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Autor Thema: Anmelden aber wann  (Gelesen 6762 mal)

b
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Anmelden aber wann
Autor: 30. Oktober 2014, 10:06
Hallo.

Person A hatte letzte Woche den Brief zur Anmeldung bekommen.

Da Person A kein Stress haben will wird sich Person A wohl anmelden, weil Person A keinen anderen Ausweg sieht.

Muss Person A sich zum 1.1.2013 anmelden oder kann Person A z.b. den 1.7.2014 angeben obwohl Person A schon vor 2013 in der Wohnung gelebt hat!??

Wenn die einen Zwangsanmelden dann zum 1.1.2013 oder??
Eine Zwangsanmeldung wird garantiert erfolgen oder können die einen doch vergessen zumal Person A zum 1.4 wieder umzieht!?



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Re: Anmelden aber wann
#1: 30. Oktober 2014, 11:44
Fragen über Fragen, und auch nicht selten die selben ;-)

Keinen Ausweg ;-) der war gut, es ist schlicht egal, ob Person A sich anmeldet oder nicht. Ein möglicher Ausweg wäre die P... welche das verbockt haben aus D... zu verjagen und die R... zu wechseln und ÖRF abschaffen.

Durch den Datenabgleich mit einer x Meldebehörde wurden und werden Daten zum alten Wohnort übermittelt, da werden auch Daten übertragen, welche sagen wir mal Datenschutzrechtlich fraglich sind, aber die Angabe dass erst seit x irgendwo gewohnt wird ... interessiert beim BS nicht, wenn die dort andere Daten von der Meldebehörde haben, dann kommt eine Antwort in der Art --> uns liegen andere Daten vor, wir haben Ihre Anmeldung entsprechend angepasst.

Wenn dem BS Daten einer Meldebehörde vorliegen, dann auch diese, welche in der Vergangenheit lagen, der BS hat da so eine Datenschutzrechlich bedenkliche Speicherpraxis, und nein die vergessen Person A nicht. Es kann aber passieren, das zunächst erstmal eine Anmeldung zu einem Datum X welches nicht der 1.1.2013 ist erfolgt, wird darauf durch Person A gezahlt, wird bestimmt ein Nachschlag fällig, für 1.1.2013 bis Datum X --> das gab es hier wohl schon mal, oder ähnlich. Die Suche könnte helfen.

Anmelden um zu zahlen, oder einen Bescheid zu bekommen?
--> Mit dem Bescheid beginnt der Ausweg über die Funktion Widerspruch -> darauf 3 Monate nichts, oder zunächst nur Infoschreiben, aber das Wichtige ist ein Widerspruchsbescheid -> sollte dieser kommen ist der Ausweg über die Funktion Klage offen, nach 3 Monaten ohne diesen kann auch Klage erhoben werden

Ein Klage ist aktuell günstiger als 400,- € nachzahlen, und solange die Klage läuft kann beantragt werden, dass keine Vollstreckung etc. passiert, bis so eine Klage entschieden ist, können 1,5 Jahre ins Land gehen, und auch dann ist nicht Schluss dann bleibt die Berufung und und und -> der Ausweg ist also so viele offene Klagen zu produzieren, bis das System an Überlast sich selbst zu Grunde richtet, na das ist doch was und sollte jeden einzelnen die 105 Euro bei einem Streitwert bis 500€ doch wert sein.

Aber solange kein Widerspruchsbescheid kommt muss auch selbst nicht aktiv geklagt werden, auch bezahlt werden muss zunächst nichts, auch wenn das "angeblich" öffentliche Ausgaben sein sollen, PersonX bestreitet das, weil diese teilweise zweckentfremdet werden, und ja ja der BS sendet Drohungen und Mahnungen ja ja, erst wenn GV kommt, dann könnte man die Klage auch noch starten ;-)

Und ja ein Widerspruch macht nur auf ein Schreiben hin Sinn, welches als Beischeid oder Verwaltungsakt deutlich erkennbar ist, eine Anmeldung vom BS oder sonstige Infoschreiben sind wahrscheinlich zu 100% kein Schreiben, welches einen Widerspruch erfordern, es sei diese Schreiben haben "Deutlich" also meist in grauer Schrift und zudem vermutlich auf der Rückseite in Schriftgröße 8 eine "Rechtsbelehrung" Beispiele dazu in der FAQ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

PersonX hat immer so ein Problem mit dem Wort "muss" -> meist bedeutet es schlicht "Zwang", ein Jeder ist Frei selbst zu entscheiden was er tun oder lassen möchte, muss kann also von außen oder von innen kommen, die meisten Menchen leben freier, wenn dieses muss nicht mehr von innen kommt. ;-)
In einer Gesellschaft, gibt es zwar Regeln, welche das Miteinander und soweiter ---, kurz, wenn also bestimmte Regeln nicht "Zwanghaft" per muss befolgt werden, kann/könnte das unter Umständen Folgen haben, Personen, welche sich über Ihre Freiheit trotz der möglichen Folgen bewusst sind, können einfacher entscheiden ob ein muss jetzt befolgt werden sollte oder nicht.


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Re: Anmelden aber wann
#2: 31. Oktober 2014, 14:14
Person A könnte also wirklich 1.7. 2014 angeben und abwarten was passiert.
Notfalls müsste Paerson A rückwirkend zum 1.1.2013 zahlen, richtig?

Person A hat einfach keine Kraft um sich mit dem BeitragsServce zu streiten...zumal kein Geld für ein Anwalt oder sonst was übrig ist.
Und wenn doch geht es darum dass Person A rückwirkend nicht bezahlt oder was kann man sich da erstreiten?
Irgendwann muss Person A doch so oder so den Beitrag bezahlen, oder nicht?


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Re: Anmelden aber wann
#3: 31. Oktober 2014, 15:00
Auf die Gefahr hin nicht verstanden zu werden. Es geht mit Sicherheit nicht darum sich etwas zu erstreiten, sondern um das Recht selbst und Frei zu entscheiden was mit dem privaten Vermögen passiert. Der sogenannte Beitrag ist nichts weiter als Raub oder Diebstahl, wer lässt sich schon gern bestehlen, ich kenne keinen. Und nein nur wenn bereits von Anfang an nicht gezahlt wird behauptet man sich, die Freiheit zu behalten, zahlt man einfach dann zahlt man immer genau wie ein Schaf, welches immer in einer Herde mit laufen wird. Ich hoffe der Vergleich ist verständlich, auch soll dieser keine Beleidigung darstellen. Für einen Widerspruch benötigt keiner einen Anwalt. Ob irgendwann zu zahlen ist, das ist aktuell noch nicht absehbar weil noch nicht alle Klagen abgeschlossen wurden. Dieser Rechtsstreit wird noch etwas dauern. Sein Geld kann man nur behalten, wenn man es von Anfang an parkt aber nicht zahlt. Zahlt man ist es dauerhaft weg.


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Re: Anmelden aber wann
#4: 31. Oktober 2014, 15:01
Zitat
Irgendwann muss Person A doch so oder so den Beitrag bezahlen, oder nicht?

Genau um das MUSS gehts hier. Jeder kann selbst entscheiden, was für ihn gut ist und was nicht. Das ist offensichtlich das Problem vieler Deutscher, die genauso denken wie A. MUSS steht für Zwang und wer sich zwingen lässt, hat eh schon verloren.

A kann sich ja mal damit beschäftigen. Ist kein MUSS! ;)
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0/topicseen.html


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Re: Anmelden aber wann
#5: 31. Oktober 2014, 15:27
Ihr habt natürlich recht.
Man wird gezwungen zu etwas was man nicht will.

Die Vorlagen hier sind natürlich sehr hilfreich wie das alles von statten geht wenn man sich wehrt!
Es scheint aber eine sehr langwierige Sache zu sein....vll sollte Person A doch die Anmeldung überdenken!


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Re: Anmelden aber wann
#6: 31. Oktober 2014, 15:35
Anmelden kann A sich ja. Wenn A das nicht tut, dann wird eh zwangsangemeldet. Nicht anmelden ist ja kein Widerstand, sondern Ignoranz. ;)

Wenn ein Beitragsbescheid kommt, dann innerhalb der 4 Wochenfrist widersprechen und danach eben Klage einreichen. Die Kosten dafür sind bei weitem nicht so hoch, wie das was A nachzahlen müßte. ;)

Also überdenken und das dauert eh. In der Zwischenzeit einlesen und immer locker bleiben.  >:D


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Re: Anmelden aber wann
#7: 31. Oktober 2014, 16:08
Wie viele Personen leben im Haushalt von Person A?
wieviel bereinigtes Nettoeinkommen gibt es?
Einfach mal in der "Düsseldorfer Tabelle" nach gucken,
ob die Räuber überhaupt was klauen dürfen.


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Re: Anmelden aber wann
#8: 01. November 2014, 17:08
Nur eine Person!


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Re: Anmelden aber wann
#9: 03. Januar 2015, 20:49
3 Fragen noch.

1.Wenn man nicht bezahlt bekommt man einen Schufa Eintrag?

2. Wenn Person A in 3 Monaten umzieht und kein Nachsendeauftrag macht kommen die Zahlungsaufforderungen bzw andere Briefe von der BS zurück. Oder sucht der Beitragsservice nach Person A und findet die neue Adresse raus?

3. Person A hat jetzt den Brief bekommen " Bestätigung zu Anmelung".
Dort ist was von Ratenzahlung geschrieben.
Bekommt man dann noch einen Brief mit dem Überweisungsschein wenn man innerhalb von der 4 Wochen den vollen Betrag nicht überwiesen hat? Oder wie läuft das mit der Ratenzahlung?
Person A möchte keine Lastschrift!


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Re: Anmelden aber wann
#10: 03. Januar 2015, 21:32
Es scheint aber eine sehr langwierige Sache zu sein....vll sollte Person A doch die Anmeldung überdenken!

Langwierig -  Ja. Aufwendig - Nein.
Person T hat innerhalb von 2 Jahren insgesamt 4 Briefe im Zusammenhang mit dem Widerspruch schreiben müssen und zahlt seit 01.2013 nicht mehr.

Für einen Schufaeintrag benötigt die Ladesrundfunkanstalt einen richterlichen Titel. Durch fristgerechten Widerspruch wird dieser vorerst verhindert.

Ratenzahlung ist meines Wissens nach bei SCHULDEN immer mit Lastschrift verbunden

Der Beitragsservice bekommt, wie auch zu GEZ Zeiten, Nachricht vom Meldeamt bei Umzug.

Widerspruch und Zahlungseinstellung ist meiner Meinung nach das Beste. Ängstliche können ja die gesparten Beiträge zurücklegen (zzgl. 8 Euro Säumnisgebühren pro Quartal) und jederzeit, falls die Angst obsiegen sollte, zahlen.
Wie man sieht, geht das dann auch noch in Raten.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Anmelden aber wann
#11: 03. Januar 2015, 21:54
@blume:
zu 3.
Ratenzahlung hat man mir auch angeboten im September '14. Habe nicht darauf reagiert. Dann kam "Sie haben Ratenzahlung vereinbart" (hatte ich nicht). Auch ignoriert. Dann kam ein Schreiben, dass ich die Raten nicht bezahlt habe und jetzt alles sofort fällig ist. So ein Pech aber auch. Auch ignoriert.
Fazit: Bislang nichts bezahlt. Passiert ist nix. Kein Schreiben war mit Rechtsbehelf dabei. Rückstand derzeit 431,52 € ... plus Januar.
Geld ist bei mir sicherer aufgehoben als auf deren Konto. Die wissen ja scheinbar damit nicht umzugehen, wie man sieht/liest und hört.

VG rave



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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Anmelden aber wann
#12: 03. Januar 2015, 22:14

Geld ist bei mir sicherer aufgehoben als auf deren Konto. Die wissen ja scheinbar damit nicht umzugehen, wie man sieht/liest und hört.

VG rave

Und sei es in sehr kleinen Münzen. Der Gerichtsvollzieher sollte schon mal darauf gefasst sein.

Wie war dass doch nochmal mit dem Gewicht ;) :D :laugh: ;D

Sorry, konnte ich mir gerade nicht verkneifen ;)

Ok, ich sammle auch Münzen sogar, 2-cent und 5-cent, man ist ja nicht so ;)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Re: Anmelden aber wann
#13: 03. Januar 2015, 22:26
...zu den kleinen Münzen:

"Ja, Herr Gerichtsvollzieher, die Münzen können Sie mitnehmen. ABER DIE EIMER BLEIBEN HIER."

Insider.

(Eine 1ct-Münze wiegt bekanntlich 2,3 Gramm. Bei 431,52 € Aussenstand für die Jahre 2013 und 2014 sind dies also 43152 saubere und ungerollte
Münzen a 1 ct.
Das wiegt dann schon mal fast 100 kg. Hoffe, der kann das dann auf einmal tragen. Nicht, dass die Haustür ins Schloss fällt.
Hinweis fürs Kreditinstitut: ...ist für die Brautschuhe...

VG rave


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'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

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  • Cry for Justice
Re: Anmelden aber wann
#14: 03. Januar 2015, 22:33
Der Gerichtsvollzieher war vor einem knappen halben Jahr mal da . Nur leider :P war ich nicht da.
Seitdem ist eine unheimliche Ruhe , er steht wohl nicht so gern vor verschlossener Tür.  ;D
Wozu denn Klimpergeld sammeln , wenn ich es eh nicht los werde... so ein Mist aber auch


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2015, 22:38 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

 
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