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Autor Thema: NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen  (Gelesen 24795 mal)

j
  • Beiträge: 12
Meine Unterstüzung ist auch sicher.


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B
  • Beiträge: 422
Servus Fuuuuu.

Ich denk auf die "Medien" brauchst hier nicht sonderlich zählen, schließlich geht es genau um diese; sie werden sich also schön still halten. Inwieweit das allerdings die Zeitungen(jaaa, auch das sind Medien) ausschlachten bleibt abzuwarten, ich erwarte da allerdings nicht viel; der Fisch stinkt immer vom Kopf aus und in Deutschland stinkts gewaltig !!

Die Bündelung der Kräfte halte ich auch eher für vielversprechend.

Grüße vom tom

Ich frage mich, warum informieren die ÖR nicht ganz neutral auch über den zunehmenden Unmut der Beitragszahler/-verweigerer und die zahlreichen Klagen, die gegen den Beitrag laufen? Schliesslich ist das auch ein Thema, was die Allgemeinheit, vor allem auch die Zahler interessiert, oder?  ;D

Ich weiß, ein schlechter Scherz...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2014, 19:56 von Blitzbirne«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

  • Beiträge: 5
  • Unser ör-Rundfunk ist weltweit der teuerste. Danke
@maxkraft 24:
Erstmal vielen Dank für Dein Engagement!

Meine Unterstützung und eine Spende für den Fortgang der Klage sage ich Dir hiermit gerne zu  :D

Die GEZ bezeichnet die 17,98 € monatlich als "solidarischen" Beitrag. Wenn möglichst viele aus diesem Forum ihren Beitrag von 17,98 €
auch nur einmalig für den Fortgang der Klage spenden, dann ist vielmehr das solidarisch!



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  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Ein Fortsetzung in den Urteilen der Schande ... ohne Worte , einfach nur schlimm
Meine weitere Unterstützung ist hiermit zugesichert.


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You can win if you want

c
  • Beiträge: 2
meine unterstützung ist auch sicher!

...wir sollten auf die straße gehen, wie die menschen in ungarn...


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Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Ich unterstütze dein Berufungsverfahren mit RA Bölck natürlich
weiter.
Irgendwo werden wir auch mal einen Richter finden der sich
im 21 Jahrhundert auskennt.  >:D


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

d
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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Ich werde auch finanziell unterstützen.


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m
  • Beiträge: 272
@Alle,

herzliches Danke für die vielen aufmunternden Worte, den Zuspruch und Euren Kampfwillen. Das stärkt ungemein.

Einige kommentare von Herrn RA Bölck habe ich im ersten Posting einfließen lassen. Natürlich hält er und ich von dem Urteil wenig. Die Richter haben in der Urteilsbegründung die Argumente nicht eingehend geprüft und widerlegt. Das VG Gericht sagt es indirekt selbst: sie würden gerne anders persönlich urteilen, müssten dann jedoch die veralteten oder sogar falschen Denkmuster korrigieren.

Soweit ich zeitlich dazu komme, schwärze ich einige unnötige persönliche Stellen/Namen und stelle es euch zur Verfügung. Das wichtigste von den 30 Seiten sind die Entscheidungsgründe, die ich euch bereits verkürzt mitgeteilt habe.
 
Grüße Euch alle herzlich - bis bald
Maxkraft24 (Robert)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2014, 22:53 von maxkraft24«

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Gibt es weitere Beiträge(als Abgabenart) trotz Vorhandensein von Konkurrenz(Medien)?

ps: ist wegen abzugeltendem Vorteil

Individuell zurechenbar ist eine Leistung,
(X)  1.   die beantragt oder sonst willentlich in Anspruch genommen wird,
(X)  2.   die zugunsten des von der Leistung Betroffenen erbracht wird,
(X)  3.   die durch den von der Leistung Betroffenen veranlasst wurde oder
(?)  4.   bei der ein Anknüpfungspunkt im Pflichtenkreis des von der Leistung Betroffenen rechtlich begründet ist;

im Pflichtenkreis des von der Leistung Betroffenen = Allgemeinheit der Steuerzahler


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2014, 22:53 von 907«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

K
  • Beiträge: 810
Zitat von: einem nicht ganz zurechnungsfähigen Verwaltungsgericht
"Der besondere Vorteil ergibt sich daraus, dass im Geltungsbereich des RBStV in praktisch jeder Wohnung Rundfunkempfang möglich ist"

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird alles getan, selbst wenn dies erfordert, die Grundsätze der Logik aufzuheben.

Wenn in jeder Wohnung Rundfunkempfang möglich ist, dann heißt das nichts anderes, als dass Rundfunkempfang eine allgemein verfügbare technische Gegebenheit ist.

Es fragt sich daher:
(1) Worin besteht der besondere Vorteil einer allgemein verfügbaren technischen Gegebenheit?
(2) Wenn doch der Rundfunkbeitrag ganz allgemein den Rundfunkempfang entgilt: Stellt der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Rundfunkempfang tatsächlich her?


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m
  • Beiträge: 272
Zitat
"Der besondere Vorteil ergibt sich daraus, dass im Geltungsbereich des RBStV in praktisch jeder Wohnung Rundfunkempfang möglich ist"

Den "besonderen" Vorteil gab es im Jahre 1980, es gab nur diesen einen ö.-r. Rundfunk für Information und Unterhaltung.

Bildhaftes Beispiel:
Im Geltungsbereich, in der Nähe der Wohnung, gibt es x Möglichkeiten sich mit Lebensmittel einzudecken. Niemand wird auf die krankhafte Idee kommen, die Menschen per Gesetz zu zwingen, ihr Geld bei einem dieser Anbieter abzuliefern. Zumal die Produkte des x-ten Anbieters nachweislich verändert werden. Einige wahrhaft gute Produkte werden nachweislich absichtlich nicht angeboten.


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a
  • Beiträge: 1
An maxkraft24 und euch alle:
Auch mit mir als Neuling im Forum könnt ihr rechnen, wenn es in die weiteren Instanzen geht...!
arminius


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2014, 15:45 von Bürger«

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Zitat
Diesen - im übrigen nicht mehr sonderlich aktuellen - Entscheidungen ist nicht die Rechtsansicht zu entnehmen, der Begriff des Beitrags setze zwingend voraus, dass er - der Beitrag - nur von einem eingeschränkten Kreis Betroffener erhoben werden dürfe.
Ach die alten Entscheidungen. Mal überlegt - das Grundgesetz ist noch älter und deswegen gilt es dann nicht? ("Alte Entscheidungen" war die mündliche Erwiderung des WDR Rechtsanwalts bei der Verhandlung in Arnsberg)

Die Ähnlichkeiten der "Urteilsbegründungen" einiger der "unabhängigen" Verwaltungsgerichte mit den Ausführungen der Anstalten, sind für mich ein Hinweis darauf, dass da im Grunde oft einfach nur die Anträge auf Klageabweisungen von den Anstalten übernommen werden.

Und bei ganz skrupellosen Verwaltungs"richtern" es kommt sogar vor,
dass einfach mal nur ein Wikipedia.de-Artikel für eine Urteilsbegründung herhält (!)  >:( :
Anmerkungen zu einem Urteil des VG Potsdam
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10487.msg71745.html#msg71745

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2014, 15:45 von Bürger«

R
  • Beiträge: 1.126
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Was haben die denn auf den 30 Seiten so geschrieben, wenn sie sich nicht einmal an Deinen und den Ausführungen Deines RA orientiert haben und darauf nicht eingegangen sind? Das läßt einen schon staunen. Ich bin  jedenfalls äußerst gespannt auf dieses Kunstwerk deutscher Rechtsprechung im 21. Jahrhundert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2014, 15:44 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
@ maxkraft24

hast du auch dieses Argument gehabt? Was wurde dazu gesagt?

Zitat
Auch Heydt erörtert die Frage eines Vorteils, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk vermittelt. Hierbei berücksichtigt er die Problematik, dass der Einzelne möglicherweise keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfängt. Nach seiner Ansicht rechtfertige sich die Erhebung der "Rundfunkgebühr" dadurch, dass jedermann potentiell Interesse am Rundfunk habe. Das für den Beitrag wesentliche Merkmal des besonderen Interesses könne unwiderlegbar für alle vermutet werden, sogar dann, wenn sie gar nicht im Besitz eines Rundfunkgerätes seien.
Begründet wird der Beitragscharakter auch damit, für den Gegenleistungscharakter ausschlaggebend und ausreichend sei, dass die dauernde unkontrollierbare Nutzung wahrscheinlich sei.
Konsequenz dieser Auffassung ist, dass ein jeder leistungsbezogene Gesichtspunkt mit Blick auf den Einzelnen entbehrlich wird und der Einzelne gleich jedermann zur Beitragsleistung verpflichtet werden kann. Dies ist aber Merkmal der Steuern und nicht des Beitrages.


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“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

 
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