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Autor Thema: Kündigung d. Rundfunkstaatsvertrag durch die einzelnen Länder?  (Gelesen 6210 mal)

B
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Zitat
RstV § 62 Kündigung
(1) Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Der Staatsvertrag kann von jedem der vertragschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2008 erfolgen.
Wird der Staatsvertrag zu diesem Termin nicht gekündigt, kann die Kündigung mit gleicher Frist jeweils zu einem zwei Jahre späteren Termin erfolgen. Die Kündigung ist gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich zu erklären. Kündigt ein Land diesen Staatsvertrag, kann es zugleich
den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zum gleichen Zeitpunkt kündigen; jedes andere Land kann daraufhin innerhalb
von sechs Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung dementsprechend ebenfalls zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Zwischen den übrigen Ländern bleiben diese Staatsverträge in Kraft.

Ich folgenden Gedanken: Könnte man die Ministerpräsidenten der einzelnen Länder nicht mit einem Misstrauensvotum, etc. dazu bringen, den RStV und auch den RBStV zu kündigen? Irgendwie könnte man doch Druck ausüben?


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

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Ich folgenden Gedanken:
Könnte man die Ministerpräsidenten der einzelnen Länder nicht mit einem Misstrauensvotum, etc. dazu bringen, den RStV und auch den RBStV zu kündigen? Irgendwie könnte man doch Druck ausüben?

..das wird u.a. schon mit den Petitionen getan ;)

ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014 !
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10800.0.html

Wir fordern
- die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“[...]

ist aber nach "oben hin offen".

Das bedeutet aber auch mehr Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung...
...ein mühsamer Weg, da es gilt, die breite Masse zu erreichen.

Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen... ;)

Dranbleiben! Weitermachen!


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K
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openPetition, gestartet am 21.01.2016 >>> http://www.openpetition.de/petition/online/kuendigung-des-rundfunkstaatsvertrages-gem-rstv-62

Zitat
Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages gem. RStV §62

Die Aufhebung der geltenden Rundfunk- und Fernsehgebühren (Beitragsservice) durch Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages, gemäß RStV §62 und dadurch die Abschaffung der Zwangsgebühren in Form der Haushaltsabgabe von derzeit 17,50 Euro pro Monat.

Konkrete Forderung:

Die jeweiligen vertragschließenden Länder des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) mögen die Kündigung des RStV gem. §62 gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich erklären.

Begründung:

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, Deutschlandradio) haben durch den seit 2013 geänderten Rundfunkstaatsvertrag eine feste Einnahmequelle, unabhängig davon, ob der/die Bürger|in die notwendigen Empfangsgeräte besitzt oder nicht. Durch die eingeführte Haushaltsabgabe ist es auch unerheblich, ob der/die mündige Bürger|in den bereitgestellten Service nutzt oder nicht.

Zahlreiche Quellen werfen den staatlichen Rundfunkanstalten eine einseitige Berichterstattung vor. Sogar der ARD-Programmbeirat hat in seiner Sitzung im Juni 2014 die tendenziöse Berichterstattung im Ukraine-Konflikt angemahnt - bisher jedoch ohne Folgen. In den alternativen Medien ist bereits von einer staatlich gesteuerten Propaganda die Rede, die durch die gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten in die Köpfe der Bürger|innen abgeladen wird. Zahlungsverweigerer werden seitens des nicht rechtsfähigen Beitragsservice mit Standardantworten herabgewürdigt und mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen überzogen. Der rechtliche Klageweg über die Verwaltungsgerichte ist systembedingt wenig aussichtsreich.

Die Petition setzt den Hebel daher rechtlich korrekt am Rundfunkstaatsvertrag an. Fordert die Landesregierungen auf, im Namen ihrer Bürger zu handeln und nutzt die im RStV aufgeführte Kündigungsmöglichkeit. Durch den erklärten Willen der Bevölkerung mittels Petition sind unsere Regierungsvertreter angehalten, eine neue Regelung hinsichtlich der Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens zu suchen. Die zu findende Lösung sollte auf Freiwilligkeit statt auf Zwang basieren!

Quellen:
18. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag/RStV) in Kraft seit 1.1.2016:
www.ard-werbung.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/Dokumentation/2016-1_Rundfunkstaatsvertrag.pdf   

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Karlsruhe, 21.01.2016 (aktiv bis 20.03.2016)


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Zitat
Die Petition setzt den Hebel daher rechtlich korrekt am Rundfunkstaatsvertrag an. Fordert die Landesregierungen auf, im Namen ihrer Bürger zu handeln und nutzt die im RStV aufgeführte Kündigungsmöglichkeit. Durch den erklärten Willen der Bevölkerung mittels Petition sind unsere Regierungsvertreter angehalten, eine neue Regelung hinsichtlich der Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens zu suchen. Die zu findende Lösung sollte auf Freiwilligkeit statt auf Zwang basieren!

Inwiefern macht es Sinn diese Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages zu richten?


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Karl Martell

 Hallo, ChrisLPZ, aus meiner Sicht macht das keinen Sinn, denn es geht ja primär um Landesgesetze. Es wird kein MP eines Bundeslandes kündigen, was einer seiner Vorgänger unterschrieben hat - die Rundfunk- und Fernsehbeiräte sind ja bereits so voller gut versorgter Politiker, daß das BundesVG bereits eine Verminderung dieser Zahlen angemahnt hat.

Ich sehe größere Chancen in einem Volksbegehren: Wikipedia - "Das Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Es ermöglicht Bürgern die Einbringung eines politischen Gegenstandes oder eines Gesetzesentwurfes in ein Parlament. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Deutschen Bundestag oder einem Landesparlament – zu führen, müssen die Initiatoren in einer bestimmten Frist eine festgelegte Zahl an Unterschriften Wahlberechtigter vorlegen. Das Parlament bleibt zwar in seiner Entscheidung über Annahme oder Ablehnung frei, allerdings besteht für die Bürger nach einer verworfenen Vorlage die Möglichkeit einen Volksentscheid zu verlangen. In Deutschland ist das Volksbegehren damit immer der notwendige letzte Schritt zur Herbeiführung eines von der Bevölkerung initiierten Volksentscheids."

Und so etwas gibt es ja auch auf Länderebene.

Da hier über das Einkommen der Bürger verfügt wird, ist jeder Haushaltsvorstand persönlich betroffen. 60 000Mahnbescheide pro Monat, vom Beitragsservice serviert, sprechen eine deutliche Sprache. Jeder spürt den "nervus rerum"!

Wenn sich mehrere Wellen vereinigen, entstehen unter den entprechenden Bedingungen diese Monsterwellen - wie heißen sie doch noch?

Grüße

Karl


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Hallo Karl Martell. Das sehe ich auch so. Die Petition macht mit dem Petitionsausschuss des Bundestages als Adressaten meiner Ansicht nach wenig Sinn und wird sicher mit dem Argument der Nichtzuständigkeit zurückgewiesen werden.  Wie auch immer, seit heute morgen >1500 Unterschriften, was wieder einmal aufzeigt, dass die Unzufriedenheit enorm ist.

In der Schweiz läuft ja momentan ein "Volksbegehren" bzw. Die Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren" (s. diese Pressemeldungen). Die Hürden für Volksbegehren sind in der BRD leider deutlich höher als in der Schweiz.

Gruß, Chris

Update:
Habe gerade auf der Seite der Petition folgendes Update gefunden:

Zitat
Einige werden es bereits bemerkt haben, dass die Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages gerichtet ist. Wer den Petitionstext liest, weiß, dass dies der falsche Adressat ist. Die Petition geht an die einzelnen Bundesländer!

Bei der Erstellung der Petition habe ich daher auch als Empfänger korrekt die "Bundesländer" eingetragen. Wieso der Plattformbetreiber dies ohne Rücksprache einfach geändert hat - zumal ich es selbst nicht wieder ändern kann - entzieht sich meiner Kenntnis. Meine gestrige Mail ist noch unbeantwortet!

Wer sich etwas mit dem Petitionsrecht auseinandergesetzt hat, weiß, dass der Petitionsausschuss des Bundestages nur diejenigen Petitionen annimmt, welche auf seiner Plattform eingegangen sind. Zumal es auf Bundesebene gar kein "Petitionsrecht" gibt, das existiert nur auf Landesebene.


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