Wenn wirklich eine Zustellung unmöglich ist (alle Klingel- Briefkastenschilder entfernt, alle Nachbarn instruiert, nie aber auch gar nicht irgendwas anzunehmen), ein neuer Mieter in der Wohnung wohnt, dann geht ein Widerspruchsbescheid nach Köln oder zur Rundfunkanstalt zurück, dann haben die Jungs dort ein Problem, weil sie A nichts rechtswirksam zustellen können, gar eine rechtswirksame Zustellung gar nicht beweisen könnten.
Wichtig!
Keinen Nachsendeantrag stellen, sondern alle, von denen man Post haben möchte vorab unterrichten, auch den Nachbarn, die dem Postboten mit der neuen Adresse weiterhelfen wollen oder den Postboten selbst im Unklaren über die genaue neue Adresse lassen.
Dann wird A nur über den erneuten Meldedatenabgleich wieder aktenkundig.
Bei der Ummeldung könnte A auch Antrag auf eine Auskunftssperre stellen.
Einen Haken hat die Sache mit dem Klageverfahren dennoch: Dem Gericht müßte eine neue Anschrift mitgeteilt werden, weil wo sollen die sonst ihre Schriftstücke hinschicken, wenn von denen was zurückkommt, machen die eher kurzen Prozeß nach Aktenlage.
Praktisch, wenn sich A von einem Anwalt vertreten läßt, da geht ja die Gerichtspost üblicherweise hin, ohne daß der Umzug relevant ist...