Ja okay dann bleibt es trotzdem bei 105 € Gerichtskosten wobei Person A Antrag auf Kostenauslegung WDR stellte.
...das wäre wohl das übliche und dürfte dem
Betrag des mit der Anfechtungsklage angefochtenen Bescheids
der fiktiven Person ABC entsprechen.
Ja wenn es um den BEITRAGSBESCHEID geht von 01.12.2013 das sind dann in der Tat 61,94 EUR inkl. 8 EUR Säumiszuschlag.
Aber im WIDERSPRUCHBESCHEID geht es um den Betrag von 223 EUR (inkl 8 EUR Säumniszuschlag).
Es fehlt dann nur noch das aktuelle 4. Quartal 2014.
Jetzt die Frage ? Wenn das nächste mal ein Beitragsbescheid kommt, muss Person A diesen ja erneut widersprechen und auf Widerspruchbescheid warten oder kann sie den Beitragsbescheid direkt in die Klage mit aufnehmen?
Danke