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Autor Thema: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?  (Gelesen 70458 mal)

B
  • Beiträge: 422
Ich schiebe das hier nochmal an, weil diese Option für mich und sicherlich für viele andere User eine sehr wichtige Sache ist. Ich werte das hier als Teilerfolg und ich denke, dass viele von uns ein ruhendes Verfahren ebenso begrüßen würden, weil man damit ja erstmal aus der Schußlinie ist.

Kannst du uns konkretere Daten zu Person A geben? Gibt es ein Aktenzeichen, auf das man sich berufen kann? Wie lautete die Klageschrift?

Ja, das wäre für alle ein wichtiger Punkt in der Klage. Damit hätte man schon halb gewonnen, wenn das Verfahren ausgesetzt würde. So erspart sich jeder einzelne den Weg durch die Instanzen. Es reicht, wenn das ein für alle mal verhandelt wird.


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

b
  • Beiträge: 74
Hat man schon versucht Pesimist mal an zu schreiben? Sicher hat er das nur vergessen.


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---------------
Mfg
badboy-72

P
  • Beiträge: 5
Hi,

sorry @ all die gewartet haben, war länger nicht Online.
Wer das AZ benötigt oder die Klage, bitte mir per PN seine Email Adresse schicken.

gruß


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Wie viele Gleichgesinnte, habe ich gegen den Rundfunkbeitrag (GEZ) bei meinem Verwaltungsgericht in Karlruhe Klage erhoben.

Heute bekam ich von diesem "unabhängigen" Gericht Post.
Enthalten war ein Schreiben mit einer Anlage: für Sie vorbereiteter Ruhensantrag

Begründung:

Gem. § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO hat das Gericht das Ruhen des Verfahrens auzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass aus wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist.

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hält eine Ruhensanordnung in Ihrem Verfahren für zweckmäßig.

Nun kommen die schriftliche Verweise auf erstinstanzliche Entscheidungen baden - württembergischer Verwaltungsgerichte zur Frage der Zulässigkeit einer Rundfunkbeitragserhebung ergangen (VG Freiburg vom 02.04.2014 - 2 K 1446/13 -, VG Stuttgart jeweils vom 01.10.2014 - 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14 -).

In diesen Verfahren wurde u.a. der von den weitaus meisten Klägern angegriffene Charakter der Rundfunkabgabe als Beitrag dahingehend entschieden, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handele und das Anknüpfen der Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich an das Innehaben einer Wohnung rechtlich nicht zu beanstanden sei.

Die in allen Verfahren zugelassene Berufung wurde auch in allen Verfahren eingelegt (Aktenzeichen beim Verwaltungsgerichtshof  2 S 1943/14 und S 2 2168/14).

Vor einer Entscheidung des VwGH Baden - Württemberg müsste auch die 8. Kammer des VwG Karlsruhe in einem Urteil bezüglich ihres Verfahrens die Berufung zulassen.
Da in der zweiten Instanz Vertretungszwang (vgl. § 7 VwGO) besteht, müsste die klagende Partei, soweit sie nicht bereits anwaltlich vertreten ist, einen Rechtsanwalt beauftragen,
was zu einer Verteuerung des Verfahrens führt.
Es ist daher sinnvoll, eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden - Württemberg abzuwarten.
Dies geschieht prozessual korrekt durch Anträge der Beteiligten, das Verfahren ruhen zu lassen.

Während des Ruhens des Verfahrens erfolgen keine weiteren Verfahrensschritte. Das Verfahren ist gewissermaßen "eingefroren"; Sie erleiden hierdurch keine Nachteile. Das Verfahren kann zudem auch von beiden Seiten jederzeit wieder angerufen werden.

Da das Gericht das Ruhen des Verfahrens nur dann anordnen kann, wenn beide Parteien dies beantragen, wird hiermit angeregt, innerhalb von zwei Wochen einen Ruhensantrag zu stellen.

Mein Streitwert liegt vorläufig bei 5000.- EURO


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2014, 18:02 von noTV«

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Haben noch mehr Kläger einen Ruhensantrag erhalten?
Wäre interessant zu wissen, was man in dieser Zeit weitermachen können, damit die Sache nicht einschläft.
Weitere Klagegründe nachschieben, usw.?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2014, 09:18 von Uwe«

E
  • Beiträge: 38

Weshalb etwas entscheiden, was ohnehin irgendwann woanders entschieden wird? ;)

Und zwischenzeitlich bleibt das Mahnverfahren ausgesetzt, wie ARD ZDF & Co. ja hie und da schon quasi offiziell ausgesagt haben, d.h. Person A darf bis mind. zur ersten höherinstanzlichen Entscheidung (Vermutlich BVerwG) quasi "offiziell legitimiert" die Zahlungsverweigerung weiter ausüben.
Klingt doch erst mal bestens ;)

Ist dem wirklich so? Wieso versenden die ÖR dann weiterhin Mahnungen und ablehnende Widerspruchsantwortschreiben, wenn Person A in seinem Widerspruch aber ausdrücklich die Zahlung verweigert, bis eine höchstrichterliche Instanz entschieden hat?


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Zitat
Wieso versenden die ÖR dann weiterhin Mahnungen und ablehnende Widerspruchsantwortschreiben, wenn Person A in seinem Widerspruch aber ausdrücklich die Zahlung verweigert, bis eine höchstrichterliche Instanz entschieden hat?

Weil Person A selbst noch keine Klage gestartet hat, welche ruhend gestellt werden könnte. die Aussage im Widerspruch --> ist für die ÖR - BS, Landesrundfunkanstalt --> nicht wichtig, entscheidend ist der jeweilige Verfahrensablauf je Person A bis Z. Person A ist also noch im Status Widerspruch, falls dieser länger als 3 Monate zurück liegt, dann kann auch Person A bereits ohne Widerspruchsschreiben in den Status Ruhend kommen, dazu müsste Person A Klage einreichen, und jetzt kommt es etwas auf das Gericht und die Landesrundfunkanstalt an, dass dieses Verfahren auch ruhend wird ...
aber Person A kann auch einfach warten, bis A entweder die Vollstreckung beginnen soll, dann wäre Klageeinreichung auch möglich, oder aber einfach Klage einreichen wenn der Widerspruchsbescheid kommt.
Es kann natürlich passieren dass dieser erst nach einem Versuch der Vollstreckung kommt.


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M
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Haben noch mehr Kläger einen Ruhensantrag erhalten?
Wäre interessant zu wissen, was man in dieser Zeit weitermachen können, damit die Sache nicht einschläft.
Weitere Klagegründe nachschieben, usw.?

Ich weiß von zwei Nutzern dieses Forums, dass deren Klagen ruhend gestellt wurden: Democratic (VG Gelsenkirchen) und pessmist (VG FFM dieser Thread hier). Dazu können die beiden aber selbst mehr sagen.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
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Person A hat heute auch vom Verwaltungsgericht Karlsruhe ein Schreiben bekommen:

„Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hält eine Ruhensanordnung in Ihrem Verfahren für zweckmäßig.“


Muss von beiden Parteien beantragt werden. Ein vorformulierter Antrag zur Unterschrift anbei.

Es wird dabei auf die noch ausstehenden Berufungsverfahren VG Freiburg 2.4.14 (wie schön ) und auf die 2 Verfahren vom 1.10.14 in Stuttgart hingewiesen.

Bescheid der Rundfunkanstalt für das letzte Quartal über 447,- Euro.

Das  Ganze kann sich ja noch etwas hinziehen.

Was kann bzw. muss noch getan werden, damit nicht inzwischen zwangsvollstreckt wird?


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

H

H2O

  • Beiträge: 137
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Hallo noTV und Karlsruhe,

von Person B habe ich gehört, dass sie auch so ein Schreiben letzte Woche vom VG-KA bekommen hat mit exakt dem gleichem Wortlaut. B sieht dies auch zumindest mal als Teilerfolg. B möchte sich nicht auf den Lorbeeren ausruhen und ist auch am Überlegen, wie man die Zeit sinnvoll nutzen könnte um, wenn's wieder los geht, nicht unvorbereitet zu sein.

Person B kommt aus dem nördlichen BW und ihr fehlt hauptsächlich der fachliche Austausch mit Gleichgesinnten, z.B. im Rahmen eines runden Tisches. War schon mal Thema hier, ist aber irgendwie wieder eingeschlafen. Deshalb nochmals ein Weckruf - wer würde solch einen Runden Tisch unterstützen, wer hat Interesse?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2014, 14:30 von Bürger«

g
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Verfahren bei VG Darmstadt ruht auch
Es wird nicht vollstreckt und Beitragskonto ist vorerst eingefroren
keine weiteren Beitragsbescheide und Widerspruchsbescheide !!!


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  • Beiträge: 122
Gibt es ein Aktenzichen für das VG Darmstadt?


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4 L 483/14
Beschluss ist auch irgendwo im Forum eingestellt im Volltext
bitte suchen unter  VG Darmstadt


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  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Welche Argumente haben das Ereignis "das Ruhen des Verfahrens" ausgelöst?
Kann jemand bitte die Argumente kurz gefasst hier posten?

so z.B. 1) der Rundfunkbeitrag verletze die negative Informationsfreiheit
            2)....
            3)....
usw


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

H

H2O

  • Beiträge: 137
Im Fall von noTV (siehe oben) und Person B

- Wegen des Steuerarguments, steht so im Anschreiben

Gibts noch ein

2) oder 3)

an anderen VGs ??


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