Das ist eh der größte Schmarn, dass ich für eine Zweitwohnung nochmal bezahlen muss.
Ein Haushaltsabgabe gibt es für mich nicht, denn der Haushalt (Wohnung) ist nur der Anknüpfungspunkt. Sprich es zahlt der Vorteilnehmer der dort gemeldet ist, nicht der Haushalt. Wenn der Haushalt zahlen müsste, dann müssten alle Vermieter für ihre leerstehenden Wohnungen zahlen. Müssen sie aber nicht, also zahlt jede an einer Adresse gemeldete Person einmalig für alle dort Mitwohnenden.
Da diese Person die Flatrate von 17,98 € entrichtet hat, wieso muss sie dann nochmals für eine zweite gemeldete Wohnung bezahlen?
Nun ist es so, dass pro gemeldeter Wohnung der Vorteilsnehmer eine Flatrate bezahlen muss. Aber wenn es sich an der Wohnung ausrichtet, wie schaut es dann mit Vorteil den ich außerhalb der Wohnung wahrnehme? Ich kann auch mit meinem Handy überall den Vorteil des örR genießen, dann zählt es in die Flatrate mit rein. Bin ich allerdings an einer Zweitwohnung gemeldet zählt es nicht in die schon bezahlte Flatrate mit rein?
Wenn da mal nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird.
Beispiel:
Person A hat eine Wohnung und muss Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 € bezahlen. Person A ist sehr reiselustig und ist kaum zu Hause, genießt aber durch das Handy den Vorteil des örR.
Person B hat 2 Wohnungen und zwar Wohnung 1 und Wohnung 2. In Wohnung 1 ist Person 5 Tage wegen der Arbeit und hat dort einen Fernseher. In Wohnung zwei ist er nur am Wochenende (2 Tage) und hat dort keinen Fernseher, weil er meist an den 2 Tagen mit Freunden unterwegs ist. Person B kann natürlich immer nur in einer Wohnung sein, hat aber auch ein Handy und kann den Vorteil des örR überall genießen. Allerdings gibt es einen Unterschied zu Person A, denn Person B bezahlt für die Flatrate 35,96 € pro Monat.
Wieso wird Person A besser behandelt wie Person B, obwohl beide, wenn sie das Maximun (24h pro Tag) der Angebote des örR wahrnehmen, kein Unterschied festzustellen ist???