Hallo in die Runde,
bin auch neu hier seit heute und erzähl euch auch eine Geschichte:
Kater Karlo hat ein solches Schreiben auch erhalten mit dem Hinweis bei Nichtbeachtung innerhalb 4 Wochen "zwangsangemeldet" zu werden, er ist zum ersten Mal in eine Gemeinschaftseinrichtung eingezogen in ein anderes Bundesland und soll nun Auskunft geben, ob und wer der etwaigen Mitbewohner bereits Beitrag bezahlt. Nach reiflichem Überlegen hat er nun dem BS mitgeteilt, dass Gemeinschaftsunterkünfte seines Wissens nicht unter die Beitragspflicht fallen und er eine Zwangsanmeldung ausdrücklich untersagt unter Hinweis auf BGB § 241 a und sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vorbehält. Er reagiert nur auf dieses informelle Schreiben wegen der Zwangsanmeldeandrohung bei Fristablauf der 4 Wochen, um unnötiges Hin und Her zu vermeiden. Als Anlage hat er den einfach durchgestrichenenen Meldebogen unausgefüllt mit-zurück-gesandt und um unverzügliche Mitteilung über gesetzliche Grundlagen, über sämtliche dort gespeicherte Daten zur Person gebeten und einer Weitergabe an Dritte ausdrücklich widersprochen. Außerdem hat er mitgeteilt, dass er nicht befugt ist, Informationen über andere Bewohner des Wohnheims weiterzugeben, zumal er die ja auch gar nicht hat. Er ist ja schließlich auch kein Privatermittler
Außerdem könnte er sich da dadurch evtl. auch strafbar machen und das möchte er nicht!
Die Definition was eine Gemeinschaftseinrichtung ist, ist ja auch nicht eindeutig, also mal hören was so kommt und wie es weitergeht.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Miau und Ciao