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Autor Thema: Rundfunkbeitrag als Student/ Geringverdiener > Woher nehmen? Wie reagieren?  (Gelesen 3350 mal)

s
  • Beiträge: 1
Guten Tag,

Ein fiktiver Fall:

Person A hat vor einigen Tagen einen Brief von (GEZ) bekommen, indem sie aufgefordert wird, zu dieser Frage Stellung zu nehmen:
Zitat
"Wir bitten Sie, zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag fur diese Wohnung - oder ist eine Anmeldung beim Beitragsservice erforderlich? Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, uns Auskunft zu geben.

Senden Sie uns bitte unbedingt den Antwortbogen ausgefullt und unterschrieben innerhalb von vier Wochen zuruck. Selbstverständlich werden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten."

Person A wohnt seit 2012 in dieser Wohnung, ist 30 Jahre alt, Student, kein BAFÖG emfänger mehr. Person A verdient im Monat ca. 700€, hat 550€ Fixkosten (Miete, Krankenkasse, Strom, Internet & Telefon, Busfahrkarte usw.)
Ihr bleiben ca. 150€ zum Leben - kommt gerade so über die Runden.

Jetzt soll sie Rundfunkbeiträge zahlen und vielleicht nachträglich ca. 400€uro.

Woher soll Person A das Geld hernehmen?
Was soll Person A machen, soll sie auf die Frage Stellung nehmen?
Soll sie alle Briefe ignorieren? Und warten bis der Gerichtsvorzieher vor ihrer Tür steht?

("Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.")

Danke im Voraus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2014, 03:30 von Bürger«

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  • Beiträge: 11.749
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
"Wir bitten Sie, zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag [...]
Senden Sie uns bitte unbedingt den Antwortbogen ausgefullt und unterschrieben innerhalb von vier Wochen zuruck. [...]"
Das dürfte eine der mehrfachen Anmeldeabfragen sein...
Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417
welcher irgendwann die Zwangsanmeldung ("Bestätigung der Anmeldung") folgt.

Zum allgemeinen Konstrukt & Prozedere bitte noch eingehend einlesen:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html


Person A verdient im Monat ca. 700€, hat 550€ Fixkosten (Miete, Krankenkasse, Strom, Internet & Telefon, Busfahrkarte usw.)
Ihr bleiben ca. 150€ zum Leben - kommt gerade so über die Runden.
Jetzt soll sie Rundfunkbeiträge zahlen und vielleicht nachträglich ca. 400€uro.
Woher soll Person A das Geld hernehmen?
Dies ist eine klassische Verliererkonstellation dieser absolut ungerechten und unsozialen Finanzierungsumstellung.
Eine klare Antwort zu dieser damit verbundene klaren Frage sollte Person A am besten auch direkt von ihrem Ministerpräsidenten und Landtagsabgeordneten einfordern...


Was soll Person A machen, soll sie auf die Frage Stellung nehmen?
Soll sie alle Briefe ignorieren? Und warten bis der Gerichtsvorzieher vor ihrer Tür steht?[/b]
("Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.")
Person A könnte evtl. die Option eines Härtefallantrags prüfen.
Hierzu bitte auch noch mal zwecks Vermeidung mehrfacher Diskussionen ähnlicher Fragestellungen die Suchfunktion des Forums mit Begriffen und Kombinationen wie "Härtefall", "Härtefallantrag", "Befreiung", "rückwirkende Befreiung", "Bafög" etc. malträtieren...


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C
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Hallo in die Runde,

bin auch neu hier seit heute und erzähl euch auch eine Geschichte:
Kater Karlo hat ein solches Schreiben auch erhalten mit dem Hinweis bei Nichtbeachtung innerhalb 4 Wochen "zwangsangemeldet" zu werden, er ist zum ersten Mal in eine Gemeinschaftseinrichtung eingezogen in ein anderes Bundesland und soll nun Auskunft geben, ob und wer der etwaigen Mitbewohner bereits Beitrag bezahlt. Nach reiflichem Überlegen hat er nun dem BS mitgeteilt, dass Gemeinschaftsunterkünfte seines Wissens nicht unter die Beitragspflicht fallen und er eine Zwangsanmeldung ausdrücklich untersagt unter Hinweis auf BGB § 241 a und sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vorbehält. Er reagiert nur auf dieses informelle Schreiben wegen der Zwangsanmeldeandrohung bei Fristablauf der 4 Wochen, um unnötiges Hin und Her zu vermeiden. Als Anlage hat er den einfach durchgestrichenenen Meldebogen unausgefüllt mit-zurück-gesandt und um unverzügliche Mitteilung über gesetzliche Grundlagen, über sämtliche dort gespeicherte Daten zur Person gebeten und einer Weitergabe an Dritte ausdrücklich widersprochen. Außerdem hat er mitgeteilt, dass er nicht befugt ist, Informationen über andere Bewohner des Wohnheims weiterzugeben, zumal er die ja auch gar nicht hat. Er ist ja schließlich auch kein Privatermittler  ;)
Außerdem könnte er sich da dadurch evtl. auch strafbar machen und das möchte er nicht!
Die Definition was eine Gemeinschaftseinrichtung ist, ist ja auch nicht eindeutig, also mal hören was so kommt und wie es weitergeht.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Miau und Ciao  :)


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Als tangierende Information vielleicht bitte auch diesen Beitrag und die dort wiedergegebenen weiterführenden Links konsultieren:

Studentenbefreiung RWTH Aachen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11779.0.html

Das Studentenwerk der TU Dresden nimmt zur Beitragspflicht in Wohnheimen wie folgt Stellung:
Frage: Bin ich als Wohnheimbewohner verpflichtet, die
Rundfunkgebühr bzw. den Rundfunkbeitrag zu entrichten („GEZ“)?

http://www.studentenwerk-dresden.de/wohnen/faq-21.html

Zitat
4. Wie zählen Wohnplätze in Studentenwohnheimen als „Wohnungen“?
Einzelapartments, Doppelapartments und die sog. Wohngruppen (analog zur Wohngemeinschaft) dürften jeweils als eine Wohnung anerkannt werden.
Bei Wohnheimen mit Etagenküchen und/oder Etagenbädern wird es dagegen vermutlich Abgrenzungsprobleme geben. Hier sind es auf Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten jeweils Einzelfallentscheidungen, im Zweifel muss die Rechtsprechung abgewartet werden:
Bei Zimmern mit Gemeinschaftsbädern/ -küchen und nicht abschließbaren Etagenzugangstüren (bzw. Zugang auch für Dritte, wie Bewohner anderer Etagen, möglich) dürfte vermutlich jedes Zimmer auf dem Flur als eigene beitragspflichtige Wohnung gelten.
Bei einer abschließbaren Zugangstür zur Etage mit Zugangsmöglichkeit nur für die jeweiligen Mieter könnte dagegen dies als eine Wohnung anerkannt werden (als große Wohngemeinschaft). Die Mieter sollten natürlich probieren, ihre jeweilige Etage erst einmal als eine Wohnung anzugeben.

"Abgrenzungsprobleme", fehlende Normenklarheit...
...aber alles ist ja jetzt "so einfach" ::)


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