Eine eigene Meinung ist immer eine gute Sache. Hitzige Diskussionen und konstruktive Kritik natürlich auch. Dafür müssen aber die zu Grunde liegenden Fakten stimmen. Wir wollen also weder Diskussionen unterlaufen, noch zwanghaft von unserer Sicht der Dinge überzeugen, sondern einfach ein paar zutreffende Informationen zur sog. PC-Gebühr liefern, um die Diskussionsgrundlage weiter anzureichern.
1. Die Gebührenpflicht für internetfähige PCs oder z.B. auch ein UMTS-Handy ist die Ausnahme, nicht die Regel. Dafür zahlen müssen nur diejenigen, die keinen herkömmlichen Fernseher oder kein Radio (auch kein Autoradio) haben. Rein statistisch gesehen, gibt es aber in fast hundert Prozent aller Haushalte in Deutschland bereits ein herkömmliches Gerät, so dass im privaten Bereich so gut wie nie Rundfunkgebühren für einen internetfähigen PC zu zahlen sind.
2. Auch Unternehmen müssen nur dann gesondert für PCs zahlen, wenn sie weder herkömmliche Geräte in ihren Betriebsräumen noch einen Pkw mit Autoradio haben, der dem Unternehmensstandort zugeordnet werden kann. Hat die Firma tatsächlich überhaupt keine Fernseher oder Radios, fallen aber höchstens Gebühren für einen Internet-Rechner / ein UMTS-Handy pro Standort an – auch wenn die Firma dort vielleicht hunderte oder gar tausende solcher Geräte für ihre Mitarbeiter hat. Daher stimmt die leider häufig verbreitete Information nicht, dass Universitäten oder Unternehmen unendlich viel Geld für die sog. PC-Gebühr ausgeben müssen.
3. Momentan nutzen noch nicht Alle ihre internetfähigen Geräte, um damit Web-Radio zu hören oder Fernsehprogramme zu schauen. Aber es funktioniert natürlich schon und ist vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis es überall ganz selbstverständlich ist. Derzeit sind jedoch nur 5,76 EUR und nicht 17,98 EUR zu zahlen - also nur soviel wie für ein herkömmliches Radio, obwohl Fernsehen übers Internet schon heute möglich ist.
4. Fazit: Es sind weniger private Haushalte und Unternehmen von der sog. PC-Gebühr betroffen als wahrscheinlich viele denken. Und wenn doch gezahlt werden muss, fallen derzeit nur die niedrigeren Gebühren von 5,76 EUR an und das eben höchstens für ein internetfähiges Gerät im privaten Bereich oder am Unternehmensstandort.