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Autor Thema: Abmeldung bei Aufgabe der Zweitwohnung?  (Gelesen 1229 mal)

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  • Beiträge: 4
Abmeldung bei Aufgabe der Zweitwohnung?
Autor: 25. September 2014, 16:22
Hallo gez-boykott Gemeinschaft,

vor längerer Zeit habe ich bereits in diesem Forum geschrieben und was soll ich sagen... mein Bekanntenkreis ist eher auf "Kuschelkurs".
Informatieren kann man zwar aber umstimmen lässt sich keiner so richtig.

Daher hat Person A eine Frage. Bei der Abmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt wurde gesagt, dass der Beitragsservice dies automatisch mitgeteilt bekommt.
-> Also weiß der Beitragsservice ja bis wann die Wohnung bestand.

Ist es trotzdem notwendig sich bei beim BS abzumelden? (Per Formular und Einschreiben mit Rückschein?)
Das letzte Schreiben, was Person A bekam ist eine Information und ein Überweisungsträger nach der angeblich vereinbarten Ratenzahlung.
Es kam also bisher kein Beitragsbescheid, auf den Person A reagiert hätte.

Wenn Person A die Abmeldung versendet, sollte sie die Beitragsnummer angeben? (Bisher hat sie offiziell/nachweislich ja keine erhalten.)

Vielen Dank,
A

PS: Ich finde das Engagement hier klasse und jeder sollte zumindest Wiederspruch einlegen - auch wenn er nicht klagt!


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