Fragen über Fragen, und auch nicht selten die selben ;-)
Keinen Ausweg ;-) der war gut, es ist schlicht egal, ob Person A sich anmeldet oder nicht. Ein möglicher Ausweg wäre die P... welche das verbockt haben aus D... zu verjagen und die R... zu wechseln und ÖRF abschaffen.
Durch den Datenabgleich mit einer x Meldebehörde wurden und werden Daten zum alten Wohnort übermittelt, da werden auch Daten übertragen, welche sagen wir mal Datenschutzrechtlich fraglich sind, aber die Angabe dass erst seit x irgendwo gewohnt wird ... interessiert beim BS nicht, wenn die dort andere Daten von der Meldebehörde haben, dann kommt eine Antwort in der Art --> uns liegen andere Daten vor, wir haben Ihre Anmeldung entsprechend angepasst.
Wenn dem BS Daten einer Meldebehörde vorliegen, dann auch diese, welche in der Vergangenheit lagen, der BS hat da so eine Datenschutzrechlich bedenkliche Speicherpraxis, und nein die vergessen Person A nicht. Es kann aber passieren, das zunächst erstmal eine Anmeldung zu einem Datum X welches nicht der 1.1.2013 ist erfolgt, wird darauf durch Person A gezahlt, wird bestimmt ein Nachschlag fällig, für 1.1.2013 bis Datum X --> das gab es hier wohl schon mal, oder ähnlich. Die Suche könnte helfen.
Anmelden um zu zahlen, oder einen Bescheid zu bekommen?
--> Mit dem Bescheid beginnt der Ausweg über die Funktion Widerspruch -> darauf 3 Monate nichts, oder zunächst nur Infoschreiben, aber das Wichtige ist ein Widerspruchsbescheid -> sollte dieser kommen ist der Ausweg über die Funktion Klage offen, nach 3 Monaten ohne diesen kann auch Klage erhoben werden
Ein Klage ist aktuell günstiger als 400,- € nachzahlen, und solange die Klage läuft kann beantragt werden, dass keine Vollstreckung etc. passiert, bis so eine Klage entschieden ist, können 1,5 Jahre ins Land gehen, und auch dann ist nicht Schluss dann bleibt die Berufung und und und -> der Ausweg ist also so viele offene Klagen zu produzieren, bis das System an Überlast sich selbst zu Grunde richtet, na das ist doch was und sollte jeden einzelnen die 105 Euro bei einem Streitwert bis 500€ doch wert sein.
Aber solange kein Widerspruchsbescheid kommt muss auch selbst nicht aktiv geklagt werden, auch bezahlt werden muss zunächst nichts, auch wenn das "angeblich" öffentliche Ausgaben sein sollen, PersonX bestreitet das, weil diese teilweise zweckentfremdet werden, und ja ja der BS sendet Drohungen und Mahnungen ja ja, erst wenn GV kommt, dann könnte man die Klage auch noch starten ;-)
Und ja ein Widerspruch macht nur auf ein Schreiben hin Sinn, welches als Beischeid oder Verwaltungsakt deutlich erkennbar ist, eine Anmeldung vom BS oder sonstige Infoschreiben sind wahrscheinlich zu 100% kein Schreiben, welches einen Widerspruch erfordern, es sei diese Schreiben haben "Deutlich" also meist in grauer Schrift und zudem vermutlich auf der Rückseite in Schriftgröße 8 eine "Rechtsbelehrung" Beispiele dazu in der FAQ
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.htmlPersonX hat immer so ein Problem mit dem Wort "muss" -> meist bedeutet es schlicht "Zwang", ein Jeder ist Frei selbst zu entscheiden was er tun oder lassen möchte, muss kann also von außen oder von innen kommen, die meisten Menchen leben freier, wenn dieses muss nicht mehr von innen kommt. ;-)
In einer Gesellschaft, gibt es zwar Regeln, welche das Miteinander und soweiter ---, kurz, wenn also bestimmte Regeln nicht "Zwanghaft" per muss befolgt werden, kann/könnte das unter Umständen Folgen haben, Personen, welche sich über Ihre Freiheit trotz der möglichen Folgen bewusst sind, können einfacher entscheiden ob ein muss jetzt befolgt werden sollte oder nicht.