseits bin ich mit dem Verlauf der Verhandlung ganz zufrieden, da ich überraschend viel Raum hatte, meine Kritik am ÖRR auszusprechen - obwohl das aus Sicht der Richters für das Verfahren gar nicht relevant war. Und das war eins meiner Ziele, da hinzugehen und meine Wahrheit auszusprechen - vollkommen unabhängig vom rechtlichen Erfolg.

Andererseits bin ich mir nicht sicher, ob ich mich nicht habe über den Tisch ziehen lassen, indem ich die ursprünglich beabsichtigten Anträge (siehe mein Beitrag: "Begründung meiner Klage: Vier Gründe, warum der ÖRR seinen Auftrag nicht erfüllt") wegen vermuteter Aussichtslosigkeit in der Verhandlung dann doch nicht gestellt habe. Möglicherweise kommt der Richter so um die Begründung herum, sie abzulehnen. Doch diese "Einsicht" hatte ich erst hinterher. Ich werde ja sehen, ob er in der Urteilsbegründung darauf eingeht oder nicht.

Alles in allem: es war eine wertvolle Erfahrung - vielleicht auch für euch. Und: nach der Klage ist vor der (nächsten) Klage :-)

Mein abschliessender Tip: nehmt unbedingt jemanden als "BeraterIn" in die Verhandlung mit - es braucht ja kein(e) RechtsanwältIn sein! Es wäre für mich sicher hilfreich gewesen, wenn ich mich als in die Verhandlung direkt "Involvierter" mit jemandem hätte besprechen hätte können, die/der nur in der Beobachterrolle dabei ist (z.B. bei der Frage, ob ich die ursprünglichen Anträge stelle oder nicht). Vier Augen sehen mehr als zwei - und vier Ohren hören mehr als zwei.  Auch bringt das Auftreten zu zweit ein anderes "Stabilitätsgefühl" mit sich - als alleine dazustehen. Darüber hinaus ist es immer gut, eine Zeugin/einen Zeugen zu haben.

liebe Grüsse und bis bald

staatsfern


PS: @Roggi: die Vertreterin vom BR wusste nicht wieviele Verfahren in Bayern anhängig sind - sie vermutete einige Hundert.


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P
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PersonX denkt, dass in der Klage stehen wird, um es dem Richter einfach zu machen die Punkte für welche sich das Gericht selbst nicht zuständig sieht entsprechend im Vorfeld direkt an die Gerichtsbarkeit weiter zuleiten, welche zuständig wäre. So das sich das Gericht von vornherein für diese Punkte ausklammern kann. Jedoch ist sich PersonX noch nicht sicher wie das genau zu formulieren ist, aber das wird sich noch zeigen. Ist ja klar das die einfachen VG sich nicht mit dem Inhalt des Programms befassen werden, das wäre irgendwie zu einfach. Die Frage, welche im Raum steht bleibt, ob Urteile aus der Vergangenheit unter Betrachtung der weiteren Entwicklung der Medienwelt nicht auch zu überdenken und der Anspruch der unbeschränkten Gültigkeit in Frage zu stellen ist. Es kann doch nicht sein, das sich alles weiter entwickelt und Urteile in Stein gemeißelt bleiben.


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S
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Die Zahlungspflicht gründet sich doch aber auf einen Vorteil. Wie kann es dann egal sein ob und was sie senden? Andererseits muss man argumentieren dass der Vorteil für einen persönlich nicht vorhanden ist selbst wenn es 1A Qualitätsfernsehen wär.


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U
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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Die Verwaltungsgerichte interessieren sich offenbar für kein einziges Argument, das den ÖR-Rundfunk kritisiert.
Die sehen nur, ob du gemeldet und damit zahlungspflichtig bist und zitieren zur Sicherheit noch ausgiebig die Urteile des VGH Rhld-Pf und des VGH Bayern bzgl des Steuerarguments.

In meiner Urteilsbegründung (VG Koblenz, 17.07.14) stand als Antwort auf meine 11seitige Klageschrift hierzu allumfassend und wörtlich:
"Soweit der Kläger darüber hinaus die Notwendigkeit einer Neustrukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sieht und auf die Rechtslage in anderen europäischen Ländern verweist, ist dies für die Entscheidung unerheblich."

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9789.msg70654.html#msg70654

Und daß es in der nächsten Instanz ähnlich aussieht, musste ich diese Woche erst erfahren:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11840.msg79775.html#msg79775

Das klingt zunächst einmal alles sehr entmutigend, ich weiß.
Ich möchte dennoch allen zurufen, weiterzumachen, denn nur mit Hartnäckigkeit lässt sich am Ende etwas bewegen.
Auch ich werde den letzten Schritt noch gehen, und, sofern möglich, bis nach Karlsruhe.
Wenn dort entschieden wird, ist das relevant für die Medien, so hoffe ich jedenfalls.

Drücke dir die Daumen, weitermachen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2014, 21:27 von Bürger«
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

G
  • Beiträge: 26
Ich habe den Eindruck, dass alle Klagen in erster Instanz von den Verwaltungsgerichten abgewiesen werden. Man muss sich auch mal vor Augen führen, womit sich so ein Gericht normalerweise befasst. Sicher nicht mit Themen, die verfassungsgerichtliche Fragestellungen betreffen. Das Verfahren muss zum Bundesverfassungsgericht. Also je schneller abgewiesen wird, desto schneller ist der Weg nach Karlsruhe frei. Da wird es interessant.

Was will denn so ein Richterlein auch machen. Bestätigen, dass sein Arbeitgeber einem Gesetz zugestimmt hat, das verfasungsmäßig nicht korrekt ist? Daher sind alle Argumente bzgl. der Verfasungsmäßigkeit vor einem Verwaltungsgericht kaum sinnvoll. Der Richter verweist auf die Urteile ver VGH Bayern und RP und freut sich, schon ein Problem weniger.

Noch zum Thema Steuer: Der Beitrag/Gebühr was auch immer ist meines Erachtens keine Steuer, da diese Gelder 1:1 an den öRR fließen. Einen Steuer geht in einen großen Topf und wird dann verteilt. Eigentlich egal, Steuer oder nicht, das VwG wird sich damit nicht befassen. Auch nicht bzgl. der Qualität des öRR oder ähnlichen Argumenten in der Art.

Allerdings ist eine VwG durchaus geeignet sich mit den Argumenten 1) allgemeiner Vorteil vs. persönlicher Vorteil zu beschäftigen. Nur der persönliche rechtfertigt einen Beitrag. 2) abgegrenzter Nutzergruppe und 3) es muss einen realistischen Tatbestand geben, dass man en Beitrag nicht zahlen muss. Und obdachlos ist wohl unrealistisch... Damit muss sich das VwG beschäftigen und kann dann eben nicht auf andere Themen ausweichen und darüber lamentieren, was die VGHs geurteilt haben. Dazu verweise ich auf den Aufsatz von T. Bölck, erschienen in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 5/2014.

Man sollte sich über eins im Klaren sein (gilt auch im realen Leben): Von mehreren Argumenten ist nur eines das Stärkste. Also greift man die schwachen Argumente an und muss sich mit dem starken nicht rumärgern ...


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  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Hallo staatsfern,

vielen Dank für den interessanten Bericht.

Gleich mal zu:
Der Richter meinte dann allerdings, dass das aus seiner Sicht entbehrlich sei, da es nicht zum Aufgabenbereich des VW-Gerichts gehöre, über die Qualität der Sendeinhalte zu befinden bzw. darüber zu befinden, ob der ÖRR seinen Auftrag erfüllt.

Auf meine Nachfrage hin, ob es in diesem Verfahren vollkommen unerheblich sei, ob der ÖRR seinem Auftrag nachkommt, war seine Antwort: ja

Mit anderen Worten: ob die Zahlungsverflichtung rechtmässig ist, hat im verwaltungsrechtlichen Bereich überhaupt nichts damit zu tun, was die ÖRR senden - zumindest solange sie überhaupt irgendwas senden. Erst wenn sie überhaupt nichts senden würden, dann wäre das von Belang. So die Sichtweise des Richters. Ausserdem habe das Bundesverfassungsgericht das bereits geprüft (Umfang der Grundversorgung) und für in Ordnung befunden und er könne sich nicht über die Entscheidung des BVGs hinwegsetzen.

Das ist dann jetzt sozusagen der Freibrief, dass das "Programm" der Anstalten völlig unangreifbar wäre.
Sogar die permanente Anzahl von 0 Zuhöhern /Zuschauern wäre damit nun völlig gerechtfertigt.


Für mich klingt das jetzt wie die endgültige Bestätigung,
dass es sich hierbei, im Grunde genommen, eigentlich um
eine staatlich geschützte, unbefristete Luxus-Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
ohne Nützlichkeitsgarantie handelt,
die, aber unlogischer Weise, durch Beiträge finanziert werden soll.

Es fällt schon mehr als auf, dass in dieser de-facto-ABM tatsächlich auch äußerst viele Abgeordnete nebst vieler ihrer Familienmitglieder "beschäftigt" sind ("Aufsichtsgremien", Tochterunternehmen usw...,
bspw. auch : http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/181313/bverfg-urteil-zum-zdf-staatsvertrag ) .

Markus



Edit:
Seit 2012 dürfte es aber normalerweise keine geförderten Beschäftigungen als ABM mehr geben....
( http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18659/arbeitsbeschaffungsmassnahmen )


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2014, 11:52 von unGEZahlt«

A
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Auch wenn sich deine Niederlage bitter anhört (tut mir leid, Staatsfern) , Es ist für mich einfach logisch, dass das Gericht sich nicht für die Inhaltskontrolle zuständig sieht. Hier geht es um die Rechtmäßigkkeit der Beitragszahlung.  Dies mit den unzureichenden Inhalten zu begründen ist einfach weit hergeholt.  Dazu müsste man die Kontrollinstanzen oder den Gesetzgeber selbst z.B.wegen mangelhafter Kontrolle o.ä. verklagen.

Dein verlorener Prozess ist für uns alle eine nützliche und dringliche Warunung,  uns viel besser vorzubereiten und solidarischer zu kämpfen. Danke  für deinen Hinweis an alle "einsamen Wölfe".  Wir brauchen unbedingt einen wesentlich soldarischeren, sachlicheren und professionelleren Umgang mit dem Thema. Es nützt nur dem Gegner wenn wir uns hier Mut machen, indem wir ihn als koruppten Idioten darstellen.  Selbst wenn es so wäre, ist das System gegen solche Kiritk weitgehend immun. Aber unangemessene Polemkik macht hundert gute Argumente zu nichte.

Ich hoffe, wir lernen noch schnell genug...


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Auf meinen Hinweis, dass auch die politische Unabhängikeit der Verfassungsrichter fraglich sei, reagierte er sehr schroff: "Es ist besser, wenn Sie jetzt nicht weiterreden, sonst muss ich das ins Protokoll aufnehmen". Da ich nicht wusste, was das in der Konsequenz bedeuten könnte, hab ich das dann auf sich beruhen lassen (immerhin habe ich es ausgesprochen :-) ).

In der Konsequenz hätte das bedeuten können, dass du dich auf ein Strafverfahren wegen §§ 90b, 185-188 StGB  gefasst machen dürftest. Das Protokoll würde dafür als Beweismittel verwendet.


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Hallo staatsfern,

trotzdem – gute Arbeit insbesondere unter diesen Umständen! Jede Verhandlung/Urteil dieser Art spricht Bände, wie diese Seilschaft funktioniert etc.

z.B.:
Es war dann die Frage, ob die Verhandlung solange unterbrochen werden soll, bis die Vertreterin des BR sie gelesen hat. Der Richter meinte dann allerdings, dass das aus seiner Sicht entbehrlich sei, da es nicht zum Aufgabenbereich des VW-Gerichts gehöre, über die Qualität der Sendeinhalte zu befinden bzw. darüber zu befinden, ob der ÖRR seinen Auftrag erfüllt.

Daran sieht man einmal mehr, was von der Klagebegründung gehalten wird und welchen Respekt und Wertschätzung dem Kläger und Steuerzahler entgegen gebracht wird. Im umgekehrten Fall hätte man wahrscheinlich wegen mangelnder Vorbereitung o.ä. schnell für die Gegenseite entschieden.

Ich stimme auch zu, dass man sich künftig noch besser organisieren muss. Ein einzelner RA reicht m.E. leider nicht mehr aus. Man sollte eine ganze Arbeitsgruppe dran setzen können, die wunde Punkte offenlegt und entsprechend die Klageflut so steuert, dass nicht mehr ausgewichen werden kann. Wie man so etwas finanziell gestemmt bekommt, weis ich auch nicht. Es sollte auch nicht sein, dass aus Geldmangel eine bereits eingereichte Klage zurück genommen wird oder die Klage erst gar nicht eingereicht wird.


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Macht es jetzt noch sinn vor dem VG zu klagen, bzw. welche Argumente oder Angriffspunkte bleiben einem noch?
Vielleicht wäre es besser jeden Monat 1 Euro zu überweisen. Würde man damit einer evtl. Zwangsvollstreckung zuvor kommen weil man ja Zahlungsbereitschaft zeigt?


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Re: Meine Verhandlung am 5.11.2014 in Regensburg
#10: 08. November 2014, 13:11
Nein irgendwann wollen die den Restbetrag doch und kommen pfänden.


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Re: Meine Verhandlung am 5.11.2014 in Regensburg
#11: 08. November 2014, 14:21
KR23

klaro mach das Sinn. Wer nicht kämpft, hat schon verloren und wird zu lebenslänglich verdammt. Die Klage ist in dieser Sache für den Einzelnen (und neben der Beteiligung an Öffentlichsarbeit) der einzige Weg um sich Gehör zu verschaffen. Auch wenn bisher alle Klagen mehr oder weniger abgewiesen wurden ist dieser Protest nicht zu verleugnen und mindestens Sand im Getriebe.

Als Argumente kommen nach wie vor noch fast alle in Frage, die in diesem Forum diskutiert werden. Z.B. die Zusammenstellung von Roggi. Bisher wurden diese von den Gerichten nicht hart wiederlegt sondern nur zerredet oder überhaupt nicht beachtet.

Gehe davon aus, dass man mit 1 Euro genauso mit Inkasso Methoden belästigt werden wird.


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Re: Meine Verhandlung am 5.11.2014 in Regensburg
#12: 08. November 2014, 14:39
noch was zu den Klagen - habe vor kurzem beim VG meines Einzugsbereichs angerufen um zu erfahren, wieviel Klagen denn dort bereits eingereicht wurden etc. Man sagte mir, dass man dies (mir?) nicht sagen könnte bzw. dies garnicht wüsse. Ich gehe davon aus, dass es mehr sind als man denkt und die Macher versuchen, die kritische Masse im Griff zu behalten. Das sieht man auch an den nur vereinzelten Bescheidungen, so lässt sich die Klagewelle in Abhängigkeit von der Bearbeitungskapazität und nach öffentlicher Verträglichkeit dosieren. Man hat auch die Studenten lange nicht belästigt und jüngst sogar aus dem Fahndungsraster herausgenommen (warum wohl). Ein bekannter RA hat trotz Zahlungsverweigerung seit 01.01.2013 bis heute keinen Bescheid zugeschickt bekommen. Zufalll? Vielleicht!?


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Re: Meine Verhandlung am 5.11.2014 in Regensburg
#13: 08. November 2014, 17:57
noch was zu den Klagen - habe vor kurzem beim VG meines Einzugsbereichs angerufen um zu erfahren, wieviel Klagen denn dort bereits eingereicht wurden etc. Man sagte mir, dass man dies (mir?) nicht sagen könnte bzw. dies garnicht wüsse.
...vielleicht mal als "Pressevertreter" (eines "blogs"?) an die Pressestelle wenden?
Oder eine Anfrage über den Landtag lancieren - wie hier in Berlin seitens eines Intitiators über die Abgeordnete der LINKEN geschehen:
Anfrage an das Abgeordnetenhaus Berlin-Widersprüche gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9732.0.html

Ich gehe davon aus, dass es mehr sind als man denkt und die Macher versuchen, die kritische Masse im Griff zu behalten.

Allein beim WDR sollen bislang ~750 Klagen anhängig sein, beim NDR ~590 > das macht hochgerechnet auf die ~10 Sendeanstalten in Summe geschätzte 5.000-7.500 Klagen bundesweit...
Tendenz steigend ;)
Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11656.msg78701.html#msg78701


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L
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Re: Meine Verhandlung am 5.11.2014 in Regensburg
#14: 09. November 2014, 13:51
Das Richter hat korrekt reagiert.

Es ist echt ermüdend, immer wieder darauf hinzuweisen, dass eine Klage nur in der Sache erfolgreich sein kann. Und das sind nun mal: Konsumzwang / Steuer. Alle anderen Argumente sind blödsinnig.

Hat eigentlich jemand die Sache jemals bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getrieben? Das wäre nämlich die eigentliche letzte Instanz.


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