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Autor Thema: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen  (Gelesen 24791 mal)

S
  • Beiträge: 2.177
Wie denkt ihr über die Berufung, den weiteren Zeitaufwand und die Finanzierung der Berufung nach?

Wie gesagt, für jede Klage gibt es ein wenig Geld von mir, solange es nicht zu viele Klagen werden.

Aber öffentlich unterstütze Klagen sollten doch ein wenig öffentlicher werden: Klageschrift, Urteil, aber persönliche Sachen schwärzen.

Auch eine kleine Ausführung, warum diese oder jene Klage gewählt wird.


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p
  • Beiträge: 647
Hmmm war zu erwarten das ganze...

Ich mach da nichts, bis die mich einsperren.
Es müssen mal an die 1000 Menschen in den
Knast gehen, wegen dem Mist. Dann ändert sich was.

Also nicht das Ihr mich steinigt oder so,
das ganze ist schon nah an dem Fas.......
Nicht mit mir  >:D.
Muss man soweit treiben bis auf der ganzen Welt darüber geredet wird.

Ich betonne noch mal das ist meine Bescheidene Meinung... 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2014, 01:11 von Uwe«

s
  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
@ maxkraft24
Ich würde auch sagen: unbedingt weitermachen, da Du so gute Argumente und einen kompetenten Anwalt hast und bin ebenfalls bereit, einen finanziellen Beitrag dazu zu leisten.


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  • Beiträge: 17
Ich möchte auch in die Spenderliste aufgenommen werden, bitte Info dazu an mich, wenn es soweit ist.


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  • Beiträge: 61
Zum weitermachen gibt es sicher keine vernünftige Alternative. Zur Soldarität auch nicht.

Aber ich denke, dabei darf es nicht bleiben, sonst ist die Gefahr groß, dass das Ganze nur ein kurzes Feuerwerk wird.

Im Klartext: Neben der Berufung sollten weitere konzertierte, aufeinander abgestimmte und zeitgenaue Kampangen gestartet werden, wie zum Beispiel:

- gezielte, professionelle PR-Akionen, die sich kein Medium leisten kann zu ingnorieren
- Systematische, abgestimmte Aktionen der Aktionsgrupppen wie Runde Tische
- Gezielte Lobbyarbeit bei und mit interesseverwandten Gruppen, Institiutionen und Einflusspersonen
- Massenhafte Präsenz vor und bei den Gerichtsverhandlungen

Bei allem Respekt für das bereits geleistete, es sollte sich jeder im Klaren sein, das es mit ein paar annonymen Postern und Wohltätigkeitspendern in einem nietlichen Forum nicht getan ist. Mit ein paar Euro kann man den Kampf fortsetzen, sicher. Um aber auch noch zu gewinnen braucht es deutlich mehr als ... [Abschnitt vom Moderator gelöscht] Spätestens seit uns Unisono-Urteile wie dieses vorliegen, sollte dem letzten klar geworden sein, dass das System die Beute nicht freiwillig loslassen wird. Der Preis der Freiheit könnte noch richtig hoch werden, auf jeden Fall steigt er mit jedem Tag des Abwartens weiter.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2014, 22:10 von Viktor7«

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  • Beiträge: 1.126
Leider kommen die werten Herrschaften kaum mit Bescheiden aus dem Quark. Wenn die sich eines Rechtsstaates würdig verhielten und mit offenem Visier, also mit Bescheiden von  Anfang an arbeiten würden, hätte man auch von Anfang an ein wahres Staccato an Klagen loslassen können.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

m
  • Beiträge: 272
Hallo Kämpfer,

anbei das versprochene Rundfunkurteil VG Arnsberg 20.10.2014:

Rundfunkurteil-VG-Arnsberg-20.10.2014.pdf

Die Wiedergabe des Tatbestands (Wiedersprüche/Klagen, schriftliche Einlassungen zum Streitfall) zu Anfang des Urteils enthält viele Lücken und einige Ungereimtheiten, trotz Korrekturen der falschen Sachverhalte durch zusätzliche Schriftsätze:

Zitat
Auf "wessen Klage" sich diese beiden Behauptungen in der Klageerwiderung des Beklagen (WDR) beziehen, weiß nur der Beklage selbst. Die Punkte/Argumente kommen in meiner Klage nämlich gar nicht vor:

- "Entgegen der vom Kläger geäußerten Ansicht, handelt es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer." (S. 11 von 21)
- "Soweit der Kläger vorbringt, durch den Rundfunkbeitrag auch in seiner Religionsfreiheit verletzt zu sein, erschließt sich dieser Vortrag dem Beklagten nicht." (S. 19 von 21)


Die Ausführungen über diese Punkte sind insoweit überflüssig, als z.B. die Steuerfrage gar nicht aufgeworfen wurde. In der Klage ging um die Rechtmäßigkeit des Beitragsstaus und die Verletzung der allgemeinen Handlungs- und Informationsfreiheit.

Interessant, wenn überhaupt, sind die Entscheidungsgründe ab Seite 9 (pdf Seite 10). Sonstige Bemerkungen siehe bitte hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.0.html

Kämpferische Grüße
Maxkraft24


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Danke Maxkraft,

für das Urteil. Ich würde gern die Klageschrift dazu lesen. Steht die irgendwo?


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Danke Maxkraft,

für das Urteil. Ich würde gern die Klageschrift dazu lesen. Steht die irgendwo?

Hallo Asterix,

meine ursprüngliche Klage beinhaltete die gleichen Punkte des Widerspruchs, den ich hier reingestellt habe: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6452.0.html

http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/Widerspruch%20-%20Bescheid%20II.pdf


Die Erweiterung der Klage durch Herrn RA Bölck bezieht sich im Wesentlichen auf die allgemeine Handlungs- und Informationsfreiheit sowie den Beitragsstatus "kein Beitrag", wie er im dem Artikel "Der Rundfunkbeitrag - Eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe" in der NVWZ:
https://beck-online.beck.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2fzeits%2fNVWZ%2f2014%2fcont%2fNVWZ.2014.266.1.htm#A
dargelegt hatte. Eine offizielle Genehmigung zur Veröffentlichung der Klageerweiterung von Herrn Bölck habe ich nicht. Nur diese drei Säulen sind am wirkungsvollsten und lohnen von jedem Klagenden auf eigene Weise vertieft und vor dem Gericht professionell verteidigt zu werden. Aus diesem Grund poste ich auch nicht meine alte Klage im Forum rein, um nicht unnötig auf weniger wirkungsvolle Argumente abzulenken. Wir sehen alle, wie schwierig es ist, mit den besten Waffen voranzukommen. Zurzeit schärfen wir unsere Argumente, um bald wieder in die Berufung zu gehen.

die allerbesten Grüße
Maxkraft


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Wie sieht es aus? Wird weiter gemacht?


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Habe mich nun auch mal durch gelesen! Ich muss sagen, Max gute Arbeit und weiter so !!!!

Mich würde der aktuelle stand der Dinge Interessieren.


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  • Beiträge: 272
Rechtsanwalt Bölck und ich sind uns nach längerem Gespräch einig geworden. Bald geht es mit der Berufung und zusätzlichen Infos weiter.

Schönes Wochenende Kämpfer
Maxkraft


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  • Beiträge: 268
Viel Erfolg!


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  • Beiträge: 5
Man müsste ein Konto einrichten wo die Gemeinschaft Ihren Rundfunkbeitrag als Spende überweist. Bedürftige würden dann aus diesem Topf Finanzielle Unterstützung erhalten.  ;)


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