Gegenüber (vermeintlichen) ALG2-Empfängern könnten die Anstalten, jedenfalls meiner Meinung nach,
eventuell Vorsicht walten lassen und möglicherweise keinen ablehnenden Widerspruchsbescheid senden.
Also lassen die wirklich nicht locker
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Mittlerweile haben sie nun Herrn u auf den Bescheids-Widerspruch nun doch einen
Befreiungsablehnungs-Bescheid gesendet. ( Im Anhang. )
Allerdings nur ihm.
Wegen der angeblichen Schuld von Frau u
( von 01/2013 bis 01/2014 ) haben sie nun nichts weiter geschrieben.
( Werden wir ja sehen, ob sie da vielleicht nun schon aufgegeben haben ( ? ? ? ) )
Spätestens am 08/11/15 (Frist) geht es ja dann weiter.
Dann geht der Widerspruch gegen ihre Ablehnung raus.
Etwas anderes dürfen die von uns Gerechtigkeitskämpfern nicht erwarten
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Markus