Ich hole das hier noch mal aus der Versenkung, da mich noch eine andere Idee beschäftigt:
Was haltet ihr den von der gegenteiligen Argumentation:
Laut Argumentation der ÖRR-Befürworter nutzen und wollen doch 99,5% aller Bürger den ÖRR´.
Nur eine verschwindend kleine Minderheit von 0,5% (oder wie wenig auch immer) lehnen den ÖÖR prinzipiell und kategorisch ab. Sie wollen auch keine Geräte besitzten etc.
Nun wird die Typisierte Abgabe immer mit der Notwendigkeit der Finanzierung durch die Allgemeinheit begründet. Die Finanzierung ist aber gesichert durch die vermeintlich 99,5% Nutzer. Die ablehnende Minderheit ist also nicht für die Finanzierung des Systems notwendig.
Wenn es aber möglich ist, mit einem simplen und kostengünstigen Verfahren die Nichtteinahme der Verweigerer nachzuweisen (z.B. durch eine Eidesstattliche Erklärung o.ä.), dann kann das Argument der notwendigen Typisierung/Pauschalierung doch nicht uneingeschränkt angewendet werden. Dann muss für diese unwesentliche Minderheit ein wie auch immer geartetes Verfahren eingerichtet werden, wie diese ihre Nichtteilnahme am Rundfunksystem unter Beweis stellen können. Damit wäre ein einfaches und kostengüstiges Befreiungsverfahren erstellt.
Wenn dieses Verfahren nicht bereit gestellt wird, obwohl es mit einfachen, mindestens aber verhältnissmäßigen Mitteln bereit gestellt werden könnte, impliziert dies die pauschale Unterstellung, alle Bürger sind potentielle Betrüger, die nur die Rundfunkgebühr sparen wollen. Dies wiederum widerspricht dem Prinzip der Unschuldsvermutung. Ist das widerum so einfach machbar in diesem unserem Lande?