Hat sich glücklicherweise erledigt. Sendung wurde einen tag nach Absendung zugestellt. Die Meldung war ein Systemfehler, weil vielleicht irgendwie beim Einscannen des belegs etwas schiefgelaufen ist. Sendung wurde aber als bei ARD und Konsorten zugestellt bestätigt. Trotzdem habe ich vor einigen tagen die Androhung der Zwangsvollstreckung erhalten, ohne jeden Kommentar zu meinem Widerspruch (bin Geringverdiener mit Einkommen unter ALG2-Niveau). Aber letzteres ist dann wider ein Fall für einen neuen separaten Faden.
Trotzdem hier ein Hinweis, für Personen, deren Einschreiben verlorengeht:
Zumindest in
Sozialgerichtsgesetz und im
Sozialgesetzbuch (Vorsicht: K.A., ob auf diesen Kontext auch anwendbar) gibt es entsprechende Regelungen, bei denen wie von PersonX angedeutet die Möglichkeit besteht die Sache in den vorangegangenen bearbeitungszustand zurückzusetzen. Stichwort "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand".
Hier die Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__67.html (Sozialgerichtsgesetz)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__27.html (Sozialgesetzbuch)
Wie gesagt,
ohne Gewähr, ob dies auch vor den Verwaltungsgerichten ähnlich gehandhabt wird. Ich werde unabhängig davon sicherheitshalber nur noch per Einschreiben-Rückschein versenden, damit ich auch den exakten Nachweis des Adressaten habe. Problem mit Einschreiben hatte ich i.d. vergangenheit nämlich schon mal (nicht ausgefüllter Rückschein, d.h. Rückschein per post erhalten, aber das Ding war leer!)