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Autor Thema: Anderer Ansatz: Geringe Nutzerzahlen des ÖRR nachweisen  (Gelesen 6881 mal)

g
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Eine Idee für einen anderen Ansatz:

Die Rundfunkanstalten und die Gerichte sind der Meinung, dass alle, die eine Möglichkeit zum Empfang der ör-Programme haben, diese auch sehen/hören. Darauf stüzen sie die Daseinsberechtigung.

Kann man das mit fundierten Beweisen darstellen, dass viele diese ör-Programme gar nicht nutzen bzw. andere Medien nutzen?

Meines erachtens ist es Sittenwidrig/Übertrieben eine nicht gewollte Dienstleitung zu erbringen und nur wenige nutzen sie.

Die angeblichen Zuschauerzahlen kommen doch alle von den ör selbst!


Edit "Bürger":
Titel ergänzt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2014, 10:24 von Bürger«

C
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Die einzige Firma die solche Daten offiziell in Deutschland erhebt dürfte die GFK (Gesellschaft für Konsumforschung) aus Nürnberg sein.
Vermutlich weiß die GFK auch wie viele ihrer Zuschauer niemals einen der zu zählenden (überwachenden) Sender einschaltet.
Ob da 10% ÖRR Boykotteure darunter sind? Aus deren veröffentlichen Zahlen geht das natürlich nicht hervor.
Selbst wenn wir denen die Daten abkaufen wollten würden wir die wohl nicht bekommen. Wer will es sich mit seinen Auftraggebern schon vermiesen?


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g
  • Beiträge: 48
Wie war das nochmal, traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast!!

Die Einschaltquoten sind doch sicherlich geschönt, wenn die schon bei einfachen Auswertungen mogeln. Dann hier sicherlich im großen Stil.

Aber wie kann man das beweiesen?


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Kann man das mit fundierten Beweisen darstellen, dass viele diese ör-Programme gar nicht nutzen bzw. andere Medien nutzen?

Der "Grundversorgungs"-Sender ZDF Kultur scheint öfters mal die offizielle 0,00 Millionen Zuschauer-Marke zu erreichen
( beweisbar bspw. mit
http://www.quotenmeter.de/n/64816/zdf-kultur-mit-wiederholungen-im-nicht-messbaren-bereich )


( So wie ich das verstehe, möglicherweise immer dann, wenn die durch "genaueste Befragungen angeworbenen"
und jährlich 500 € "Aufwandsentschädigung" erhaltenden Testhaushalte vergessen, für ihren Arbeitgeber ZDF Kultur laufen zu lassen. Dann gibt's hinterher anscheinend immer einen Rüffel und dann sprechen die "Quoten" wieder eine Zeitlang mal für den "Kultur"Sender"
Quellen: http://www.on-zine.net/2010/02/24/wie-werden-einschaltquoten-berechnet/ und http://www.humanistische-aktion.de/tvquoten.htm )

Markus


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Auch wenn KEINER schaut, man könnte es ja schauen, also zahlen!
PS Warum wird mir mittlerweile übel, wenn irgendwo BR3 läuft?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2014, 01:19 von Bürger«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

C
  • Beiträge: 342
Die Quotenzählung des ÖRR ist ein Treppen-Witz.

Auch wenn KEINER schaut, man könnte es ja schauen, also zahlen!
Also wenn man belegen könnte, daß nur 50% der deutschen Bevölkerung ÖR-Programme schauen, dann wird es aber eng mit der Legitimation.
Dazu müßte allerding eine großangelgte und neutrale Befragung  :angel: gemacht werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 01:35 von Bürger«
"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Man sollte dazu folgendes Bedenken:

Angenommen, von 100 Haushalten sind 41 Einpersonenhaushalte, 35 Zweipersonenhaushalte, 12 Dreipersonenhaushalte, und 12 Vier- und Mehrpersonenhaushalte (siehe hier).

Dann müsste man wahrscheinlich nachweisen, dass 25% aller Personen in Deutschland keine öffentlich rechtlichen Programme sehen, denn erst dann gäbe es rechnerisch 10 Einpersonenhaushalte (also 10%), die keine öffentlichen Sender konsumieren.

Da die Abgabe haushalts- und nicht personenbezogen ist, würde der BS/örR wahrscheinlich so argumentieren, und dann noch mit dem hier schon öfter diskutierten Schwachsinnsargument dass die Nichtkonsumierer ja rein theoretisch konsumieren könnten und deshalb zahlen müssten...

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2014, 08:07 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

g
  • Beiträge: 48
Der Gedanke von mir war, wenn man eine geringe Nutzung des ÖRR nachweisen kann, könnte man darüber dieses unsinnige System veilleicht zu Fall bringen.


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Ich hole das hier noch mal aus der Versenkung, da mich noch eine andere Idee beschäftigt:

Was haltet ihr den von der gegenteiligen Argumentation:

Laut Argumentation der ÖRR-Befürworter nutzen und wollen doch 99,5% aller Bürger den ÖRR´.

Nur eine verschwindend kleine Minderheit von 0,5% (oder wie wenig auch immer) lehnen den ÖÖR prinzipiell und kategorisch ab. Sie wollen auch keine Geräte besitzten etc.

Nun wird die Typisierte Abgabe immer mit der Notwendigkeit der Finanzierung durch die Allgemeinheit begründet. Die Finanzierung ist aber gesichert durch die vermeintlich 99,5% Nutzer. Die ablehnende Minderheit ist also nicht für die Finanzierung des Systems notwendig.

Wenn es aber möglich ist, mit einem simplen und kostengünstigen Verfahren die Nichtteinahme der Verweigerer  nachzuweisen (z.B. durch eine Eidesstattliche Erklärung o.ä.), dann kann das Argument der notwendigen Typisierung/Pauschalierung doch nicht uneingeschränkt angewendet werden. Dann muss für diese unwesentliche Minderheit ein wie auch immer geartetes Verfahren eingerichtet werden, wie diese ihre Nichtteilnahme am Rundfunksystem unter Beweis stellen können. Damit wäre ein einfaches und kostengüstiges Befreiungsverfahren erstellt.

Wenn dieses Verfahren nicht bereit gestellt wird,  obwohl es mit einfachen, mindestens aber verhältnissmäßigen Mitteln bereit gestellt werden könnte, impliziert dies die pauschale Unterstellung, alle Bürger sind potentielle Betrüger, die nur die Rundfunkgebühr sparen wollen.  Dies wiederum widerspricht dem Prinzip der Unschuldsvermutung. Ist das widerum so einfach machbar in diesem unserem Lande?


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Sorry, das ist nicht wertend gemeint, aber es interessiert keine schwarze Robe, die bisher dazu aufgetreten ist. Argumente in der Form habe ich ja letzte Woche in ähnlicher Form in der Domstadt vorgebracht.

Typisierung - sieht das Gericht anders als Prof. Degenhardt
Widerlegbarkeit der Vermutung - hat eben keinen Eingang ins Gesetz gefunden
Nichtunutzung, Steuer - nö, Beitrag und du bezahlst für die MÖGLICHKEIT :o der Inanspruchnahme der Leistung

Du  hast Recht, bekommst es aber nicht.


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Danke für den Hinweis. Ich wollte auch nur wissen, ob ich da einen Denkfehler mache.
Denn entscheidend ist ja nicht nur ob man Recht bekommt - es sollte ja auch richtig sein.  ;D


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Aus meiner Sicht machst du keinen Denkfehler...

POLEMIK AN:

Aber ein Richter und erst recht eine Kammer sind objektiv. Und deshalb unterlaufen denen erst recht keine Denkfehler.

POLEMIK AUS


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Aus meiner Sicht machst du keinen Denkfehler...
POLEMIK AN:
Aber ein Richter und erst recht eine Kammer sind objektiv. Und deshalb unterlaufen denen erst recht keine Denkfehler.
POLEMIK AUS

Ich glaube hier unterliegen einige der Kläger einem Denkfehler. Entscheidend ist der Weg des Geldes. Der Rest ist Nebensache. ;)


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Zitat
Ich glaube hier unterliegen einige der Kläger einem Denkfehler. Entscheidend ist der Weg des Geldes. Der Rest ist Nebensache. ;)

Das, mit verlaub, glaube ich nicht.  Bequemlichkeit, Alltagstrott oder Gleichgültigkeit reichen völlig aus. Und ich meine darüber hinaus, wir tun uns keinen Gefallen, wenn wir die Gegner einfach verunglimpfen oder gar kriminalisieren. Im Gegenteil, es schadet nachaltig unserer Glaubwürdigkeit. Ich empfehle mal den "Kategorischer Imperativ" http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorischer_Imperativ, oder wem das zu lang und zu kompliziert ist, die Kurzform:

         Was du nicht willst, das man dir tu,
          Das füg auch keinem andern zu.


Wie gesagt, nichts für ungut...


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Nur eine verschwindend kleine Minderheit von 0,5% (oder wie wenig auch immer) lehnen den ÖÖR prinzipiell und kategorisch ab. Sie wollen auch keine Geräte besitzten etc.

Nun wird die Typisierte Abgabe immer mit der Notwendigkeit der Finanzierung durch die Allgemeinheit begründet. Die Finanzierung ist aber gesichert durch die vermeintlich 99,5% Nutzer. Die ablehnende Minderheit ist also nicht für die Finanzierung des Systems notwendig.
Dann sollte man denen mal eine Statistik um die Ohren hauen:
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/248448/umfrage/umfrage-zum-rundfunkbeitrag-pro-haushalt/
TNS Forschung; 04.12.2012 bis 06.12.2012; 1.000 Befragte, also repräsentativ!


Doch nicht alle Bundesbürger zahlen freiwillig: so wurden seitens des Beitragsservice mehr als 14,2 Millionen Mahnmaßnahmen (ohne Vollstreckungen) eingeleitet.
http://de.statista.com/themen/1242/rundfunkgebuehren/
Wenn man davon ausgeht, dass 1/3 aus Geldnot nicht bezahlen wollen/können, so verbleibt die Mehrheit bei den Verweigerern.


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

 
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