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Autor Thema: Festsetzungsbescheid für "Lagerraum" (Meldeadresse)  (Gelesen 17766 mal)

K
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Person A wurde von Rundfunktante gerade angerufen: A soll jetzt vom Verwalter eine Bestätigung schicken, dass A in dem Raum nicht wohnen kann. Unglaublich!

Hat A schon mal beim Wohnungsamt nachgefragt. Unter bestimmten Vorrausetzungen hat A einen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Es muß nur ein Antrag gestellt werden. Ob jemand vorgemerkt wird, richtet sich nach dem jährlichen Gesamteinkommen und bestimmten Einkommensgrenzen. Nach Prüfung aller Unterlagen wird ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Im Hinblick auf die schon einjährige Obdachlosigkeit von A und x gescheiterter Versuche eine Wohnung zu finden, wäre womöglich eine "soziale Dringlichkeit" gegeben.

Letztendlich ist die Situation für A ja kein Dauerzustand und auf telefonische Aussagen einer "Rundfunktante" sollte sich A nicht verlassen.


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A
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A ist ganz nah dran, die Wohnung nächsten Monat zu bekommen und hofft, dass sie ohne Sozialwohnung im Ort B ein Zuhause findet.

Verwalter hat zugesagt der Person A eine Bestätigung über Lagerraum, was ausschließlich als Lager benutz werden kann, die Tage zu schicken. A wird es im Wiederspruch beiliegen.


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A
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Vielen Dank an alle, die am Besprechen diese fiktive Geschichte teilgenommen haben.
Person A schickt folgenden Wiederspruch:

An den
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


Widerspruch gegen den Bescheid vom ___________

Datum, Ort _____________,____________

Beitragsnummer ____________________



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den oben genannten Festsetzungsbescheid vom __________, mir zugestellt am __________, Widerspruch ein. Begründung: bei der mit  der Beitragsnummer xxxx belasteten Raumeinheit handelt es sich weder um eine Wohnung noch um eine Betriebsstätte, sondern lediglich um einen Lagerraum, wofür gemäß Rundfunkbeitragstaatsvertrag (RBStV) keine Beitragslast fällig ist. Siehe Anlage Mietvertrag, Bestätigung Hausverwaltung.

Mit freundlichen Grüßen


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K
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Zahlt A eigentlich noch GEZ-Beiträge und wenn JA für was?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2014, 10:05 von Konspirativ«

A
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Seit 2002 zahlte A für die alte Wohnung GEZ-Beiträge. Seitdem A aus der Wohnung raus musste und den Lagerraum angemietet hat, zahlt A keine GEZ-Beiträge mehr.


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K
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Seit 2002 zahlte A für die alte Wohnung GEZ-Beiträge. Seitdem A aus der Wohnung raus musste und den Lagerraum angemietet hat, zahlt A keine GEZ-Beiträge mehr.

Deshalb meine Frage. Hat A sich bei der GEZ abgemeldet? Nach §8 Abs. 2+5 RBStV ist A verpflichtet sich abzumelden und nach §8 Abs. 1 RBStV wäre A zur Anmeldung verpflichtet. https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Die Forderung des BS richtet sich zwar gegen den Lagerraum, den der BS als neue Wohnung von A vermutet, aber deshalb verschwindet die Forderung nicht. Die Bescheinigungen sagen nur aus, daß der Lagerraum kein Wohnraum ist (somit nicht dem Meldegesetz und der Beitragspflicht unterliegt), aber die Frage wird trotzdem vom BS kommen. Wo wohnt Person A?

Selbst wenn die Frage nicht kommen sollte, besteht die Forderung trotzdem.

Will A nun die Forderung aus dem Bescheid bezahlen und dem BS mitteilen ohne festen Wohnsitz sein, was er beim EMA auch anzeigen müßte, oder will A gegen den Bescheid klagen, um zumindest vorläufig der Zahlung und Forderung des BS zu entgehen. Der formulierte Widerspruch richtet sich nicht gegen die Zahlung, sondern bestätigt nur den Lagerraum als keinen Wohnraum.

Solange A beim BS unter einer Beitragsnummer geführt ist und sich dort nicht abmeldet, wäre A beitragspflichtig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2014, 11:03 von Konspirativ«

A
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Danke. A hat angeben, dass sie bei der Personen B und C abwechseln wohnt und während der Ferien verreist. Sowohl B als auch C zahlen ihre Beiträge an GEZ. Kann Person A den Betragsnummer seit 2002 jetzt sofort kündigen?


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K
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A ist Oktober 2013 aus der Wohnung ausgezogen und hat sich beim BS/GEZ nicht abgemeldet. Deshalb ist die Forderung ab 2013 offen und müßte eigentlich bezahlt werden, außer man legt Widerspruch ein und erhebt Klage.

Ob die Forderung für den Lagerraum nun mit der rückständigen Forderung aus dem alten Wohnsitz in Zusammenhang gebracht werden kann, müßte man über die Beitragsnummer rausbekommen.

Die Sache wird jetzt wirklich verzwickt. Ist die Beitragsnummer von Bescheid Lagerraum dieselbe wie die Beitragsnummer unter der A an der alten Adresse beim BS geführt wird?

Sollte das nicht so sein, dann sind es zweierlei Verfahren und A hätte nun 2 Beitragskonten. Das sollte A auf alle Fälle abklären. Wie hoch ist die Forderung und für welchen Zeitraum wurde sie festgesetzt?

Wenn A in Zukunft eh weiterzahlen will und sich nicht wie viele hier gegen den rechtswidrigen und verfassungswidrig vermuteten RBStV klagen will, dann sollte A den Lagerraum beim EMA abmelden, bei B oder C anmelden bis Wohnung gefunden, sich bei der GEZ abmelden und mitteilen bei B oder C zu wohnen (Meldebestätigung), die bereits unter der Beitragsnummer Beiträge entrichten.

Sollte A nicht zahlen und klagen wollen, dieselbe Vorgehensweise und gegen die Forderung seit Oktober 2013 Widerspruch erheben.

Vorher aber abklären, ob es nicht doch 2 verschiedene Beitragskonten sind.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2014, 04:45 von Bürger«

A
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Es gibt sicher nur einen Beitragskonto seit 2002 und es gibt sicher keine rückständige Förderungen aus dem alten Wohnsitz. Es geht jetzt ausschliesslich um den Lagerraum mit dem altem Beitragskonto. Wäre in dem Fall Wiederspruch für A sinnvoll?


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Es gibt sicher nur einen Beitragskonto seit 2002 und es gibt sicher keine rückständige Förderungen aus dem alten Wohnsitz. Es geht jetzt ausschliesslich um den Lagerraum mit dem altem Beitragskonto. Wäre in dem Fall Wiederspruch für A sinnvoll?

Natürlich gibt es Rückstände aus dem alten Wohnort. Das hat doch A selbst bestätigt.

Zitat
Seit 2002 zahlte A für die alte Wohnung GEZ-Beiträge. Seitdem A aus der Wohnung raus musste und den Lagerraum angemietet hat, zahlt A keine GEZ-Beiträge mehr.

Da A die alte Wohnung nicht bei der GEZ abmeldete, laufen die Beiträge weiter. Hab ich doch vorher erklärt. Lies halt mal dem RBStV. ;)
Wenn du den fiktiven Bescheid vorliegen hast, dann sag doch mal auf welchen Zeitraum sich die Forderungen berufen und wie hoch sie sind?

Mit dem Widerspruch gegen den Lagerraum entgeht Person A nur weiteren Forderungen in der Zukunft, aber die alten Forderungen sind offen (weil nicht abgemeldet).


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A
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Die alte Wohnung hat A abgemeldet! Den Beitragskonto aber nicht.


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K
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Die alte Wohnung hat A abgemeldet! Den Beitragskonto aber nicht.

Person A hätte die Wohnung beim BS abmelden müssen! Den Lagerraum nur anmelden, wenn er als Wohnraum dient und unter das Meldegesetz fällt!

Wenn Person A nicht zahlen will, dann lege sie Widerspruch gegen den Beitragsbescheid ein. Hierbei ist die Frist von 4 Wochen (Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite) unbedingt einzuhalten. Ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Wann ist der Bescheid zugestellt worden?
Wann hat Person A den ersten Widerspruch dagegen eingelegt?


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A
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Als A sich bei der Anmeldeamt mit der neue Adresse (wo der Lagerraum ist) angemeldet hat, kam erste Bescheid vom GEZ innerhalb 2 Wochen auf neue Adresse mit der Aufforderung den restlichen Betrag für den alten Wohnsitz zu bezahlen und den neuen Betrag für den neuen Wohnsitz. A hat den restlichen Betrag für den alten Wohnsitz überwiesen und hat an GEZ geschrieben, dass neue Adresse nur einen Lagerraum ist. Darauf hat GEZ Mietvertrag als Nachweis verlangt, darauf... usw. dann kam die oben beschriebene Geschichte. A ist davon ausgegangen, dass für den Lagerraum keine Rundfunkgebühren fällig sind und wollte, wie ich schon beschrieben habe, so schnell als geht eine neue Wohnung finden um sich dort dann anzumelden.


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K
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Dann sollte A sich bei Freunden solange anmelden, bis Wohnung gefunden ist. Den Lagerraum bei der Meldestelle abmelden. Beim BS die Bescheinigung vorlegen, daß Lagerraum kein Wohnraum ist Abmeldebestätigung der Meldestelle mitschicken, das Beitragskonto kündigen, weil keine eigene Wohnung und weil Freund schon Beiträge zahlt oder wenn A später weiter zahlen will (eigene Wohnung), das Beitragskonto solange still legen lassen.

Wenn der BS sich mit dem nicht zufrieden gibt und weiterhin einen Festsetzungsbescheid schickt, dann müßte man tatsächlich an deren Verstand zweifeln. ;)


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C
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Jetzt wirds ein wenig OffTopic, aber ich muß hier nun doch mal was dazu schreiben:

Sorry @ Konspirativ, aber das geht jetzt gegen dich. Und nein, ich will keinen Streit mit dir, aber so wie du hier teilweise Dinge schreibst und behauptest, finde ich das überhaupt nicht gut. Du hast zwar viel korrektes aufgeführt, aber leider eben auch recht viele unrichtige Sachen geschrieben (incl. Konter gegen Richtigstellungen). Das sind leider so viele, dass ich keine Lust dazu habe, diese einzeln zu Zitieren und Gegenbegründungen bzw. Richtigstellungen anzuführen. Einiges hat PersonX ja auch schon richtig gestellt.

Ich fände es daher für die Zukunft förderlich, wenn du manchmal nicht einfach Behauptungen i.d. Raum stellst, die einfach nicht stimmen, weil du Gesetze (nicht kennst oder sie) falsch interpretierst. Das ist mir nun zum wiederholten male aufgefallen. Teilweise habe ich da ja schon entspr. drauf reagiert, aber es ist mühsam, deine falschen Interpretationen jedesmal zu korrigieren.

Du verunsicherst damit die Hilfesuchenden hier.


Auch dein Schreibstiel trägt dazu beträchtlich bei: Die Art und Weise, wie du dich in solchen Momenten ausdrückst (als wäre es defakto so) und auch die häufig benutze Fett- und Unterschreich-Schrift. Vielleicht wäre es Sinvoller, wenn du öfter mal ein: "ich denke, ich glaube, ich vermute, ich schätze mal" vorranstellen würdest. Ansonsten implemetierst du aufgrund deines Schreibstiels und deiner Ausdrucksweise bei einigen Usern hier, dass das was du schreibst, auch zu 100% richtig wäre. Leider liegst du aber öfter mal falsch. s.o.

Verstehe dies bitte nicht als Angriff gegen dich, sondern nur als Bitte, in Zukunft etwas besonnener zu Antworten.

@Mod's: Ich habe vorab überlegt, ob ich ihm das nur per PN, oder doch öffentlich poste. Ich denke aber, letzters kann man durchaus mal machen.
Und jetzt auch noch die Bitte, darüber hier nicht zu diskutieren, wenn Bedarf besteht, besser irgendwo in einem Small-TalkBereich oder per PN.

Das war's. please back to topic!


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