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Autor Thema: Aktionen aus Flensburg - Plopp!! (Boykott Klage Petition in SL-H)  (Gelesen 14174 mal)

s
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Kalt lässt die das nicht, wenn nur genug Beschwerden kommen.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Anm. zu senses Petition:

Vielen Dank an alle Unterzeichner!

Der Status der Petition wird jetzt mit
parlamentarische Beratung
angegeben.
https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsliste?execution=e6s1
Das kann dann jetzt natürlich mindestens monatelang dauern....


Aber gut, dass sense dafür gesorgt hat,
dass der S./H.-Landtagspetitionsauschuss jetzt mit dem "freien" Zwangsbezahlfernsehen konfontriert wird.

Markus


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Danke!!!

Und nun seid ihr dran:  Beschwert euch doch bitte bei den Verantwortlichen!
Bequem per eMail. Hier sind die eMailadressen von der öffentlichen Website des Landtags für Schleswig-Holstein:

kirchhofp@jurs.uni-heidelberg.de;

mwvinternet@wimi.landsh.de; parteivorstand@spd.de; info@heikefranzen.de; tanju.tuegel@die-linke.de; Sabrina.Merten@cdu.de; info@cdu-flensburg.de; pr@gruene.de; sabine.suetterlin-waack@bundestag.de; matthias.knothe@stk.landsh.de; KV-Flensburg@spd.de; bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de; info@schleswig-holstein.de; landesregierung@schleswig-holstein.de; hansjoern.arp@cdu.ltsh.de; axel.bernstein@gmx.de; johannes.callsen@cdu.ltsh.de; asdamerow@yahoo.de; mail@volker-dornquast.de; info@heikefranzen.de; hauke.goettsch@arcor.de; daniel.guenther@cdu.ltsh.de; hartmut.hamerich@cdu.ltsh.de; karsten.jasper@t-online.de; tobias.Koch@cdu.ltsh.de; peter-lehnert@kabelmail.de; jmagnussen@magnussen.de; nicolaisen@wanderup.net; h.neve@web.de; hans_hinrich.neve@cdu.ltsh.de; barbara.ostmeier@gmx.de; info@katja-rathje-hoffmann.de; katjarathje@aol.com; heiner-rickers@arcor.de; Klaus.Schlie@landtag.ltsh.de; petersoennichsen@yahoo.de; wiegard@rainerwiegard.de; baasch@spd-luebeck.de; k.dolgner@spd.ltsh.de; peter.eichstaedt@t-online.de; k.eickhoff-weber@spd.ltsh.de; kirsten@eickhoff-weber.de; m.habersaat@spd.ltsh.de; post@berndheinemann.de; b.herdejuergen@t-online.de; info@simone-lange.de; s.midyatli@spd.ltsh.de; smidyatli@yahoo.com; birte-pauls@versanet.de; t.vonpein@spd.ltsh.de; poersch.mdl@t-online.de; b.raudies@spd-elmshorn.de; s.redmann.mdl@t-online.de; s.redmann@spd.ltsh.de; info@thomas-rother.de; vt.rother@t-online.de; o.schulze@spd.ltsh.de; olaf-schulze.spd@t-online.de; r.stegner@spd.ltsh.de; kaivogel@pinnau.com; j.weber@spd.ltsh.de; winter.mdl@aol.de; andresen-flensburg@t-online.de; rasmus.andresen@gruene.ltsh.de; marret.bohn@gruene.ltsh.de; anke.erdmann@gruene.ltsh.de; marlies.fritzen@gruene.ltsh.de; eka.von.kalben@gruene.ltsh.de; detlef.matthiessen@gruene.ltsh.de; burkhard.peters@gruene.ltsh.de; buero@ines-strehlau.de; ines.strehlau@gruene.ltsh.de; andreas.tietze@gruene.ltsh.de; bernd.voss@gruene.ltsh.de; heiner.garg@fdp.ltsh.de; anita.klahn@fdp.ltsh.de; klahn@fdp-stormarn.de; ekkehard.klug@fdp.ltsh.de; wolfgang.kubicki@fdp.ltsh.de; oliver.kumbartzky@fdp.ltsh.de; oliver@kumbartzky.de; christopher.vogt@fdp.ltsh.de; ab@piraten.ltsh.de; buero@patrick-breyer.de; wd@piraten.ltsh.de; uk@piraten.ltsh.de; UKoenig@piratenpartei-sh.de; sk@piraten.ltsh.de; sven.krumbeck@piratenpartei-sh.de; ts@piraten.ltsh.de; lars.harms@ssw.de; flemming.meyer@ssw.de; jette.waldinger@ssw.de; tabea.roessner@bundestag.de;

Viel Spaß!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2015, 18:44 von Bürger«

  • Beiträge: 18
  • Status: Klage am VG
Moin Sense,

danke für die Mailadressen.

Beschweren ist schön, Anfragen ist besser.

z.B. weshalb sie die Sonderbehandlung für offensichtliche Nichtnutzer rausgenommen haben.

Ansonsten haben wir glaub ich ein Vernetzungsproblem.

Es gibt genügend Menschen mit Interesse, aber die sind nicht in Kontakt.

Grüsse Walter


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Die Wahrnehmung in der Bevölkerung ist ein Spiegelbild der medialen Propaganda.

B
  • Beiträge: 422
Beschluss des Petitionsausschusses Schleswig-Holstein vom 17.03.2015
https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsdetails?execution=e4s1

Zitat
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 648 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern getragen wird, auf der Grundlage der vom Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme der Staatskanzlei beraten.

Der Petitionsausschuss hält einen zu einhundert Prozent freiwillig finanzierten öffentlichen Rundfunk nicht für praktikabel, da eine vorausschauende Finanzplanung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die für deren Betrieb zwingend erforderlich ist, auf diese Weise nicht möglich ist. In der dualen Rundfunkordnung kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die wichtige Aufgabe der Grundversorgung zu. Hierzu zählt die umfassende programmliche Versorgung mit allen Genres von Informationen über Nachrichten bis zu Sport, Kultur und auch Unterhaltung.

Bis 2012 hatten die Länder die Finanzierung des Rundfunks durch die Rundfunkgebühr gesichert. Die Rundfunkgebühr hatte an das Bereithalten von Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräten im jeweiligen Haushalt angeknüpft. Da nach dem aktuellen Stand der Technik Radio- und TV-Programme beispielsweise auch über Computer, Laptop, Smartphone, Mobiltelefone und weitere mobile Endgeräte empfangen werden können, musste das Verteilungsprinzip aus verfassungsrechtlichen Gründen aktualisiert werden. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben mit der Einführung des Rundfunkbeitrages an die Raumeinheiten, also Wohnungen und Betriebsstätten, angeknüpft, in denen üblicherweise Rundfunk empfangen wird. Eine derartige Typisierung ist im Abgabewesen verfassungsrechtlich zulässig. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, dessen Verhandlungen über fünf Jahre in Anspruch genommen haben, ist von den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen unterschrieben und den Länderparlamenten ratifiziert worden.

Dem Ausschuss ist bewusst, dass sich die Interessen Einzelner bei derartigen Regelungen nicht immer berücksichtigen lassen. Der Rundfunkbeitrag ist jedoch ein zeitgemäßer Schritt, da es immer schwieriger wird, zwischen den einzelnen Gerätearten zu unterscheiden, mit denen Rundfunk und Fernsehen empfangen werden können.

Die weiteren in der Petition gestellten Forderungen, Zwangsanmeldungen und Vollstreckungen sofort zu stoppen sowie die Daten der Mitzeichner zu löschen, sind damit gegenstandslos.

Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 20. bis 22. Mai 2015.

Edit "Bürger":
Link korrigiert. Zitat des Beschlusses eingefügt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2015, 14:19 von Bürger«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 648 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern getragen wird, auf der Grundlage der vom Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme der Staatskanzlei beraten.
...und die wäre? Gleich als Textvorlage weitergenutzt, statt sich damit auseinanderzusetzen?

Eine derartige Typisierung ist im Abgabewesen verfassungsrechtlich zulässig.
Das sehen faktisch alle dazu existierenden Gutachten und fachlichen Ausarbeitungen anders...
...selbst Kirchhof sah eine Widerlegbarkeit als geboten
Prof. Paul Kirchhof ist mit der Gesetzgebung überhaupt nicht einverstanden!

In seinem Gutachten hatte er "der Akzeptanz und Rechtssicherheit willen" explizit eine "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" als geboten gesehen - und genau *diese* Widerlegbarkeit ist vom Gesetzgeber (vorsätzlich?) unterschlagen worden. Fatal!

Der "Urvater" des dem RBStV zugrundegelegten Gutachtens bemängelt höchstselbst, dass wesentliche Aspekte des zugrundeliegenden Gutachtens nicht in die Gesetzgebung eingeflossen sind.

Ganz so einfach wird es also auch durchs BVerfG nicht durchgewunken werden können...
...und hier kommt obiges ins Spiel: Dessen Bruder sitzt dort (noch).


Der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist eine handwerkliche, sozialstaatliche, rechtsstaatliche, datenschutzrechtliche, (un)demokratische und überbürokratische Farce.

Hier noch der ehem. Verfassungsrichter Prof. Kirchhof, auf dessen "Gutachten" der RBStV beruht, mit einer kurzen persönlichen Stellungnahme... ;)
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
Zitat
"[...] Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird. [...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof"


Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, dessen Verhandlungen über fünf Jahre in Anspruch genommen haben, ist von den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen unterschrieben und den Länderparlamenten ratifiziert worden.
Ja. Und? Was soll uns das sagen? Dass dieser dadurch automatisch "rechtens" sei?!?
Dass wir doch bitte Mitleid haben sollen, dass die sich 5 Jahre damit "befasst" haben und dann so ein missratenes GesetzesUNwerk verfasst haben?!?


Der Rundfunkbeitrag ist jedoch ein zeitgemäßer Schritt, da es immer schwieriger wird, zwischen den einzelnen Gerätearten zu unterscheiden, mit denen Rundfunk und Fernsehen empfangen werden können.
Und immer wieder die abgedroschene Parole "zeitgemäß" ::) Wo bitte leben die?!?
Eine pauschale, unausweichliche Zwangsabgabe auf einen existenziellen Tatbestand (Wohnung) soll also "zeitgemäß" sein? Das kann man so oder so verstehen...
Ist es ein Offenbarungseid? Zwang = "zeitgemäß"?!?
Wirklich "zeitgemäß" wäre eine Abrechnung nach Nutzung.
Darauf muss man bestehen und diesen vernebelnden Euphemismen endlich die Maske herunterreißen.


Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.
Die Weiterverfolgung der Petition wird damit nicht abgeschlossen ;) ;D


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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www.rundfunk-frei.de

s
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Danke fürs Posten und danke an Bürger für die Vorarbeit.

Ich werde in dem nächsten Tagen 2 Weitere Petitionen einleiten.

Und danach 4 ...


Aber auch eine weitere Anfrage, wieso weshalb warum....



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Beschluss des Petitionsausschusses Schleswig-Holstein vom 17.03.2015
https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsdetails?execution=e4s1

Zitat
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition ... beraten.

Der Petitionsausschuss hält einen zu einhundert Prozent freiwillig finanzierten öffentlichen Rundfunk nicht für praktikabel, da eine vorausschauende Finanzplanung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die für deren Betrieb zwingend erforderlich ist, auf diese Weise nicht möglich ist. In der dualen Rundfunkordnung kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die wichtige Aufgabe der Grundversorgung zu. Hierzu zählt die umfassende programmliche Versorgung mit allen Genres von Informationen über Nachrichten bis zu Sport, Kultur und auch Unterhaltung.
...

Bereits der Anfang des "Beschlusses" lässt die mangelnde Kompetenz in der Sache erkennen.

Der ganze öffentlich-rechtliche Rundfunk ist mittlerweile mit seinen künstlich aufgeblähten 90 Programmen zu einem Fremdkörper in der Medienlandschaft geworden. Er hindert andere Anbieter sich weiter zu entwickeln und versucht die unbeteiligten Menschen mit finanzieller Nötigung und Zwang an sich zu binden. Der öffentlich-rechtlicher Rundfunk leidet zunehmend an einem Akzeptanzproblem.

Wo ist der Beweis, dass eine vorausschauende Finanzplanung nicht möglich ist?

Wenn es bei allen anderen möglich ist, eine realitätsnahe Finanzplanung zu fahren und bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten dies angeblich nicht gehen soll, dann haben sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten und deren Überangebot im Internetzeitalter mit Filmdiensten, YouTube, Online-Zeitungen, Internetradio, DVD/Blu-ray, Spiel-Konsolen überflüssig gemacht.

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten erfüllen KEINE gemeinschaftswichtigen Aufgaben, die andere Medien und Internet nicht bereits mehrfach abdecken würden.

Wir haben kein duales Rundfunk-/Informationssystem mehr, das System ist noch vielschichtiger und von den öffentlich-rechtlichen Anstalten überhaupt nicht abhängig.

Die Zeiten mit ausschließlicher Verfügbarkeit von 3 vorgesetzten ö.-r. TV-Programmen ist seit Jahren überwunden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2015, 14:19 von Bürger«

T
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Beschluss des Petitionsausschusses Schleswig-Holstein vom 17.03.2015
https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsdetails?id=71

(Link nun erneut aktualisiert)

Dieser Beschluss des Petitionsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags ist nachgerade skandalös zu nennen. Hier werden ganz offensichtlich Praktikabilitätserwägungen über den Schutz von Grundrechten gestellt. Einzig die völlig unbegründete Behauptung, dass eine freiwillige Finanzierung des Rundfunks nicht praktikabel sei und das übliche völlig unzutreffende Gerede über den "Stand der Technik", welches die technischen Unterschiede der Verbreitungswege von Rundfunk und Internet komplett ignoriert, sollen dafür herhalten, um grundrechtsverletzenden Zwang zu legitimieren?

Wenn es denn abschließend heißt:
Zitat
Die weiteren in der Petition gestellten Forderungen, Zwangsanmeldungen und Vollstreckungen sofort zu stoppen sowie die Daten der Mitzeichner zu löschen, sind damit gegenstandslos.

Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.
kann man einer derartigen Ignoranz vonseiten der Landtagsabgeordneten nur fassungslos gegenüberstehen. Selbst wenn man den Erhalt eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots für politisch wünschenswert halten sollte (was angesichts der gegenwärtigen Selbstüberhebung der ö-r Anstalten allerdings sehr zu bezweifeln steht), ist es völlig unakzeptabel, die erwähnten Rechtsverstöße wie Mißbrauch der dem Datenschutz unterliegenden persönlichen Daten, Zwangsanmeldungen und Vollstreckungen für gegenstandslos zu erklären.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2015, 16:21 von TVfrei«

 
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