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Autor Thema: Widerspruch per FAX?  (Gelesen 1695 mal)

H
  • Beiträge: 1
Widerspruch per FAX?
Autor: 27. Oktober 2014, 15:27
A hat einen Bescheid mit Widerrufsbelehrung bekommen und will per FAX widersprechen - ist das juristisch äquivalent zu einem Einschreiben mir Rückschein?

Danke!


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Re: Widerspruch per FAX?
#1: 27. Oktober 2014, 17:18
...prinzipiell wohl schon, aber "Beitragsservice" fühlt sich da mitunter wieder "special"...
Achtung! WIDERSPRUCHSBESCHEID zurückgewiesen wegen unzulässiger Form? FAX?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11366.0.html


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