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Autor Thema: FAZ: "Deutschlands Richter sehen fern"  (Gelesen 6727 mal)

Uwe

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FAZ: "Deutschlands Richter sehen fern"
Autor: 02. November 2014, 20:32


FAZ: "Deutschlands Richter sehen fern"


Foto:dpa

Generalisieren, typisieren und pauschalieren: Wer macht das nicht gerne? Es macht das Leben doch so schön einfach, wenn man alles über denselben Leisten schlägt.
Ein Maßstab für alle, Ungleiches wird gleich, was nicht passt, wird passend gemacht.

Beim Rundfunkbeitrag verfährt der Gesetzgeber - das sind die Bundesländer - nach diesem Motto. Zahlen müssen alle, die eine Wohnung angemeldet haben, durchgezählt werden alle, die berufstätig sind, in ihren Betrieben, und diese wiederum werden gemäß der Anzahl ihrer Mitarbeiter und ihrer Filialen zur Kasse gebeten. Wen schert es, dass dabei Ungleichheiten entstehen?

mehr auf:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/runfunkbeitrag-deutsche-richter-tun-alles-fuer-ard-und-zdf-13232822.html


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Re: FAZ: "Deutschlands Richter sehen fern"
#1: 02. November 2014, 21:46
;)
Zitat
Danke, Herr Hanfeld, dass Sie dies so kritisch begleiten!

"Wer gegen den Rundfunkbeitrag klagt, hat keine Chance." ist etwas verkürzt/ verfrüht.
Dieser Eindruck mag sich zwar einstellen bzgl. der unterinstanzlichen "Urteile", ist aber nahezu "logisch", da ein letztinstanzliches Urteil ohnehin erst durch das BVerfG (oder gar erst den EGMR) erfolgen kann und wird. Bis dahin heißt es Ausdauer & Gelassenheit bewahren und im öffentlichen Druck nicht nachlassen.

Die Losung kann nur lauten:
ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter!

...diesen Slogan in die web-Suche eingegeben, finden sich sachliche Petitionen & Initiativen, die sich dieser verfassungswidrigen Generalisierung/ Typisierung/ Pauschalierung widersetzen.
Bitte also informieren und den Unmut dort auch öffentlich und nachweislich dokumentieren.

Solch einen Artikel an prädestinierter Stelle wünschte ich mir mal über diese stetig wachsenden Initiativen, die radikale Kurskorrekturen und grundlegende Reformen einfordern.

Es tut so Not...


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K
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Re: FAZ: "Deutschlands Richter sehen fern"
#2: 02. November 2014, 22:25
Zitat von: Michael Hanfeld
Generalisieren, typisieren, pauschalieren - diesen in drei Worte gefassten Persilschein hat das Verwaltungsgericht dem Gesetzgeber ausgestellt und sich dabei so eng an die gleichlautenden Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte angelehnt, dass man den Eindruck hat, hier schreiben Richter nur noch voneinander ab.

Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gleichgeschaltet ist, ist weder eine Neuigkeit noch ein Geheimnis. Dass aber die Verwaltungsgerichtsbarkeit derart ignorant gleichgeschaltet ist, zeichnet ein äußerst zweifelhaftes Bild der deutschen Rechtsprechung.


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E
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Re: FAZ: "Deutschlands Richter sehen fern"
#3: 03. November 2014, 19:58
ow, nun bin ich echt Platt. Gestern habe ich einen Artikel der FAZ kommentiert und hatte bis vor gut einer Stunde fast 600 gefällt mir Bewertungen. Und nun ist mein Beitrag gelöscht worden. Ich bin platt.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/runfunkbeitrag-deutsche-richter-tun-alles-fuer-ard-und-zdf-13232822.html#lesermeinungen

und hier mein Wortlaut in den Kommentaren bzw. Meinungen:

Zitat
Im Geschichtsunterricht lernten wir die Geschichte der Gerichtbarkeit, Richter während des dritten Reiches. Die Richter passten alle Urteile der schlimmen Faschistischen Regierung an.
Heute erkenne ich diese Urteilsfindung der Richter täglich wieder. Angefangen, das Urteile im Namen des Volkes gesprochen werden und wenn das Volk den Inhalt erfahren möchte, wird das Urteil als geheim eingestuft oder nur teilweise (Wichtige Details werden geschwärzt) dem Volk zum Nachlesen gegeben.
Ganz schlimm sind jetzt diese Urteile über das Rechtswidrige Beitragsgesetz des Rundfunkbeitrages. Die Rundfunkanstalten halten sich eine Inkassofirma (GEZ) und kassieren bei jedem Wohnungsinhaber rechtswidrig ab und die Richter sprechen abgestimmte Urteile aus. Sogar im Wortlaut sind sie gleich und so widerlich, dass der normale Bürger nur noch Wut empfinden kann.
So verstricken sich im Jahre 2014 Richter in das Unrechtsregime von heute.


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s
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Re: FAZ: "Deutschlands Richter sehen fern"
#4: 03. November 2014, 21:18
ow, nun bin ich echt Platt. Gestern habe ich einen Artikel der FAZ kommentiert und hatte bis vor gut einer Stunde fast 600 gefällt mir Bewertungen. Und nun ist mein Beitrag gelöscht worden. Ich bin platt.

Vielleicht macht es für dich Sinn, deinen Kommentar hier
http://dezensiert.wordpress.com
einzustellen.


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R
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Re: FAZ: "Deutschlands Richter sehen fern"
#5: 04. November 2014, 15:04
Die Nazi-Keule auszupacken, hat noch nie etwas gebracht. Hättest Du den offensichtlichen Fascho-Kram weggelassen, wäre Dein Beitrag mit  Sicherheit erhalten geblieben. Wenn Du allerdings Bezüge zur Vergangenheit herstellen willst, solltest Du es einfach ein wenig mehr umschreiben.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

p
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Re: FAZ: "Deutschlands Richter sehen fern"
#6: 04. November 2014, 18:39
Hmmm wieso wurde den sein Beitrag gelöscht? Darf er seine Meinung nicht äußern?
Stimmt dies ist Demokratie, das ultimative der Diktaturen  :)


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Re: FAZ: "Deutschlands Richter sehen fern"
#7: 04. November 2014, 21:24
Zum Thema Deutschlands Richter muss man sich dringend fragen, inwieweit sie finanziell sowie geistig unabhängig von der Beitragsservice Lobby sind. Da es letztendlich nicht möglich ist ihre Unabhängigkeit eindeutig festzustellen, müssten ihre Urteile bitte ungültig sein. Das Ganze wäre bereits heute definitiv ein Fall für eine unabhängige Instanz außerhalb Deutschlands… aber wir wissen, so resolut darf es ja nicht funktionieren.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

T
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Re: FAZ: "Deutschlands Richter sehen fern"
#8: 08. November 2014, 12:06
Zitat von: Michael Hanfeld
Generalisieren, typisieren, pauschalieren - diesen in drei Worte gefassten Persilschein hat das Verwaltungsgericht dem Gesetzgeber ausgestellt und sich dabei so eng an die gleichlautenden Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte angelehnt, dass man den Eindruck hat, hier schreiben Richter nur noch voneinander ab [...]
"Der Gesetzgeber", schreibt das Verwaltungsgericht Hannover, "ist nicht verpflichtet, eine Befreiungsmöglichkeit für Personen vorzusehen, die von der ihnen eröffneten Nutzungsmöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keinen Gebrauch machen."

Zu dieser unglaublichen Sentenz schreibt ein Leserkommentar trefflich
Zitat von: Jens von Coburg
Der Gesetzgeber ist nicht berechtigt, Haushalte und Betriebe abzukassieren, die von der ihnen ungefragt eröffneten Nutzungsmöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keinen Gebrauch machen.



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i
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Re: FAZ: "Deutschlands Richter sehen fern"
#9: 08. November 2014, 13:55
auf Google eingeben:  rundfunkbeitrag-was-passiert-wenn-man-nicht-zahlt

auf anwaltauskunft.de
Artikel plus interessante Forenbeiträge


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Re: FAZ: "Deutschlands Richter sehen fern"
#10: 08. November 2014, 17:06
...diese "Anwaltsauskunft" wurde im Forum schon mal thematisiert unter

Deutscher Anwaltverein: "Rundfunkbeitrag: Was passiert, wenn man nicht zahlt?"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9939.msg68371.html#msg68371

Mein Fazit:
Wir sollten meines Erachtens nach solche Artikel nicht unkommentiert einstellen.

Dieser Artikel gibt die Rechtslage nur unvollständig und damit verzerrt wieder.
Allein die Verwurstelung von "Rundfunkgebühr" und "Rundfunkbeitrag" in einem Atemzug lässt für mich persönlich diesen Artikel fachlich unausgegoren erscheinen.

Die Möglichkeit eines Antrags auf "Aussetzung der Vollziehung" wird überhaupt nicht erwähnt.
Stattdessen klingt es so, als ob man so oder so zahlen müsse.

Und die Grundrechtswidrigkeit wird gar vollkommen unter den Tisch gekehrt.

Sorry, aber ich empfehle:
Gar nicht erst lesen!

...oder allenfalls erst, wenn man sich eingehend vorinformiert & eingelesen hat, das Konstrukt & Prozedere prinzipiell verstanden hat und somit diese Informationen selbst einordnen kann.


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