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Autor Thema: Anfechtungsklage und zusätzlich Feststellungsantrag?  (Gelesen 4850 mal)

d
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Hallo liebe Foristen,

ich lese schon sehr lange hier still mit und konnte nur durchs Lesen und über die SuFu der fiktiven Person A beim Klage einreichen helfen.

Jetzt steht Person A aber vor einer Entscheidung und ich konnte dazu nicht direkt etwas finden. Falls ich zu doof zum suchen sein sollte, dann reichen mir auch Links zu den entsprechenden Threads  :laugh:

Fiktiver Fall: Person A hat im April Anfechtungsklage gegen den MDR beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Es kam Post vom Gericht, in der gefragt wird, ob der Richter zusätzlich zur Anfechtungsklage auch einen Feststellungsantrag stellen soll. Streitwert und somit die Gebühren wären entsprechend höher. Der Antrag würde dann über das für den MDR zuständige Gericht, also das Verwaltungsgericht in Leipzig laufen. Auch wurde im Schreiben darauf hingewiesen, dass "dieser nach vorläufiger Ansicht des Berichterstatters wohl unzulässig sein dürfte, da dieses Feststellungsbegehren gegenüber einer Anfechtungsklage gegen einen Beitragsbescheid nicht rechtschutzintensiver und daher subsidiär sein dürfte (VG Freiburg, Urt. v. 02.04.2014, 2 K 1446/13, juris; anderer Ansicht wohl VG Bremen, Urt. v. 20.12.2013, 2 K 570/13, juris.)."

Person A würde sich nun fragen, ob das überhaupt erfolgversprechend sein könnte. Würden durch eine zusätzliche Feststellungsklage nur weitere Kosten auf Person A zukommen und diese höchstwahrscheinlich abgelehnt? Sollte Person A doch lieber nur bei der Anfechtungsklage bleiben? Was passiert, wenn der Feststellungsantrag abgelehnt wird? Hat das Auswirkungen auf die Anfechtungsklage?

Person A würde sich sehr über Hilfe freuen  :) Danke.


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zum Thema unterschiedlicher Streitwerte und Verfahrenskosten bei Anfechtungs- bzw. Feststellungsklagen wurde u.a. auch hier schon mal ausgiebig diskutiert:

Gerichtskosten Verwaltungsgericht - Streitwert 5.000€ ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11471.msg77710.html#msg77710

Bitte in die Betrachtung mit einbeziehen.


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Kann A mal erklären wegen was Anfechtungsklage und wegen was Feststellungsklage? Hat A einen negativ beschiedenen Winderspruchsbescheid vom MDR erhalten?


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d
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Vielen Dank Bürger fürs Verschieben und den Link. Jetzt weiß Person A erst einmal, welche Kosten konkret auf sie zukommen würden  :)

Konspirativ, danke auch dir für deine Antwort. Genau, Person A ging den am Meisten vorgeschlagenen Weg der Klage. Bescheide abgewartet, Widersprüche verfasst und nach dem negativen Widerspruchsbescheid (nach 3 Bescheiden, 3 Widersprüchen und einer Mahnung mit Androhung der Vollstreckung) Anfechtungsklage erhoben. Danach erfolgte eine Stellungnahme des MDR und dazu nochmals eine Stellungnahme von Person A.

Nach nochmaligen Lesen des Schreibens, ist Person A nun aufgefallen, dass sie mit Klageerhebung auch einen Feststellungsantrag gestellt haben dürfte. Da wurde in einem Punkt auch angegeben "festzustellen, dass zwischen dem Kläger und dem Beklagten kein Rundfunkbeitrags verhältnis besteht, das eine Beitragspflicht des Klägers beinhaltet". Also fragt das Gericht wohl nur nach, ob dieser Punkt weiter berücksichtigt werden soll oder nicht. Nichtsdestotrotz stellt sich immer noch die Frage, ob ein zusätzlicher Feststellungsantrag sinnvoll wäre.


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Also ich bin ja nun kein Experte was Klagen betrifft, aber für mich ist da schon ein Unterschied zwischen Anfechtungs- und Feststellungsklage.

Meiner Meinung nach bezieht sich die Anfechtungsklage auf die erlassenen Verwaltungsakte (Beitragsbescheide und negative Widerspruchsbescheide), um deren Aufhebung zu erreichen. Die Anfechtung ist auch gegen einen nichtigen Verwaltungsakt zulässig. Hier prüft das Gericht eigentlich nur, ob die Verfahrens- und Formvorschriften beim Erlass des Verwaltungsaktes eingehalten wurden und ob die richtige Rechtsgrundlage, auf die die Behörde ihren Verwaltungsakt stützt, rechtmäßig angewendet wurde. Hierbei wäre jetzt wichtig, die Nichtigkeit des Verwaltungsakts (Bescheide) feststellen zu lassen.

Die Feststellungsklage hingegen richtet sich zur Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses. Das wäre nach meinem Verständnis eigentlich die Klage gegen den RBStV.

Sehe ich das falsch oder tritt die Feststellungsklage hinter die Anfechtungsklage. Letztendlich soll doch nur vermieden werden, daß bei beiden Klagen mehrere Gerichte in Anspruch genommen werden, was aber im Falle von Klagen vor dem VG eh nicht einträfe.

Wären also 2 Klagen in einem Verfahren möglich und würden deshalb auch unterschiedliche Kosten berechnet? Erschließt sich mir nicht ganz oder müssen eigentlich 2 Urteile gesprochen werden?

Diese Frage beschäftigt mich schon lange und ehrlich gesagt werde ich nicht schlau daraus, gegen was die Kläger eigentlich nun klagen?

Gegen die Bescheide (Verwaltungsakte) und den daraus entstehenden Beitragsforderungen oder gegen den RBStV?

Ist da ein Kausalzusammenhang in der Klage gegeben?  ???
Kann mich mal jemand aufklären?  >:D


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Meine Laienhafte Erklärung - ungefähr so (ohne Gewähr):

"Die Anfechtungsklage fechtet den Bescheid an, weil dieser basierend auf einer
verfassungswidrigen Rechtsgrundlage
ergangen ist.
Der Rechtsschutz durch eine Feststellungsklage ist nicht wirksamer."


Dass die Anfechtungsklage eigentlich ausreichend und Mittel der Wahl ist, wurde nicht nur hier im Forum schon mehrfach konstatiert - u.a. kam dies ja auch zum Vorschein bei der Verhandlung in Potsdam, wo viele der Kläger auf explizite Nachfrage des Gerichts ihre ebenfalls eingereichten Feststellungsanträge fast alle haben fallen lassen, da eben die Anfechtungsklage ausreichendes Mittel ist.
Derjenige, der seinen Feststellungsantrag beibehalten hat, hatte - ohne dass er dadurch wirksameren Rechtsschutz gehabt hätte - gleich mal eine höhere Streitwert- und somit auch Verfahrenskostenfestsetzung.

Mir fehlt es leider an der Zeit, dies hier zitateweise zusammenzutragen.
Bitte einfach mal die Suchfunktion des Forums dahingehend malträtieren...

und insbesondere auch hier nachlesen:
Massenverfahren vor dem VG Potsdam 19.08.2014 > Protokoll eines Beobachters
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10862.0.html
ergänzend auch hier:
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/08/wahlzeit-bestandsaufnahme-ausfuhrliches.html

und unter anderem auch hier:
http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.html
(...leider nicht abschließend und augenscheinlich auch nicht auf dem aktuellsten Kenntnisstand ??? )


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2014, 09:59 von Bürger«
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Danke Bürger für die Links. Jetzt wirds auch mir verständlich.  :)


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Vielen lieben Dank für eure Hilfe und die Links  :)

Person A hat sich nun entschieden, den Feststellungsantrag nicht weiter aufrecht zu erhalten und nur noch die Anfechtungsklage laufen zu lassen.

Nochmals vielen Dank  :)


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