Gehen wir von dem fiktiven Fall aus, dass Person A mit Person B zusammen wohnt. Beide haben Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt. Nur Person A bekommt eine Antwort. In dieser Antwort wird erwähnt, dass bei Nichtzahlung Vollstreckungsmaßnahmen (Antrag zur Aussetzung d. Vollstreckung wurde eingereicht!) eingeleitet werden. Frist ist genannt. Falls Person A einen klagfähigen Bescheid wünnscht bedarf es nur einer Mitteilung, dann wird ein Widerspruchsbescheid verschickt.
Nun stellen sich folgende Fragen:
Was sollte Person B tun? Warten?
Sollte Person A den Widerspruchbescheid "beantragen"? Falls ja, wie verliefe das dann mit der Vollstreckung? Dürfte die noch durchgeführt werden?
Falls Nein, wie sollte Person A dann reagieren?
Gehen wir weiter davon aus, dass Person A einen Widerspruchsbescheid bekäme, sollte dann Person B "mitklagen"?